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Handelsspielraum bei Firmenrabatt

Themenstarteram 30. Dezember 2002 um 7:39

hallo,

da es bei mir jetzt ernst wird, und ich meinen s60 demnächst gern bestellen würde, kommt jetzt die verhandlung um den preis auf mich zu. da ich einen firmenrabatt nutzen kann (also per abrufschein inkl 1 % provision für die firma), hätte ich mal ein paar fragen dazu....

mit dem abrufschein muss mir ja jeder händler diesen rabatt einräumen. besteht dann überhaupt noch verhandlungspielraum (z bsp barzahlung)?

muss mir der händler diesen rabatt vollständig aus SEINEM gewinn einräumen, oder bekommt er von volvo etwas zurück?

für alle infos in diesem zusammenhang bin ich mehr als dankbar!

jens

13 Antworten

Abrufschein

 

Hallo,

grundsätzlich muss jeder Händler einen Abrufschein akzeptieren. Es gibt allerdings Händler (z.B. ein VOLVO-Händler in Frankfurt) die über den vereinbarten Rabatt hinaus auf Abrufschein höhere Rabatte gewähren. Mit dieser Information kann man schon mal bei seinem örtlichen Händler vorsprechen. Ich habe jedenfalls bereits zweimal den höheren Rabatt erhalten. Ansonsten ist wohl eher wenig Spielraum, da der Händler am Abrufschein-Rabatt schon seinen Anteil (die Hälfte ?) trägt. Wenn der Händler aber vorgeorderte Fahrzeuge "auf Lager" hat und die Ausstattung auf deine Wünsche passt, hast Du sicher nochmal ein wenig Luft zum verhandeln.

Gruß und viel Erfolg

Horst

Themenstarteram 30. Dezember 2002 um 11:12

danke für die info.

da ich selbst in ffm (zweit)ansässig bin, gehe ich mal davon aus, das du volvo-centrum meinst.... (zumindest sind mir keine weiteren händler im stadtgebiet bekannt).

und unter der annahme, das der händler den halben rabatt trägt, sollten doch noch 2-3% drin sein.

ist der abrufschein 15% kann der händler doch bestimmt noch seinen anteil auf 10% (+2,5%) erhöhen - das wär für ihn doch bestimmt ein üblicher nachlass.

und die sache mit dem ansprechenden fahrzeug auf lager hab ich eigentlich schon aufgegeben. zumal ich gern xenon hätte und das wohl erts seit kurzem für alle modelle erhältlich ist.

jens

Bei Volvo solltest Du sehr hohe Rabatte erzielen können. Die Großabnehmerrabatte besagen, dass das Werk dem Händler (unter Nachweis) einen Rabatt auf den HEK macht. D.h. dass der Händler Dir dann natürlich einen besseren Preis machen kann, da er das Auto ja billiger bekommt. In der Regel ist da aber kaum mehr Spielraum. Der Gesamtrabatt sollte ja im Großabnehmervertrag festgelegt sein.

Sollte es dem Händler/ der Marke aber nicht so gut gehen sind ggf. noch höhere Rabatte möglich.

Bei Volvo bekommen wir lt. Vertrag sehr hohe Rabatte (über allen Deutschen Herstellern außer Opel). Ich denke also, handeln lohnt sich.

Dabei würde ich nicht durchblicken lassen das Du den S60 sowieso willst ;-)

Abrufscheine durch Rahmenabkommen werden wie folgt abgerechnet :

% des Abrufscheines : 2 - 1 %

Beispiel : Abrufschein gibt 15 % aus , denn ergeben sich 15 :2 - 1 = 6,5 % , da die Höchstförderung inur 6 % ist , erhält der VOLVO-Händler von seiner Rechnung auch nur noch einmal 6% Sonderrabatt. Der Händler muß aus seiner Marge also 9% tragen, wenn er volle 15 weitergibt. Wir geben die Extra-Rabatte noch zusätzlich zu unseren rabattierten Preisen weiter.

Es liegt im Verhandlungsgeschick wieviel da noch rauszuholen ist. Ab 01.01. haben die Händler ca. 2,5% weniger an Marge zur Verfügung. Also noch heute bestellen, da dürften es 2,5% mehr sein als am Donnerstag.

Tach auch

UFrank

Habe übrigens noch niemals geöhrt das der Arbeitgeber oder Verband 1% Provision nimmt für den Abrufschein. Tip der geldwerte Vorteil aus dem Abrufschein sollte in der Rechnung extra ausgewiesen werden, denn der ist bekanntlich zu versteuern.

