Halteverbot zweideutig
Hallo, ich habe eigentlich nur eine einfache Frage. Am 27.11.21 habe ich einen Strafzettel wegen Falschparken bekommen. Die Situation war, wie auf dem Bild zu sehen. Es stehen zwei halteverbot Schilder, eins gilt ab dem 27.11, das andere ab dem 29.11, beide sind am selben Ort.Welches der beiden schilder gilt in der Situation? Gibt es in der StVO etwas dazu?
Danke, und viele Grüße!
82 Antworten
Zitat:
@Verkehrserzieher schrieb am 25. Januar 2022 um 08:36:55 Uhr:
Was das Gericht eigentlich sagt: …
Nein, das sagt das Gericht nicht. Weder eigentlich noch uneigentlich.
Zitat:
@Verkehrserzieher schrieb am 25. Januar 2022 um 08:36:55 Uhr:
… Dann müsste der Staat aber auch mit sofortiger Wirkung Dinge abschaffen wie:
- mündliche Ermahnung statt Bußgeld
- zweiter Blitz für Rotlichtverstoß (drüber ist drüber, egal ob danach angehalten)
- Knöllchen bei Park- oder Halteverstößen (nur noch sofortiges Abschleppen)
- Mängelkarten bei Fahrzeugkontrollen (Fahrzuege sind sofort stillzulegen)
Absurde Denke. Unterschiedlichen Verkehrsverstößen folgen je nach Schwere unterschiedliche Sanktionen. Warum willst du, dass das alles abgeschafft wird? Du brauchst dich doch bloß dran zu halten.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 25. Januar 2022 um 08:49:43 Uhr:
Nein, das sagt das Gericht nicht. Weder eigentlich noch uneigentlich.
Doch, in der Langfassung. Ein Schild ist erst dann ungültig wenn man davon ausgehen kann, dass der normal denkende Autofahrer den Sinn nicht mehr erkennen kann.
Wer also "7 bis 14 Uhr" und "7 bis 14 h" nicht vom Sinn her unterscheiden kann muss schon einen besonders niedrigen IQ haben. Abgesehen davon, dass der "Falsche" Schreib "Uhr" der eigentlich richtigere ist.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 25. Januar 2022 um 08:49:43 Uhr:
Absurde Denke. Unterschiedlichen Verkehrsverstößen folgen je nach Schwere unterschiedliche Sanktionen. Warum willst du, dass das alles abgeschafft wird? Du brauchst dich doch bloß dran zu halten.
Wenn ich über eine durchgezogene Linie fahre kann der Polizist mich ermahnen oder mir ein Bußgeld ausstellen. Ermessenssache. Der Verstoß ist genau derselbe.
Wenn man sich als Autofahrer jetzt dumm stellt und sich wegen dem Wort Uhr um das Bußgeld drücken will, sollte der Staat eben auch auf Ermessensspielräume verzichten und streng nach StVO bestrafen. Schließlich legen die Autofahrer ja großen Wert auf buchstabengetreue Auslegung.
Zitat:
@Verkehrserzieher schrieb am 25. Januar 2022 um 10:27:27 Uhr:
Doch, in der Langfassung. Ein Schild ist erst dann ungültig wenn man davon ausgehen kann, dass der normal denkende Autofahrer den Sinn nicht mehr erkennen kann.
Nein. Du schreibst "Wenn einer zu dumm ist ein Schild zu verstehen, weil statt einem "h" das Wort "Uhr" hinter einer Zeitangabe steht, gehört dieser eine dringend einer MPU zugeführt." Das ist und bleibt deine Interpretation und hat nichts mit der Intention des Gerichts zu tun.
Zitat:
@Verkehrserzieher schrieb am 25. Januar 2022 um 10:27:27 Uhr:
Wenn ich über eine durchgezogene Linie fahre kann der Polizist mich ermahnen oder mir ein Bußgeld ausstellen. Ermessenssache. Der Verstoß ist genau derselbe.
Nein. Es gibt bei einer Haltelinie (um die ging es dir vorher) unterschiedliche Verstöße, und je nach Schwere werden die unterschiedlich geahndet. Vielleicht solltest du dich mal ein wenig mit der Materie beschäftigen und nicht nur sinnlos provozieren.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 25. Januar 2022 um 10:38:08 Uhr:
Zitat:
@Verkehrserzieher schrieb am 25. Januar 2022 um 10:27:27 Uhr:
Doch, in der Langfassung. Ein Schild ist erst dann ungültig wenn man davon ausgehen kann, dass der normal denkende Autofahrer den Sinn nicht mehr erkennen kann.Nein. Du schreibst "Wenn einer zu dumm ist ein Schild zu verstehen, weil statt einem "h" das Wort "Uhr" hinter einer Zeitangabe steht, gehört dieser eine dringend einer MPU zugeführt." Das ist und bleibt deine Interpretation und hat nichts mit der Intention des Gerichts zu tun.
