Hilfe bei Autoverkauf als Gewerbetreibender, Sachmängelhaftung
Hallo zusammen,
ich möchte als gewerbetreibender (GbR. im Bereich Journalismus) den im Betriebsvermögen bestehenden Audi Q5, 3 Jahre alt verkaufen.
Nun kann es ja sein, dass ich nur einen privaten Käufer finde, doch dann muss ich mindestens 1 Jahr für Sachmängel haften. Ausschließen geht nur, wenn ich wiederum an einen gewerbetreibenden verkaufe.
Umgehen wird schwierig und der Weg wäre wohl auch nicht ganz legal. Zudem rät mein Steuerberater davon ab pro forma das Auto zu kaufen und privat weiter zu verkaufen.
Habe gehört man kann sich über eine Versicherung absichern. Macht das Sinn? Kennt jemand Quellen im Internet bei denen man sich informieren kann.
Auf der anderen Seite ist das Auto mit 3 Jahren und 40tsd km noch in einem Top-Zustand und bisher mängelfrei. Kann jetzt ein Käufer einfach das Auto….sagen wir mal schlecht behandeln…..und mich bzw. meine Firma für entstehende Schäden haftbar machen? In den ersten 6 Monaten habe ich ja die Beweislast.
Was wäre euer Rat?
Danke.
Gruß
Andreas
Beste Antwort im Thema
Freut mich, dass er dir gefallen hat. 😎
Wenn du schon - wie ich übrigens auch - die Vorteile geniesst, wenn du den Wagen als Firmenfahrzeug laufen lässt, dann musst du halt auch mit den vermeintlichen Nachteilen leben, so einfach ist das.
Nicht immer nur die Rosinen rauspicken. 🙄
41 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
dann liegt mit Hilfe des GW-Gutachtens der Beweis vor, dass dieser Mangel bei Übergabe NICHT vorhanden war.
So etwas könnte funktionieren, wenn bei einem Verkauf ALLE potentiell defektverdächtigen Teile überprüft werden.
Ein Dekra Check für 75€ und 45 Minuten Dauer wird dies kaum leisten können. Das ist auch nicht der Anspruch einer solchen Prüfung.
Dort wird nachgesehen ob die Bremsbeläge und die Reifen i.O. sind, der Auspuff oder sonstwas rostet und ob irgendwelche Warnlampen an sind.
So ein Check könnte feststellen daß der Ölstand i.O. ist, die Abgaswerte in Ordnung sind und der Motor rund läuft.
Ob aber vieleicht ein Motorschaden kurz bevor steht, weil der Ölpumpenantrieb oder der Steuerkettenspanner kurz vorm Kollaps ist wird so ein "Gutachten" kaum feststellen können.
Der Check kann bestätigen, daß der EFH rechts hinten, das ABS-Steuergerät oder die Motorsteuerung zum Zeitpunkt der Prüfung funktionierten, nicht aber ob sie vielleicht bei nach 3 Tagen Stillstand, oder bei Nässe/Hitze/Kälte ein Eigenleben entwickeln.
Der Verkäufer stünde natürlich trotzdem dafür in der Verantwortung.
Genug Sicherheit um schlafen zu können kauft man sich für so einen Check also nicht.
Zitat:
Original geschrieben von yeahralfi
Das möchte ich aber mal stark bezweifeln, dass mit einem TÜV/DEKRA-Gebrauchtwagengutachten die komplette Sachmängelhaftung ausgehebelt ist. Das würde ja implizieren, dass die Prüfer in jedes Bauteil hineingucken müssten/könnten. Das ist naütrlich vollkommen unmöglich. Nicht umsonst kann man ja z.B. in diesen DEKRA-Gutachten genau nachlesen, was getestet wurde und was eben nicht.
Sachmängelhaftung ist NICHT Garantie!!!! Sollte sich in den letzzten Jahren bei der autointeressierten Gemeinde herumgesprochen haben. Es geht um Mängelfreiheit bzw. Benennung der bekannten Mängel bei Gefahrenübergang - nicht mehr und nicht weniger.
Verschleiß ist übrigens KEIN Sachmangel.
Kann ein gewerblicher Verkäufer, der zudem NICHT Autohändler ist, eine hohe Sorgfaltspflicht (z.B. durch das empfohlende Gutachten) nachweisen, wird die Chance auf nachträgliche "Kaufpreisoptimierung" durch einen privaten Käufer obsolet.
Gruß, Wolf.
Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
Es geht um Mängelfreiheit bzw. Benennung der bekannten Mängel bei Gefahrenübergang - nicht mehr und nicht weniger.
Richtig, aber genau DAS kann ein solcher Kurzcheck eben nicht leisten.
Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
Kann ein gewerblicher Verkäufer, der zudem NICHT Autohändler ist, eine hohe Sorgfaltspflicht (z.B. durch das empfohlende Gutachten) nachweisen, wird die Chance auf nachträgliche "Kaufpreisoptimierung" durch einen privaten Käufer obsolet.
Sie wird ein (kleines) Stückchen kleiner. Sonst nichts.
Lediglich liefert sie ein Indiz dafür, daß der Verkäufer nicht in arglistiger Absicht verkauft hat.
Aber das spielt im Gewährleistungsfall glücklicherweise nicht die ganz große Rolle.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Richtig, aber genau DAS kann ein solcher Kurzcheck eben nicht leisten.Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
Es geht um Mängelfreiheit bzw. Benennung der bekannten Mängel bei Gefahrenübergang - nicht mehr und nicht weniger.
Hier irrt der Matsches. Aber da Du in der Rechtsprechung zu diesem Thema deutlich bewanderter als ich zu sein scheinst, lasse ich Dir Deine Meinung.
Gruß, Wolf.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
Hier irrt der Matsches.
Tut er nicht.
Mach dich kundig wenn dus nicht glauben möchtest.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Tut er nicht.Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
Hier irrt der Matsches.
Mach dich kundig wenn dus nicht glauben möchtest.
Stimmt. Mit nur etwas mehr als 20 Jahren Erfahrungen im Autohandel und einer Funktion als Filialleiter bei einem der größten Markenhändler in Berlin/Brandenburg gibt es immer Nachholbedarf in Sachen Fachwissen. Wann ist Dein nächstes Seminar?
Anmeldeformulare gerne per PN an mich.
Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
Mit nur etwas mehr als 20 Jahren Erfahrungen im Autohandel und einer Funktion als Filialleiter bei einem der größten Markenhändler in Berlin/Brandenburg gibt es immer Nachholbedarf in Sachen Fachwissen.
Sieht wohl so aus.
Auch wenn ich gerne glaube, daß sich ein Renault Autohaus intensiv mit dem Thema Sachmängelhaftung auseinandersetzen muß, ist es doch eine (leider sehr weit verbreitete) Fehleinschätzung, Menschen würden Dinge besonders gut machen nur weil sie sie schon lange machen.
Muß ich auch bei Bewerbern zunehmend feststellen.
Zitat:
Sachmängelhaftung ist NICHT Garantie!!!!
Und wo bitte soll ich geschrieben haben, dass die beiden Dinge das gleiche sein sollen? Die Unterscheide zwischen Garantie und Sachmängelhaftung sind mir sehr wohl bewusst.
Und gerade weil es hier um die Sachmängelhaftung (und eben nicht um eine etwaige Garantie) geht, ist es ziemlich ausgeschlossen, dass man mit einem doch recht oberflächlichen Gebrauchtwagencheck wirksam die Sachmängelhaftung in Gänze ausschliessen kann. Diese Argumentationskette wird zwar gerne von einigen Gebrauchtwagenhändlern aufgefahren, wird deshalb aber nicht richtiger.
Übrigens verstehe ich nicht, warum du hier so einepersönliche Schärfe in die Diskussion bringst. Ein paar Ausrufezeichen weniger hätten es auch getan.
Zitat:
Original geschrieben von yeahralfi
...dass man mit einem doch recht oberflächlichen Gebrauchtwagencheck wirksam die Sachmängelhaftung in Gänze ausschliessen kann.Zitat:
Sachmängelhaftung ist NICHT Garantie!!!!
Mann, genau darum geht es NICHT !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! (die Vielzahl der Ausrufezeichen dokumentiert, dass dieses Thema bis zur Hirnerweichung seit Jahren in einschlägigen Foren behandelt wurde und allmählich der Unterschied zwischen Wunsch und Wirklichkeit präsent sein sollte).
Die Sachmängelhaftung wird hiermit NICHT ausghebelt, sondern es wird im Gegenteil der Sorgfaltspflicht nachgekommen, um deren zwingende Einhaltung es bei den Änderungen dieser Richtlinie (Beweislastumkehr, Ausschluss nicht möglich) schlichtweg geht. Gerade dann, wenn ein gewerblicher Verkäufer eines Automobils kein professioneller Autohändler ist, beweist die Durchführung eines solchen Gutachtens (z.B.
Dekra-Siegel), dass der Verkäufer seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
Wer Zeit und Lust hat, darf gerne einschlägige Suchmaschinen um Rat befragen, wie in den letzten Jahren die Rechtsprechung ausschaut. Die Tendenz pro gewerblichem Verkäufer (es sei denn, es geht um Schlamperei oder arglistige Täuschung) ist dabei unverkennbar.
Gruß, Wolf.
Zitat:
Original geschrieben von yeahralfi
Eine Versicherung, die die kompletten Risiken aus der Sachmängelhaftung übernimmt, habe ich zumindest ich noch nie gesehen ...
