Hiiiiiillllllfeeeee bei Einbau xenon

Audi A3

Hallo, kann mir denn irgend jemand helfen bzw. sagen ob man Halogen Scheinwerfer einfach gegen Xenon ümrüsten kann oder ob man da irgendetwas zu beachten hat beim Einbau???? Dankeschön Miri

12 Antworten

Hallo und herzlich willkommen bei Motor-Talk!

Ist machbar, aber ganz so einfach ist das nicht.
Du brauchst natürlich die Xenon Scheinwerfer mit entsprechendem Vorschaltgerät und es muß eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage nachgerüstet werden.

Benutze mal die Suchfunktion, da findest Du bestimmt Details.

Gruß

Xtoph

Re: Hiiiiiillllllfeeeee bei Einbau xenon

Ein herzliches Willkommen im A3 Forum! 😉

Xenon nachrüsten ist grundsätzlich sehr aufwendig. Um dir genauere Angaben machen zu können, benötigen wir erst einmal den Typ deines A3s (altes Modell=8L, neues Modell=8P).

Ich habe für dich auf die schnelle mal die Suchfunktion benutzt, evt. findest du in den Resultaten selbst Informationen zu dem, was du suchst.
Von der Xenon Nachrüstung würde ich die Finger lassen, es wäre mir viel zu aufwendig. Wenn du nur das bläuliche, weißliche Licht willst, wären vielleicht z.B. die Philips Blue Vision Ultra Birnen für Halogen Scheinwerfer eine günstige und einfache Alternative.

Gruß
Rainer

Danke

Danke für die Antworten! Also nix mit Xenon! Naja dann versuchs ich halt mit den Birnen! Danke für den Tipp! Bye

Hi!
Du kannst dir Xenon als aufblendlicht holen, da brauchst du keine autom. leuchtweitenregulierung sondern nur die Scheinwerfer reinigungsanlage, glaub ich.
Und wenn ich mich net irre musst du auch nicht zum TÜV deswegen.
Weiß aber nicht mehr die adresse wo man die nachrüst brenner bekommt. war aber irgend was mit xenon und .at, aber ich weiß es echt nimmer.
Kann mir da jemand helfen?
mfg Sven

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Re: Danke

Zitat:

Original geschrieben von MiriamA3


Naja dann versuchs ich halt mit den Birnen!

Es gibt aber auch sehr gute Glühbirnen, ich hab als Fernlicht die BlueVision Ultra mit 4000kelvin, die sind relativ hell.

Sollte es auch als Abblendlicht geben (für mich aber uninteressant, da ich Xenon hab).

mfg Sven

Das ist die Seite, die Sven meint.

Leider entsprechen deine weiteren Infos nicht der Realität.

Erstmal dazu: "Du kannst dir Xenon als aufblendlicht holen, da brauchst du keine autom. leuchtweitenregulierung sondern nur die Scheinwerfer reinigungsanlage, glaub ich."

Zitat:

§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.

(8) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, müssen so beschaffen sein, daß die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

Quelle: [URL=

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php

[/url]Link[/URL]

Und dann noch dazu: "Und wenn ich mich net irre musst du auch nicht zum TÜV deswegen."

Zitat:

Illegale Xenon-Nachrüstung ist gefährlich und verboten
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, Versicherungsschutz wird eingeschränkt - Bis zu 100-fach höhere Blendwerte

Vor dieser Bastelanleitung wird gewarnt: Man kaufe ein Set mit Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entferne die Halogenlampe aus dem Scheinwerfer, säge ein Loch in die Abdeckkappe, stecke die Xenonlampe in den Reflektor, verbinde das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordnetz, und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer. Wer so handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und verhält sich gesetzwidrig: die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs erlischt und der Versicherungsschutz wird eingeschränkt. Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.

Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen:
In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10).

Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.

Hohe Blendwerte:Bei Messungen im Lichtlabor haben Hella-Spezialisten festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht. Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten. Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkel-Grenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar. Die Blendlichtwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern. Dies führt zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Quelle: Statement von Hella; [URL=

http://www.pagenstecher.de/...enonumau-zur-Beseitigung-der-letzte.html

[/url]Link[/URL]

Gruß

Das tut mir dann leid, ich dachte nur, dass es bei Fernlicht mit der Leuchtweitenregulierung egal sei, weil sinnlos.
Aber ich lasse mich immer gerne belehren!
Zum glück gibt es ja sehr gute Glühbirnen wo auch schon was her machen!

Wenn du Xenon hast und dir Nachrüst Brenner fürs Fernlicht kaufst, ist doch alles in Ordnung- Du erfüllst dann ja alle Auflagen, da du diese ja schon mit deinem Xenon Abblendlicht erfüllen musst.
Mir reichen aber auch die Blue Vision Ultras im Fernlicht. 😉

Und wo krieg ich Xenon aufblendlicht her, weil auf www.xenon-light.at gibts ja nur die mit der LWR.
Aber Xenon aufblend ist schon hammer Gei. mir kan gestern ein A6 mit Bi-Xenon aufgeblendet entgegen.
Den hab ich schon von über 1km entfernung gesehen! (baume und so Zeug war massiv im direkten Weg dazwischen)

mfg Sven

Warum?
Du brauchst imo das Umrüstkit Basic und 2 H7 Brenner für Umrüstkit.
Mit wäre der Aufwand (materiell sowie finanziell) das nicht wert. Zudem hast du dann keine H7 Halogen Lampen mehr (zum Aufblenden).

Gruß
Rainer

Hast ja eigentlich recht, ich fahre ja meistens eh am Tag und nachts of AB wos eh nix bringt.
Aber trotsdem danke!
mfg sven

aber mal ehrlich gefragt...

passen die Dinger denn einfach tadellos? d.h. Vorschaltgeräte unterbringen, Brenner statt H7 Lampe rein.. und auf geht's?

ich glaub nicht, wenn die korrekt eingestellt sind, das da überhaupt einer nach fragt...

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