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hat der spinner recht oder unrecht?

Themenstarteram 8. März 2007 um 20:38

hallo !

also ich verweise gleich zum anfang mal auf das paint-bild im anhang...erst angucken,denn dann versteht ihr besser was ich will ;)

also.

ich stand an der ampel,neben nem rollerfahrer,welcher nen beiwagen an seiner karre hatte.

ich muss dazusagen,dass ich mich neben den "geschlichen" habe,weil vorher fuhr ich hinter ihm.

bloß ist die straße an der ampel halt so breit das ich neben ihn passte.

den typ scheint es genervt zu haben,dass ich nun neben,statt hinter ihm war.

so wir warten anner ampel,dann springt sie auf grün.

ich geb gas,er auch (weil er mich "abhängen" wollte oder so...auf jeden fall merkt man,dass es ihn angepisst hat das ich nun vor ihm war),dann wie ihr auf dem pic seht,verengt sich die straße.

er hatte vor mich rechts zu überholen,ich jedoch gehe nich vom gas,sondern beschleunige weiter,bleibe aber auf der linken seite der bahn,ziehe nicht wirklich viel rüber.

soweit so gut.

etwa 2 km weiter,an der nächsten roten ampel bremse ich,er fährt an mir vorbei und stellt sich samt roller quer vor mich,sodass ich nicht weg konnte.

dann macht er den roller aus und stürmt zu mir um mir an den kopf zu werfen ich hätte rübergezogen und ihn dadurch stark bedrängt,wodurch er über den bordstein fahren MUSSTE.

so dann meinte er zu mir er überprüft jetzt erstmal seinen beiwagen auf schäden,welche wir evtl mit der versicherung klären müssten.

seine prüfung (guckt und ruckelt an dem häßlichem teil rum) ergab: keinen schaden.

er dann wieder zu mir und mir ne rede gehalten was das denn für ein schlimmes vergehen von mir war (ich bin mir keiner schuld bewusst).

dann war grün und er hat sich wieder auf sein mädchen-moped geschwungen und is abgehauen.

so nun die frage :

HAT DER SPINNER RECHT,WÄRE ES ZU NEM UNFALL GEKOMMEN,WÄRE ICH SCHULD ?

 

MfG und danke fürs lesen/antworten ;)

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34 Antworten
am 14. März 2007 um 14:17

Zitat:

Original geschrieben von derbi-senda-03

aber wenn der rollerfahrer sieht,dass sich die straße verengt und nicht vom gas geht,d.h. er den eventuellen schaden an seinem beiwagen selbst herbeiführt,ist das doch sein pech oder? also für den schaden könnte er mich doch nich verantwortlich machen!?

Lass dir hier nichts von "das war kein Überholen" einreden. Vorbeifahren ist immer ein Überholvorgang. Es gibt auch Leute, die überholen rechts auf Autobahnen und reden sich dann mit "vorbeifahren" raus.

Fakt ist: Nach StVO ist es untersagt, zu beschleunigen, während man überholt wird. Ausnahme: rechts überholen ist erlaubt. Das ist auf einspurigen Straßen aber nicht der Fall.

Da ist der Mopedfahrer selbst schuld, wenn er sich in diese Situation bringt.

Du beschleunigst also nicht an einer Ampel bei Grün???

Wie schon gesagt, braucht man zum Überholen einen Geschwindigkeitsüberschuss - wenn aber beide Teilnehmer an einer Ampel stehen gibt es diesen nicht. Wie kann man jemanden überholen der neben einem steht?

Außerdem hat man vorrausschauend zu fahren, das heißt, man kann sich nicht an einer einspurigen Straße neben ein Moped drängeln, sich dann provoziert fühlen wenn der auch bei Grün losfährt und sich an der Fahrbahneinengung nicht in Luft auflöst.

Bei einer zweispurigen Straße mit Verengung hätten beide gleich viel Schuld (50:50).

Es war allerdings eine einspurige Straße, du hast eine "zweite Spur" eröffnet und bist auf der zu schmalen Straße neben dem Mopedfahrer gefahren. Um eine Kollision zu verhindern, beschädigte sich der Mopedfahrer sein Fahrzeug am Bordstein.

Zitat:

Original geschrieben von razor23

...Vorbeifahren ist immer ein Überholvorgang...

Wenn er vorbei gefahren wäre, wäre ja das Moped nicht an den Bordstein geschrammt:)

 

(Ich würde mich lieber fragen ob der "Spinner" eine Rechtschutzversicherung hat!)

Themenstarteram 14. März 2007 um 16:53

Zitat:

Original geschrieben von Cham

Außerdem hat man vorrausschauend zu fahren,

richtig...und man hat nicht verbissen auf seinem recht zu bestehen,schon garnicht wenn man sich selber dadurch schaden zufügt.

naja ich denke diese diskusion ist inzwischen durch ;) also danke für die vielen antworten :D

am 14. März 2007 um 17:33

Zitat:

Original geschrieben von derbi-senda-03

richtig...und man hat nicht verbissen auf seinem recht zu bestehen

Das gilt natürlich immer nur für die Anderen und nie für sich selbst :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von derbi-senda-03

richtig...und man hat nicht verbissen auf seinem recht zu bestehen,schon garnicht wenn man sich selber dadurch schaden zufügt.

Der Rollerfahrer darf nicht auf sein Recht bestehen, aber Du schon? Und das sogar unter dem Umstand, daß Du Dich da einfach vorbeimogeln wolltest und der Rollerfahrer der schwächere (ganz wichtig!!) Verkehrsteilnehmer ist? Sorry, Du hättest vor Gericht ganz schlechte Karten wenn dem Typ was passiert wäre.

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Lass dir hier nichts von "das war kein Überholen" einreden. Vorbeifahren ist immer ein Überholvorgang. Es gibt auch Leute, die überholen rechts auf Autobahnen und reden sich dann mit "vorbeifahren" raus.

Fakt ist: Nach StVO ist es untersagt, zu beschleunigen, während man überholt wird. Ausnahme: rechts überholen ist erlaubt. Das ist auf einspurigen Straßen aber nicht der Fall.

Da ist der Mopedfahrer selbst schuld, wenn er sich in diese Situation bringt.

1) Da Du ja so gern die StVO zitierst: Lies Dir mal die Themen „Überholen“ und „Vorbeifahren“ durch bevor Du auf den Putz haust.

Zitat:

Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

}> wird hier nicht erfüllt da beide die Geschwindigkeit NULL haben }> kein Überholvorgang, so einfach ist das ;)

2)

Nicht der Rollerfahrer hat die Situation herbeigeführt, sondern der Autofahrer. Das Unrechtsbewusstsein mancher Mitglieder hier lässt mich doch sehr nachdenklich werden. Frei nach dem Motto „ich hab die dickere Knautschzone und hab daher Vorfahrt“ :rolleyes:

 

Zitat:

Original geschrieben von derbi-senda-03

naja ich denke diese diskusion ist inzwischen durch ;)

So sehe ich das auch }> closed.

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