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hat der spinner recht oder unrecht?

Themenstarteram 8. März 2007 um 20:38

hallo !

also ich verweise gleich zum anfang mal auf das paint-bild im anhang...erst angucken,denn dann versteht ihr besser was ich will ;)

also.

ich stand an der ampel,neben nem rollerfahrer,welcher nen beiwagen an seiner karre hatte.

ich muss dazusagen,dass ich mich neben den "geschlichen" habe,weil vorher fuhr ich hinter ihm.

bloß ist die straße an der ampel halt so breit das ich neben ihn passte.

den typ scheint es genervt zu haben,dass ich nun neben,statt hinter ihm war.

so wir warten anner ampel,dann springt sie auf grün.

ich geb gas,er auch (weil er mich "abhängen" wollte oder so...auf jeden fall merkt man,dass es ihn angepisst hat das ich nun vor ihm war),dann wie ihr auf dem pic seht,verengt sich die straße.

er hatte vor mich rechts zu überholen,ich jedoch gehe nich vom gas,sondern beschleunige weiter,bleibe aber auf der linken seite der bahn,ziehe nicht wirklich viel rüber.

soweit so gut.

etwa 2 km weiter,an der nächsten roten ampel bremse ich,er fährt an mir vorbei und stellt sich samt roller quer vor mich,sodass ich nicht weg konnte.

dann macht er den roller aus und stürmt zu mir um mir an den kopf zu werfen ich hätte rübergezogen und ihn dadurch stark bedrängt,wodurch er über den bordstein fahren MUSSTE.

so dann meinte er zu mir er überprüft jetzt erstmal seinen beiwagen auf schäden,welche wir evtl mit der versicherung klären müssten.

seine prüfung (guckt und ruckelt an dem häßlichem teil rum) ergab: keinen schaden.

er dann wieder zu mir und mir ne rede gehalten was das denn für ein schlimmes vergehen von mir war (ich bin mir keiner schuld bewusst).

dann war grün und er hat sich wieder auf sein mädchen-moped geschwungen und is abgehauen.

so nun die frage :

HAT DER SPINNER RECHT,WÄRE ES ZU NEM UNFALL GEKOMMEN,WÄRE ICH SCHULD ?

 

MfG und danke fürs lesen/antworten ;)

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34 Antworten
am 12. März 2007 um 0:48

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Seit wann führt ein hohes Leistungsgewicht dazu, dass man rechts überholen darf?

Das hat damit nichts zu tun. Man darf auf mehrspurigen Straßen innerorts immer rechts überholen.

MfG Meehster

am 12. März 2007 um 11:07

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Das hat damit nichts zu tun. Man darf auf mehrspurigen Straßen innerorts immer rechts überholen.

Selbstverständlich. Aber in diesem Fall handelte es sich ja offensichtlich nicht um eine mehrspurige Straße.

Themenstarteram 12. März 2007 um 18:06

genauso sehe ich das ganze auch,razor 23.

man kann meine aktion ja als überholen auslegen...und dementsprechen war doch theor. sein verhalten vollkommen inakzeptabel !? denn er hat mich ja beim "überholen" behindert,indem er beschleunigt hat

Um jemanden zu überholen, muss man lt. Stvo eine deutlich höhere Geschwindigkeit haben. Das war höchstens ein Ampelrennen auf einer einspurigen Straße, da ihr gleichzeitig aus dem Stand losgefahren seid.

Wenn sich jemand neben dich drängelt, würdest du stehen bleiben wenn die Ampel auf Grün schaltet?

am 12. März 2007 um 21:58

Zitat:

Original geschrieben von Cham

Wenn sich jemand neben dich drängelt, würdest du stehen bleiben wenn die Ampel auf Grün schaltet?

Ich würde jedenfalls nicht bis zur nächsten Verengung neben ihm fahrn. Also entweder nichts wie weg oder halt langsam und ihn vorbeilassen. Aber das war ja in dem Fall nichts halbes und nichts ganzes.

Zitat:

Original geschrieben von derbi-senda-03

genauso sehe ich das ganze auch,razor 23.

man kann meine aktion ja als überholen auslegen...und dementsprechen war doch theor. sein verhalten vollkommen inakzeptabel !? denn er hat mich ja beim "überholen" behindert,indem er beschleunigt hat

Wenn man deine Aktion als Überholen auslegt, dann bist du zu 100% schuld, weil es auf einer einspurigen Straße nicht erlaubt ist, zu überholen.

Gruß

Ralle

am 13. März 2007 um 9:36

Zitat:

Original geschrieben von rallediebuerste

Wenn man deine Aktion als Überholen auslegt, dann bist du zu 100% schuld, weil es auf einer einspurigen Straße nicht erlaubt ist, zu überholen.