Und wirst Du auch nicht, weil (wie Du Dir sicher vorstellen kannst) hier das Risiko des Versicherungsbetruges so eklatant hoch ist, daßsich kein Versicherer darauf je einlassen wird.
es gibt aus legaler sicht, irgendwelche grauzonen-irgendwas-gefrickel-stunts mal ausgeschlossen, genau zwei optionen:
1. verkauf an gewerbe (da kannst du die gewährleistung rechtlich sauber ausschließen)
2. verkauf an privat und absicherung der gröbsten risiken mittels gebrauchtwagengarantieversicherung
zu 1: der sauberste weg, einzig arglistige täuschung kannst du rechtlich logischerweise nicht ausschließen, allerdings ist der erlös dann geringer
zu 2: abgesehen von der arglistigen täuschung, die nicht versicherbar ist 😁, musste immer mit einem restrisiko leben. die versicherungen decken im regelfall nur die "dicken dinger" ab und es besteht zudem das risiko das die versicherung aus "was auch immer gründen" im schadenfall nicht zahlen will
ich verkaufe unsere firmenautos grundsätzlich nur an gewerbe. es gibt zig händler die recht faire preise zahlen und wo man keine probleme mehr im nachgang zu erwarten hat. (immer vorrausgesetzt man ist selber ehrlich unterwegs)
ich habe das vor nen paar jahren mal durchgerechnet gehabt:
stelle ich die kosten der versicherung und das restrisiko gegen den vermeindlich höheren erlös beim verkauf an privat leute....habe ich kaum was gewonnen. zahlt mir ein händler 1000euro weniger und eine entsprechende versicherung kostet 500euro...bleibe ich für lausige 500euro auf dem restrisiko sitzen. das würde ich persönlich nicht machen.
und ein risiko gibt es immer! ich habe einen BMW 525d (E60) absolut scheckheft und ohne irgendwelche auffälligkeiten vor nem knapeen halben jahr (5 monate) verkauft. jetzt, 6tsd kilometer später, hat das ding nen getriebeschaden (automatik).
Das auto war 100% sauber und gepflegt, dank noch nicht abgelaufener beweislastumkehr hätte ich mich nun mit der versicherung um über 3tsd euro schaden streiten müssen. dank 150tsd kilometer laufleistung hätte die versicherung aber eh nur 50% der kosten übernommen.
da waren die "versenkten 1500euro erlös" beim verkauf an gewerbe mal gut angelegtes geld 😁
Zitat:
Original geschrieben von heltino
....und ein risiko gibt es immer! ich habe einen BMW 525d (E60) absolut scheckheft und ohne irgendwelche auffälligkeiten vor nem knapeen halben jahr (5 monate) verkauft. jetzt, 6tsd kilometer später, hat das ding nen getriebeschaden (automatik).Das auto war 100% sauber und gepflegt, dank noch nicht abgelaufener beweislastumkehr hätte ich mich nun mit der versicherung um über 3tsd euro schaden streiten müssen. dank 150tsd kilometer laufleistung hätte die versicherung aber eh nur 50% der kosten übernommen.
da waren die "versenkten 1500euro erlös" beim verkauf an gewerbe mal gut angelegtes geld 😁
Das wäre bei einem Verkauf an privat auch ohne Versicherung o.ä. nicht nach hinten losgegangen.
War das Getriebe bei Gefahrenübergang in Ordnung? Ja.
Kann ein Automatikgetriebe bei normaler Nutzung und Pflege nach 150-tkm einen Defekt aufweisen? Ja.
Ist dieser auf normalen Verschleiß zurückzuführen? Ja.
Bei diesen 3 x ja handelt es sich dann nicht um einen Sachmangel, sondern um Verschleiß, der dementsprechend keine Gewährleistungsansprüche zulässt.
Was allerdings immer wieder ärgerlich ist: die Zeit, die einem durch die Klagewut von Leuten geklaut wird, die internetverstrahlt (ich habe Gewährleistung!) jeden noch so alten Hobel auf Kosten des gewerbliches Verkäufers in den Neuzustand versetzen wollen. Je nachdem, wie sorgfältig der gewerbliche Verkäufer den Verkauf durchgeführt hat, geht das für den Kläger nach hinten los.
Gruß, Wolf.
Dann ist die mangelnde Sorgfältigkeit auch und gerade im gewerblichen Autoverkauf aber gängige Praxis.
Die meisten Dekra Gutachten, die ich gesehen habe (Flotten-/Leasinggeschäft - da gibt's hier in der Region einige sehr grosse "seriöse" Läden) lassen keinen Rückschluss über den technischen Zustand des Fahrzeugs beim Gefahrenübergang zu.
Also entweder sind sie gegen Gewährleistungsforderungen Versichert, das ihnen das nicht mehr Wert ist für ein umfangreicheres Gutachten, oder beschäftigen sich nicht wirklich mit dem Thema.