Hilfe bei 100er Zulassung Tiguan & Wohnwagen

VW Tiguan 2 (AD)

Hallo zusammen, ich habe eine ähnliche Frage. Ich muss aber eine wenig aussholen.

Es geht um die 100er Zulassung!

Seit ein paar Tage bin ich stolzer Besitzer eines VW Tiguan II (2,0l 150PS DSG 4Motion)
Der Wagen hat eine Anhängelast von 2500 kg. Nun kommt im März 2017 unser neuer Wohnwagen.
Dieser hat ein Zülässige Gesamtgewicht von 2200 kg.

Nun habe ich erfahren das ich wohl probleme bekomme wenn ich die 100er Zulassung haben möchte. Im Internet habe ich erfahren das ich "alles" für die 100er zulassung erfüllt habe. Eine Sache ist mir unklar. Die folgende Berechnung der Gewichte:

Leergewicht Zugfahrzeug mal Faktor (1,2) = Zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen (diese Formel findet man im Netz

https://www.humbaur.com/wissenswertes/100-kmh-regelung.html

Bei mir also Tiguan (1673 kg) x 1,2 = 2007,6 kg Zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen
Das würde heißen ich bekomme die 100er Zulassung NICHT ?!

Nun Steht aber unter Bemerkung im Fahrzeugschein folgendes:


F.1/F.2:+0 u. 7.2/8.2:+30 b. Anhägerbetrieb*technisch.zul.Ges-Masse d. Zugkombination: 4280 kg*Bei Werkseitig montierter AHK: ESP m. spez. Fahrdy.Stabi. Syst.f Anh. Betr.f. Temp100 km/h

Wer kann mir helfen das zu übersetzen!

So wie ich das lese darf das Gespann 4280 kg (zulässiges Gesamtgewicht ) wiegen, wenn mein Wohnwagen ein Stabillisierungsprogramm hat? 2320 Kg (Zulässig PKW) + 2200 Kg (Wohnwagen) = 4520 kg

ist das so Korrekt?

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich bin Neu hier und durch Zufall auf diesen Thread aufmerksam geworden. Nachdem ich die Antworten gelesen habe, möchte ich noch auf einen Umstand hinweisen, der nicht wirklich beachtet wird.

Wann habt ihr euren Führerschein gemacht? Habt ihr noch die alte Klasse 3 oder die Neue Klasse B.

Bei der Klasse 3 darf ich, wenn das Zugfahrzeug eine Anhängelast von 1500Kg hat, eine Anhänger mit 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht der eine Anhängelast (Leergewicht + Ladung) von 1500 kg hat ziehen.

Bei der Klasse B darf das zulässige GGw des Anhängers nicht größer sein als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges und die zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht größer als 3,5 T sein. Hier gilt immer das zul. GGw.

Von Vielen auch nicht beachtet, die 100 Zulassung gilt nur für Autobahnen.

100km Zulassung für Wohnwagen
Wenn der Tiguan eine werksseitig verbaute Anhängerkupplung hat, besitzt er auch ein durch das eps gesteuertes Stabilisierungsprogramm für Anhänger. Somit darf bei der Berechnung statt Faktor 0,8 der Faktor 1,0 angesetzt werden.

Mein Tiguan hat ein Leergewicht von 1664kg und eine Anhängelast von 2500 kg.
Berechnung Wohnwagen:1664 (LG)x1,0 (Faktor)= 1664kg Gesamt masse (des Anhängers)
Also darf ich mit meinen Tiguan einen Wohnwagen mit einer max. GM (Gesamtmasse) von 1664 KG und einer 100 Zulassung auf Autobahnen mit Tempo 100 km bewegen.
Das heiß aber jetzt nicht das der Wohnwagen ein Gesamtgewicht von 1664 kg haben muss, er kann auch ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000kg haben, wenn die GM (Leergewicht+Zuladung) nicht 1664 überschreitet.

Zitat TüV
"Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle."

Einen normale Pkw-Anhänger wird mit Faktor 1,2 bewertet, das ergibt dann 1996,8 kg die ich mit Tempo 100 bewegen kann.
Dies gilt jetzt aber nur für die alte Führerschein Klasse 3.

