Halteverbot zweideutig

Hallo, ich habe eigentlich nur eine einfache Frage. Am 27.11.21 habe ich einen Strafzettel wegen Falschparken bekommen. Die Situation war, wie auf dem Bild zu sehen. Es stehen zwei halteverbot Schilder, eins gilt ab dem 27.11, das andere ab dem 29.11, beide sind am selben Ort.Welches der beiden schilder gilt in der Situation? Gibt es in der StVO etwas dazu?

Danke, und viele Grüße!

82 Antworten

"Solange es dort sieht ist es auch gültig!" So ist es. Das ist für mich durchaus sehr schlüssig.

Du hast das Fahrzeug nicht zufällig bei Nacht abgestellt?

Es scheint so, dass das Schild nicht aus einem Material besteht sondern im Bereich des Datums überklebt wurde und dann handschriftlich beschriftet wurde. Das Schild muss jedoch auch Nachts erkennbar sein und zwar durch einen flüchtigen Blick beim Vorbeifahren, so wie jedes andere Verkehrsschild auch. Also bei Nacht mit einer hellen Taschenlampe im Gepäck hin und das Schild anstrahlen, wenn die Überklebung nicht genauso gut reflektiert wie der Rest des Schildes, dann wird man das Datum kaum noch erkennen können, vielmehr wird die komplette Überklebung schwarz erscheinen. Foto machen mit Blitz!!!! (gleicher Effekt).

Zitat:

@RaZZer04 schrieb am 21. Januar 2022 um 21:36:39 Uhr:


Du hast das Fahrzeug nicht zufällig bei Nacht abgestellt?

Es scheint so, dass das Schild nicht aus einem Material besteht sondern im Bereich des Datums überklebt wurde und dann handschriftlich beschriftet wurde. Das Schild muss jedoch auch Nachts erkennbar sein und zwar durch einen flüchtigen Blick beim Vorbeifahren, so wie jedes andere Verkehrsschild auch. Also bei Nacht mit einer hellen Taschenlampe im Gepäck hin und das Schild anstrahlen, wenn die Überklebung nicht genauso gut reflektiert wie der Rest des Schildes, dann wird man das Datum kaum noch erkennen können. Foto machen mit Blitz!!!! (gleicher Effekt).

Das würde ja nicht wirklich helfen.

Das Datum schränkt das Halteverbot nur zeitlich ein.

Wenn der TE sich jetzt darauf beruft, das Datum würde nicht sichtbar sein, gilt dort trotzdem noch ein Halteverbot ohne zeitliche Einschränkung und er hätte wenn er na hts nur das Halteverbotszeichen sieht erst recht nicht parken dürfen.

Zitat:

@Verkehrserzieher schrieb am 21. Januar 2022 um 21:41:10 Uhr:



Zitat:

@RaZZer04 schrieb am 21. Januar 2022 um 21:36:39 Uhr:


Du hast das Fahrzeug nicht zufällig bei Nacht abgestellt?

Es scheint so, dass das Schild nicht aus einem Material besteht sondern im Bereich des Datums überklebt wurde und dann handschriftlich beschriftet wurde. Das Schild muss jedoch auch Nachts erkennbar sein und zwar durch einen flüchtigen Blick beim Vorbeifahren, so wie jedes andere Verkehrsschild auch. Also bei Nacht mit einer hellen Taschenlampe im Gepäck hin und das Schild anstrahlen, wenn die Überklebung nicht genauso gut reflektiert wie der Rest des Schildes, dann wird man das Datum kaum noch erkennen können. Foto machen mit Blitz!!!! (gleicher Effekt).

Das würde ja nicht wirklich helfen.

Das Datum schränkt das Halteverbot nur zeitlich ein.

Wenn der TE sich jetzt darauf beruft, das Datum würde nicht sichtbar sein, gilt dort trotzdem noch ein Halteverbot ohne zeitliche Einschränkung und er hätte wenn er na hts nur das Halteverbotszeichen sieht erst recht nicht parken dürfen.

