Hatte letzte WE einen kleinen Unfall bitte um euer Rat
hallo ich hatte letzte woche SA abend einen Unfall.
Habe zum Glück keine Schuld. Hat in der Kurve auf meine Fahrspur gezogen und mich vorne Rechts am Kotflügel getroffen. Haben die polizei nicht angerufen da wir unsere daten so ausgetauscht haben und die Autos noch Fahrfähig waren. Er hat mir dann seine daten gegeben +Versicherungnr und gab auch zu das er schuld war habe bei seiner Versicherung angerufen und gefragt ob er denn den Unfall gemeldet hat. Hat er bis heute nicht gemacht dann hab ich seine daten gegeben und mein Kennzeichen usw und es am tel erklärt.
So nun meine frage Ich kriege ja die tage ein schreiben von seiner versicherung soll das ausfüllen und zurück schicken kann oder soll ich gleich zum Gutachter und das Gutachten dann gleich mitschiken???
Danke euch im Voraus
24 Antworten
Natürlich glaube ich nicht, das der RA das Gutachten bezahlen wird. Eine Nachnahme sollte man vorher auch abstimmen. Aber für seine selten dämliche Handlungsweise würde ich - wäre ich ein "Dellenzaehler" - mich jetzt nicht mehr auf eine Abtretung verlassen. Das Vertrauen ist dahin; das kann man sogar seinem Auftraggeber vermitteln, der dabei sicherlich mitbekommen könnte, das er bei der Wahl seines Anwaltes wohl daneben gegriffen hat. Gegen Abholung des Gutachtens und Barzahlung ist sicherlich nichts einzuwenden. Denke aber dann auch an die Korrektur deiner Rechnung , da gehören dann die obligatorischen Portokosten gestrichen.
@timerobber
Da wäre ich ein wenig vorsichtig
Zitat:
Den Auftrag erteilte seine Frau fernmündlich
Dann darf ich einen fernmündlichen Autrag ohne schriftliche Auftragsbestätigung nicht annehmen.
Wenn mir der Lebenspartner, sei es Ehefrau, Lebensgefährte/in und Co., mir einen Auftrag im Sinne des Lebenspartners erteilt, gehe ich doch davon aus, dass es im Interesse des Geschädigten ist und kann davon ausgehen, in diesem Fall als Gutachter, das dass in Ordnung geht. Also trifft hier § 649 zu.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
dann auch an die Korrektur deiner Rechnung , da gehören dann die obligatorischen Portokosten gestrichen.
da kennt sich aber einer aus mit SV Honoraren.... 😉
Aber, du hast Recht, dass hätte ich hier wirklich nicht beachtet. Dann muss ich 2,90 herausrechnen. Ich berechne nämlich wirklich nur das tasächlich angefallene Porto und nicht wie eine Raubritter Pauschalen in Höhe von 20-40(!)
Euro.
Danke für den Hinweis.
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Zitat:
Original geschrieben von timerobber
Dann darf ich einen fernmündlichen Autrag ohne schriftliche Auftragsbestätigung nicht annehmen.
Wenn mir der Lebenspartner, sei es Ehefrau, Lebensgefährte/in und Co., mir einen Auftrag im Sinne des Lebenspartners erteilt, gehe ich doch davon aus, dass es im Interesse des Geschädigten ist und kann davon ausgehen, in diesem Fall als Gutachter, das dass in Ordnung geht. Also trifft hier § 649 zu.
Das Problem ist doch aber, hier den Beweis zu führen. Glaubst du die Ehefrau fällt hier Ihrem Ollen oder dem RA in den Rücken?
Wohl eher nicht.
Aber zum Glück sind solche Fälle ja die Ausnahme und nicht die Regel. 🙂
Mal so ne dumme Frage:
Wie konntest Du an das Farhrzeug und woher hast Du die notwendigen Daten?
Zitat:
Original geschrieben von timerobber
Mal so ne dumme Frage:
Wie konntest Du an das Farhrzeug und woher hast Du die notwendigen Daten?
Der stand beim Abschlepper und der hatte den KFZ-Schein und Brief. Da der RW hier 0 Euro war, hatte er das Auto auch schon entsorgt, nach meiner Besichtigung.
Auch die Versicherungsdaten lagen vor, der Abschlepper will ja auch Geld haben....
Und von dem hatte Mutti auch meine Karte und somit meine Telefonnummer.
Demnach wurde dann doch einwandfrei ein Auftrag erteilt. Der Abschlepper hat doch deine Tel.- Nr. weiter gegen So wurdest Du beauftragt und Dir wurden die notwendigen notwendigen Daten zur Schadensregulierenden vorgelegt.
Aber relevant ist hier doch überhaupt das Du diese Daten, Fahrzeughalter, FgNr., Zulassung etc., aus zur Verfügung gestellten Papieren hast. Oder hast Du Dir die erschlichen...
Zitat:
Original geschrieben von timerobber
Oder hast Du Dir die erschlichen...
Natürlich nicht. Aber die Gegenseite kann behaupten, dass Mutti unter Unfallschock gestanden hat und vom Abschlepper überumpelt wurde, frei nach dem Motto "Unfallhelferring".
Natürlich könnte ich es hier drauf ankommen lassen. Aber das habe ich nicht nötig. Entweder ich bekomme den Auftrag sauber und alles läuft korrekt ab, oder ich verzichte darauf.
So etwas sollen andere "Kollegen" machen. Und davon gibt es ja (Leider) Genug
Behaupten kann man vieles. Letztendlich sind Dir Daten bekannt, die nur jemand erhält der auch beauftragt wurde.
Den Weg den Du wählst ist Deine Sache. Der Mittelweg ist bekanntlich der Beste und für beide Seiten akzeptabel. Nur solltest Du auch bedenken, dass dieser Rechtsanwalt anscheinend von gestern ist...
Ich würde mir genau überlegen was ich mache und ob ich diesen Auftrag machen würde. Sollte es zu Unstimmigkeit in der Schadensregulierung kommen, bist Du das @schloch.