Hilfe :( Ist meine Einstufung so korrekt?

Hallo alle zusammen!

Ich habe eine Frage. Ich war früher bei der WGV über meinen Vater mit meinem Peugeot versichert. 2013 hatte ich einen Unfall und wurde bei der SF zurückgestuft. 2016 habe ich die Versicherung dann auf mich überschriwben (bis dahin hatte ich die SF 5 wieder aufgebaut).
Ende 2016 wwechselte ich meine Versicherung von der WGV zu CosmosDirekt. Gestern ist mit er aufgefallen, dass ich dieses Jahr bei denen auf SF 4 stehe (wobei ich ja eig auf SF 6 stehen müsste)
HHabe dort angerufen und die meinten da ich ja ein unfall in 2013 hatte konnten sie mir nur damals 3 SF Jahre anrechen. Ich wurde aber damals nei der WGV schon runtergestuft! Das ist doch nicht richtig von denen oder?

Viele Grüße und danke für Antworten!

Mona

11 Antworten

Hallo Mona,

wieviel "Prozente" sind das bei der neuen Versicherung ?
Denn, nicht alle Versicherungen haben die gleichen "SF"-Klassen.

Als Du bei der WGV warst, hattest Du da evtl. einen "Rabatt-Retter" im Vertrag ?
Das würde dann die Erklärung der neuen Versicherung rechtfertigen.
Wenn nicht, dann hat hier die neue einen Fehler gemacht, denn, die alte Versicherung
hat Dich ja schon "runtergestuft"..

Grüße

Wie viele Jahre hast du denn schon deinen Führerschein? Und ist eventuell beim erstmaligen Abschluss (wo dein Vater der VN war) eine Sondereinstufung (Zweitwagenrabatt) eingeräumt worden? Beides kann dazu führen, dass du den SFR nicht in voller Höhe übernehmen kannst.

Hallo Danke für die Antworten!
Nein es wurden keine Sonderrabatt bei der WGV angelegt. Auch von den % gibt es eig kaum unterschiede. Die bei der Cosmos sagen da ich 2013 den Unfall hatte können sie mir nur 4 sf anrechnen...aber wie gesagt die wgv hatte mich ja damals schon runtergestuft (war glaube ich bei sf7 damals vor dem Unfall)
Ich habe seit 10 Jahren meinen Führerschein.
Also ist das nicht zulässig was die da treiben oder? Werde heute abend da auch nochmal anrufen. Weil ich zahle mit sf 4 fast 900 Euro Versicherung...das ist ziemlich hart.

Aus welchem Grund ist der Wagen auf deinen Vater angemeldet worden wenn keine Zweitwagenregelung in Anspruch genommen wurde ?

Es werden auch keine % weitergegeben sondern das Rabattgrundjahr über den GDV
Die Versicherungen können ein unterschiedliches System bei der Einstufung in % haben

Frag bei der Comos nach welches Rabattgrundjahr die WGV weitergegeben hat
Dann kannst du dir von der WGV erklären lassen wie das gerechnet wurde

Der Fehler,wenn es einen gibt,wird bei der WGV liegen

Die Cosmos bekommt nur das Rabattgrundjahr vom GDV genannt und stuft danach ein

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Ich habe von der wgv ein schreiben indem steht dass ich sf5 bin...anfangs hat die cosoms mir dann auch geschrieben dass ich sf 5 bin und haben mich damn füe 2017 auf sf6 eingestuft. Und ganz plötzlich haben sie mich auf sf3 runtergestuft.
Das auto ist schon eine weile auf meinen namen bei der wgv gelaufen und ich war bei denne 1 jahr lang in sf 4 und dann 2016 in sf 5. Habe damals halt die klasse von meinem vater bekommen.

Wurde die Rabattübertragung dann gemacht wie du zur Cosmos gewechselt bist? Dann hat die die Cosmos den Schaden aus 2013 aufgrund der Rabattübertragung angerechnet.

