ForumGolf 3
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. Handbremsenkontakt

Handbremsenkontakt

Themenstarteram 5. Juni 2008 um 15:31

Hallo

Hab jetzt in meinem Golf 3 Motorraumbeleuchtung eingebaut und die will ich auf den Handbremsenkontakt schalten.

Jetzt weiß ich nur nicht ob das braune Kabel plus oder minus ist. Und wenn ich die Kabel dann anklemme kann ich die dann einfach vor und hinter dem Schalter anbringen??

Vielen Dank schonmal

17 Antworten
am 8. Juni 2008 um 19:42

also verbeamtet sind die prüfer zum glück noch nicht :D wenn du alles verbaut hast und irgendwelche fragen diesbezüglich vom prüfer kommen, solltest du ihm schon plausibel erklären können, wie du das verbaut und geschaltet hast (also dass du schon mit angezogener handbremse fahren müsstest usw.)

zur versicherung: deine haftpflichtversicherung kann dich im schadenfsfall bis max. 5000€ in regress nehmen, diesen betrag also maximal von dir einfordern. dies jedoch nur, wenn deine "unerlaubte" änderung ursache für den schaden war oder zumindest den schaden nachweislich verschlimmert hat. sowas sehe ich bei deiner angelegenheit zwar nicht als ausgeschlossen aber doch schon unwahrscheinlich (falls du das deiner freundin so beibringen willst - von wegen "alles selber zahlen").

Hatte mal die Dekra wegen Kofferraumbeleuchtung und Fußraumbeleuchtung angeschreiben und das als Antwort bekommen:

Zitat:

Sehr geehrter Herr xxxxx,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Bezugnehmend auf den §49a (Absatz 1) der StVZO teilen wir Ihnen mit, dass

an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die

für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein

dürfen.

Die Innenraum- und Kofferraumbeleuchtung ist in den Vorschriften zur StVZO

nicht explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt.

Auch für diese Beleuchtung gelten aber die §§19, 30 StVZO.

Dringt die Innenbeleuchtung oder die Kofferraumbeleuchtung nach außen und

beeinträchtigt z.B. die Wirkung der vorgeschriebenen lichttechnischen

Einrichtungen oder verändert das Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies

unzulässig weil andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden

können. Das gleiche gilt, falls der Fahrer während der Fahrt durch die

Beleuchtung abgelenkt oder behindert werden könnte.

Dies gilt auch für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum.

Die Wirkung der von Ihnen genannten Beleuchtung muss im Einzelfall

beurteilt werden. Falls keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu

erwarten ist, ist eine Verwendung möglich, eine Abnahme ist dann nicht

erforderlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH

AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

Der letzte Teill der Fett ist, ist glaube ich ganz wichtig bei so welchen Sachen mit den Lichtern, du müsstest, den Tüver halt zeigen das das ganze nur ohne Zündung läuft und ab dann nicht mehr. Aber weiter oben steht das das ganze auch im ruhenden Verkehr nicht an sein darf oder nach drausen strahlen darf. Also wirds bei dieser Beleuchtung schwer da was zu sagen - Kommt auf den Prüfer an, kannst ja mal mit den Sachen da hinfahren und da mal nachfragen.

Themenstarteram 8. Juni 2008 um 19:49

Vielen dank für eure Auskunft!!

Muss ich dann nachfragen.

Deine Antwort