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Hilfe:Auffahrunfall - was nun?

Themenstarteram 26. September 2010 um 9:50

Hallo,

ich bin mit der Regulierung von Unfällen nicht so fit und kenne meine Rechte nicht im Umfang. Was kann ich tun? Erst mal zum Hergang:

Am Freitag vormittag, als ich nachweislich auf der Arbeit war(unbewegtes Fahrzeug), stand mein Cara zu Haus auf seinem Laternenparkplatz und jemand konnte gerade neben ihm nicht ausparken :(

Jetzt ist meine Stoßstange, mein rechtes Rücklicht sowie die Ecke des Kotflügels(heißt das überhaupt so beim Cara?)wo das Rücklicht sitzt beschädigt (eingedrückt, Lackgesplittert und Metall gekerbt).

Ich kam dann nachmittags nichtsahnend zu meinem Wagen und blicke auf einen grünen Fleck auf meiner silbernen Stoßstange, hastig ums Auto gelaufen und 2 Zettel gefunden.

Der erste ist ein abgerissener Zettel, handgeschrieben, Kugelschreiber mit Datum und Uhrzeit, der mit Angabe des Kennzeichens aussagt, dass jemand mein Fahrzeug mit einem grünen Lieferwagen gestreift und "Fahrerflucht" begangen hat. Weiter steht dort, "Polizei ist informiert!". Leider kein Name, Anschrift oder Telefonnummer auf dem Wisch. Zeuge unbekannt.

Der zweite Zettel sieht offiziell aus, "Der Polizeipräsident in Berlin" Angabe eines Aktenzeichens und die Aussage "PKW wurde bei Unfall beschädigt" mit Kürzel unterschrieben unter Angabe des Polizeibezirkes.

Auf der Rückseite steht oben mit der Hand geschrieben "Verursacher", dann wieder Uhrzeit,Datum und Straße. Angabe des gleichen Kennzeichens wie auf dem ersten Zettel, dazu Angaben zur Fahrerin^^ und dem Halter.

 

Mir war erst mal schlecht und "Wochenende" stand in anderem Licht. Wieder rein in die Bude meine Versicherung angerufen, die sagte mir "geht uns nix an"verwies mich an den Zentralruf der Autoversicherer. Dort rief ich an, erfuhr Versicherungsnummer und Versicherer des Unfallgegners.

Dann rief ich die gegnerische Versicherung an, schilderte kurz den Schaden, die hatten noch keine Meldung. Meinten bis 3000€ reicht ein Kostenvoranschlag, darüber nur mit Gutachter. Die schicken jetzt per Post was an Ihren Versicherungsnehmer, der muss sich äußern... meinten die. Das wars mehr Info gabs nicht.

Ich meine digitale SLR Kamera geschnappt, 10 Photos von den Schäden gemacht, ins Auto und zum FOH wegen Kostenvoranschlag. Der FOH rechnet mit 1500 - 2000€ riet mir aber zu einem Gutachter wegen dem Kotflügel.

So jetzt kommen meine Fragen:

1. Die Schuldfrage sollte klar sein, oder kann man sich da rausreden, wenn man ein korrekt geparktes Auto am Tag rammt?

2. Der Zeuge mit dem Zettel - muss doch bei der Polzei seinen Namen nennen, können die das noch irgendwie zuordnen, bekommt man darüber im Zweifelsfall den Zeugen "herausgefunden".

3. Kann ich jetzt schon einen Gutachter bestellen, zur Schadensaufname oder besteht die Gefahr, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe. Muss ich die Kosten vorstrecken?

4. Was ließt man aus den zwei Zetteln, hat der Verursacher den Unfallort verlassen und den Unfall gemeldet? Sonst würde ja auf dem Polizeizettel nicht abweichende Halter und Fahrer angegeben sein? Für einen Zeugen sieht das wie Unfallflucht aus.

5. Kann es versteckte Schäden geben? Kann ich noch auf etwas was untersucht werden sollte hinweisen?

6. Hab ich alles Notwendige unternommen oder sollte ich noch irgendwas tun? Was in welcher Reihenfolge?

7. Mein FOH meinte Stoßstange muss neu, ich hab nen Ladekantenschutz drauf. Hab ich ein Recht auf einen neuen Ladekantenschutz?

Ich bin für jeden Tip dankbar, habe große Angest was falsch zu machen.

Der Wagen ist EZ 06/2006.

Grüße Christian

 

http://www.abload.de/thumb/img_3546vejz.jpg

http://www.abload.de/thumb/img_3549ufjk.jpg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jordon85

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Ach so........Und du verfügst über genügend Kompetenz um das hier mal einfach so zu entscheiden.

Oder bist du Hellseher oder sowas ähnliches?

Und da du ja so ein Oberschlauer bist, erkläre hier doch mal das Quotenvorrecht.

