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Hilfe, man versucht mich über den Tisch zu ziehen!

Themenstarteram 12. Oktober 2010 um 18:01

Hallo,

Ich hatte vor kurzem einen Auffahrunfall und zwar ist die Schuldfrage eindeutig: Ich bin aufgefahren da zu spät gebremst... warum sei jetzt mal Nebensache. Fakt ist aber, dass die Aufprallgeschwindigkeit so minimal war, dass weder an meinem (Mercedes W124) noch am Fahrzeug des Unfallgegners (Golf3) kein äusserlich sichtbarer Schaden entstanden ist. Wir haben natürlich Versicherungskarten Adresse etc. ausgetauscht, aber leider habe ich keine Polizei dazugerufen. Der Unfallgegner wollte das Fahrzeug einem Gutachter vorführen und sich dann bei mir melden. Ich für meinen Teil meldete den Unfall noch am selben Abend meiner Versicherung wo man mir meiner Schilderung nach die Vermutung äusserte dass da nichts nach kommen würde.... das ganze war Anfang Juli.

Heute bekomme ich einen Anruf von meiner Versicherung, dass der Typ von damals für die Reperatur, Lackierung und Einbau der neuen Stoßstange satte 850€ verlangt (Kostenvoranschlag). Ich denke ich brauche hier nicht zu erwähnen dass es sich offentsichtlich um einen Betrug handelt. Ich soll nun meinen Wagen dem Gutachter und dem Unfallgegner gegenüberstellen um die Sache zu klären.....

Der Unfallgegner hat seinen Wagen allerdings mittlerweile an an einen gewerblichen Gebrauchtwagenhändler und Landsmann (Türkei?) verkauft, der auch den Kostenvoranschlag gemacht hat.

Also dass es sich dabei um Betrug handelt ist wohl eindeutig, meine Frage nun wie ich darauf reagieren soll.... um eine Aufstufung der SF zu vermeiden.

Es ist doch Aufgabe der Versicherung Betrugsfälle aufzudecken und Strafanzeige zu erstatten oder muss ich das selber in die Hand nehmen?

Vor allem wie stehen meine Chancen gegen so ein ominöses Gutachten vorzugehen?

Wer hat erfahrungen mit solchen Trickserein und kann mir Tipps geben was zu beachten ist?

Ich danke schonmal im Vorraus für alle die mir bereitwillig helfen!

mfG

 

 

Beste Antwort im Thema

Moin,

Folgender Sachverhalt:

1.) Du fährst einem anderen Verkehrsteilnehmer drauf

2.) dieser läßt einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten erstellen und meldet diesen Schaden an deine Versicherung

3.) Deine Versicherung kündigt an diesen Schaden zu begleichen.

4.) Die Schadenshöhe ist in plausibler Höhe für das geschilderte Fahrzeug

Du behauptest - es gäbe keinen Schaden. Kannst du die Elemente sehen - die unterhalb des von außen sichtbaren Stossfängers liegen? Nein - diese konnte aber entweder der Gutachter oder der Meisterbetrieb sehen. Üblicherweise wird dies durch eine Unterschrift eines SACHVERSTÄNDIGEN oder Fots (oder beides) dokumentiert. Das Problem ist nämlich, das die REALEN Schäden übnlicherweise gar nicht sofort zu sehen sind. Gerade bei Zusammenstößen <30 km/h ... hier sollen die Prallelemente und Stossfänger beschädigt werden - damit einerseits die Insassen aber auch die TEURERE Fahrzeugstruktur geschützt werden.

Wenn DEINE Versicherung gedenkt diesen Schaden zu regulieren ... wird er der Versicherung PLAUSIBEL erscheinen. Deine Äußerung - das der Wagen dies nicht Wert sei - disqualifiziert dich eigentlich. Wenn du wirklich meinst, das dies der Fall ist - dann biete dem GESCHÄDIGTEN doch an, ihm ein VERGLEICHBAR GUTES oder BESSERES Fahrzeug als Ersatz zu kaufen :D Viel Erfolg ... denn alleine das deine Versicherung hier den Schaden so anerkennt - ohne von sich aus tätig zu werden ... läßt mich mal ganz frech vermuten - das die Fachleute deiner Versicherung der Meinung sind - das die aufgerufenen Reparaturkosten in vernünftiger Relation zum Fahrzeugwert stehen.

