Hagelschäden vor Kauf des A6
Hallo
Eine frage hab mir vor Weihnachten einen A6 bei einem audi Händler gekauft.
Stoßstange war leicht angefahren darum wollte ich mich aber selber kümmern und 2 große dellen auf dem Dach dafür gabs den Wagen günstiger.
Jetzt habe ich den Wagen bei meinem Lackierer abgeben und ein dellen Drücker war auch da.
Der Wagen wurde ordentlich gewaschen und der dellen Drucker hat dann 70 dellen entdeckt und meinte ganz klar ein großer Hagelschaden. Er meinte dann soll mit dem Händler sprechen das musste er über die Gewährleistung machen müssen.
Muss der Händler den Schaden bezahlen??
Danke euch schon mal
Beste Antwort im Thema
Nö, Hagelschäden sind äußerlich ersichtlich und keine versteckten Mängel. Wenn du es bei Kauf nicht gesehen hast, hast du schlichtweg Pech.
27 Antworten
Nö, Hagelschäden sind äußerlich ersichtlich und keine versteckten Mängel. Wenn du es bei Kauf nicht gesehen hast, hast du schlichtweg Pech.
Also ich muss sagen die Dellenmenschen habe echt ein unglaublich gutes Auge, beim letzten mal hab ich vielleicht 15 von 30 gefunden, aber wie kann man bitte fast 70 nicht sehen ...
Naja das Auto war nie richtig sauber gewesen auch bei der Übergabe stand er draußen und war Schnee bedeckt.
Das sind ziemlich kleine dellen die über so ein blaues licht erst sichtbar geworden ist. Kann man so kaum sehen mit dem ganzen Salz und so weiter.
Also mein Anwalt meint das der Händler eine Art Pflicht hat das Auto vorher zu begutachten und die Schäden fest zu stellen und anzugeben .
der Verkäufer wusste von dem Hagelschaden, demnach müsste im Kaufvertrag - unreparierter Hagelschaden - stehen.
Da dürfte dann auch wohl der Aufhänger sein.
Gruß Wolfgang
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Zahl Umfang und Art von Mängeln und Unfallschäden lt Vorbesitzer nein
Dem Verkäufer sind auf andere weise Mängel und Unfallschäden bekannt nein
So stehst drin
Anwalt meint Unfall ist es nicht aber ein Mangel. Ist das so korrekt
Zitat:
Original geschrieben von audi_a4_fahrer
Zahl Umfang und Art von Mängeln und Unfallschäden lt Vorbesitzer neinDem Verkäufer sind auf andere weise Mängel und Unfallschäden bekannt nein
Anwalt meint Unfall ist es nicht aber ein Mangel. Ist das so korrekt
Klingt plausibel, deine Chancen dürften gut stehen.
vertuschter Mangel- Verkäufer wusste ja von dem Schaden - falsche Abgabe!
Gruß Wolfgang
P.S. möglich, dass sogar der Schaden von der Versicherung gezahlt wurde
Hast sehr gute Chancen, war damals bei meinem 1.Wagen auch. Im Winter gekauft und mit Schnee bedeckt, hat Hagelschaden auf Dach gehabt aber komischerweise nicht auf Motorhaube. Zuerst hat er sich gewehrt aber nachher musste er nach einem netten Anschreiben meines Anwalts dann den Mangel beheben bzw. hab ich ein großteil meines Geldes wegen Wertminderung zurückbekommen. Da dein Händler bei dir auch überall schön "nein" angekreutzt hat wirst du entweder das Fahrzeug zurückgeben können/müssen, Wertminderungsunterschied ausbezahlt bekommen oder er muss dir den Mangel reparieren.
Wie, und die bestehenden Beulen auf dem Dach sind auch nicht mal angegeben als Mangel?
Ich dachte so hätte sich der Verkäufer jetzt rauswinden können, wenn im Kaufvertrag so etwas wie "unreparierte Beulen im Dach" gestanden hätte 😕
Aber so ist der ja schön blöd, kannst ja direkt die Stoßstange und die großen Beulen gleich mir auf seine Kosten machen lassen..
Grüße, wumbo
Ja danke euch hab ihn heute mal angerufen und mal sehen was raus kommt. Ja hat überall nein angekreuzt :-)
Ich denke auch das du gute Karten hast!
Frag doch mal bei deinem Versicherungsvertreter nach, was er mit deiner Fin so findet!
Denn es wird jeder Schaden über 2500€ der mit einer Versicherung fiktiv abgerechnet wird, an eine Zentrale Stelle gemeldet, um Missbrauch vorzubeugen!
Also wenn der Vorbesitzer den Schaden gemeldet hat, und das Geld kassiert hat, dann könnte er wohl auch noch Probleme bekommen, wenns ein Leasingfahrzeug war...
Zitat:
Original geschrieben von wumbo23
Wie, und die bestehenden Beulen auf dem Dach sind auch nicht mal angegeben als Mangel?Ich dachte so hätte sich der Verkäufer jetzt rauswinden können, wenn im Kaufvertrag so etwas wie "unreparierte Beulen im Dach" gestanden hätte 😕
Aber so ist der ja schön blöd, kannst ja direkt die Stoßstange und die großen Beulen gleich mir auf seine Kosten machen lassen..
Grüße, wumbo
Davon bin ich auch ausgegangen. Na dann hat er ja Glück gehabt.
mal eine blöde Frage...
Und wie kann man beweisen dass der Hagelschaden schon beim Kauf bestanden hat?. Ist ja jetzt schlieslich fast 2 Monate her. Der Verkäufer kann ja auch alles abstreiten ..."wieso sind sie nicht schon früher gekommen?" ...
Wenn der Verkäufer fest darauf besteht, dass der Schaden beim Verkauf noch nicht bestanden hat, denke ich dass man da schlechte Karten hat. Insbesondere nach 2 Monaten ...