Am besten ist halt mal beim Tüv fragen aber auch da bekommt man unterschiedliche Aussagen.

viele Grüße Grisu

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Klick mich... Tempo 100 auf Autobahnen

Rechenkünste gefragt
Vom Leergewicht seines Zugwagens muss der Fahrzeugbesitzer beim Rechnen ausgehen. Dieses Gewicht muss er zum zulässi- gen Gesamtgewicht des Hängers ins Verhältnis setzen und prüfen, ob das Ergebnis im Rahmen bestimmter Grenzwerte liegt. Hier die Werte im einzelnen:
Bei Anhängern ohne eigene Bremse oder ohne hydraulische Schwingungsdämpfer ist das zulässige Gesamtgewicht auf das 0,3-fache (30 Prozent) des Zugwagen-Leergewichts limitiert.
Bei gebremsten Anhängern mit hydraulischen Schwingungs- dämpfern liegt der Grenzwert für ihr zulässiges Gesamt- gewicht beim 1,1-fachen (110 Prozent) des Zugwagen-Leer- gewichts. Seit neuestem darf es sogar das 1,2-fache (120 Prozent) sein, sofern der Hänger mit zusätzlichen Stabilisatoren aus- oder nachgerüstet ist. Zur Erinnerung: Vorrangig ist natürlich zu beachten, dass auch die zulässige Anhängelast des Kfz für solche Gewichte ausreicht. Bei kleinen Lkw ist das in der Regel der Fall, nicht aber bei jedem Pkw!
Besondere Werte gelten für Wohnanhänger. Sind sie – wie üblich – mit einer eigenen Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern ausgestattet, ist ihr zulässiges Gesamtgewicht auf das 0,8-fache (80 Prozent) des Zug- wagen-Leergewichts limitiert. Bei einer Zusatzausstattung mit Stabilisatoren darf es jedoch das 1,0-fache sein, also 100 Prozent des Zugwagen-Leergewichts. Natürlich ist auch hier auf die höchstzulässige Anhängelast des ziehen- den Kfz zu achten.

Wichtig ist, dass das zulässige Gesamtgewicht von Auto und Anhänger nicht das eingetragene Gewicht überschreitet.
Dein zulässiges Gesamtgewicht deiner Zugkombination beträgt 4280kg.
Die Gesamtmasse aus Auto und Wohnwagen beträgt aber 4520kg. Deshalb darfst du nach meiner Meinung den Wohnwagen mit deinem Pkw nicht ziehen. Weder mit 80, noch mit 100kmh.

Er darf halt den Wagen als auch den Wohnwagen nicht bis zum zulässigem Gewicht beladen.

Ich darf auch einen 3,5 t Anhänger ziehen solange er nicht mehr als 2,5t wiegt.

Ups, Sorry Leute. Ich habe gerade einen Zahlendreher bemerkt. Die Kombination darf 4820 kg wiegen und NICHT 4280 kg. Macht jetzt auch mehr Sinn... 2500kg Anhängelast + 2320 kg gesamtgewicht tiguan. Das würde heißen das meine Kombination max. 4520 kg wiegt (Wohnwagen 2200kg) hmm... Aber ändert sich jetzt was für die 100er Zulassung?

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@Tiguanmaster

Da liegst du falsch. Maßgeblich ist das zulässige eingetragene Gesamtgewicht und nicht das tatsächliche Gewicht des Anhängers.

Zitat:

@micha8501 schrieb am 27. Oktober 2016 um 23:26:23 Uhr:


Ups, Sorry Leute. Ich habe gerade einen Zahlendreher bemerkt. Die Kombination darf 4820 kg wiegen und NICHT 4280 kg. Macht jetzt auch mehr Sinn... 2500kg Anhängelast + 2320 kg gesamtgewicht tiguan. Das würde heißen das meine Kombination max. 4520 kg wiegt (Wohnwagen 2200kg) hmm... Aber ändert sich jetzt was für die 100er Zulassung?

Kurz: nein
Gründe sind wie oben geschildert das geringe Leergewicht des Tiguan

Zitat:

@micha8501 schrieb am 27. Oktober 2016 um 23:26:23 Uhr:


Ups, Sorry Leute. Ich habe gerade einen Zahlendreher bemerkt. Die Kombination darf 4820 kg wiegen und NICHT 4280 kg. Macht jetzt auch mehr Sinn... 2500kg Anhängelast + 2320 kg gesamtgewicht tiguan. Das würde heißen das meine Kombination max. 4520 kg wiegt (Wohnwagen 2200kg) hmm... Aber ändert sich jetzt was für die 100er Zulassung?

Nein, wie schon von mehreren geschrieben, ist das bei Dir leider nicht möglich. egal wie Du es drehst und wendest es bleibt bei max. 1673kg für den Wohnwagen wenn Du die 100er Zulassung haben möchtest.

Zitat:

@AS1999 schrieb am 28. Oktober 2016 um 08:23:24 Uhr:


@Tiguanmaster

Da liegst du falsch. Maßgeblich ist das zulässige eingetragene Gesamtgewicht und nicht das tatsächliche Gewicht des Anhängers.

Was ist an meiner Aussage falsch?

Ich kann meinen Tiguan voll beladen (2220kg) und kann noch 2500kg dran hängen und trotzdem erreiche ich nicht das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns.(4745kg)

Ich hab nur geschrieben das man auch einen 3,5t Anhänger dran hängen kann solange dieser voll beladen die 2,5t nicht übersteigt.