Und lieber Pit - ganz offenbar sollten dir ALLE Antworten zeigen ... das GANZ OFFENBAR Du hier aus gekränkter Eitelkeit einer sehr wahrscheinlichen Fehleinschätzung obliegst.

Der GESCHÄDIGTE hat das RECHT (!) durch dich als Schädiger so gestellt zu werden - als ob der Schaden niemals eingetreten wäre. DIES würdest du für dich auch fordern, wenn du der Geschädigte wärst!

MFG Kester

42 weitere Antworten
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42 Antworten
am 14. Oktober 2010 um 6:50

Zitat:

Original geschrieben von Pit.1989

Gefragt habe ich nicht ob ich evtl irgendwelche Schäden richtig einschätzen könnte... das steht für mich völlig ausser Frage, zumal jeder der hier meinte das anfechten zu müssen ÜBERHAUPT keine Ahnung haben kann was denn nun wirklich am Fahrzeug beschädigt ist/sein könnte.

Ganz ehrlich? Ich verstehe garnicht warum du hier überhaupt fragst, wenn doch alle hier überhaupt keine Ahnung haben und du anscheinend als Gutachter deine Brötchen verdienst.

Ich bin auch für Leute mit gesundem Selbstvertrauen, aber was du da an den Tag legst ist die reine Arroganz, und damit wirst du irgendwann mal gehörig auf der Nase landen.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Da Du es nicht für nötig hältst, ein Blatt vor den Mund zu nehmen, erlaube ich mir jetzt auch mal, Dir zu sagen, dass Dein Ton ausgesprochen unangenehm wirkt.

 

Du scheinst zu übersehen, dass Du hier eine Frage gestellt hast und Antworten von uns möchtest.

 

Ob die Dir dann gefallen oder nicht, ist zweitrangig und es ist daher auch nicht erforderlich, jetzt noch zig mal zu mutmaßen, wer hier was nicht versteht oder keine Ahnung hat.

 

Gehe bitte beruhigt davon aus, dass hier einige Leute schreiben, die jeden Tag mit der Abwicklung von Unfallschäden zu tun haben.

 

Richtig.

 

Und da es solchen sowieso Besserwissern wie Pit.1989 nur darum geht, dass ihm jemand seine Meinung bestätigt ist es auch überflüssig das Thema weiter zu vertiefen.

 

Er hat ganz einfach Recht und wir unsere Ruhe....:rolleyes:

 

Gruß

 

Delle

 

 

Themenstarteram 14. Oktober 2010 um 9:41

Die Sache ist nun zu Ende und so ist die ausgegangen:

Getroffen mit Geschädigtem und Sachverständigem, dieser stellte als erstes Fest, dass die angeblich mittlerweile reparierten Schäden unmöglich von dem Auffahrunfall stammen können. Ausgetauscht, wie zunächst behauptet, wurde die Stoßstange auch nicht. Nach etlichen Widersprüchen und hin und her soll es dann plötzlich eine gebrauchte gewesen sein und doch keine Brandneue.

Der SV kündigte natürlich an dass sich die Versicherung weigern werde zu zahlen.

Da der Geschädigte aber nicht locker lassen wollte und gleich mit Anwalt drohte einigte ich mich mit ihm darauf ihm 200€ zu zahlen und die Sache zu vergessen. Zuviel ist es für die Pseudoschäden trotzdem aber günstiger als der ganze Ärger der da noch hätte kommen können.

Gelernt habe ich hier nur hier bloß nie wieder was zu Posten, die meisten Antworten gingen geradewegs am Thema vorbei. Teilweise gings ja schon unter die Gürtellinie hier! Das ich aber von vornherein Recht hatte lass ich mir nicht nehmen nochmal klar zu stellen.

mfG

Zitat:

Original geschrieben von Pit.1989

Die Sache ist nun zu Ende und so ist die ausgegangen:

Getroffen mit Geschädigtem und Sachverständigem, dieser stellte als erstes Fest, dass die angeblich mittlerweile reparierten Schäden unmöglich von dem Auffahrunfall stammen können.