Aber bitte in Deutscher Sprache

Der Unfall ist im ruhenden Verkehr geschehen, also gibt es die 24 Stunden Regelung, der Unfallverursacher kann sich also innerhalb dieser Frist melden, was er ja auch getan hat, somit scheidet eine Unfallflucht aus.

Was die Versicherung für eine Quote aushandelt, das weiß ich nicht.

Jordon,

ich mische mich ja nur ungerne ein, aber ein solcher fataler Irrtum muß richtiggestellt

werden, auch in Deinem Interesse!

Die gelegentlich geäußerte Meinung, ein Unfallbeteiligter habe 24 Stunden Zeit,

um sich bei der Polizei zu melden, ist falsch !

Wer einmal unerlaubt die Unfallstelle verlassen hat, hat eine Unfallflucht begangen.

Er hat lediglich noch die Chance bei Gericht durch "tätige Reue" eine Strafmilderung

oder ein Absehen von Strafe zu erreichen, wenn er sich innerhalb von 24 Stunden

bei der Polizei oder dem Geschädigten meldet. *

Zum Zeitpunkt der Nachmeldung darf der Täter der Polizei noch nicht bekannt sein.

Wenn die Polizei erst einmal vor der Tür steht, ist es zu spät. Selbst wenn das Gericht

von Strafe absieht, bleibt es bei einem Eintrag von sieben Punkten in Flensburg.

* Und: diese Option gilt nur, wenn sich der Unfall im nichtfließenden Verkehr ereignet hat,

es darf keine Verletzten geben und der Schaden darf ca 1000 EUR nicht übersteigen.

 

Gruß Matt

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51 Antworten
am 26. September 2010 um 12:05

Hi

so wie es bei Dir ausschaut, ist es ein eindeutiger Fall zu deinen gunsten. Es gibt einen Zeugen und du hast einen Polizeibericht.

Damit kannst du dir einen Gutachter deiner Wahl nehmen und wenn du wilst sogar einen Anwalt, alle kosten müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

So wie és auf den Bildern aussieht ist unter derStoßstange nichts weiter defekt. Du soltest auf jedenfall einen Sachverständigen aufsuchen, der den Schaden kalkuliert, da dei Auto noch nicht älter als 5 Jahre ist steht dir auch noch ein merkantiler Minderwert zu.

gruß Ronny

am 26. September 2010 um 12:08

Die Unfallverursacher wird sich zu nächsten Polizeidienststelle begeben habe und die Unfall gemeldet haben, da er das getan hat und es im ruhenden Verkehr zum Unfall kam, hat er sich nicht der Unfallflucht schuldig gemacht.

Die Polizei muß aber der Sache nachgehen, da Sie durch den Zeugen auf eine Straftat aufmerksam gemacht worden ist, die Anzeige wird aber m.E. durch die Persönliche Medium des Unfallverursachers eingestellt werden.

Der Zeuge wusste ja nicht, das der Unfallverursacher zur Polizei fährt und den Unfall Sofort meldet.

Für dich heiß das jetzt den Schaden regulieren zu lassen, wenn du einen Gutachten möchtest, dann suche dir selber einen und wenn notwendig einen Anwalt, den die Versicherung bei 100 % Schuld auch bezahlen muß.

Nimm Dir einen unabhängigen Gutachter, der kann Dir auch bei Deinen Fragen weiterhelfen. Im Normal rechnet der Gutachter direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, so dass Du keine weiteren Auslagen befürchten musst.

Zitat:

. Kann ich jetzt schon einen Gutachter bestellen, zur Schadensaufname oder besteht die Gefahr, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe. Muss ich die Kosten vorstrecken?

Du hast das Recht Dein Fzg. von einem unabhängigen kfz-Sachverständigen Deiner Wahl besichtigen zu lassen. Bei dem Schaden handelt es sich um kleinen Bagatellschaden.

Üblicherweise, so handhabe ich es es bei meinen Kunden, unterschreibst Du eine Abtretungserklärung und der Sachverständige reicht dann seine Originalrechnung direkt bei der eintrittspflichtigen Versicherung ein und Du brauchst nicht in Vorkasse zu treten. Für Deine Unterlagen erhälst Du eine Kopie der Rechnung. (Ich gehe in diesem Fall von eindeutiger Schuld der anderen Partei aus.)

Zitat:

So wie és auf den Bildern aussieht ist unter derStoßstange nichts weiter defekt.

Ich würde hier sicherheitshlaber (nach teilweiser Demontage) mal einen Blick auf die Verlängerung der Seitenwand werfen.

Zitat:

. Mein FOH meinte Stoßstange muss neu, ich hab nen Ladekantenschutz drauf. Hab ich ein Recht auf einen neuen Ladekantenschutz?