Ja die rabattübertragung wurde gemacht. 2013 wurde ich ja bwi der wgv runtergestuft und habe jetzt bis 2016 wieder auf sf5 hochgearbeitet... die cosmos hatte mir geschrieben dass sf 5 übertragen wurde... und dann war ich plötzlich auf sf3... aber dann wäre ich ja 2 mal runtergestuft worden ( 1mal wgv 2013 und 1 mal cosmos 2016) das ist doch nicht richtig oder? Dann wär ich lieber bei der wgv geblieben und wäre jetzt bei sf6...

Wenn 2013 dein Vater noch VN war, dann rechnen dir manche Versicherungen den Schaden ggf. aufgrund der Rabattübertragung nochmal an. Um das aber genau sagen zu können, müßte man sich die Versichererwechselbescheinigung genauer ansehen, die liegt bei der COSMOS

Zitat:

@celica1992 schrieb am 6. November 2017 um 19:01:39 Uhr:


Wenn 2013 dein Vater noch VN war, dann rechnen dir manche Versicherungen den Schaden ggf. aufgrund der Rabattübertragung nochmal an. Um das aber genau sagen zu können, müßte man sich die Versichererwechselbescheinigung genauer ansehen, die liegt bei der COSMOS

..korrekt..

d.h. Du solltest mal genauer bei der aktuellen Vers. nachfragen, warum, wieso
weshalb Du zweimal "runtergestuft" wurdest..

Gut möglich, dass hier die neue nen Fehler gemacht hat bzw. dir "Rückstufung"
der alten Vers. übersehen hat.
Denn, auch hier arbeiten nur "Menschen" 😉

Moin,

klingt für mich wie "Zweitwagenregelung" ab Start beim ersten Versicherer mit einer SF2 als Einstufung.
Diese wurde beim Wechsel wieder abgezogen da Sondereinstufung.

Grüße

Zitat:

@Mona_wn schrieb am 6. November 2017 um 07:02:17 Uhr:


Hallo alle zusammen!

Ich habe eine Frage. Ich war früher bei der WGV über meinen Vater mit meinem Peugeot versichert. 2013 hatte ich einen Unfall und wurde bei der SF zurückgestuft. 2016 habe ich die Versicherung dann auf mich überschriwben (bis dahin hatte ich die SF 5 wieder aufgebaut).
Ende 2016 wwechselte ich meine Versicherung von der WGV zu CosmosDirekt. Gestern ist mit er aufgefallen, dass ich dieses Jahr bei denen auf SF 4 stehe (wobei ich ja eig auf SF 6 stehen müsste)
HHabe dort angerufen und die meinten da ich ja ein unfall in 2013 hatte konnten sie mir nur damals 3 SF Jahre anrechen. Ich wurde aber damals nei der WGV schon runtergestuft! Das ist doch nicht richtig von denen oder?

Viele Grüße und danke für Antworten!

Mona

Um Deine Frage zu beantworten benötigen wir folgende Daten:

WGV 1

Beginn des Vertrages Deines Vaters:

SF bei Beginn des Vertrages Deines Vaters

Ist der SF eine Sondereinstufung? Also hast Du vorher schon ein Auto gehabt, von dem der SFR bei Beginn des Vertrages Deines Vaters übernommen wurde?

Ende des Vertrages Deines Vaters

WGV 2
Beginn des Vertrages von Dir
SF bei Beginn des Vertrages von Dir
Ende des Vertrages von Dir

COSMOS
Beginn des Vertrages von Dir
SF bei Beginn des Vertrages von Dir

Grundsätzlich wird bei einer Rabattabtretung fiktiv nachgerechnet, was Du Dir selbst hättest erfahren können. Daher würde man auch Schäden berücksichtigen. Berücksichtigen aber nicht im Sinne einer doppelten Stufung, sondern im Sinne, was man maximal an SF übernehmen kann.
Dies ist in der eigentlichen Idee der Rabattabtretung historisch begründet. Da aber die Rückstufung bei der Cosmos erfolgte und nicht bei der WGV(2) im Rahmen der Abtretung, tippe ich eher auf eine Zweitwagenregelung SF 2 bei Beginn des Vertrages Deines Vaters.

Aber gib uns erst einmal die Daten :-) .

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