Hilfe!!! Lenkrad vom GTi in Passat 3C. BE erlischt???
Ich brauch eure Hilfe!!!!
Ich hab einen Passat 3C und will das GTI Lenkrad vom G5 verbauen.
Nur mein Händler hat mich auf die 1K0xxxxxxx Teilenummer hingewiesen und das die nicht für den Passat freigegeben ist....
Also würde die BE meines Passat erlöschen. Das ist mir etwas zu heiß.
Was habt ihr gemacht???? Eintragen lassen oder gibt es eine Freigabe???
Der Passat R36 hat es ja auch verbaut..... nur Teilenummer: 3C0xxxxxxxxxx
Bitte helft mir. Hab das Lenkrad und das Kabel schon hier...
Nur mein Gewissen plagt mich etz sehr.
Beste Antwort im Thema
Wie schon geschrieben, ich fänd Fakten toll.
Du redest wie jeder VW-Händler den man nach etwas fragt was seinen Horizont übersteigt, hauptsache dem Kunden erstmal genug Angst einreden dann fragt er schon nicht nochmal. 😉
Falls du nun nicht mit Werten um die Ecke kommst ist die Diskussion an dieser Stelle für mich beendet und du kannst dir dann auch die Antwort sparen. 😉
46 Antworten
Hallo,
wie ich das schon weiter vorne erwähnte 😉 , es wird seitens VW keine "offizielle Bescheinigung " geben , aber das ist ja schon zigfach in dem entsprechenden Thread erwähnt und durchgekaut worden . Die R-Line Passat's werden trotzdem mit dem Lenkrad ausgeliefert und dort wird es halt als sog. Paket verkauft und somit ist es komischerweisse legal obwohl " 1KO " , ist komisch , ist aber so . Bau es , oder lass es einbauen und gut iss , oder du lässt es . Ich sehe weiterhin keine Probleme , da die technischen Vorraussetzung gegeben sind und auch bei korrekten Einbau keine Sicherheitsbedenken zu erwarten sind . Es liegt bei jedem selbst ob er es macht oder nicht . Die Verantwortung trägt natürlich jeder selbst , aber das haben zig andere auch mit ihrem Umbau getan . Hier werden keine Federn abgeflext 😉 sondern Original gegen Original getauscht .
Grüße zwei0
Zitat:
Original geschrieben von newa772
Antwort von VW am 11.11.2009Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank fuer Ihre E-Mail.
Die Zusendung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht moeglich, da das von Ihnen angegebene Lenkrad fuer Ihren Passat
Variant mit der oben genannten Fahrgestellnummer nicht geprueft und freigegeben ist.Sie haben jedoch die Moeglichkeit, sich an eine amtlich anerkannte Pruefstelle (zum Beispiel TUeV oder DEKRA) zu wenden, um das
von Ihnen angegebene Lenkrad an Ihrem Passat Variant ueberpruefen und gegebenenfalls in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.Fuer weitere Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
Ihre Volkswagen Kundenbetreuung
Sorry, aber das muss jetzt sein: Dich hat auch die Suchfaulheit H3N8 (auch bekannt unter Suchgrippe) erwischt. Sorry das musste jetzt sein.
Hättest Du die SuFu benutzt, dann wärst Du Deiner Herausforderung deutlicher näher.
Gehe mit dem Lenkrad und dem Schreibe zum Tüv / Dekra. Schildere denen Deine Angelegenheit.
Fahre anschließend zu einer autorisierten Werkstatt, die Airbageinheiten Aus-und Einbauen darf. Lass das Lenkrad einbauen. Benutze dazu Dein bereits im Wagen verbauten Airbag. Bezahle ca. 60.- (Du kannst es aber auch überall anders einbauen lassen, ob es sinnvoll ist, ist Deine Sache). Fahre wieder zum Tüv /Dekra. Lass das Lenkrad eintragen. Zahle ca. 100.-
Freue Dich über Dein neues Lenkrad.
So, für alle, die denken das geht auch einfacher: STIMMT. HABT RECHT.
Das ganze ist eine Angelegenheit von 10min. Die Polizeikontrolle so wie auch der Tüv werden den unterschied höchstwahrscheinlich nicht sehen. Und auch die Wahrscheinlichkeit, dass nach einem Unfall das Lenkrad entdeckt wird ist gering. Das sind halt einige Wenns und Abers.