Das ist ja auch genau der Sinn einer Gegenüberstellung bei einem SV ;)

Und was erwartest du von einem Forum, Hellseher? Keiner von uns hat den Schaden an deinem Auto oder an dem des Unfallgegners gesehen. Wie soll man da beurteilen ob der von dem Unfall stammen kann oder nicht? Es ist nunmal sehr häufig so dass Bagatellschäden von Laien viel zu niedrig geschätzt werden. Stoßstangen formen sich häufig nach dem Unfall nahezu in Ausgangslage zurück, sichtbar bleibt dann oft auf den ersten Blick fast nichts. Guckt man genauer sieht man feine Risse im Lack von der Verformung. Guckt man noch genauer auch öfter beschädigte Halter oder deformiertes Blech unter dem Plastik.

Trotz Allem was du nun hier zum Schluss geschrieben hast,bleibt es dabei:

Der Geschädigte hat das recht seine Stoßstange austauschen zu lassen.

Selbst wenn er eine gebrauchte anbaut,hätte er das recht über Gutachten auf Gutachterbasis abzurechnen.Er war leider so blöd bei der Versicherung falsche Angaben zu machen-ansonsten hättest du bzw. deine Versicherung keine Chance gehabt die Zahlung zu verweigern!

Zitat:

Original geschrieben von CLKMan

ansonsten hättest du bzw. deine Versicherung keine Chance gehabt die Zahlung zu verweigern!

Jein, die Stoßstange könnte theoretisch ja auch Vorschäden gehabt haben die nicht aus dem aktuellen Unfall kommen. Wäre sie aufgrund dessen zuvor schon erneuerungswürdig gewesen gibt´s nicht ein zweitesmal Geld für den Tausch.

Aber alles Dinge die man ohne den Schaden gesehen zu haben nicht beurteilen kann.

Na dann sei froh das du das jetzt so klären konntest.

Zum Thema ansich möchte ich noch erwähnen, dass die 850 Euro wirklich nicht viel waren.

Mir selber ist zu DM-Zeiten mal jemand an einem Stopschild auf meinen 3er Golf gerollt! Also wirklich net schnell. Zu sehen war außer ein paar Kratzern im Lack (lackiere Stoßstange) nix. In der Werkstatt wurde dann das ganze Dilema sichtbar. Letzendlich waren es dann damals rund 3.000 DM Schaden.

Der Unfallgegner damals war dann genau wie du (net böse gemeint).

So viel Geld für etwas Plastik und das stimmt alles net und das zahl ich net usw. usw. usw.

Letztendlich sind wir dann vor Gericht gelandet und er mußte doch alles zahlen. Plus dem nicht unerheblichen "Gerichtsaufschlag". Selber schuld...! :-)))

Als aktuelles Beispiel kann ich sagen das mir vor kurzem jemand auf meinen Smart aufgefahren ist! Auch nicht schnell. Schaden trotzdem rund 1.000 Euro!

Aber:

Rechtlich stünden ihm die genannten Kosten den Kostenvoranschlages zu.

Also natürlich nur dann wenn es sich um einen offiziellen Kostenvoranschlag handelt. Die werden mit irgendeinem speziellen Computerprogramm erstellt.

Auch wenn der Schaden nicht repariert wird, dann mußt du bzw. muß deine Versicherung Ihm die Kosten abzgl. der Mehrwertsteuer ersetzten. Das ist leider Fakt.

Also sei froh das der Kerl so blöd war und sich mit 200 euro hat abspeisen lassen.;)

Moin,

Mein Lieber Pit - wenn du hier irgendwas SCHREIBST - und nicht ALLES hinschreibst ... oder es so schreibst ... das es OFFENBAR NIEMAND (!!!) außer dir selbst es versteht ...

