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Hilfe bei der Schadensabwicklung

Themenstarteram 5. Juli 2010 um 13:17

Moin,

ich hab ein kleines "problem" mit meiner Versicherung.

Ich habe am 14.06 einen Schaden an der Scheibe gemeldet (Steinschlag) und von meiner Versicherung drei Werkstätten genannt bekommen,wovon ich mir eine aussuchen konnte. (hab leider Werkstattbindung [gehabt). Ich hatte die auswahl zwischen AT*, AT* und AT*. :(

Da ich leider mit der Firma zweimal schlechte erfahrungen gemacht habe, will und werde ich die Reperatur dort nicht ausführen lassen. Habe daraufhin die "Werkstattbindung" gekündigt und seit 01.07.2010 kann ich die Werkstatt frei wählen.

Leider muß ich mit dem Schaden immer noch zu AT* fahren, da "der Schaden gemeldet worden ist, als noch eine Werkstattbindung bestand"

Ich habe bereits meinen willen erklärt, gerne auch Rückwirkend den erhöhten Beitrag (ohne Werkstattbindung) zu bezahlen, leider stoße ich dort auf "taube" Ohren.

Kann mir einer einen Tipp geben, wie ich das regeln kann?

Danke

Gruß Andi

PS: Vor ca. 2 Monaten wurde von meiner Versicherung noch eine große Autoglasfirma mit angeboten, da diese aber "Betrug" begangen haben sollen, wird diese Werkstatt von meiner Versicherung inzwischen nicht mehr angeboten.

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11 Antworten
am 5. Juli 2010 um 13:23

Zitat:

Original geschrieben von Andi-Hamburg

Moin,

 

Kann mir einer einen Tipp geben, wie ich das regeln kann?

Da wirst du wohl zu AT fahren müssen, da  die Versicherung nicht auf deinen Vorschlag eingeht.

Themenstarteram 5. Juli 2010 um 13:32

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Andi-Hamburg

Moin,

Kann mir einer einen Tipp geben, wie ich das regeln kann?

Da wirst du wohl zu AT fahren müssen, da sich die Versicherung nicht auf deinen Vorschlag eingeht.

Danke, aber dann zahle ich den Schaden lieber selbst, und wechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Versicherung.

Gruß Andi

Vertrag ist Vertrag.

Wenn Du eine Kaskoversicherung mit 1000 € Selbstbeteiligung hast, kannst Du im Schadensfall auch nicht die Selbstbeteiligung rückwirkend auf 250 € ändern und den Mehrbetrag bezahlen.

 

O.

am 5. Juli 2010 um 13:37

Zitat:

Original geschrieben von Andi-Hamburg

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

 

Da wirst du wohl zu AT fahren müssen, da sich die Versicherung nicht auf deinen Vorschlag eingeht.

Danke, aber dann zahle ich den Schaden lieber selbst, und wechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Versicherung.

 

Gruß Andi

Da wird sich die Versicherung aber über die gesparte Summe freuen, ich würde dennoch die Reparatur bei At machen lassen so kompliziert kann eine Scheibenreparatur nicht sein, sollte die dann irgenwann mal auseinanderfallen kann man den Schaden immernoch selbst zahlen, aber die Firma AT gibt ja auch Garantie, was ist dein dein tatsächliches Problem mit AT?

Themenstarteram 5. Juli 2010 um 13:47

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Andi-Hamburg

 

Danke, aber dann zahle ich den Schaden lieber selbst, und wechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Versicherung.

Gruß Andi

...... was ist dein dein tatsächliches Problem mit AT?

Beim ersten mal Lackkratzer in der Tür, die dort vorher nicht waren. Selbstverständlich ist das "nicht" bei AT* passiert.

Das zweite mal sind Reperaturen berechnet worden, die in wirklichkeit nicht ausgeführt worden sind.

Bei meinen Eltern sind etliche Lampen erneuert worden, vorher hatte aber alles funktioniert.

Gruß

 

am 5. Juli 2010 um 13:48

Hallo,

soll die Scheibe repariert werden oder ausgetauscht?

In letzterem Fall - wo Du also SB zahlen müsstest - wäre es evtl. möglich, in einer anderen Werkstatt den Austausch vornehmen zu lassen, dann aber nur einen Teil der Reparatursumme erstattet zu bekommen.

