Hella LED-Tagfahrlicht (Audi-Style)

Honda Civic 8 (FN,FK,FD,FA,FG)

Hiho,

habe eben diesen neuen Werbebanner von Hella gesehen:

http://www.tagfahrlicht.de/DE/index.html

was haltet ihr davon?

Bin am überlegen das irgendwie an meinen Civic zu machen - die frage ist nur wo...

Was haltet ihr davon?

Gruß

Simon

47 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Bläsch


verbauen schon und sicher auch einschalten. die frage ist nur, in welchem zustand.
standlichter kann ik auch einbauen, offiziel mit fahren darf ich nicht.
verstehst du was ich meine!? 😕

Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa

und wenn du welche mit einem E-Prüfzeichen kaufst sind sie in der STVZO auch zugelassen.

anscheinend doch nicht.

ich habe nix vom tfl, wenn ich es nur im stand einschalten darf und wenn ich fahre, muss es aus sein. das hat nix mit "e-prüfzeichen" zu tun.
nochmal: standlichtbirnen haben auch ein "e". sie dürfen aber nur im stand eingeschalten sein. es sei denn - na klar - ik hab abblendlicht an.

Zitat:

Original geschrieben von Bläsch


anscheinend doch nicht.

ich habe nix vom tfl, wenn ich es nur im stand einschalten darf und wenn ich fahre, muss es aus sein. das hat nix mit "e-prüfzeichen" zu tun.
nochmal: standlichtbirnen haben auch ein "e". sie dürfen aber nur im stand eingeschalten sein. es sei denn - na klar - ik hab abblendlicht an.

vielleicht solltest du mal raus zu Bohlig fahren und dich mal schlau machen bei Markus.

Das Tfl kannst du bei Tag auch im Fahren an machen(per Schalter zb) so lange die Lampen zugelassen sind genauso kannst du doch auch am Tage mit Standlicht fahren oder seit wann ist das nicht erlaubt???Im Stand darfst du jedes Licht haben auch zb unterboden beleuchtung😉

du darfst weder mit standlicht fahren, noch darfst du mit nebelscheinwerfer ohne nebel fahren! alles verboten. was meinst du, warum diese lampen alle so heissen?!
standlich ist eine "markierungsleuchte". so würde ich es mal nennen.

und einige tfl bei ebay haben so eine art markierungsaufgabe. deshalb ist es fraglich, ob man auch mit fahren kann.

wie dein bsp unterbodenbeleuchtung. ist nur im stand einzuschalten.

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Das Verbot nur mit Standlicht zu fahren bezieht sich auf den Fall der Beleuchtungspflicht. Wenn keine Beleuchtung vorgeschrieben ist, ist das Fahren mit Standlicht erlaubt.

Also das mit dem Standlicht ist mir neu das mit dem Nebelscheinwerfer ist mir schon klar.

ich wurde selbst ma von einem grünen angehalten, als ich mit standlicht fuhr.
er fragte mich, warum dies wohl so heisse!?
ich zeigte mich einsichtig und durfte weiter!

es ist verboten!

http://de.wikipedia.org/wiki/Standlicht

auch die cops kennen nicht immer alle gesetze genau...

also behalte ich doch Recht😕??? Ich bin jetzt total verwirrt🙄

danke.
gut. allerdings liest sich dies für mich nach auslegungssache!

denn tendenziell fährt man ja mit standlicht der optik wegen und im leicht dimmernden taglichtzustand. bei voller sonneneinstrahlung nicht erforderlich und quatsch.
somit könnten die grünen meinen, es müsse gleich auf abblendlicht geschaltet werden, da es dimmert....

Zitat:

Original geschrieben von Bläsch


denn tendenziell fährt man ja mit standlicht der optik wegen und im leicht dimmernden taglichtzustand. bei voller sonneneinstrahlung nicht erforderlich und quatsch.

warum willst du dann tagfahrlicht? 😁

nee, mal ehrlich, in letzter zeit gibts z.b. auch immer mehr rentner die mit standlicht tagsüber fahren, die machen das bestimmt nicht der optik wegen... ein schwaches licht wird wohl (natürlich nicht in der sonne) besser erkannt als kein licht. aber man fährt ja selbst bei sonnenschein ab und zu mal durch den schatten (haus, baum, allee o.ä.) da kann man ja nicht jedesmal das licht an und in der sonne wieder ausschalten, wäre ja auch quatsch, deshalb lässt mans halt an. ich glaube für motorradfahrer ist wegen der besseren erkennbarkeit immer licht vorgeschrieben, oder? dann kanns ja bei autos nicht schaden.
jo, type k, du behältst recht!

Danke😉

Aber wer hat nun Recht bei der Frage mit dem E-Prüfzeichen wenn ich das habe ist es doch in der STVZO zugelassen demzufolge kann ich es doch während des fahrens an haben oder nicht?

hmm, das ist schwieriger, denke aber schon (bin halt kein jurist)...
http://de.wikipedia.org/wiki/E-Pr%C3%BCfzeichen
aber ich habe auch schon öfter gehört, dass besonders asiatische firmen einfach ein e-prüfzeichen
auf ihre teile drucken, ob's nun tatsächlich genehmigt wurde oder nicht... da sollte man schon
vorsichtiger sein.

Zitat:

Original geschrieben von Type K


Danke😉

Aber wer hat nun Recht bei der Frage mit dem E-Prüfzeichen wenn ich das habe ist es doch in der STVZO zugelassen demzufolge kann ich es doch während des fahrens an haben oder nicht?

alles was mit e zeichen ist kannste anhaben, solange es den einbauvorschriften entspricht und die die zulässige anzahl an beleuchtungseinheiten nicht überschreitet.

mit standlich kannst du auch fahren, wenn z.b. die strasse ausreichend beleuchtet ist.  siehe die hell erleuchteten autobahnen .. da muss man selbst nachts nicht zwangweise mit abblendlicht fahren.
nebelscheinwerfer vorne kannst du auch mit standlicht fahren. insbesondere dann, wenn es neblig ist. sie darf man anschalten wen die sicht im allg. schlecht ist durch wetter einflüsse.. also auch starker regen

die nebelschluss leuchte nur bei nebel mit sicht unter 50 meter. dann aber auch nur noch max .50 km/h fahren

ja, motorräder müssen immer mit licht fahren.

wenn man bei ebay nach tfl schaut, dann findet man schon unterschiede.
alles wird als tfl angepriesen, alles nat. auch mit "e".
allerdings kommt da der zusatzvermerk "standlicht"

richtige tfl benötigen noch die zeichen "rl" = running light. diese sind auch teurer (um die 100€).

keine einfache geschichte...

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