OffTopic: Es gibt auch Leute, die ein 60.000Euro Wagen kaufen und dann Winterreifen für 19.99 (Angebot bei Praktiker) <-- Anspielung auf die Werkstatt- und Tüvkosten.
Zitat:
Original geschrieben von VentoRenner
Übrigens: Falls einer der Umbauer ein MFL mit Schaltwippen übrig haben sollte wäre ich dran interessiert. 🙂
Ich habe noch ein original Lenkrad mit Multifunktion und Schaltwippen. Ohne Airbag. Der ist ja schließlich immer noch im Wagen ;-)
PN an mich mit realistischem Angebot ;-)
Gruß
A.
moin, ist zwar auf golf 6 bezogen aber pass hier auch gut rein
http://www.golf-6.com/.../361-golf-vi-gti-teile-fuer-golf-vi.html?...
Also bei der Passage mit den Spannungsunterschieden hab ich auf dem Boden gelegen vor lachen.
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wie is das den mit der eintragung wenn keine unterlagen bei dem lenkrad dabei sind ? kann die dekra oder der tüv das dann nicht eintragen ?
Ich wüsste ehrlich gesagt nicht wie sie es eintragen sollen, ist ja keine erkennbare Nummer oder sonstiges auf dem Lenkrad drauf. Und ich glaub nicht dass die das vor Ort auseinander bauen.
Zitat:
Original geschrieben von f-thrawn
Also bei der Passage mit den Spannungsunterschieden hab ich auf dem Boden gelegen vor lachen.
Na dann erzähl und doch mal, mit welcher Spannung und Strom ein Airbag im 3C gezündet wird.
Es geht dabei um den Golf 6 und Golf 6 GTI wenn ich recht gelesen habe...
Zitat:
Original geschrieben von f-thrawn
Es geht dabei um den Golf 6 und Golf 6 GTI wenn ich recht gelesen habe...
Na dann erklär und doch die Unterschiede der Auslösespannung und des Auslösestromes zwischen Golf V / Golf VI und Passat 3C.
Noch ne Frage:
Von welchen Faktoren hängt der Widerstand des Zünders ab und wie kann der Zünder bei gleichem Widerstand mit unterschiedlichen el. Leistungen angesteuert werden ??
Übrigens ist gerade die "Leistungsanpassung" hier relevant.
Im Übrigen liegt die Aussage der VW-AG zu dem vom TE beabsichtigten Umbau in diesem Beitrag vor.
Original geschrieben von newa772
Antwort von VW am 11.11.2009
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank fuer Ihre E-Mail.
Die Zusendung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht moeglich, da das von Ihnen angegebene Lenkrad fuer Ihren Passat
Variant mit der oben genannten Fahrgestellnummer nicht geprueft und freigegeben ist.
Sie haben jedoch die Moeglichkeit, sich an eine amtlich anerkannte Pruefstelle (zum Beispiel TUeV oder DEKRA) zu wenden, um das
von Ihnen angegebene Lenkrad an Ihrem Passat Variant ueberpruefen und gegebenenfalls in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.
Fuer weitere Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
Ihre Volkswagen Kundenbetreuung
=> KEINE FREIGABE !
==> OHNE EINTRAGUNG ERLÖSCHEN DER BE !
Ohne Freigabe der VW-AG wird das Lenkrad so wohl auch niemand wirklich eintragen und abnehmen.
Kann ich nicht....und nu? 😉
Ich bin mir sicher dass mein Airbag auslösen wird wenn ich ihn brauche, und kann das dementsprechend für mich selber verantworten, was jeder andere daraus macht ist mir wurscht.
Da du ja scheinbar ein Mann vom Fach bist, warum wirste nicht mal mit aussagekärftigen Zahlen um dich anstatt hier nur fadenscheinig alles zu verneinen?
Zitat:
Original geschrieben von f-thrawn
Also bei der Passage mit den Spannungsunterschieden hab ich auf dem Boden gelegen vor lachen.
Zitat:
Original geschrieben von f-thrawn
Kann ich nicht....und nu? 😉Ich bin mir sicher dass mein Airbag auslösen wird wenn ich ihn brauche, und kann das dementsprechend für mich selber verantworten, was jeder andere daraus macht ist mir wurscht.
