halter anhand des kennzeichens ermitteln
ob ihr es glaubt oder nicht ich war grad auf dem nachhauseweg auf einer schnellstraße da tauchte wahrscheinlich im toten winkel gerade ein mitsumini auf den hab ich einfach übersehen ich scherte wieder in meine spur und hinter ihm wieder ein ganz normal auf einmal tritt der auf die bremse und ich musste auch voll auf die klötzer treten dann lies er mich nicht vorbei vor ihm kilometerweit platz auf der anderen spur überholten die autos
ich möchte den typen mal zur rede stellen was er sich dabei gedacht hat und ob ihm sowas spaß macht und wer mir jetzt mein schleudertrauma durch das abbremsen entschädigt (ich weiß das das nichtmehr unter schmerzensgeld fällt er sicherlich nicht)
was kann ich tun um seine telefonnummer oder wenigstens die adresse zu bekommen ???
18 Antworten
"Kohle rausschlagen" funktioniert auf diese Weise nicht. Wenn eine Nötigung mit einer Geldstrafe belegt wird, wandert die in die Staatskasse. Wie jede Geldstrafe.
Anzeigen und gut ist!! Soll er wie jemand schon sagte einen Schreck kriegen wenn bei ihm im Postfach ein Brief von den Grün-Weissen drin steckt. Daraus wird er lernen und so etwas nie wieder tun! Dann hast DU zwar nichts davon, aber alle anderen die nicht so reagieren würden wie Du, das Lenkrad rumreissen und vielleicht gegen eine Laterne fahren oder sonst was! Soweit soll es nämlich nicht kommen!
Und das hat mit RACHE absolut NICHTS zu tun! Jeder "normale" Bürger würde so jemanden Anzeigen! Ich auch!
Ich würde zu gern zig Holländische LKW-Fahrer anzeigen, wird aber 10mal Stressiger und darauf hat denke ich mal niemand Lust.
Stimmt, für Nötigung gibt es 1 Punkt in Flensburg und glaube eine saftige Geldbuße.
Zitat:
Original geschrieben von Bimmelimm
oder hat durch sowas wirklich schonmal jemand Kohle rausgeschlagen? nicht das ich das jetzt wöllte... würde micht nur mal interessieren...
Nein, Geld kann man nur durch Zivilrechtliche Schadensersatzverfahren rausschlagen. Du müsstest ihn dafür halt auf Schadensersatz verklagen. Würde aber eigentlich nur was bringen, wenn der Beklagte schon in einem Strafprozess verurteilt wurde. Z.B. wenn dir jemand auf die Mütze gehauen hat, wurde dafür schon wegen der Körperverletzung verurteilt und du verklagst ihn dann nochmal zusätzlich auf Schadensersatz für die platte Nase.
Bei Nötigung glaub ich nicht, dass man da Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
Geht doch viel einfacherer
Wenn Du den Halter rausfinden willst geht das doch viel einfacherer. Es gibt einen Zentralruf der Autoversicherer, an die Du dich wenden kannst wenns mal kracht, du aber den Halter nicht weisst. Gib einfach an du hast ihn geschrammt, dann kriegst du den Namen und Adresse.
0180 25026