Gruß

Tiguanmaster

@Tiguanmaster

Und genau das ist falsch.
Wenn dein Auto eine zulässige Anhängelast von 2.5t hat, dann darfst du auch nur einen Anhänger mitführen der eine zulässige Gesamtmasse von 2.5t hat. Wenn er eine 3.5t Zulassung hat, er aber nur 1.5t wiegt dann darfst du ihn trotzdem nicht anhängen. Das ist leider so!
Ich wurde vor kurzem selber mit meinem Gespann kontrolliert!

Gruß Alex

Zitat:

@AS1999 schrieb am 28. Oktober 2016 um 09:03:22 Uhr:


@Tiguanmaster

Und genau das ist falsch.
Wenn dein Auto eine zulässige Anhängelast von 2.5t hat, dann darfst du auch nur einen Anhänger mitführen der eine zulässige Gesamtmasse von 2.5t hat. Wenn er eine 3.5t Zulassung hat, er aber nur 1.5t wiegt dann darfst du ihn trotzdem nicht anhängen. Das ist leider so!
Ich wurde vor kurzem selber mit meinem Gespann kontrolliert!

Gruß Alex

Also in D werden für die 100 km/h Regelung die Werte der Papiere herangezogen.

Für die Kontrolle, ob ein Fahrzeug einen Anhänger ziehen darf, muss gewogen werden, da es auf das tatsächliche Gewicht ankommt.

Bsp. das Auto darf 2,5 to ziehen, der Anhänger wiegt 2,5 to => ok
(wenn der Anhänger selbst sogar 3,5 to wiegen dürfte, ist das hierfür unerheblich, da er nur bis 2,5 to beladen ist)

Stimmt nicht.
Dann bekommst du einen Strafzettel wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Zitat:

@AS1999 schrieb am 28. Oktober 2016 um 09:20:58 Uhr:


Stimmt nicht.
Dann bekommst du einen Strafzettel wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Und das ist falsch, dann müsste ich regelmäßig Strafzettel bekommen weil ich einen 3,5t Anhänger habe und diesen auch regelmäßig ziehe und auch mit dem alle 2 Jahre zum Tüv fahre mit Tiguan.

Da hätte der Tüv Prüfer schon längst was gesagt und Polizei Kontrollen hatte ich auch schon einige mit Wiegen.

Solange der Anhänger mit Ladung unter 2500kg bleibt sagt kein Mensch etwas.

Mein Anhänger wiegt leer ca.1.1 Tonnen , also kann ich noch 1,4t zuladen damit der Tiger ihn noch ziehen darf.

Der Anhänger wird auch an einem Mercedes G genutzt, der darf die vollen 3,5t ziehen, da darf ich den Anhänger mit 2,4t beladen.

Dem Gesetzgeber ist es egal was für ein Anhänger hinter dem Auto gezogen wird, ihn interessiert nur was der Anhänger aktuell in der Kontrolle wiegt und was das Zugfahrzeug ziehen darf.

PS: Um Missverständnissen vorzubeugen, ich hab bei meinem Führerschein kein Gewichtslimit wegen Gesamtgewicht.

Gruß

Tiguanmaster

Zitat:

@AS1999 schrieb am 28. Oktober 2016 um 09:20:58 Uhr:


Stimmt nicht.
Dann bekommst du einen Strafzettel wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Die Gewichte des Gespanns sind zulässig
und mein Führerschein deckt das ab.

Es ging hier m.E. aber nicht um den Führerschein, sondern die Fahrzeuggewichte.
Bei der Fahrerlaubnis muss natürlich jeder selbst schauen, was er darf.

Darf ich den Anhänger ziehen?
Ich habe einen Zugwagen, der maximal 1200 Kilo ziehen darf. Meine Frage an die Polizei war: Darf ich einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von zwei Tonnen ziehen, wenn dieser inklusive Beladung tatsächlich nur 1200 Kilo wiegt? Einmal hieß es ja und einmal nein, Was gilt?

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers ist entscheidend. Sie dürfen also den Anhänger mit zwei Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ziehen, solange er die maximal erlaubte Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs nicht überschreitet.

Ein kleines Rechenbeispiel : Wiegt ein zwei-Tonnen-Anhänger leer 400 Kilo und hat Ihr Pkw eine maximale Anhängelast von 1200 Kilo, dürfen Sie den Anhänger immerhin noch mit 800 Kilo beladen.

Quelle: Autobild

Zitat:

@AS1999 schrieb am 28. Oktober 2016 um 09:20:58 Uhr:


Stimmt nicht.
Dann bekommst du einen Strafzettel wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Genau das was ich geschrieben habe.😉

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