Natürlich ist das erlaubt. Nur das Rechtsüberholen und Beschleunigen beim Überholt werden ist verboten, also hätte wohl eher der Moped-Fahrer ein kleines Problemchen. :rolleyes:

Ein Überholvorgang erfordert es doch nicht, eine andere Spur oder die Gegenfahrbahn (mit)zubenutzen.

Dann darf ich also - vorausgesetzt, die Spur ist breit genug - auf einer einspurigen Straße mehrspurige Fahrzeuge (also zwei Räder nebeneinander) überholen?

Ich dachte immer, das wäre nur bei Fahrrädern etc. erlaubt.

Gruß

Ralle (dem's im Prinzip auch egal ist, weil er "zur Not" noch ein wenig Menschenverstand hat, um abzuschätzen, wo man überholen kann)

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Ein Überholvorgang erfordert es doch nicht, eine andere Spur oder die Gegenfahrbahn (mit)zubenutzen.

Bei dem Roller handelte es sich aufgrund des Beiwagens um ein mehrspuriges Fahrzeug. Allein schon der gesunde Menschenverstand verbietet es, sich an der Ampel (ein Fahrstreifen pro Richtung) demonstrativ neben ein solches Fahzeug zu stellen. Und wenn man dann auch noch per Vollgas das ehemals vorausfahrende Fahzeug ausbeschleunigt, dann schlägt das dem Fass den Boden aus!

Ich erinnere gern an die Debatten um die Motorradfahrer die sich an Ampeln ja gerne mal vorne anstellen. Da machen die Autofahrer in der Regel ein riesen Heck-Meck draus (obwohl das Motorrad aufgrund seines Beschleunigungsvermögens nie ein Hindernis sein wird).

Stellst Du Dich im Supermarkt auch genau neben Deinen Vordermann wenns ums Bezahlen geht? Oder legst Du Deine Waren genau neben die Deines Vordermanns?

ciao

Zitat:

Original geschrieben von razor23

...Beschleunigen beim Überholt werden ist verboten, also hätte wohl eher der Moped-Fahrer ein kleines Problemchen. :rolleyes:

Wenn sich also an einer Ampel 100 Fahrzeuge neben dich drängeln, wartest du bis alle vorbeigefahren sind ehe du losfährst, ansonsten hättest du ja beim Überholvorgang beschleunigt:)

Es war kein Überholvorgang weil beide (mehrspurigen) Fahrzeug im selben Augenblick aus dem Stand beschleunigt haben. Und das auf einer einspurigen Straße. Nur weil man ein Auto fährt hat man nicht automatisch Recht - eher im Gegenteil.

Da es sich bei diesem Roller offensichtlich nicht um ein einspuriges Gefährt mit kleiner Maschine (bis 50 ccm) handelt, war es vom TE vermessen, sich an der Ampel neben den Roller zu stellen und ihn während der nächsten Grünphase bis zur nächsten Ampel überholen zu wollen. Ein Roller (selbst ein 50er) beschleunigt an der Ampel viel besser als ein Audi 80 Kombi. Ich versteh an dieser Stelle eh nicht, warum man zwischen zwei Ampeln dermaßen beschleunigt?! Ist der Sprit noch nicht teuer genug?

Da ein Überholvorgang auch Rücksichtnahme seitens des Überholenden voraussetzt, hätte dieser den Überholvorgang abbrechen müssen, als ihm klar wurde, dass er den Roller nicht überholen kann, ihm der Platz zum Überholen aber ausgeht. Aber wer zwingt schon gerne die Schlange zurück in den Stall, gelle? :D :rolleyes:

Basta, aus. ;)

am 14. März 2007 um 1:04

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V

Bei dem Roller handelte es sich aufgrund des Beiwagens um ein mehrspuriges Fahrzeug. Allein schon der gesunde Menschenverstand verbietet es, sich an der Ampel (ein Fahrstreifen pro Richtung) demonstrativ neben ein solches Fahzeug zu stellen. Und wenn man dann auch noch per Vollgas das ehemals vorausfahrende Fahzeug ausbeschleunigt, dann schlägt das dem Fass den Boden aus!

Ich erinnere gern an die Debatten um die Motorradfahrer die sich an Ampeln ja gerne mal vorne anstellen. Da machen die Autofahrer in der Regel ein riesen Heck-Meck draus (obwohl das Motorrad aufgrund seines Beschleunigungsvermögens nie ein Hindernis sein wird).

Was denn jetzt?

