Halterhaftung
Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft fordert das die Fahrzeughalter für geblitzte Fahrer zahlen sollen,wenn die tatsächlichen Fahrer nicht ermittelt werden können. Weil 50% der geblitzten Fahrer unerkannt entkommen können. Wie denkt ihr darüber?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Ich halte definitv nichts davon.
Weil ein Schlupfloch verschwindet? 😉
Eigendlich geben die meisten ihr Auto nicht irgend einem Fremden. Aber pløtzlich wenn ein Anhørungsbogen kommt ist der Fahrer unbekannt weil halb Deutschland mit dem Auto fæhrt. Die Karre die jeden Sonntag poliert wird, wo wegen jedem Kratzer geweint wird, wird pløtzlich zur grøssten Hure. Ja, sogar wissen dann manche gar nicht mehr wo ihr Auto ist. 😁
Halterhaftung wird sicherlich auch so manchen etwas mehr Nachdenken und Zivilisierter fahren lassen.
305 Antworten
gershX wofür schreib ich zig Seiten mit Ausführungen der Rechtsprechung und welche Richtlinien einschlägig sind, damit du in einem Einzeiler das Problem gelöst hast. Wahnsinnig gut durchdacht von dir.
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
gershX wofür schreib ich zig Seiten mit Ausführungen der Rechtsprechung und welche Richtlinien einschlägig sind, damit du in einem Einzeiler das Problem gelöst hast. Wahnsinnig gut durchdacht von dir.
seufz
ich bin halt ein einfaches gemüt und ein wenig zurückgelieben :-)🙄😎
der letzte anlauf zur einführung wurde grad vorkurzem im rahmen dieser eu bussgelder abgewehrt.
ich bin immer für die freiheit und nicht für höhere strafen, immer für eigenverantwortung statt regeln
ja, ich weiss, dass es immer noch zuviele leute gibt, die alles, immer bis ins letzte regeln wollen, alles muss übelst bestraft werden und am ende wollen die auch alle ein grundeinkommen, und faseln von dem ende der lohnarbeit 🙄
dieses geheule nach höheren strafen finde ich affig.
die "wünschenswerte" auslegung der verfassungkonformität entgegen der aktuellen praxis finde ich lächerlich.
aber das ist nur meine meinung, niemand muss sie teilen, solang der thread offen ist, sag ichs abundan vll. mal 😛
wenn ihr meint es wäre am thema vorbei: mir egal
ich finde es fasst es gut zusammen.
im übrigen: die lächerlichen 20 seiten hier sind doch ein klacks gegen den mt.everest thread, wos genauso zugeht.
eine minderheit kreischt, die mehrheit fährt kommod mit 180-340 je nach leistungsklasse gern über die AB :-)
und jetzt?
Variante 4 ist:
1. in Österreich verfassungskonform
2. vom EGH bestätigt
3. eine Auferlegung von Verfahrenskosten analog zu der "Halterhaftung" die wir in Deutschland beim Parken (§25a StVG "Kostentragungspflicht des Halters im ruhenden Verkehr"😉 schon haben
4. keine Aushebelung des Zeugnisverweigerungsrechts analog zu Fahrtenbuch - das ist beim Fahrtenbuch höchstrichterlich bestätigt
So und jetzt kommst du und machst Schluß mit
"is nicht verfassungskonform"
Da hätten wir doch gern eine Begründung... 😁
Also unproblematisch ist es nicht! Gerade was unser angelsächsisches Rechtssystem im Grundgesetz von sich gibt!
Aber Staatsrecht ist eine sehr harte Kost und Bedarf eines adäquaten Staatsrechtler. Unsere Meinungen sind hier lediglich persönliches Rechtsempfinden aber immerhin beachtenswert und wichtig!
😉
Ich habe auch Zweifel an der potentiellen Veränderung in Richtung Halterhaftung.....wegen unserem Grundgesetz.....🙄..aber das ist nur mein empfinden.
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Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
So und jetzt kommst du und machst Schluß mit
"is nicht verfassungskonform"Da hätten wir doch gern eine Begründung... 😁
Das wäre ja ein Novum auf MT. 😁
Bisher hat das noch niemand geschafft. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Variante 4 ist:1. in Österreich verfassungskonform
2. vom EGH bestätigt
3. eine Auferlegung von Verfahrenskosten analog zu der "Halterhaftung" die wir in Deutschland beim Parken (§25a StVG "Kostentragungspflicht des Halters im ruhenden Verkehr"😉 schon haben
4. keine Aushebelung des Zeugnisverweigerungsrechts analog zu Fahrtenbuch - das ist beim Fahrtenbuch höchstrichterlich bestätigtSo und jetzt kommst du und machst Schluß mit
"is nicht verfassungskonform"Da hätten wir doch gern eine Begründung... 😁
hach das leben kann so kompliziert sein wenn man so sehr nach der ultimativen gerechtig- und sicherheit lechzt 🙄
wir haben aufgrund unserer geschichte die unschuldsvermutung als hohes gut fest verankert.