Das Zusatzzeichen ist dann aber trotzdem noch da aber nichtig. Genau das soll das Foto ja belegen. Das Verwaltungsgericht Bremen beschreibt die Konsequenz aus der Teilnichtigkeit des Zusatzzeichens (AZ.: 5K181/11):
Ein mit Klebestreifen befestigter und selbst gefertigter Computerausdruck mit Angaben über die zeitliche Geltung erfüllt nicht die Anforderungen, die an ein amtliches Zusatzzeichen nach der Straßenverkehrsordnung zu stellen sind. Die Nichtigkeit eines einschränkenden Zusatzzeichens führt auch zur Nichtigkeit der Halteverbotsregelung insgesamt, weil die Teilnichtigkeit eines Verwaltungsakts nicht zur Ausweitung seines zeitlichen Geltungsbereichs führen kann.

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Dazu fallen mir 2 Dinge ein:

1. Werden die Schilder wohl 2 Monate später nicht mehr da stehen, also wird das mit dem Foto schwierig werden.

2. Richter an einem Verwaltungsgericht zu sein scheint keine Garantie zu sein, dass man seine 7 Sinne beisammen hat.

Zitat:

@Verkehrserzieher schrieb am 21. Januar 2022 um 22:15:39 Uhr:



2. Richter an einem Verwaltungsgericht zu sein scheint keine Garantie zu sein, dass man seine 7 Sinne beisammen hat.

Tja, es ist halt eben alles durch Paragraphen und Gesetze geregelt.
Und danach urteilen die Richter.

Zitat:

@Verkehrserzieher schrieb am 21. Januar 2022 um 21:41:10 Uhr:


Wenn der TE sich jetzt darauf beruft, das Datum würde nicht sichtbar sein, gilt dort trotzdem noch ein Halteverbot ohne zeitliche Einschränkung und er hätte wenn er na hts nur das Halteverbotszeichen sieht erst recht nicht parken dürfen.

Nicht ganz richtig... das Halteverbot bezieht sich, wenn ein Zusatzschild vorhanden ist, noch immer auf die Angaben auf dem Zusatzschild.
Die Schilder werden immer von oben nach unten gelesen.
Sonst würde ja nach Ablauf der angegebenen Frist auf dem Zusatzschild weiterhin Halteverbot herrschen, sollte das Schild nicht rechtzeitig abgebaut worden sein.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. Januar 2022 um 12:06:53 Uhr:


Tja, es ist halt eben alles durch Paragraphen und Gesetze geregelt.
Und danach urteilen die Richter.

Oh je, in welcher Welt lebst du? Wenn das alles so klar geregelt wäre, wie erklärst du dir dann unterschiedliche Urteile bei identischen Sachverhalten? Oder erfolgreiche Revisionen?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. Januar 2022 um 12:06:53 Uhr:



Zitat:

@Verkehrserzieher schrieb am 21. Januar 2022 um 21:41:10 Uhr:


Wenn der TE sich jetzt darauf beruft, das Datum würde nicht sichtbar sein, gilt dort trotzdem noch ein Halteverbot ohne zeitliche Einschränkung und er hätte wenn er na hts nur das Halteverbotszeichen sieht erst recht nicht parken dürfen.

Nicht ganz richtig... das Halteverbot bezieht sich, wenn ein Zusatzschild vorhanden ist, noch immer auf die Angaben auf dem Zusatzschild.
Die Schilder werden immer von oben nach unten gelesen.
Sonst würde ja nach Ablauf der angegebenen Frist auf dem Zusatzschild weiterhin Halteverbot herrschen, sollte das Schild nicht rechtzeitig abgebaut worden sein.

Doch, schon richtig. Ohne sichtbares Datum ist keine Frist angegeben und gibt es keine Einschränkung. Damit gilt ohne erkennbares Zusatzschild Halteverbot.

Es bleibt wie es ist. Das rechte Schild ist geltend aber sinnlos da es in seiner Aussage dem schon länger geltenden linken Schild entspricht.

Gruß

Sinnlos ist es eben nicht. Die Schilder wurden wohl für 2 unterschiedliche Umzüge aufgestellt – wenn der erste Umzug vorbei ist, wird auch das entsprechende Schild abgebaut. Damit wäre für den zweiten Umzug aber keines mehr da.

