Halteverbot zweideutig
Hallo, ich habe eigentlich nur eine einfache Frage. Am 27.11.21 habe ich einen Strafzettel wegen Falschparken bekommen. Die Situation war, wie auf dem Bild zu sehen. Es stehen zwei halteverbot Schilder, eins gilt ab dem 27.11, das andere ab dem 29.11, beide sind am selben Ort.Welches der beiden schilder gilt in der Situation? Gibt es in der StVO etwas dazu?
Danke, und viele Grüße!
82 Antworten
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 29. Januar 2022 um 09:49:30 Uhr:
HiZweideutig ist an den Schildern nix, Samstag und Montag ist Halteverbot,
Sonntag ist alles erlaubt, Halten und Parken.
Wie kann es am Sonntag erlaubt sein, wenn da steht "ab" Samstag?
Darf man Sonntags nicht umziehen?
Zitat:
@Bulwey schrieb am 29. Januar 2022 um 19:42:27 Uhr:
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 29. Januar 2022 um 09:49:30 Uhr:
HiZweideutig ist an den Schildern nix, Samstag und Montag ist Halteverbot,
Sonntag ist alles erlaubt, Halten und Parken.Wie kann es am Sonntag erlaubt sein, wenn da steht "ab" Samstag?
Darf man Sonntags nicht umziehen?
Interessant wird es ab Montag, wenn sich beide Haltverbote überlagern und der Platz nur für einen Umzugswagen ausreicht.
Zitat:
@-5- schrieb am 30. Januar 2022 um 09:51:04 Uhr:
Interessant wird es ab Montag, wenn sich beide Halteverbote überlagern und der Platz nur für einen Umzugswagen ausreicht.Zitat:
@Bulwey schrieb am 29. Januar 2022 um 19:42:27 Uhr:
Wie kann es am Sonntag erlaubt sein, wenn da steht "ab" Samstag?
Darf man Sonntags nicht umziehen?
Minus mal Minus gibt Plus. Also Parken!
Gruß
Zitat:
@Bulwey schrieb am 29. Januar 2022 um 19:42:27 Uhr:
Wie kann es am Sonntag erlaubt sein, wenn da steht "ab" Samstag?
Darf man Sonntags nicht umziehen?
Ich gehe mal schwer davon aus, daß das Halteverbot für die Umzugs-LKW eingerichtet wurde, bzw. worden ist.
Arbeiten Umzugsfirmen denn am Sonntag, bzw. ist es Umzugs-LKWs gestattet an Sonntagen zu fahren ?
Ähnliche Themen
Wenn es nicht über 7.5to und LKW ohne Anhänger ist, ja. Eine SZM geht auch, aber Umzug auf der Sattelplatte ist nicht optimal. 😁
Samstag Wechselbrücke(en) anliefern, Selbstbeladung durch den Kunden, nach 2-3 Tagen Abholung durch die Spedition (deshalb evtl. der zweite ab-Zeitraum), weiter per Achse zum Ziel oder über ein Güterverkehrszentrum+Bahn/Schiff. Führt bei der Spedition zu weniger Standzeit des Fuhrparks und manchmal zu günstigeren Preisen beim Kunden.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 31. Januar 2022 um 11:02:59 Uhr:
Zitat:
@Bulwey schrieb am 29. Januar 2022 um 19:42:27 Uhr:
Wie kann es am Sonntag erlaubt sein, wenn da steht "ab" Samstag?
Darf man Sonntags nicht umziehen?Ich gehe mal schwer davon aus, daß das Halteverbot für die Umzugs-LKW eingerichtet wurde, bzw. worden ist.
Arbeiten Umzugsfirmen denn am Sonntag, bzw. ist es Umzugs-LKWs gestattet an Sonntagen zu fahren ?
Und ich gehe davon aus dass "ab Samstag" den Sonntag miteinschließt. Man kann den Umzug ja auch privat mit Transportern oder Anhänger und mit Freunden zusammen machen. Habe ich schon oft so gemacht.
Man muss auch sagen, dass Bahn und Schiff auch Sonntags fahren bzw anlegen dürfen. Da hat unser Weihnachtsmann schon Recht. Apropopos sein Rentierschlitten ist vom Sonntagsfahrverbot auch aus geschlossen.
Mann, Golfeszorn mach dem allen ein Ende.
Gruß