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Herausgabe des alten Fahrzeugbriefs fordern? Zulassungsstelle geht das?

Themenstarteram 26. Juli 2019 um 19:44

Ich habe mal eine ganz spannende Frage. Nicht immer wird der alte Fahrzeugbrief (bis 2005) bei einer Um-/Anmeldung eines Fahrzeuges entwertet und ausgegeben. Oftmals wird dieser eingezogen, wie es auch bei meinem Fahrzeug der Fall gewesen ist.

Selbst bei der Ummeldung des Fahrzeuges auf meinen Namen wurde der "alte" Brief eingezogen, obwohl ich diesen gerne behalten hätte.

Ungeachtet dessen, interessiert mich der ursprüngliche, echte alte Fahrzeugbrief, welcher 1997 ausgestellt und 2006 eingezogen wurde. Gibt es irgendeine Möglichkeit diesen – insofern noch vorhanden – herauszufordern?

Müssen entwertete KFZ-Briefe (bis zu einem bestimmten Datum) archiviert werden? Weiß da jemand näheres?

Gerade bei Youngtimern (und Oldtimern sowieso) bildet dieses Originaldokument ein wichtigen Baustein der Fahrzeughistorie.

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18 Antworten
am 27. Juli 2019 um 18:42

...wäre das richtig, so müßte der vom TE gesuchte Fahrzeugbrief noch da sein.

Leider hast du aber bis jetzt noch nicht erklärt, wie das läuft, wenn der alte "ungültig" gestempelte Fahrzeugbrief an den Halter ausgehändigt wurde - was man aushändigt kann man nicht archivieren!

Das wäre eine Schlamperei der Zulassungsbehörden sondersgleichen, wenn die Papiere obwohl sie nach deinen Ausführungen zu archivieren sind einfach so auf Nachfrage an den Halter herausgegeben werden... und das sogar ohne irgendeine Erklärung / Quittung / etc.

Zitat:

@gast356 schrieb am 27. Juli 2019 um 18:42:15 Uhr:

...wäre das richtig, so müßte der vom TE gesuchte Fahrzeugbrief noch da sein.

Leider hast du aber bis jetzt noch nicht erklärt, wie das läuft, wenn der alte "ungültig" gestempelte Fahrzeugbrief an den Halter ausgehändigt wurde - was man aushändigt kann man nicht archivieren!

Das wäre eine Schlamperei der Zulassungsbehörden sondersgleichen, wenn die Papiere obwohl sie nach deinen Ausführungen zu archivieren sind einfach so auf Nachfrage an den Halter herausgegeben werden... und das sogar ohne irgendeine Erklärung / Quittung / etc.

Sorry, aber warum verstehst Du das nicht ?

Bei der Zulassung werden die Unterlagen, mittels eines Scanners, in ein Archivierungssystem übertragen. Anschl. werden die nicht mehr benötigten Unterlagen in die Vernichtung gegeben. Alte, entwertete Briefe / ZB II werden, dem Halter nach der Zulassung wieder ausgehändigt. Es werden keine alten deutschen Briefe vernichtet ohne einen ganz besonderen Grund. Diese werden an den Halter wieder ausgehändigt.

Im Archiv verbleiben somit nur die erfassen Daten (Bits u. Byts).

Warum ein alter Brief, den der Halter nicht mehr hat, nicht mehr bekommen kann, liegt einfach daran, dass es nur noch die archivierten Unterlagen gibt. Was damals der Halter mit dem ungültigen Brief/ZB II gemacht hat, steht allenfalls in den Sternen. Aber gern versuche ich mal in meiner Hand ein Kornfeld wachsen zu lassen. Wenn ich das geschafft habe, versuche ich mittels meiner Kristallkugel herauszufinden, wo der Brief/ZB II ist.

Du solltest auch nicht mit solchen Kommentaren die Mitarbeiter(innen) der Zulassungsstellen angreifen, Du hast doch überhaupt keinen Schimmer, was die Leute alles schaffen müssen.

Also noch einmal für ganz langsam für Dich. Wenn die Unterlagen archiviert sind, können keine Originale mehr heraus gegeben werden, SIE SIND WECH !!!

Themenstarteram 27. Juli 2019 um 20:26

Danke für die Beiträge und die auschlussreichen Infos von @derbeste44 !

Ich weiß aus der Fahrzeugakte, welche ich vom KBA habe angefordert, dass der gesuchte Brief nicht ausgehändigt, sondern eingezogen wurde. Das steht dort mit entsprechener Behörde vermerkt. Ich habe ein Schriftstück aufgesetzt und lege dort meine Halterurkunde und meinen Perso in Kopie bei. Sollten etwaige Kosten entstehen, bin ich gerne bereit diese zu tragen. Es ist mir auch gleich, ob ich das Original oder eine archivierte, gescannte Kopie davon erhalte. Beides wäre mir die Mühen wert!

Zitat:

@BMW_Classic schrieb am 27. Juli 2019 um 20:26:31 Uhr:

Danke für die Beiträge und die auschlussreichen Infos von @derbeste44 !

Ich weiß aus der Fahrzeugakte, welche ich vom KBA habe angefordert, dass der gesuchte Brief nicht ausgehändigt, sondern eingezogen wurde. Das steht dort mit entsprechener Behörde vermerkt. Ich habe ein Schriftstück aufgesetzt und lege dort meine Halterurkunde und meinen Perso in Kopie bei. Sollten etwaige Kosten entstehen, bin ich gerne bereit diese zu tragen. Es ist mir auch gleich, ob ich das Original oder eine archivierte, gescannte Kopie davon erhalte. Beides wäre mir die Mühen wert!

das freut mich für Dich, viel Erfolg :)

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