Ich verstehe auch nicht, was man da falsch verstehen kann. Es sind offensichtlich 2 Umzüge unabhängiig voneinander, und sie gelten "ab" Datum solange bis es wieder wegkommt. Sollte der erste Umzug am Abend fertig sein, macht er es weg, dann kann man am 28. parken. Wenn nicht, lässt er es stehen bis er fertig ist. Das gleiche gilt für das zweite Schild ab 29.

Widersprechen tun sie sich jedenfalls nicht, denn beide haben nichts miteinander zu tun. Jedes gilt für sich allein genommen.

Zitat:

@Blaswork schrieb am 20. Januar 2022 um 18:42:11 Uhr:


Hier das Bild, da ich es nicht uploaden konnte

Hallo.
Falls du noch mitspielen willst so schildere doch bitte den Abbau der Schilder.

Gruß

Die Schilder entsprechen nicht der Vorschrift für Verkehrszeichen. Hinweise wie Umzug sind unzulässig. Überklebtes und selbstgekritzeltes auch, entspricht nicht der Norm DIN 1451 für Verkehrszeichenbeschriftung. Die ganze Anordnung ist rechtswidrig, genau wie die berüchtigten selbst gedruckten Zettel die man immer wieder sieht. Leider ist das vielen Richtern egal. Guter Anwalt oder Strafe zahlen.

Zitat:

@wolfgangbiehk schrieb am 24. Januar 2022 um 19:06:26 Uhr:


Hinweise wie Umzug sind unzulässig.

Steht wo? Dann sind die häufigen temporären Parkverbote wegen Schwertransporten hier in der Gegend (Fa. Herrenknecht ist in der Nähe) wohl auch unzulässig?

Zitat:

Guter Anwalt oder Strafe zahlen.

Man könnte auch ganz einfach den Sinn der Schilder erfassen, sich nicht wie ein Asi verhalten und dort nicht parken, auch wenn vielleicht die Schriftgröße o.ä. nicht ganz der DIN Wasweißichwas entspricht. Aber das ist von den Egozentrikern von heute wohl zuviel verlangt.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. Januar 2022 um 20:41:37 Uhr:


Steht wo? Dann sind die häufigen temporären Parkverbote wegen Schwertransporten hier in der Gegend (Fa. Herrenknecht ist in der Nähe) wohl auch unzulässig?

Steht in der StVO und der deren Verwaltungsvorschrift. Da sind alle Parameter geregelt. Und ja, viele temporäre Parkverbote sind unzulässig, weil sie davon abweichen.
Allerdings neigen Gerichte dazu, auch von der Vorschrift abweichende Verkehrszeichen als gültig zu betrachten, beispielsweise Au 8 K 19.918

Wenn der Staat von seinen Bürgern verlangt, sich an Gesetze und Verordnungen zu halten, kann der Bürger das im gleichen Zug auch vom Staat und den Kommunen verlangen. Das hat mit Egozentrik nicht immer was zu tun.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 25. Januar 2022 um 08:03:58 Uhr:


Allerdings neigen Gerichte dazu, auch von der Vorschrift abweichende Verkehrszeichen als gültig zu betrachten, beispielsweise Au 8 K 19.918

Was das Gericht eigentlich sagt: Wenn einer zu dumm ist ein Schild zu verstehen, weil statt einem "h" das Wort "Uhr" hinter einer Zeitangabe steht, gehört dieser eine dringend einer MPU zugeführt.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 25. Januar 2022 um 08:03:58 Uhr:


Wenn der Staat von seinen Bürgern verlangt, sich an Gesetze und Verordnungen zu halten, kann der Bürger das im gleichen Zug auch vom Staat und den Kommunen verlangen. Das hat mit Egozentrik nicht immer was zu tun.

Könnte man tatsächlich so argumentieren.

Dann müsste der Staat aber auch mit sofortiger Wirkung Dinge abschaffen wie:

- mündliche Ermahnung statt Bußgeld
- zweiter Blitz für Rotlichtverstoß (drüber ist drüber, egal ob danach angehalten)
- Knöllchen bei Park- oder Halteverstößen (nur noch sofortiges Abschleppen)
- Mängelkarten bei Fahrzeugkontrollen (Fahrzuege sind sofort stillzulegen)

Will man das wirklich? Oder ist man ehrlich genug seinen Fehler einzusehen?

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