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Hilfe:Betrunkener Italiener rast in mein parkendes Fahrzeug - Totalschaden

Themenstarteram 22. März 2011 um 21:08

Hallo, weiß überhaupt nicht, was zu tun ist...

 

In Berlin fährt er Samstag Nacht in mein Fahrzeug, wurde auch von der Polizei gestellt.

Links zu den Bildern am Ende

 

1. mein Golf ist Totalschaden

2. Der Italiener ist in Berlin gemeldet (bei mir um die Ecke) und 31 Jahre alt (und sein Führerschein ist eingezogen worden)

3. Versicherungsdaten habe ich (noch) nicht, habe sie gestern beim Zentralruf der Autoversicherer angefordert, kann ne Woche dauern.

4. Meine blöde Rechtsschutzversicherung bei der HUK enthält nur ein Fahrzeug (und das ist jetzt auf meinen Meriva umgemeldet worden.

5. Mein Auto muss vom Strassenland.

6. Bin im ADAC Plus-Mitglied

 

Ich lebe allein und hab bisher nie Unfälle oder so etwas gehabt.

 

Was soll ich jetzt machen, ich bin für jede Hilfe dankbar.

 

Gutachter?

Rechtsanwalt?

Schrottplatz

 

www.motor-talk.de/fahrzeuge/123620/vw-golf-ii-19e  und

www.motor-talk.de/.../...-97-000km-kamei-schwarz-3tuerig-t2816010.html

www.motor-talk.de/fahrzeuge/123620/vw-golf-ii-19e

 

Beste Antwort im Thema
am 23. März 2011 um 6:53

Wo ist denn das Problem? Du bist doch gar nicht am Unfall schuld, als solches trägst Du auch nicht Deine eigenen RA-Kosten. Anwälte holen sich i.d.R. das Geld direkt bei der gegnerischen Versicherung. Ansonsten sind die Kosten nicht so wahnsinnig hoch, dass Du sie nicht auch selbst tragen könntest.

Ohne Anwalt würde ich den Vorgang auf keinen Fall abwickeln. Der Anwalt holt eine Kostenübernahmebestätigung von der gegnerischen Versicherung ein. Ein guter Verkehrsanwalt beauftragt auch für Dich einen Gutachter. Der wird prüfen, ob es wirklich ein Totalschaden ist (sieht aber so aus) und in dem Gutachten steht auch normalerweise Dein Anspruch auf einen Mietwagen (Größe und Dauer). Der Rechtsanwalt wahrt auch Deine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung.

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Schade um das Auto, war ein seltenes Sondermodell, wie es den Anschein hat und zudem gut erhalten. Das muss bei der Wertermittlung berücksichtigt werden.

Dazu solltest du unbedingt einen freien Gutachter heranziehen, das ist dein Recht, du musst keinesfalls einen Gutachter der Versicherung akzeptieren. Die Kosten für den freien Gutachter übernimmt die gegnerische Versicherung.

Auch solltest du dir einen Anwalt nehmen. Dessen Kosten übernimmt, wenn ich mich nicht ganz schwer täusche, die gegnerische Versicherung.

am 23. März 2011 um 10:01

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Schade um das Auto, war ein seltenes Sondermodell, wie es den Anschein hat und zudem gut erhalten. Das muss bei der Wertermittlung berücksichtigt werden.

Dazu solltest du unbedingt einen freien Gutachter heranziehen, das ist dein Recht, du musst keinesfalls einen Gutachter der Versicherung akzeptieren. Die Kosten für den freien Gutachter übernimmt die gegnerische Versicherung.

Das auf jeden Fall. Das duerfte auch das groesste Problem sein - dass der gute Pflegezustand und die raritaet des Modells selten voll im Restwert berechnet wird.

Wenn das nicht zu ersetzen ist, kann man auch von der Versicherung bis zu 130% des Wagenwerts als Reparatur bezahlt bekommen.

Nur wofuer braucht man einen Anwalt, wenn noch garnichts Gerichtlich zu vertreten ist. Wenn der Halter feststeht muesste dessen Versicherung zahlen, ob deutsche oder italienische sollte doch egal sein.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Nicht doof !  Weil mein großer Versicherungsmakler, der z.B. auch Industrieversicherungen macht, eine eigene Rechtsabteilung hat !