Genau. Die Kernaussage ist, wer wegen einer geringfügigen Abweichung von der Norm den Sinn eines Schildes nicht versteht ist dümmer als der Durchschnitt. Natürlich würde ein Richter sowas nie in der Deutlichkeit sagen (dürfen), deswegen entschärft er seine Aussage etwas.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 25. Januar 2022 um 10:38:08 Uhr:
Zitat:
@Verkehrserzieher schrieb am 25. Januar 2022 um 10:27:27 Uhr:
Wenn ich über eine durchgezogene Linie fahre kann der Polizist mich ermahnen oder mir ein Bußgeld ausstellen. Ermessenssache. Der Verstoß ist genau derselbe.Nein. Es gibt bei einer Haltelinie (um die ging es dir vorher) unterschiedliche Verstöße, und je nach Schwere werden die unterschiedlich geahndet. Vielleicht solltest du dich mal ein wenig mit der Materie beschäftigen und nicht nur sinnlos provozieren.
Vergiss mal den Rotlichtverstoß und bleib bei dem Beispiel mündliche Verwarnung. Warum sollte der Staat dann nicht alles was bisher mündlich verwarnt wurde nach voller buchstabengetreuer Gesetzeshärte bestrafen? Wenn doch so viel Wert auf genau Auslegung gelegt wird?
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Welche "buchstabengetreue Gesetzeshärte" denn? Zum dritten Mal, nur für dich: Unterschiedliche Verfehlungen werden unterschiedlich sanktioniert, meist in einem Rahmen von—bis. Was ist daran so schwierig, dass du es als einziger nicht verstehen kannst?
Zitat:
@Florian48 schrieb am 25. Januar 2022 um 11:11:52 Uhr:
Welche "buchstabengetreue Gesetzeshärte" denn? Zum dritten Mal, nur für dich: Unterschiedliche Verfehlungen werden unterschiedlich sanktioniert, meist in einem Rahmen von—bis. Was ist daran so schwierig, dass du es als einziger nicht verstehen kannst?
Wenn ich über eine durchgezogene Linie fahre kann der Polizist mich ermahnen oder mir ein Bußgeld ausstellen. Ermessenssache.
Wo ist da das von bis?
Halteverbot wegen Umzug... ist ja widerlich, das sollte endlich mal verboten / abgeschafft werden.
Zitat:
@towe96 schrieb am 25. Januar 2022 um 11:15:44 Uhr:
Halteverbot wegen Umzug... ist ja widerlich, das sollte endlich mal verboten / abgeschafft werden.
richtig! - aber nur wenn du umziehst....
Zitat:
@bug99 schrieb am 25. Januar 2022 um 13:14:32 Uhr:
richtig! - aber nur wenn du umziehst....
Nein, generell. Ist doch eine persönliche Angelegenheit wenn man umzieht, warum soll da die Allgemeinheit belästigt werden?
Wird aber offtopic.
Warum soll die Allgemeinheit belästigt werden, nur weil du wegen einem Herzinfarkt in Krankenhaus gebracht wirst? Ist doch deine persönliche Angelegenheit.
Kurzes Halten aufgrund RTW = Tagelanges Halteverbot und Abzockaktionen des Ordnungsamtes?
Zitat:
@towe96 schrieb am 25. Januar 2022 um 13:46:00 Uhr:
Zitat:
@bug99 schrieb am 25. Januar 2022 um 13:14:32 Uhr:
richtig! - aber nur wenn du umziehst....Nein, generell. Ist doch eine persönliche Angelegenheit wenn man umzieht, warum soll da die Allgemeinheit belästigt werden?
Die Egozentrik einiger VT ist echt erschreckend.
Ja, das nimmt leider zu.
Zitat:
@towe96 schrieb am 25. Januar 2022 um 13:46:00 Uhr:
Zitat:
@bug99 schrieb am 25. Januar 2022 um 13:14:32 Uhr:
richtig! - aber nur wenn du umziehst....Nein, generell. Ist doch eine persönliche Angelegenheit wenn man umzieht, warum soll da die Allgemeinheit belästigt werden?
Wird aber offtopic.
Der Punkt ist hier wohl: Stadtgebiet.
Ist etwas anders wie auf dem Land, da kannste dir mal eben einen ganzen Sattel vor die Tür stellen. In der Stadt ist nicht mal Platz für einen 7-halber. Darum kann man ein Parkverbot für den Tag des Umzuges beantragen. Daran ist nichts schwer zu verstehen. Und auch das Zusatzschild, was ja nicht für jedes Datum neu gestrickt wird, sondern durch das aktuelle Datum überklebt wird, ist ja wohl durchaus verständlich.
So finde ich das auch gut, anstatt einen Satz Stühle mit Flatterband auf drei Parkplätze zu stellen.
Das darüber überhaupt diskutiert wird, ist schon sonderbar. Noch sonderbarer ist es aber, das mit dem halten eines RTW zu vergleichen.. ..da fasst man sich dann tatsächlich an den Kopf 🙄
Gruß Jörg.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 25. Januar 2022 um 14:16:28 Uhr:
Die Egozentrik einiger VT ist echt erschreckend.
Das seh ich genau so. Ich käm nie auf die Idee, aus Egoismus wegen eines Umzugs Halteverbote zu beantragen, und wohne auch in einer größeren Stadt.