Solltest DU dir eher ernsthafte Gedanken darum machen, ob DU KORREKT und VERSTÄNDLICH kommunizierst.

Denn mein lieber Pit - die meisten der hier Anwesenden haben in der Vergangenheit auf verschiedenste Art und Weise IHRE Kompetenz - inkl. Ihrer Lesekompetenz bewiesen.

Also pack dir gefälligst an die eigene Nase und lerne einen Sachverhalt schriftlich KORREKT strukturiert darzustellen. DANN (!) wirst du sehr wahrscheinlich auf Verstanden ...

sofern :D du nicht einfach jetzt ein paar "Schutzbehauptungen" reinhaust ...

Gruß Kester

am 19. Oktober 2010 um 10:51

Zitat:

Original geschrieben von Pit.1989

Die Sache ist nun zu Ende und so ist die ausgegangen:

Getroffen mit Geschädigtem und Sachverständigem, dieser stellte als erstes Fest, dass die angeblich mittlerweile reparierten Schäden unmöglich von dem Auffahrunfall stammen können. Ausgetauscht, wie zunächst behauptet, wurde die Stoßstange auch nicht. Nach etlichen Widersprüchen und hin und her soll es dann plötzlich eine gebrauchte gewesen sein und doch keine Brandneue.

Der SV kündigte natürlich an dass sich die Versicherung weigern werde zu zahlen.

Da der Geschädigte aber nicht locker lassen wollte und gleich mit Anwalt drohte einigte ich mich mit ihm darauf ihm 200€ zu zahlen und die Sache zu vergessen. Zuviel ist es für die Pseudoschäden trotzdem aber günstiger als der ganze Ärger der da noch hätte kommen können.

kann ein Betrugsversuch noch deutlicher beschrieben werden? Der "Geschädigte" hat doch enorm hoch gepokert mit der Drohung eines "Anwaltes", da hättest Du drauf eingehen sollen. Wie gesagt, versuchter Betrug, durch Sachverständigen vor Ort bestätigt. Glaubst Du wirklich der "Geschädigte" würde auf Zahlung bestehen, wenn Du ihm tief in die Augen blickst und ankündigst, sofort Anzeige wegen Betruges zu erstatten und dafür zu sorgen, dass der "Geschädigte" vor Gericht landet? Bei solchen "Geschäften" gilt es immer den schwarzen Peter zu verschieben, und dummerweise hast Du Dein Blatt nicht genutzt.....

Chefdackel

Zitat:

Original geschrieben von Chefdackel

Wie gesagt, versuchter Betrug, durch Sachverständigen vor Ort bestätigt. Glaubst Du wirklich der "Geschädigte" würde auf Zahlung bestehen, wenn Du ihm tief in die Augen blickst und ankündigst, sofort Anzeige wegen Betruges zu erstatten und dafür zu sorgen, dass der "Geschädigte" vor Gericht landet?

....ich befürchte, dass der TE da nicht viele Möglichkeiten gehabt hätte, den Unfallgegner vor Gericht zu zerren...

Die Berührung war ja unstrittig und wenn der SV feststellt, dass der Schaden nicht vom TE verursacht worden ist, sagt der Unfallgegner halt, dass er sich getäuscht hat....

am 19. Oktober 2010 um 11:28

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

....ich befürchte, dass der TE da nicht viele Möglichkeiten gehabt hätte, den Unfallgegner vor Gericht zu zerren...

Die Berührung war ja unstrittig und wenn der SV feststellt, dass der Schaden nicht vom TE verursacht worden ist, sagt der Unfallgegner halt, dass er sich getäuscht hat....

genau das hat der SV ja festgestellt, als beide Parteien vor Ort waren. Und der "Geschädigte" hat eben nicht den Eindruck erweckt, als ob "er sich getäuscht hat", sondern hat weiterhin gepokert - sogar "mit Anwalt" gedroht. Und genau zu diesem Zeitpunkt wäre die beste Gelegenheit gewesen ihm klar zumachen, das er jetzt 1.) wegen versuchten Betruges keinen Cent bekommt und 2.) er auch noch einen zweiten Anwlt braucht, denn der versuchte Betrug würde ihn jetzt vor Gericht bringen.