Da du ja scheinbar ein Mann vom Fach bist, warum wirste nicht mal mit aussagekärftigen Zahlen um dich anstatt hier nur fadenscheinig alles zu verneinen?
Du faselst demnach Fusel !
Du hast die Funktionsfähigkeit des Airbags in Deinem Fahrzeug bereits geprüft ?
Oder Dir liegt ein positiv beschiedenes Funktionsgutachten der BAM für den von Dir getätigten Umbau vor ?
Wie schon geschrieben, ich fänd Fakten toll.
Du redest wie jeder VW-Händler den man nach etwas fragt was seinen Horizont übersteigt, hauptsache dem Kunden erstmal genug Angst einreden dann fragt er schon nicht nochmal. 😉
Falls du nun nicht mit Werten um die Ecke kommst ist die Diskussion an dieser Stelle für mich beendet und du kannst dir dann auch die Antwort sparen. 😉
Fakten wären prima, wenn Du sie für den von Dir vollzogenen Umbau liefern könntest.Zitat:
Original geschrieben von f-thrawn
Wie schon geschrieben, ich fänd Fakten toll.Du redest wie jeder VW-Händler den man nach etwas fragt was seinen Horizont übersteigt, hauptsache dem Kunden erstmal genug Angst einreden dann fragt er schon nicht nochmal. 😉
Falls du nun nicht mit Werten um die Ecke kommst ist die Diskussion an dieser Stelle für mich beendet und du kannst dir dann auch die Antwort sparen. 😉
Da wäre dann interessant:
- TÜV Abnahme und Eintragung
- Gutachten zur Funktionsfähigkeit.
Ich denke eher, daß die hier stehenden Fakten belegen, daß dieses Thema Deinen Wissenshorizont übersteigt.
Zitat:
Original geschrieben von f-thrawn
Also bei der Passage mit den Spannungsunterschieden hab ich auf dem Boden gelegen vor lachen.
Wenn man schon keinen Plan hat, sollte man nicht über Dinge lachen wollen, die man schon garnicht versteht oder über die man nichts weiß.
Da Du ja derjenige warst, der über solche Dinge lachen will, solltest Du doch das Wissen haben, denn sonst wären Deine Beiträge dazu sowie Dein Lachen lächerlich.
Bezüglich solcher Werte und der Steuerung von Airbagsytemen könntest Du ja mal die Hersteller solcher Systeme kontaktieren.
Ist aber eher nicht realistisch, daß man dort solche Informationen an Laien ohne den notwendigen Hintergrund herausgeben wird.
Könntest natürlich auch Deinen Umbau von der BAM prüfen lassen.
Funktionsgutachten wäre dann ja bei Dir vorhanden und könnte von Dir eingestellt werden.
Was war nochmal das Anliegen des Themenstarters?
*Duckundweg*
tja , solche Vertreter von " das darfst du nicht , das geht nicht , ist nicht erlaubt , BE erlischt usw. gibt es ja hier zu Genüge . Die Machbarkeit der Sache ist hier jedenfalls in mehreren Threads beschrieben bzw. behandelt worden und auch das die Sicherheit/Auslösen des Airbags dabei nicht in Frage zu stellen ist , vorrausges. bei richtigen Umbau , was wohl jeder im Eigeninteresse tut . Es gibt genug , die den Umbau mit allen Konsequenzen gemacht haben und eigenverantwortlich gehandelt haben und dies im sog. " V " - Fall gegenüber dem Gesetzeshüter und evtl. Versicherungsansprüchen gerade stehen müssen , so wie ich auch. Und nochmal , es macht jeder für sich selbst und das ganze mit Originalteilen , die keinen Mangel bzw. keine Sicherheitsbedenken aufweissen und zu 100 % funktionieren , da ich nur die Form eines Bauteils verändere und seine Innereien nicht antaste .
Hiermit sollte jetzt auch Schluß sein und das Ganze Geleier durch einen Moderator geschlossen werden . Zum TE Ersteller ; die Machbarkeit/Umsetzung ist kein Problem , für alles andere bist du verantwortlich , wobei es selbst da schwierig wird dir Fahrlässigkeit im V-Fall nachzuweissen . In diesem Sinne
Grüße zwei0