So wie ich das auf den Bildern sehe ist der Ladekantenschutz eine aufgeklebte Folie, natürlich erhälst Du diese neu.

Ein Gutachten ist in diesem Fall zur Überprüfung eines merkantilen Minderwertes wichtig, wenn nicht bereits erhebliche Vorschäden oder Altschäden vorhanden sind, steht Dir dieser auch zu.

Zitat:

 

...... kleinen Bagatellschaden.

Meinst Du das im Ernst oder waren die Finger zu dick für die Tastatur? ;)

Themenstarteram 26. September 2010 um 15:39

Ich danke allen für Ihre schnelle und ausführliche Hilfe. Ihr sagt mir dass, was die gegnerische Versicherung gern verschweigt.

Dann ist dieser Polizeizettel also ein "Schadensbericht"? Ich konnte bei der Polizei noch nicht anrufen, da die Auskunft bei denen erst morgen früh erreichbar ist.

Es gibt zwar einen Zeugen, aber ich kann ihn nicht benennen, das ist ja das ärgerliche. Brauche ich in diesem Fall einen Anwalt, oder reicht ein Gutachter?

Ich habe eine Verkehrsrechtsschutz, bin mir aber nicht sicher ob dann die Selbstbeteilligung fällig wird, wenn ich diese in Anspruch nehme. Auch dass kann ich erst morgen früh erfragen.

Bei ruhendem Verkehr kann es doch keine Teilschuld meinerseits geben? Das Fahrzeugt steht vorschriftsmässig auf einem Parkplatz, der Abstand zum Bordstein beträgt weniger als 10cm.

Gruß

Christian

Erstmal reicht der Gutachter, denn die Schuldfrage ist klar. Der Anwalt wird, wenn überhaupt dann notwendig, wenn Schwierigkeiten bei der Schadenabwicklung zu erwarten sind.

Die SB wird dann fällig, wenn der RA weitere Schritte einleiten muss, als zur normalen Schadenabwicklung notwendig. Soll heissen, es kommen Probleme auf, die hier eher nicht zu erwarten sind.

Der Polizeizettel ist kein Schadenbericht, er bestätigt lediglich die Schadenaufnahme.

Eine Teilschuld kommt auch nicht in Frage.

Also, kontaktiere einen Gutachter, der wie ich schon erwähnte, Deine weiteren Fragen beantworten kann und Dir das notwendige Gutachten erstellt.

Entschuldigung, die Herren, aber  tragt Ihr dann die Kosten für den Sachverständigen oder den RA, wenn es hier anders ausgeht, als  ihr gerade alle schreibt?

 

@TE: Bevor Du den Rat der hier anwesenden Sachverständigen befolgst und Kosten verursachst, solltest Du Dich dringend absichern.

Was hier nicht geschrieben stand, ist, dass der Sachverständige sich im Rahmen der  Abtretung immer auch schriftlich von Dir erklären lässt, dass Du die anfallenden Kosten trägst, wenn der Gegner es nicht tut.

 

Bislang wissen wir nur, dass jemand ein Kennzeichen notiert  hat  (Name & Anschrift des Zeugen noch unbekannt) und die Polizei informiert hat.

 

Die Polizei hat ein Aktenzeichen vergeben und dem TE das Kennzeichen genannt, das der dem TE unbekannte Zeuge der Polizei  genannt hat.

 

Mehr nicht.

 

An dieser Stelle sind wir im schlechtesten Fall noch einige Monate bis unendlich von einer Regulierung entfernt.

 

Also: als allererstes morgen bei der Polizei anrufen oder vorbeifahren und klären, was bisher überhaupt abgelaufen ist.

 

Hat der Verursacher sich tatsächlich selbst bei der Polizei gemeldet und die Verursachung eingeräumt?

Dann steht dem SV Auftrag nichts im Wege.

 

Ist das nicht der Fall, ist noch alles offen.

 

Die Polizei wird Kontakt  zum Halter des Fahrzeugs mit dem genannten Kennzeichen aufnehmen.

Wenn es "gut" läuft, räumt er  dann ein, selbst gefahren zu sein und den Unfall nicht bemerkt zu haben. Dann hast Du zumindest  die Chance, dass die Verursachung von der Polizei nachgewiesen wird und Du den Schaden nach Abschluss  des  Strafverfahrens bezahlt bekommst.

 

Dass der in einem solchen Verfahren Beschuldigte den Schaden seiner Versicherung meldet  und dort zugibt, den Schaden verursacht zu haben ist, sagen wir mal unwahrscheinlich...

 

Wenn es schlecht läuft, ist sein Fahrzeug mit dem Kennzeichen  ein Mähdrescher, der  seit vier Wochen unbewegt in einer Scheune in Brandenburg steht und der Zeuge hat eine Zahl verdreht.