Ob ein Gericht dann tatsächlich eine Schuld festgestellt hätte, ist eine andere Sache - aber einen mutmasslichen Betrüger auch noch mit 200 Euro nach Hause schicken, das geht gar nicht. Wer hatte zu diesem Zeitpunkt mehr zu verlieren, der TE mit einem (überschaubaren) Risiko aus dem Zivilrecht oder der "Geschädigte" mit der Aussicht auf ein strafrechtliches Verfahren mit ungewissem Ausgang?

Chefdackel

Wir sind schon beinander, was das Bezahlen der 200 EUR angeht...., nur glaube ich, dass sich an der Situation des TE nicht wahnsinnig viel geändert hat. Wenn der Geschädigte (vielleicht unterstützt durch eine Rechtsschutzversicherung) seine Ansprüche weiterhin geltend macht, wird ihm erstens kein Betrug nachzuweisen sein und zweitens wird er eventuell einen Schaden erstattet bekommen, wenn er entsprechende Nachweise vorlegt....

am 19. Oktober 2010 um 16:26

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Wir sind schon beinander, was das Bezahlen der 200 EUR angeht...., nur glaube ich, dass sich an der Situation des TE nicht wahnsinnig viel geändert hat. Wenn der Geschädigte (vielleicht unterstützt durch eine Rechtsschutzversicherung) seine Ansprüche weiterhin geltend macht, wird ihm erstens kein Betrug nachzuweisen sein und zweitens wird er eventuell einen Schaden erstattet bekommen, wenn er entsprechende Nachweise vorlegt....

ich denke mal die Sache ist jetzt für den TE durch. aber lies noch einmal was der TE im ersten Beitrag geschrieben hat:

Zitat:

Heute bekomme ich einen Anruf von meiner Versicherung, dass der Typ von damals für die Reperatur, Lackierung und Einbau der neuen Stoßstange satte 850€ verlangt (Kostenvoranschlag). Ich denke ich brauche hier nicht zu erwähnen dass es sich offentsichtlich um einen Betrug handelt. Ich soll nun meinen Wagen dem Gutachter und dem Unfallgegner gegenüberstellen um die Sache zu klären.....

Der Unfallgegner hat seinen Wagen allerdings mittlerweile an an einen gewerblichen Gebrauchtwagenhändler und Landsmann (Türkei?) verkauft, der auch den Kostenvoranschlag gemacht hat.

also für mich riecht das nach mehr als nach Betrug: zunächst gibt es einen "Kostenvoranschlag" eines "gewerblichen Gebrauchtwagenhändlers", und gleichzeitig wird das Auto ruckzuck "repariert" und "verkauft" - "zufällig an den Landsmann, der den Kostenvoranschlag erstellt hatte.

Beim Termin mit einem "echten" Sachverständigen stellt sich heraus, dass der angebliche Schaden gar nicht vom TE verursacht werden konnte (!), und gleichzeitig sind die angeblich durchgeführten Reparaturen auch plötzlich gar nicht durchgeführt worden.... also ich hätte dem Kollegen schnell vor Augen geführt was ihm (und auch dem Kollegen vom Gebrauchtwagenhandel) demnächst blüht, wenn er auch nur noch einen Cent haben wollte. Ich denke mal nach 24 Stunden Bedenkzeit wäre die Sache erledigt gewesen. Wie gesagt, der Unfallgegner hatte m.E. in diesem Fall zu hoch gepokert - und auch gleichzeitig noch mit gezinkten Karten gespielt.

Muss halt jeder selber wissen, es besteht natürlich auch das Risiko beim Rechtsstreit mit den Herren Streitbeteiligten ("ey, isch hol meine bruda....") eines Tages mit einem Messer im Rücken vor der Garage zu liegen - insofern ist die Lösung mit den 200,- Euro zwar sehr ärgerlich, aber natürlich für die Gesundheit wesentlich besser gewesen ;)

Chefdackel

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