....naja eine Rechtsabteilung hilft da auch nicht weiter, wohl aber ein zugelassener Jurist, der Rechtsberatungen übernehmen darf (mein Chef ist auch Volljurist und hat seine Kanzlei bei uns in den Räumlichkeiten, wobei wir nicht mit Rechtsberatung nach aussen hin auftreten). Was ich sagen will ist, dass Vermittler (egal ob Makler oder nicht) in den seltensten Fällen gleichzeitig eine Rechtsberatung übernammen kann/darf! Aber ich weiss natürlich, was Du meinst und bin auch der Meinung, dass ein Gespräch mit seinem Makler in der Regel schon weiter helfen wird!

Im Fall der TE halte ich aber auch einen RA für angebracht, da der mit der Abwicklung entsprechende Erfahrung hat und auch wenns idR länger dauert, als wenn man es selber macht, ist es die entspanntere Alternative (gerade wenn man sich selbst unsicher fühlt und die TE ja ein Fahrzeug hat).

Zum Rechtsschutz: es bieten eigentlich alle Rechtsschutzversicherer einen sog. Fahrzeugrechtsschutz an, der im Gegensatz zum Familienverkehrsrechtsschutz, wirklich nur ein Fahrzeug und den Rechtsschutz des VN im Verkehrsbereich absichert. Wenn ich allein stehend bin und nur ein Fahrzeug habe, ist das auch nach wie vor empfehlenswert!

am 23. März 2011 um 10:23

Wenn Du Dein Auto bei der HUK24 hast, kannst Du in jede Geschäftstelle gehen und dort die Sache abwickeln. (Ist zwar Direkt-Versicherung, aber durch den Service ist es wirklich klasse!). Die können das mit der RS-Versicherung vielleicht auch klären, ob die nicht doch zahlt (wobei da eigentlich keine Fragen offen sein dürften und der Anwalt eh von der Gegenseite bezahlt wird)

Die juristische Erstberatung vom ADAC solltest Du ebenfalls in Anspruch nehmen!

Zitat:

Original geschrieben von tullux01

...

Nur wofuer braucht man einen Anwalt, wenn noch garnichts Gerichtlich zu vertreten ist. Wenn der Halter feststeht muesste dessen Versicherung zahlen, ob deutsche oder italienische sollte doch egal sein.

Das ist ein Resultat aus den Erfahrungen, die ich schon machen musste. Als Unkundige/r kennt man seine Rechte nicht. Sehr gern "vergessen" Versicherungen Kosten zu erstatten, die sie erstatten müssen. Das beginnt mit der einfachen Pauschale für Porto etc., sind zwar nur 10-20 Euro aber immerhin. Auch was den Ausfall angeht, wird die Versicherung bestimmt das Argument bringen, dass ja ein zweites Fahrzeug da ist, somit kein Ausfall zu zahlen sei.

Was ich meine ist: Ein Anwalt hilft eine/r/m von einem Unfall Betroffen, wirklich alles rauszuholen, was einem zusteht. Die Versicherungen versuchen sonst mit Sicherheit einen zu übervorteilen. Und gerade in diesem Fall, wo die TE überhaupt keine Erfahrungen mit Schadensabwicklungen hat, ist halt ein Anwalt zu empfehlen.

Ich weiß, im Prinzip verteuert das die Versicherung für alle. Aber in diesem Fall sehe ich da keine Alternative.

P.S. Sollte das Fahrzeug (was ich aber nicht glaube) bei einer ausländischen Versicherung versichert sein, dann empfiehlt sich ein Anwalt erst recht!

am 23. März 2011 um 10:26

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

P.S. Sollte das Fahrzeug (was ich aber nicht glaube) bei einer ausländischen Versicherung versichert sein, dann empfiehlt sich ein Anwalt erst recht!

Wenn ich das richtig sehe, hat der Passat aber ein italienisches Kennzeichen, damit dürfte die Versicherungsproblematik durchaus noch spannender werden...

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Wenn Du Dein Auto bei der HUK24 hast, kannst Du in jede Geschäftstelle gehen und dort die Sache abwickeln. (

Nein! Deine eigene KFZ-Versicherung hat NICHTS mit dem Schadenereignis zu tun und sie darf und wird Dir auch nicht bei der Abwicklung dieses Schadenereignisses oder bei der Geltendmachung Deiner Ansprüche helfen!

