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HILFE! Brauche rechtliche Auskunft wegen Betrug beim Autokauf

Themenstarteram 4. Januar 2012 um 12:39

Hi,

ich habe mir vor zwei Monaten einen Mercedes CLK 200 Kompressor mit eingebauter und eingetragener Gasanlage von ICOM.

Nun muss ich zum TÜV und es hat sich herrausgestellt das ich mit der Gasanlage keinen TÜV bekomme, sondern mir der wagen noch eher stillgelegt wird, da die Gasanlage vom Vor-Vorbesitzer falsch eingebaut wurde/einbauen lassen wurde!

Im Kaufvertrag steht der Wagen hat keine dem Verkäufer bekannten Mängel, darauf hat sich der ach so nette Herr auch bezogen als ich ihn darüber in Kenntniss setzte.

Meine Frage ist jetzt, habe ich auf dem Rechtsweg mit einem Anwalt überhaupt die Chance ihn drann zu kriegen und mein Geld für den Wagen wieder zu bekommen?

Bitte um viele Antworten, da meine Rechtsschutz leider nicht greift!

Danke schonmal!

Jay

Beste Antwort im Thema
am 4. Januar 2012 um 13:50

Wenn der Vorbesitzer die Anlage nichtmal eingebaut hat wieso soll der für den Pfusch haften, wenn sogar die Dekra den Karren abgenommen hat, da wirst Du nix erreichen, der hat Dir doch nur im Vertrag bestätigt das ihm keine Mängel bekannt sind, damit hat er dann doch warheitsgemäß Auskunft gegeben, ein Privatmann ist doch kein Autoexperte.

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@ TE

Warum immer gleich der "Arthur-Spooner-Alarm"?

Der Vorbesitzer hat das Ding bestimmt nicht verkehrsgefährdent zurückgeschraubt...beweis ihm das mal.

Und das ein TÜV-Prüfer sich an 1 Auto von VIELEN nicht mehr erinnern kann/will, ist auch nicht überraschend.

Von privat gekauft sieht sowas immer bescheiden aus, es sei denn man hätte soviel Sachverstand gehabt und den Murks vorher gesehen. Aber wer hat das schon?

Ich drück dir trotzdem die Daumen und hau den Verkäufer nicht kaputt! :D

am 4. Januar 2012 um 15:13

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Meinst du, da hat jemand die korrekten Halterungen gegen zusammengeschusterte getauscht und den Schlauch entfernt? Hört sich extrem unwahrscheinlich an.

Nö, aber darum geht es ja auch gar nicht, sondern um die Nachweisbarkeit eines Sachverhalts, aus der sich etwaige Ansprüche herleiten ließen. Gelingt dieser Nachweis nicht - und davon bin ich überzeugt - verpuffen auch die Ansprüche im Nirvana.

Mal ne ganz andere Frage, ist die Anlage denn überhaupt in den Papieren eingetragen?

am 4. Januar 2012 um 15:18

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

Moin!

Stelle dir doch mal folgende Frage:

Konntest du als technischer Laie die Fehler an der Gasanlage erkennen?

Wenn Nein, wieso glaubst du das der Verkäufer diese dann erkannt hat?

Wenn der Verkäufer wirklich ein Technischer Laie auf

dem Gebiet der Gasanlagen ist und den Wagen während

der Zeit wo er in seinem Besitz war nicht beim TÜV war,

dann konnte er die Mängel schlicht nicht kennen.

Anders wäre es gewesen wenn er beim TÜV mit eben diesen

Mängeln durchgerasselt wäre und hätte dies verschwiegen.

Es stellt sich nur die Frage inwieweit der Vorbesitzer, welcher

den Einbau vorgenommen hat, evtl. dafür Haftbar wäre.

Aber die Beweislage stünde dann auf so dünnem Eis,

das jede Eierschale dazu im Vergleich dicker ist :D

Du wirst wohl leider auf dem Schaden sitzen bleiben.

Ansonsten kann ich dir nur Raten die zumindest mal von

einem Anwalt beraten zu lassen.

Eine Erstberatung ist nicht teuer (die Sätze dafür

sind geregelt) und meist reicht dieses Gespräch schon

aus um die Fragen zu klären.

(Wichtig! Vorher nach den Kosten für die Beratung fragen!)

MfG

Surfkiller20

Und nicht vergessen, der Anwalt nimmt auch Geld wenn er Dir vorher Aussicht auf Erfolg eines Rechtsstreits erklärt und er dann mit Pauken und Trompeten verliert, die nehmen die Knete immer.:D

Und natürlich zahlt man ohne Rechtsschutz im Falle das die Klage abgewiesen wird auch den gegnerischen Anwalt und sämtliche Prozesskosten .

Themenstarteram 4. Januar 2012 um 15:18

Ja, Anlage ist eingetragen!

Wie kann man als Dekra Prüfer eine lebensgefährlich eingebaute Gasanlage zwei mal abnehmen?! Ich mein wenn man jetzt mal zu breite Reifen durchgehen lässt, okay, aber sowas?!

Woher weisst du, dass die Mängel bei der letzten Untersuchung so waren, wie sie jetzt sind?

Themenstarteram 4. Januar 2012 um 15:30

Das ist ganz klar, dass die schon da waren, sonnst würde man unten am Wagen Löcher bzw zugeschweißte Löcher sehen, sind aber keine da, außerdem würde keiner so etwas machen, gute Halterungen gegen Schrott austauschen und den Schlausch abschneiden und tauschen...

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Meinst du, da hat jemand die korrekten Halterungen gegen zusammengeschusterte getauscht und den Schlauch entfernt? Hört sich extrem unwahrscheinlich an.

Nö, aber darum geht es ja auch gar nicht, sondern um die Nachweisbarkeit eines Sachverhalts, aus der sich etwaige Ansprüche herleiten ließen. Gelingt dieser Nachweis nicht - und davon bin ich überzeugt - verpuffen auch die Ansprüche im Nirvana.

Arbeitest du bei der DEKRA? Dann würde ich auch so argumentieren.

Sorry, wenn jemand behautet, dass eine Gasanlage zunächst korrekt eingebaut und abgenommen wurde und danach jemand Halterungen und Schlauch entfernt hat (womöglich brauchte da jemand was zum Basteln :rolleyes:) dann ist das an den Haaren herbeigezogener Unsinn. Völlig unplausibel. Und ein Richter braucht nicht unbedingt notariell beurkundete Fotos, dass dieser Zustand unmittelbar während der Abnahme schon so war, der kann auch logisch denken.

am 4. Januar 2012 um 18:56

Kann der TE beweisen, dass er die Anlage wie sie jetzt ist so bekommen hat und nicht selber den Pfusch verursacht hat? Vielleicht war ja etwas kaputt und er hat sich selber erst mal versucht. Der Vorbesitzer braucht sich auf jeden Fall keine Sorgen zu machen.

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