Hilfe / Meinung / Rat - Probleme mit Autohaus & Reifen/Felgen
Servus miteinander,
ich wollte gerne mal Eure Meinung zu meinem Problem hören, und möglicherweise Empfehlungen wie ich weiter vorgehen soll/ kann.
Folgender Stand der Dinge:
Ich habe mir im August einen S5 - Sportback (V6T) von Privat gekauft.
Der Wagen ist Baujahr 10/2011 und hatte ca 25tkm gelaufen. Der Wagen hat noch Werksseitige Garantie bis 10/2016. Zu dem Wagen hat mir der private Verkäufer einen Satz Winterreifen mitgegeben, welchen er beim Kauf vom Autohaus bekommen hat.
Beim 3 Jahres Service (erstmaliger TÜV) hatte ich die Winterreifen/Felgen bereits montiert. Dem TÜV Prüfer ist aufgefallen, dass diese Reifen Kombination nicht auf meinem Fahrzeug gefahren werden darf. Kurzzeitig hieß es, man könne Sie eintragen, das wurde dann aber binnen 10 Minuten verneint.
Nun ist es so, dass mein Vorbesitzer mit diesen Reifen (RS5 -Winterreifen) 3 Winter gefahren ist und es niemand bemerkt hat, da es keine Kontrolle oder TÜV gab und er seinem Autohaus vertraut hat. (Ich weiß Kontrolle ist immer besser)
Nun habe ich den Vorbesitzer angerufen und die Lage geschildert, er hat mir direkt angeboten mit dem Autohaus zu Reden und zu helfen. Er hat sein damaligen Verkäufer kontaktiert, der Ihm die Reifen gegeben hat. Dieser war auch relativ einsichtig und hat es an seinen Chef abgegeben.
Ich habe mich dann mit dem Chef/Verkaufsleiter auseinander gesetzt, der dann meinte man könne die Reifen bei seinem Kollegen beim TÜV eintragen lassen. Ich solle das doch nochmal probieren. Nach zwei weiteren Versuchen beim hiesigen TÜV wurde mir gesagt, dass es definitiv nicht geht. Nach erneuter Rücksprache beim Verkaufsleiter ging es bei seinem Kumpel nun auch nicht mehr.
Das Ende vom Lied, Ich könne mir ja neue Reifen für die Felgen besorgen und diese dann per Einzelabnahme eintragen lassen. Bitte?
Das Autohaus gibt falsche Felgen + Reifen zu einem Auto und ist dann nicht einmal Mann genug den eigenen Fehler einzugestehen und zu helfen.
Ich hatte Ihnen in einem weiteren Schreiben die Meinung gesagt und angeboten,
1) dass mir das Autohaus neue Reifen besorgen soll und die Eintragung übernimmt
2) einen gleichwertigen Satz Felgen + Reifen besorgen die man tauschen kann
3) mir einen neuen Satz Felgen + Reifen zum Einkaufspreis zu verkaufen, damit keinem Kosten entstehen.
Seid Dieser Mail ist Funkstille und das Autohaus, bzw. der Verkaufsleiter meldet sich gar nicht mehr.
Was kann oder sollte Ich Eurer Meinung nach machen?
Welche Möglichkeiten gibt es? Verbraucherzentrale? Fernsehen? Zeitung? Anzeige?
Es geht mir weniger um das Geld, sondern eher um die Frechheit des Autohauses.
Letztendlich ist mein Vorbesitzer 3 Jahre mit dem Wagen gefahren, was wäre passiert wenn er mit den Reifen einen Personenschaden verursacht hätte?
Wer würde dann dafür geradestehen?
Ich finde es echt eine Frechheit wie nett Verkäufer sind, so lange Sie Geld bekommen und sich nicht um Probleme kümmern müssen. Erst bei Problemen sieht man ob ein Mensch auch E**r in der Hose hat.
Was würdet Ihr machen?
cheers
Beste Antwort im Thema
Ich kann Deinen Ärger wirklich verstehen, aber am Ende ist es nicht das Autohaus sondern der private Verkäufer der Dein Ansprechpartner ist. Er ist derjenige mit dem Du einen Vertrag hast, und er ist derjenige der Dir nicht passende bzw. nicht zugelassene Winterreifen verkauft hat. Er mag das im guten Glauben getan haben, und deshalb will ich da auch überhaupt keine Arglist unterstellen, aber Fakt ist nunmal das ER sie Dir verkauft hat, und Du Dich mit ihm einigen musst.
Evtl. kann er dann gegenüber dem Autohaus noch Forderungen stellen um seinen Schaden ersetzt zu bekommen, allerdings sehe ich da eher schwarz wenn das Autohaus nicht Kulant ist.
Dein Zorn richtet sich gegen das Autohaus. Das mag auch vordergründig verständlich sein, aber Du hast keinerlei Handhabe gegen die, da sie mit Dir keinerlei Vertrag haben, denk da bitte dran 😉.
Somit ist alles was vom Autohaus käme reine Kulanz und Nettigkeit, aber keine Verpflichtung.