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

P.S. Sollte das Fahrzeug (was ich aber nicht glaube) bei einer ausländischen Versicherung versichert sein, dann empfiehlt sich ein Anwalt erst recht!

Wenn ich das richtig sehe, hat der Passat aber ein italienisches Kennzeichen, damit dürfte die Versicherungsproblematik durchaus noch spannender werden...

Du hast Recht, hatte eben nicht genau hingeschaut. Das heißt: Unbedingt Anwalt nehmen!

Ich wurde mal als Fahrradfahrer von der spontan auftauchenden Tür eines finnischen Transporters unsanft vom Rad geholt. Die Scahdensregulierung übernahm zwar eine deutsche Versicherung in Vertretung der finnischen, aber das machte die Sache durchaus noch etwas komplexer als sowieso schon.

am 23. März 2011 um 11:21

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Wenn Du Dein Auto bei der HUK24 hast, kannst Du in jede Geschäftstelle gehen und dort die Sache abwickeln. (

Nein! Deine eigene KFZ-Versicherung hat NICHTS mit dem Schadenereignis zu tun und sie darf und wird Dir auch nicht bei der Abwicklung dieses Schadenereignisses oder bei der Geltendmachung Deiner Ansprüche helfen!

Meine Versicherung (HUK24) übernimmt im Schadensfall mit einem ausländischen Unfallgegner die Sache und regelt es selber mit der ausländischen Versicherung. Diese darum anzusprechen ist sicherlich nicht unbedingt schädlich.

Ob es zielführend ist, wird sich dann zeigen ;)

am 23. März 2011 um 11:45

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Du hast Recht, hatte eben nicht genau hingeschaut. Das heißt: Unbedingt Anwalt nehmen!

Ich wurde mal als Fahrradfahrer von der spontan auftauchenden Tür eines finnischen Transporters unsanft vom Rad geholt. Die Scahdensregulierung übernahm zwar eine deutsche Versicherung in Vertretung der finnischen, aber das machte die Sache durchaus noch etwas komplexer als sowieso schon.

Deshalb die ganze sache an eine Werkstatt des Vertrauens abtreten und die machen das. Wenn die wirklich gut sind, sogar fuer den Geschaedigten absolut transparent.

Gutachter bestellen (der das ganze im Sinne einer moeglichst vorteilhaften Loesung bewertet), Leihwagen, Reparatur oder Ersatzwagen.

Was macht der Anwalt? Ein paar teure Briefe schreiben und 20 Euro Porto 'rausschlagen'.

Solange es da keine Schuldfragen zu klaeren gibt etc. bringt das garnichts.

Uebrigens sollte man mit so Aussagen ueber den Unfallhergang vorsichtig sein. Wenn irgend ein dritter (z.b. die Versicherung) was wissen will, sollen die sich direkt an die Polizei wenden.

Manch ein Beamter 'plappert' da gerne Sachen, die vielleicht garnicht im Unfallbericht auftauchen ('betrunkener' oder 'italiener' z.b.), wenn man das also ungefiltert weitergibt macht man u.U. sogar noch falsche Angaben.

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Meine Versicherung (HUK24) übernimmt im Schadensfall mit einem ausländischen Unfallgegner die Sache und regelt es selber mit der ausländischen Versicherung. Diese darum anzusprechen ist sicherlich nicht unbedingt schädlich.

Ob es zielführend ist, wird sich dann zeigen ;)

Du hast bei bestehender Vollkaskoversicherung die Möglichkeit, den Fahrzeugschaden über Deine Vollkaskoversicherung abzuwickeln mit allen Nachteilen (bis zur 100%-Regulierung erstmal Rückstufung Deines SFR in der VK; kein Ersatz von Nutzungsausfall, RA-Kosten, SV-Kosten, Wertminderung, Kostenpauschale, usw.; Abzug der SB).... Der Auslandsschadenschutz umfasst Unfälle die im Ausland passieren und nicht in Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug!

am 23. März 2011 um 12:27

Zitat:

Original geschrieben von tullux01

Zitat:

 

Deshalb die ganze sache an eine Werkstatt des Vertrauens abtreten und die machen das.

Und wenn die gegnerische Versicherung zickt, will sie (die Werkstatt) die Kohle vom "Abtreter".