Beispiel:

Ich habe einen 1.000 € Schaden und Werkstattbindung, will aber partout nicht zur Werkstatt der Versicherung --> bei meiner Versicherung geht das, dann wird aber eben nur 85 % des Schadens ersetzt. Ich müsste demnach 15% der regulierten Summe zzgl. zur SB noch selber tragen.

Was sagen denn die Vertragsbedingungen zu dem Fall?

Insbesondere bei Reparatur (nicht Austausch, also Fall 1) kann es sein, dass Du dann eben die Selbstbeteiligung zahlen müsstest --> was überlicherweise entfällt wenn Du bei einer Partnerwerkstatt reparieren lässt.

Also eine kategorische Ablehnung ohne jede Leistung kann ich mir ehrlich nicht vorstellen.

Grüße

Schreddi

am 5. Juli 2010 um 13:53

Zitat:

Original geschrieben von Andi-Hamburg

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

 

...... was ist dein dein tatsächliches Problem mit AT?

Beim ersten mal Lackkratzer in der Tür, die dort vorher nicht waren. Selbstverständlich ist das "nicht" bei AT* passiert.

 

Das zweite mal sind Reperaturen berechnet worden, die in wirklichkeit nicht ausgeführt worden sind.

 

Bei meinen Eltern sind etliche Lampen erneuert worden, vorher hatte aber alles funktioniert.

 

Gruß

Dann versuchs doch einfach mal bei der dritten vorgeschlagen AT*.U-ha ganz schön schwer war die Lösung;)

Themenstarteram 5. Juli 2010 um 14:25

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hallo,

soll die Scheibe repariert werden oder ausgetauscht?

In letzterem Fall - wo Du also SB zahlen müsstest - wäre es evtl. möglich, in einer anderen Werkstatt den Austausch vornehmen zu lassen, dann aber nur einen Teil der Reparatursumme erstattet zu bekommen.

Beispiel:

Ich habe einen 1.000 € Schaden und Werkstattbindung, will aber partout nicht zur Werkstatt der Versicherung --> bei meiner Versicherung geht das, dann wird aber eben nur 85 % des Schadens ersetzt. Ich müsste demnach 15% der regulierten Summe zzgl. zur SB noch selber tragen.

Was sagen denn die Vertragsbedingungen zu dem Fall?

Insbesondere bei Reparatur (nicht Austausch, also Fall 1) kann es sein, dass Du dann eben die Selbstbeteiligung zahlen müsstest --> was überlicherweise entfällt wenn Du bei einer Partnerwerkstatt reparieren lässt.

Also eine kategorische Ablehnung ohne jede Leistung kann ich mir ehrlich nicht vorstellen.

Grüße

Schreddi

Danke für den Tipp, werde es versuchen. Scheibe muß getauscht werden.

 

Gruß Andi

am 5. Juli 2010 um 15:35

Hallo,

gut - selbstredend dies vorher mit der Schadenabteilung besprechen. Kasko ist Vertragsrecht und damit jede Gesellschaft anders. Nicht auf gut Glück reparieren lassen.

Außerdem sollte dies auch in den Bedingungen klar geregelt drin stehen.

Wenns Du es nicht findest, dann stell sie hier ein (oder per PN wenns lieber ist) und wir schaun mal mit drüber.

Grüße

Schreddi

Oder einfach mit Deinem Versicherer reden, den Sachbearbeiter fragen, ob es nicht eine Alternativfirma gibt (mehr als NEIN sagen kann der auch nicht)... Vermutlich dann ein bisschen weiter weg, weil die ersten drei Firmen in Deiner Nähe halt eine weidener Konzernzentrale haben!

Themenstarteram 6. Juli 2010 um 13:29

Moin,

ich hab heute mehrmals mit meiner Versicherung telefoniert, zum glück mit positiven ausgang.

Nachdem ich mit dem Vorgesetzten der Kundenberaters gesprochen, ist mir angeboten worden, dass ich 7€ bezahle, und dafür die Werkstattbindung rückwirkend die Werkstattbindung gekündigt wird. Somit ist die Werkstattbindung nicht zum 01.07.2010 gekündigt, sondern bereits zum 01.04.2010.

Das bedeutet auch, das ich mir jetzt eine Werkstatt aussuchen kann. :D

In diesem fall hat sich hartnäckigkeit bewährt.

Vielen Dank für die Tipps.

Gruß Andi

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