Auf alle Fälle aber zeigt mir die Erfahrung, dass Zorn und Schimpfereien kein guter Ratgeber sind, und man mit Ruhe und gegenseitigem Respekt häufig viel weiter kommt.
Viele Grüße ins Eichsfeld
25 Antworten
Zitat:
@DUDE_55 schrieb am 4. Dezember 2014 um 16:31:38 Uhr:
Hatte dazu schon einmal einen separaten Thread aufgemacht:http://www.motor-talk.de/.../...t-zugelassene-felgen-t5099161.html?...
Original Audi Felgen für den RS5:
Audi Teilenummer: 8T0601025AJ
8Jx19H2 ET26
Reifen: 235/40 R19 96V
M+S ReifenAber bisher eben keinen Prüfen gefunden der mir die Dinger eintragen möchte.
EWG/CoC liegt vor, Traglastbescheinigung liegt vor.Auskunft vom TÜV:
„ NO 35.: 255/35 R19 96Y#8,5Jx19 ET32;##245/40 R18 97V M+S#8Jx18 ET31”
Nach unten davon abzuweichen funktioniert bei ihrer Fahrzeugkategorie (PKW 245kw/Vmax 250) leider nur mit einer Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers.Das habe ich dem Verkaufsleiter weitergeleitet und dann die Antwort bekommen das es doch nicht mehr geht...
Ich bin doch etwas erstaunt.
HIERwird Original die Felge und die Reifengröße ganz normal (gebraucht) bei Reifenprofi.de verkauft. Die würden doch sowas nicht verkaufen wenn es nicht zulässig ist 😕
Ansonsten vielleicht noch das. Wenn der Audihändler dem urspr. Käufer die Räder so verkauft hat, dann sicher weil sie auf das Auto dürfen. Somit sollte doch einer Unbedenklichkeitserklärung von seiten Audi's nicht im Wege stehen.
Ich bin der Meinung das jeder SELBST verpflichtet ist zu prüfen WAS er kauft. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Zitat:
@jpk0665 schrieb am 5. Dezember 2014 um 13:05:52 Uhr:
Ich bin der Meinung das jeder SELBST verpflichtet ist zu prüfen WAS er kauft. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Stimme hier zu - Einschränkung Privatkauf -
Richtig ist auch, wenn du es gegenüber der Privatperson genau wissen möchtest, geh auf deine Kosten zum Rechtsanwalt oder nutze mal die kostenlose Hotline deines Rechtschutzversicherers. Die geben dir fundiert, da sitzen Rechtsanwälte, an ob du klagen kannst.
Gruß
Zitat:
@Gixxer2012 schrieb am 5. Dezember 2014 um 13:37:12 Uhr:
Stimme hier zu - Einschränkung Privatkauf -Zitat:
@jpk0665 schrieb am 5. Dezember 2014 um 13:05:52 Uhr:
Ich bin der Meinung das jeder SELBST verpflichtet ist zu prüfen WAS er kauft. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...Richtig ist auch, wenn du es gegenüber der Privatperson genau wissen möchtest, geh auf deine Kosten zum Rechtsanwalt oder nutze mal die kostenlose Hotline deines Rechtschutzversicherers. Die geben dir fundiert, da sitzen Rechtsanwälte, an ob du klagen kannst.
Gruß
Jo, ich meine vor allem den Privatkauf.
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Die wichtige Frage ist ja wie man mit dem Verkäufer kommuniziert und was man von ihm fordert.
Wenn ich zum Verkäufer gehe und sage ich will Felge XYZ haben wird er sie dir verkaufen.
Gehst du hin und sagst ich will Felge XYZ vom RS5 für meinen S5 haben wird es etwas spannender weil man gesagt hat wofür man es nutzen will.
Gehst du hin und sagst ich will Felge XYZ haben und sorge bitte dafür, dass sie auf meinen Wagen passt und eingetragen ist wird es leicht Regress zu fordern.
Ihr seht, kleine Unterschiede große Wirkung und im Nachhinein nicht oder kaum belegbar.
Vielen Dank Nosports für den Link zum Reifenprofi.
Ich habe dort einfach mal eine Anfrage hingeschickt, mal gucken was ich als Feedback zurück bekomme.
Ich bin allerdings auch ein wenig erstaunt... Letztendlich kann ich hier nur widergeben was mir TÜV, TÜV-Prüfer, Gutachter und die zwei Autohäuser gesagt haben und demnach ist die Kombination eben nicht fahrbar/eintragbar.
Bzgl. der Haftung habe ich mich so langsam damit abgefunden, dass ich mich hier in einer Grauzone bewege, die man ohne Rechtsanwalt nicht wird klären können. Und selbst wenn der Fall eindeutig wäre, würden die Kosten und der Aufwand wahrscheinlich deutlich höher sein, als die Felgen zu verkaufen und sich neue zu kaufen.
Werde wahrscheinlich meine 18" Sommerfelgen als Winterfelgen einsetzen und mir für den Sommer schicke 19er oder 20er holen...
