Hagelschaden Vorschaden/Abwicklung
Hallo zusammen,
Wir hatten vorgestern ein sehr schweres Gewitter mit gewaltigem Regen und golfballgrossen Hagelkörnern. Am Wagen meiner Frau (Mercedes A-Klasse bj. 2003) gab es Dellen auf dem Dach, der Motorhaube usw. Weiterhin wurde bei einer wasserdurchfahrt durch eine leicht unter Wasser stehende Strasse die Unterbodenverkleidung abgerissen.
Jetzt meine Frage: Zahlt die Teilkasko auch diesen Unterboden? Und eine weitere Frage, auf der beschädigten Haube gibt es schon ein paar Steinschläge, wirkt sich das auf die Erstattung aus?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Die TK zahlt nur wenn das Wasser zum Auto hinkommt. Bewegt sich das Auto zum Wasser hin zahlt die TK nicht. Der Unterboden ist ein Betriebsschaden.
LEjockel
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bengalen
Ja aber der Verkleidung des Unterbodens ist ja beim durchfahren des Wassers abgerissen..
Spielt in dem Fall keine Rolle. Ein Betriebsschaden ist anders definiert. Hier ist der "Unfallbegriff" erfüllt.
Da aber keine VK besteht läuft das eh ins Leere.
Die TK zahlt nur wenn das Wasser zum Auto hinkommt. Bewegt sich das Auto zum Wasser hin zahlt die TK nicht. Der Unterboden ist ein Betriebsschaden.
LEjockel
Der Unterboden ist kein Betriebsschaden sondern ein Vollkaskoschaden.
Sonst müsste nach deiner Definition das versehentliche fahren gegen einen Poller ja ebenfalls ein Betriebsschaden sein, da sich das Auto zum Poller bewegte ;-)
Wie schon einmal angemerkt, der Unfallbegriff ist erfüllt:
- plötzlich
- von außen
- mit mechanischer Gewalt
- unfreiwillig
Zitat:
Original geschrieben von dacordive
Der Unterboden ist kein Betriebsschaden sondern ein Vollkaskoschaden.
Sonst müsste nach deiner Definition das versehentliche fahren gegen einen Poller ja ebenfalls ein Betriebsschaden sein, da sich das Auto zum Poller bewegte ;-)Wie schon einmal angemerkt, der Unfallbegriff ist erfüllt:
- plötzlich
- von außen
- mit mechanischer Gewalt
- unfreiwillig
NEIN, der Unfallbegriff ist nicht erfüllt!
Denn hier fährt der Fahrer ja absichtlich in das Wasser (ergo kommt das Wasser nicht zum Auto, sondern das Auto zum Wasser)!
Ich kenn die Definition eines Verkehrsunfalls auch etwas anders:
"Verkehrsunfall ist ein plötzliches, unvorhergesehenes von außen einwirkendes Ereignis, was mit den allgemeinen Gefahren des Straßenverkehr zusammen hängt"
Überflutete Straße gehören (leider) in D immer mehr zum Alltag, aber Flut ist nunmal keine allgemeine Gefahr im Straßenverkehr.
Und wenn ich absichtlich in eine überflutete Straße einfahre kann nicht die Rede von plötzlich und unvorhergesehen sein. Ich muss ganz einfach damit rechnen, dass ich eventuell absaufe mit dem Auto. All das ist meine freie Entscheidung und es ist bei richtiger Einschätzung der Situation abwendbar.
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Was den Unterboden betrifft würde die Versicherung eventuell bezahlen, wenn du z. B. einen vollgelaufenen Parkplatz über den Randstein verlassen musst um weiteren Schaden vom PKW abzuhalten da immer noch mehr Wasser nach kommt und dein Auto sonst abgesoffen wäre.
Kosten die entstehen die einen noch höheren Schaden abwehren sind ggf. zu ersetzen, allerdings muss dies auch beweisbar sein durch Bilder, Polizei, Feuerwehr oder THW und auch dann kommt es auf die Versicherung an.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
NEIN, der Unfallbegriff ist nicht erfüllt!Zitat:
Original geschrieben von dacordive
Der Unterboden ist kein Betriebsschaden sondern ein Vollkaskoschaden.
Sonst müsste nach deiner Definition das versehentliche fahren gegen einen Poller ja ebenfalls ein Betriebsschaden sein, da sich das Auto zum Poller bewegte ;-)Wie schon einmal angemerkt, der Unfallbegriff ist erfüllt:
- plötzlich
- von außen
- mit mechanischer Gewalt
- unfreiwillig
Denn hier fährt der Fahrer ja absichtlich in das Wasser (ergo kommt das Wasser nicht zum Auto, sondern das Auto zum Wasser)!Ich kenn die Definition eines Verkehrsunfalls auch etwas anders:
"Verkehrsunfall ist ein plötzliches, unvorhergesehenes von außen einwirkendes Ereignis, was mit den allgemeinen Gefahren des Straßenverkehr zusammen hängt"Überflutete Straße gehören (leider) in D immer mehr zum Alltag, aber Flut ist nunmal keine allgemeine Gefahr im Straßenverkehr.
Und wenn ich absichtlich in eine überflutete Straße einfahre kann nicht die Rede von plötzlich und unvorhergesehen sein. Ich muss ganz einfach damit rechnen, dass ich eventuell absaufe mit dem Auto. All das ist meine freie Entscheidung und es ist bei richtiger Einschätzung der Situation abwendbar.
Sorry, aber damit liegst Du einfach falsch. Du darfst gerne einmal die einschlägigen Kommentare zu den AKB bemühen. Das ist definitiv kein Betriebsschaden. Ob Du es letztlich glauben willst oder nicht.
Zum Thema absichtlich bleibt noch zu sagen, dass hier kaum die Absicht bestand den Unterboden zu beschädigen. Kann also kaum die Rede zu sein.
Nun es bleibt Dir überlassen was Du nun für richtig für Dich erklärst. Einen derartigen Fall habe ich bereits bei einem Versicherer durchgefochten und er wurde letztlich als Vollkasko-Schaden ersetzt.
An dieser Stelle Klinke ich mich dann aus.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
OK, dann nicht wegen Hagel, hatte ich wohl überlesen.Zitat:
Original geschrieben von bengalen
Ja aber der Verkleidung des Unterbodens ist ja beim durchfahren des Wassers abgerissen..
Aber bei Überschwemmung zahlt die TK auch, aber i.d.R. nur dann, wenn keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
@Corsadiesel: Nichts für ungut aber großartig Ahnung scheinst du von der Materie nicht zu haben ! Mwst. bei ner 2003er A-Klasse ? Wasserschlag über TK ? Aber hauptsache in jedem Thread
als erster irgendwas posten 🙄 ...