 

Was  ich damit sagen möchte ist, dass mir in vielen Jahren KFZ-Schadenregulierung noch keine Akte mit Unfallflucht untergekommen ist, die schnell  und problemlos hätte reguliert werden können.

 

Der Versicherer ist hier immer im Zwiespalt, denn er darf nicht regulieren, solange die Verursachung des Schadens durch das bei ihm versicherte Fahrzeug nachgewiesen wurde. Und beim Nachweis ist der Kunde erfahrungsgemäß  nicht hilfsbereit, wenn ein Strafverfahren gegen ihn läuft...

 

Also erst klären, was los ist, dann loslegeen.

 

Viel Erfolg!

 

Hafi

 

 

Themenstarteram 26. September 2010 um 17:11

@Hafi545

Es steht zum Glück noch nicht fest, dass es eine Fahrerflucht war, denn auf dem Wisch von der Polizei sind sowohl Fahrerin als auch Halter mit den jeweiligen Adressen angegeben. Woher will die Polzei das wissen, wenn sich die Fahrerin nicht selbst dort gemeldet hat? Soweit meine THEORIE zum Hergang, mehr ist es leider nicht, ich hoffe auch nur - morgen etwas zu erfahren, denn auf dem Wisch steht das Auskünfte frühestens 5 Werktage nach Aufnahme erteilt werden können.

@all:

Welche Frage stellt man dann der Polizei um sich abzusichern? Geben die einem etwas schriftliches?

Ab wann kann ich sicher ohne auf den Kosten für Gutachter/Anwalt sitzen zu bleiben diese beauftragen?

Gibt es Post von der Versicherung, ein Schuldeingeständnis des anderen Fahrers gegenüber der Polizei?

Ich habe mal ein anomymisierten Scan von dem Polizeizettel angehängt, dort steht oben auf "Verursacher". Hilft mir das weiter?

am 26. September 2010 um 17:50

Eine Unfallfluch kommt hier nicht in Betracht, wie ich schon viher geschrieben.

Der Unfallverursacher wird sich bei der Polizei gemeldet haben und seine Daten hinterlassen haben.

Es ist zwar möglich, das es des Zeugen eine Anzeige erstattet wurde, diese wird aber m.E. eingestellt.

Es sieht alles nach 100% Schuld beim Unfallgegner aus, denn dein Auto Stande.

Sollte dennnoch eine Quotenregelung getroffen werden, dann hast du mit der Differenz.

Zitat:

Original geschrieben von jordon85

Eine Unfallfluch kommt hier nicht in Betracht, wie ich schon viher geschrieben.

Ach so........Und du verfügst über genügend Kompetenz um das hier mal einfach so zu entscheiden.

 

Oder bist du Hellseher oder sowas ähnliches?

 

Und da du ja so ein Oberschlauer bist, erkläre hier doch mal das Quotenvorrecht.

 

Aber bitte in Deutscher Sprache

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

Zitat:

 

...... kleinen Bagatellschaden.

Meinst Du das im Ernst oder waren die Finger zu dick für die Tastatur? ;)

Danke, da ist natürlich ein l zu viel - also Finger zu dick.

Es soll heißen um keinen Bagatellschaden.

Schade das man hier die eigenen Beiträge nicht mehrändern kann.

am 26. September 2010 um 18:27

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von jordon85

Eine Unfallfluch kommt hier nicht in Betracht, wie ich schon viher geschrieben.

Ach so........Und du verfügst über genügend Kompetenz um das hier mal einfach so zu entscheiden.

Oder bist du Hellseher oder sowas ähnliches?

Und da du ja so ein Oberschlauer bist, erkläre hier doch mal das Quotenvorrecht.

Aber bitte in Deutscher Sprache

Der Unfall ist im ruhenden Verkehr geschehen, also gibt es die 24 Stunden Regelung, der Unfallverursacher kann sich also innerhalb dieser Frist melden, was er ja auch getan hat, somit scheidet eine Unfallflucht aus.

Was die Versicherung für eine Quote aushandelt, das weiß ich nicht.

Themenstarteram 26. September 2010 um 19:02

Ich finde es super, dass Ihr euch alle so ins Zeug legt, aber dass kann man doch auch freundlich. Ich will nicht Anlass für Zwiste sein.

Ich nehm das alles so auf, dass ich morgen die Polizei anrufe und nachfrage was bisher aktenkundig ist. Hat dder Unfallgegner seine Schuld eingestanden, kann ich den Gutachter bestellen, sonst warte ich auf Post von seiner Versicherung und hoffe dass mein Auto in der Zeit nicht verfault.

Will mir die Versicherung nur eine anteilige Kostenerstattung gewähren, nehm ich mir einen Anwalt. Denn meine Schuld erstreckt sich auf den reinen Besitz :(

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