Themenstarteram 30. Dezember 2002 um 12:04

@ufrank: vielen dank.

würde für mich also bedeuten, das ich auf den ausgehandelten preis ohne abrufschein noch mit max. 6% extrarabatt rechnen kann. ist doch ein wort.

leider wird das mit dem heute bestellen

wohl eher nix mehr :-(

gab es in diesem zusammenhang aber nicht auch einen unterschied zwischen großen und kleinen händlern? d.h. wer mehr als x autos verkauft bekommt mehr rabatt von volvo?

jens

Themenstarteram 30. Dezember 2002 um 13:00

@ufrank: vielen dank.

würde für mich also bedeuten, das ich auf den ausgehandelten preis ohne abrufschein noch mit max. 6% extrarabatt rechnen kann. ist doch ein wort.

leider wird das mit dem heute bestellen

wohl eher nix mehr :-(

gab es in diesem zusammenhang aber nicht auch einen unterschied zwischen großen und kleinen händlern? d.h. wer mehr als x autos verkauft bekommt mehr rabatt von volvo?

jens

Hallo Jens,

ja das ist so, wenn der Preis für ein Fahrzeug (ohne Abrufschein) ausgehandelt ist, dann kann der Händler die VOLVO-Beteiligung noch oben drauf geben, es kostet ihn nix, außer etwas Schreibkram und ein bisschen warten auf den ZUschuß, da VOLVO immer erst später den Zusatz-Rabatt auszahlt.

Immer unter dem Motto : leben und leben lassen denn die Margen sind zusammengeschrumpelt und daher stehen die Händler jetzt besonders unter Druck, solange bis sich die neue Situation rumgesprochen hat. Größere Händler mit großen Umsatzzahlen stehen etwas besser da da sie höhere Rabatte bekommen können durch die Mange, aber auch deutlich höhere Fixkosten haben..

Gruß

UFrank

Themenstarteram 30. Dezember 2002 um 13:55

@ufrank: wirklich super, wie du hier hilfst. gerade von einem händler hätte ich das nicht erwartet.

schade, das du keine gebrauchten mehr in zahlung nimmst, sonst wärst du mein favorit....

Was bitte ist ein "Abrufschein"?

Gibts das auch in Österreich?

Würd mich übrigens interessieren, was so durscchnittlich an Rabatt bei Volvo (in A und D) drinnen ist.

Richtig heist so etwas:

Abrufschein aus Rahmenablkommen.

Ein Hersteller schließt mit einem Verwender ein Abkommen über die LIeferug von X Fahrzeugen in einem bestimmten Zeitraum und gibt dasfür einen besonderen Rabatt. Aber auch Presse-Leute, Behörden , Kirchen, Verbände, Mietwagen-unternehmen, Taxiverbände usw. bekommen einen Sonderrabatt.

Ob es das auch in Österreich gibt ist mir nicht bekannt.

Rabatte muß man eben aushandeln.

Tach auch

UFRank

am 30. Dezember 2002 um 23:09

Hallo,

zählt ein Auto auf Abrufschein als Dienstwagen und fällt damit unter diese neue Dienstwagenverordnung?

MfG

M.

...bis zu 30%

 

Hallo liebe Gemeinde,

einige Automobilhersteller bieten ordentliche Nachlässe auf den Listenpreis. Meistens sogar noch mit zusätzlichen Serviceleistungen. Bei einigen Herstellern gibt es die Nachlässe nur für Dienstwagenberechtige, bei anderen Herstellern auch für Belegschaftsangehörige. Es kommt darauf an, wie gut man mit den Herstellern verhandelt. Das ist sicherlich abhängig von der Grösse und Umsatzstärke des Unternehmens. Grosskonzerne haben hier sicherlich die grössten Chancen. Der gewährte Nachlass muss als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Tips:

Zuerst ohne Abrufschein verhandeln, dann bei Bedarf den Schein als "Joker" einsetzen, dann abwarten und Tee trinken - eigentlich brauch' ich doch gar kein neues Auto:-), ggf. auf dieser Basis nochmal nachverhandeln und dann zuschlagen. Als mir macht so etwas tierisch Spass.

Gruss, Globaltom

Hi,

ich habe mich ca. 1 Jahr damit beschäftigt das "richtige" Auto zu finden. Nach ca. 1/2 Jahr habe ich festgestellt, dass es ein V 70 D5 werden muss und habe ab dem Augenblick jeden Volvo-Händler besuch der auf meiner Reiseroute lag. Ich glaube es waren so um die 20 Händler. Prinzipiell kann man sagen, dass UFrank (gegrüßt sei der Lehrer; was war es nochmal? Chemie??? .-)) sehr gute Angebote macht. Bei mir war es sogar von der Leasingrate das Beste. Bei den Mehr- oder Minderkilometern gibt es leichte Unterschiede, die jedoch bei 35 tkm schnell ans Geld gehen. Als zweite Alternative gibt es die Händler in den NBL. Dort habe ich auch meinen Wagen bestellt, da persönliche Gründe noch ins Spiel kamen.

Gruß, Tex

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