Danke Euch allen trotzdem für die Hilfe!
Die Felgen sind weniger das Problem, mit anderer Reifengröße kannst du die benutzen und eintragen lassen, damit ist der finanzielle Verlust geringer.
Abschließend noch ein kurzes Feedback.
Ich habe bei dem von NoSports vorgeschlagenen Anbieter angefragt, ob die Felgenkombination auf meinem Sportsback passen würde.
Laut Kundenberatung darf ich diesen Satz nicht fahren und kann Ihn nicht eintragen.
Leider ist die Beschreibung auf der Seite irreführend. Wollte ich nur mitteilen...
VG
René
Die Felgen passen auf den Sportback, du brauchst nur das Traglastgutachten welches du von Audi bekommst, eine passende Reifengröße (stehen im Katalog drin) und dann einen Termin bei TÜV oder Dekra.
Zitat:
@stullek schrieb am 8. Dezember 2014 um 17:32:44 Uhr:
Die Felgen passen auf den Sportback, du brauchst nur das Traglastgutachten welches du von Audi bekommst, eine passende Reifengröße (stehen im Katalog drin) und dann einen Termin bei TÜV oder Dekra.
Hi Stullek, danke für das Feedback.
Ich habe allerdings noch eine Frage dazu, vielleicht kannst Du mir die noch kurz beantworten.
In welchem Katalog stehen denn die Reifengrößen, die ich auf diesen Felgen montieren darf?
Gibt es für die Felgen auch irgendwelche Grenzen?
Wenn ich jetzt 235/40 drauf habe, kann ich auf die gleichen Felgen einfach z.B. 255/35 draufpacken?
Wie erkenne ich denn welches die maximale oder optimale größe ist, die der TÜV auch einträgt?
Sorry, bin in der Hinsicht nicht wirklich sachkundig.
Grüße
Wenn es Felgen von einem Drittanbieter wären würde es dafür eine Liste geben, da es hier aber um Zubehörfelgen von einem bestimmten Fahrzeugmodell geht wirst du so eine Liste von Audi vermutlich nicht bekommen, d.h. selber recherchieren bietet sich an.
Dazu musst du den Felgendurchmesser (19"😉 und die Felgenbreite (8"😉 kennen. Ideal wäre noch die Einpresstiefe aber die sehe ich gerade nicht auf der Audihomepage, weiter oben steht hier ET26. Weil die Felge recht schmal ist (nur 8"😉 bietet sich ein 235er Reifen an, jetzt guckst du bitte in deine COC Papiere ob dort zufällig 235/35 R19 eingetragen ist für deinen Wagen. Wenn nicht dann kann man auch in die Kataloge von Felgenherstellern gucken, da steht z.B. bei Eta Beta für den A5 die 8x19 Jofiel Felge mit den Größen 225/40, 235/35 und 245/35 drin.
http://download.eta-beta.de/mbDESIGN_etabeta_Anwendungsliste.pdf
Als Einpresstiefe steht da ET35, deine haben ET26, d.h. deine Felgen sind 9mm weiter aussen oder innen, ich kann mir das mit der ET nie merken in welche Richtung das geht, diese 9mm kann man in diesem Fall vernachlässigen, da du ja weisst es gibt Leute die haben das schon eingetragen bekommen von gutmütigen Prüfern die nicht auf den Tacho geachtet haben und sonst nichts zu beanstanden hatten.
D.h. du redest nun mit dem Tüvprüfer was er davon hält wenn du die Felge mit 235/35er Reifen benutzt, bei der Freigängigkeit siehst du keine Probleme weil Freunde die Felgen auch nutzen und Tacho muss nicht angeglichen werden weil der Abrollumfang passt. Der Tacho darf etwas zuviel anzeigen aber nie zuwenig. Steht dort auch nochmal extra:
Abrollumfang Toleranz +1% bzw. -4% sind erlaubt. Bei allen anderen Abweichungen bedarf es einer Tachoangleichung.
Das kannst du hier nochmal nachrechnen: http://www.eta-beta.de/shop/en/tyrediameter-calculator.html
Mit 235/35R19 hast du im Vergleich zur A5 Serienbereifung (225/50R17) -1,4% Umfang, die sind erlaubt, mit der RS5 Bereifung 235/40R19 hast du +2,1%, das ist nicht erlaubt.
Zum Schluss brauchst du noch das Traglastgutachten zu deiner Felge, das schwirrt hier sicherlich irgendwo herum, ansonsten hilft dir die Audi Kundenhotline (versuch es nicht beim Händler, die können nichts) wenn du ihnen die Artikelnummer sagst die irgendwo auf der Felge stehen sollte, mit dem Gutachten sieht der TÜV, dass die Felge stabil genug ist für dein Auto und dann steht der Einzelabnahme nichts mehr im Weg.
Fazit: 235/35 statt 235/40 dürfte ohne Probleme durchgehen und kostet auch nicht die Welt, ich habe 295er in 20" auf meinem Wagen, das ist dann schon etwas fieser 😁