da ist es gleich ob irgendwelche gewerkschaftshansels der poizei oder forengerechtigkeitsforensiker mit googleauftrag was wünschen, nichtmal die eu-kommission hats aufgebrochen.
die faulen gewerkschafter der polizei wollen sich einfach nur um ihre arbeit drücken. genauso wie bei fussballspielen wo se auch immer am jammern sind. ich würde ja fast wetten, dass ihr da auch sofort mit einstimmen würdet 😁
nochmal?
gibt keine halterhaftung, egal was du hier philosophierst.
was die ötzis haben interessiert mich nicht
@gershX....😰...stimme Dir zu!
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
@gershX....😰...stimme Dir zu!
das tut mir jetzt ernsthaft leid 😁
geht doch nix über pluralismus und vielschichtigkeit
du kapierst es einfach nicht.
Das ist keine Halterhaftung.
Das ist eine Auferlegung von Verfahrenskosten / Kostentragungspflicht des Halters im FLIESSENDEN Verkehr.
Das Ding heißt nur "Halterhaftung". Man könnte es auch Halterauflage oder Halterdingsbums nennen umgangssprachlich.
§25a StVG heißt auch nicht Halterhaftung als Name...
der heißt
Zitat:
§ 25a
Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs(1) Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen. Von einer Entscheidung nach Satz 1 wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter des Kraftfahrzeugs oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.
(2) Die Kostenentscheidung ergeht mit der Entscheidung, die das Verfahren abschließt; vor der Entscheidung ist derjenige zu hören, dem die Kosten auferlegt werden sollen.
(3) Gegen die Kostenentscheidung der Verwaltungsbehörde und der Staatsanwaltschaft kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung gerichtliche Entscheidung beantragt werden. § 62 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gilt entsprechend; für die Kostenentscheidung der Staatsanwaltschaft gelten auch § 50 Abs. 2 und § 52 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten entsprechend. Die Kostenentscheidung des Gerichts ist nicht anfechtbar.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
du kapierst es einfach nicht.
Das ist keine Halterhaftung.
jaja und wir andern sind alle blöd weil wir keine korinthen kacken
delektier dich dizzy daran, google und zitiere dich trunken.
wenn mich die bullen blitzen und mir nicht nachweisen können, dass ichs war, dann haftet niemand.
du aber auch nicht, selbst wenn ich mir deine karre nachts ausgeliehen hätte und die morgens wieder vor der tür stehen würde.
rechthaberisch zu sein meint nicht recht zu haben 😁
Wer haftet denn?
für den Verstoß haftet keiner!
Du bekommst jetzt schon bei Parkverstößen wenn du dir Sand in den Kopf steckst nen Bescheid mit 18,50 € als Halter. Egal ob der Verstoß 5 € oder 35 € waren.
Und das könnte man auch auf den fließenden Verkehr übertragen. Durchaus.
Jetzt verstanden?
Evtl. könnte man das nach Aufwand oder potentiellem Bußgeld staffeln.
Ja und? Bin stolz auf unser Rechtssystem...dann haftet halt mal keiner!
Aber bitte nicht unser System aufweichen oder angehen...wehret den Anfängen und den Obrigkeitshörigen!
Wo soll das bitte hinführen? 😕😰
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Wer haftet denn?für den Verstoß haftet keiner!
Du bekommst jetzt schon bei Parkverstößen wenn du dir Sand in den Kopf steckst nen Bescheid mit 18,50 € als Halter. Egal ob der Verstoß 5 € oder 35 € waren.
Und das könnte man auch auf den fließenden Verkehr übertragen. Durchaus.
Jetzt verstanden?
Evtl. könnte man das nach Aufwand oder potentiellem Bußgeld staffeln.
hätte, hätte, fahrradkette.
hast du das mit der unschuldsvermutung eigentlich mal für eine sekunde an dich rangelassen?
den urspung davon? den hintergrund?
man könnte sovieles. an könnte auch die todesstrafe für massen-, oder kindermörder einführen.
macht aber keiner. passt nicht zum grundgesetz.
in meinem lande muss man keine tausende von euros zahlen nur weil mein auto geblitzt wurde.
hier entzieht dir auch keiner den lappen wenn man dir die tat nicht nachweist.
strafe erfordert nachgewiesene schuld.
die parkverbotverstöße sind lässlich, der bgh hats abgesegnet, den rest halt nicht.
wir haben verstanden, dass du eine andere republik willst, ich will das nicht.
amen.
Ich auch nicht....niiiiiiieeeeeemals!
😉
Zitat:
Original geschrieben von gershX
wenn mich die bullen blitzen und mir nicht nachweisen können, dass ichs war, dann haftet niemand.
Natürlich nicht, weil es einen solchen Fall in Deutschland noch nicht gegeben hat.