Ein Anwalt sorgt dafür, dass dir als Unfallgeschädigter sämtliche Ansprüche beglichen werden. Versicherungen sind sehr kreativ, wenn es ums Kostendrücken geht. Und ohne Rechtsbeistand hat man dann schnell mal was unterschrieben und dann ist der Zug abgefahren.

am 23. März 2011 um 12:35

Zitat:

Original geschrieben von timovic

Und wenn die gegnerische Versicherung zickt, will sie (die Werkstatt) die Kohle vom "Abtreter".

Ein Anwalt sorgt dafür, dass dir als Unfallgeschädigter sämtliche Ansprüche beglichen werden. Versicherungen sind sehr kreativ, wenn es ums Kostendrücken geht. Und ohne Rechtsbeistand hat man dann schnell mal was unterschrieben und dann ist der Zug abgefahren.

Es ist noch nichts davon passiert und ein Anwalt tut erstmal auch nichts, ausser ein paar Briefen durch die Gegend schicken.

Kann ja sein, das gute Erfahrungen mit einschalten eines Anwaltes vorliegen, aber wenn man's mal ohne versucht merkt man vielleicht auch mal, das es auch ohne geht - und vielleicht sogar unkomplizierter.

(wenn der Brief von der Werkstatt kommt und ein polizeilicher Unfallbericht vorliegt geht's vielleicht in die Schadensabteilung, wenn gleich ein Brief vom Anwalt kommt, geht's in die Rechtsabteilung?)

Ich wuerde das auch nicht irgend einer Werkstatt abtreten, sondern wie gesagt einer, der man Vertraut und die Erfahrung mit sowas (also Schadensregulierung - auch mit Auslaendischen Kamikazepiloten) hat.

Abgeschleppt werden muss die Karre eh, sonst gibt's irgendwann noch ne Geldbusse.

In diesem Fall wird keine Werkstatt damit zu tun haben, der Wagen ist irreparabel - leider. Da brauchts einen Gutachter, der den Wiederbeschaffungswert ermittelt.

Und ich finde, man sollte der TE nicht raten "es doch ohne zu versuchen".

am 23. März 2011 um 13:06

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

In diesem Fall wird keine Werkstatt damit zu tun haben, der Wagen ist irreparabel - leider. Da brauchts einen Gutachter, der den Wiederbeschaffungswert ermittelt.

Waehrend das Auto auf der Strasse steht?

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Und ich finde, man sollte der TE nicht raten "es doch ohne zu versuchen".

Bei Anwaelten? Immer.

Die tun immer so, als waeren's Kondome, dabei sind's meistens Heissluftballons. :rolleyes:

Das Fahrzeug sollte erst mal von der Strasse, da dank der scharfkantingen Unfallschaeden 'verkehrsgefaehrdend'.

Und das Fahrzeug muss von einem "unabhaengigen" (also auf der Seite des Geschaedigten) stehenden Gutachter begutachtet werden.

Der Schaden muss der Versicherung gemeldet werden (und was fuer sonstieg Ansprueche an die man hat, kann man sich in 5-10 Minuten zusammengoogeln) und vielleicht noch mal Ruecksprache mit der Polizei.

Das kann man natuerlich vom Anwalt veranlassen lassen (zu 100 Ocken pro Brief/Anruf) - aber erstmal schafft der 0 Mehrwert. Ich rate davon auch keineswegs generell ab - aber ich wuerde mich als erstes an eine vertrauenswuerdige Stelle/Person wenden, die Erfahrung mit Unfallregulierung hat. Das kann ein Anwalt sein *), muss es aber nicht.

Achja - und trotz allem gelassen bleiben nicht vergessen. Auch wenn der Schock tief sitz und man so etwas nicht verstehen will, wenn man vor den Truemmern seines Fahrzeugs steht.

*) wenn ich die Anwaltskammer F.A.Q. zum thema Unfallregulierung lese, ist mir schon ein bisschen nach hysterischem kichern. Zusammengefasst liesst sich das ca. "Fragen Sie NIEMANDEN um Rat ausser einem ANWALT. Die wollen Sie ALLE nur VERARSCHEN und ABZOCKEN. Ein ANWALT ist der EINZIGE, der IHRE Interessen Vertritt" :D

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