Bei Motorradfahrern ist es okay, weil sie durch starkes Beschleunigen niemanden behindern, aber wenn ich als Autofahrer so an jemandem vorbeikommen möchte und dafür Vollgas gebe, um ihn eben nicht zu behindern, bin ich ein Prolet?

Das entbehrt doch jeder Logik.

Wie auch immer, wenn der Mopedfahrer überholt wird (egal wie die Situation an der Ampel menschlich einzuschätzen ist), ist es ihm nach der StVO untersagt, den Überholvorgang durch fahren auf gleicher Höhe zu behindern.

Und leider kann man ja heutzutage weder am Gefährt, noch am vorherigen Fahrstil klar erkennen, ob man es hier mit jemandem zu tun hat, der zügig beschleunigt oder einen absolut gemütlich losrollenden Schleicher vor sich hat. Da braucht man sich nicht wundern, wenn im nervenaufreibenden Stadtverkehr provisorisch überholt wird.

Im Stadtverkehr bin ich zwar auch eher zurückhaltend, was das Überholen angeht (eben auch, weil viele Überholte falsch und gereizt reagieren), aber spätestens auf der Autobahn wird dann auch mal provisorisch überholt, wenn genau abzusehen ist, dass derjenige, der nicht mal auf dem BESCHLEUNIGUNGSstreifen seinen Gasfuß einsetzt, erstmal 5km braucht, um auf sein (was sich wahrscheinlich sowieso stark von meinem unterscheidet) Reisetempo zu kommen.

Wieso auch nicht? Überholen ist ein legitimes Mittel, um an langsamen (das meint auch langsam beschleunigende) Verkehrsteilnehmern vorbeizukommen. Und der Vorwurf, innerorts Überholende wären alles Proleten, zeigt sehr deutlich, wer hier die StVO kennt und wer nicht. Scheint schon wieder der Musterstreit Moped vs. Auto zu sein... als Mopedfahrer darf ich überall durch und vorbei, aber wenn dann mal ein Auto an der Ampel NEBEN einem Moped steht, ist gleich der Teufel los.

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Was denn jetzt?

Bei Motorradfahrern ist es okay, weil sie durch starkes Beschleunigen niemanden behindern, aber wenn ich als Autofahrer so an jemandem vorbeikommen möchte und dafür Vollgas gebe, um ihn eben nicht zu behindern, bin ich ein Prolet? Das entbehrt doch jeder Logik.

Wer hat denn das oben geschriebene behauptet? Ich habe lediglich darauf hingewiesen, daß sich fast alle Autofahrer über so ein Verhalten von Motorradfahrern aufregen obwohl aus dem Verhalten in 99,845% der Fälle keinerlei Behinderung resultiert. Im umgekehrten Fall sieht das ganz anders aus, denn normalerweise ist ein Zweirad wesentlich schneller von der Ampel weg als ein PKW.

Eine Bewertung darüber, ob das Verhalten OK ist oder nicht habe ich nicht abgegeben!

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Wie auch immer, wenn der Mopedfahrer überholt wird (egal wie die Situation an der Ampel menschlich einzuschätzen ist), ist es ihm nach der StVO untersagt, den Überholvorgang durch fahren auf gleicher Höhe zu behindern.

Nochmal: Das war kein Überholvorgang, denn der setzt per Definition einen Geschwindigkeitsüberschuss voraus (der an einer roten Ampel nicht erreichbar ist). Das war schlicht und ergreifend ein versuchtes (und vorhersehbar nicht vollständig durchführbares) Vorbeifahren. Die undurchsichtige Verkehrssituation wurde hier eindeutig vom Autofahrer herbeigeführt, nicht vom Rollerfahrer.

Ansonsten kann ich diesem Posting:

Zitat:

Original geschrieben von Cham

Wenn sich also an einer Ampel 100 Fahrzeuge neben dich drängeln, wartest du bis alle vorbeigefahren sind ehe du losfährst[...]

nur zustimmen.

Ciao

am 14. März 2007 um 10:04

Zitat:

Original geschrieben von Cham

Wenn sich also an einer Ampel 100 Fahrzeuge neben dich drängeln, wartest du bis alle vorbeigefahren sind ehe du losfährst, ansonsten hättest du ja beim Überholvorgang beschleunigt:)

Irgendwie kommen immer dieser völlig überzogenen Beispiele, wenn es darum geht, sich einfach mal an die StVO zu halten. ;)

Themenstarteram 14. März 2007 um 13:51

aber wenn der rollerfahrer sieht,dass sich die straße verengt und nicht vom gas geht,d.h. er den eventuellen schaden an seinem beiwagen selbst herbeiführt,ist das doch sein pech oder? also für den schaden könnte er mich doch nich verantwortlich machen!?

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