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Hagelschaden: Versicherung bietet Hälfte des Schadens und macht Kaufangebot für das unreparierteAuto
Hallo,
ein Bekannter hatte einen Hagelschaden. Das Auto (älter) hat er erst vor einigen Monaten für 4.900€ gekauft.
Angebot der Versicherung: 2.000€ Barauszahlung plus Kaufangebot einer Kfz.-Händlers über 1.500€ für das unreparierte Auto.
Der Hagelschaden liegt einiges über 3.000€.
Meine Frage: Muss die Kfz.-Versicherung nicht zwingend die Reparatur des Hagelschadens in voller Höhe erstatten? Max. natürlich bis zum Wert des Autos.
Sofern sich der Bekannte den Schaden auszahlen lässt un dann das unreparierte Auto selbst zu verkaufen, muss die Versicherung dann nicht die Summe des Hagelschadens oder nur einen bestimmten Prozentsatz (z.B. 80%) erstatten?
Macht es Sinn, sich an den Versicherungsombudsmann zu wenden oder ist dieser von der Menge der Fälle sowieso überfordert?
Für einige Tipps wäre ich dankbar.
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10 Antworten
Zitat:
@Frieder01 schrieb am 20. September 2023 um 21:59:30 Uhr:
Meine Frage: Muss die Kfz.-Versicherung nicht zwingend die Reparatur des Hagelschadens in voller Höhe erstatten? Max. natürlich bis zum Wert des Autos.
Ja.
Zitat:
@Frieder01 schrieb am 20. September 2023 um 21:59:30 Uhr:
Sofern sich der Bekannte den Schaden auszahlen lässt un dann das unreparierte Auto selbst zu verkaufen, muss die Versicherung dann nicht die Summe des Hagelschadens oder nur einen bestimmten Prozentsatz (z.B. 80%) erstatten?
Nein.
Zitat:
@Frieder01 schrieb am 20. September 2023 um 21:59:30 Uhr:
Macht es Sinn, sich an den Versicherungsombudsmann zu wenden oder ist dieser von der Menge der Fälle sowieso überfordert?
Nein. Die Versicherung macht genau dass, was dein Bekannter mit ihr vereinbart hat.
Vertragsbedingungen lesen. Da steht genau drinnen, welche Optionen man hat.
Danke für die schnelle Reaktion.
Eine Frage zu Antwort "nein" auf Frage 3: Wozu gibt es dann einen Ombudsmann?
zurückgezogen
Zitat:
@Frieder01 schrieb am 20. September 2023 um 22:47:42 Uhr:
Danke für die schnelle Reaktion.
Eine Frage zu Antwort "nein" auf Frage 3: Wozu gibt es dann einen Ombudsmann?
Was erwartetst du dir vom Ombudsmann?
Dass der erreicht, dass die Versicherung plötzlich Dinge bezahlt, obwohl klar geregelt ist, wann wieviel zu bezahlen ist?
Das wird nicht funktionieren.
Die Versicherung verhält sich komplett korrekt.
Der Ball liegt jetzt wieder bei euch.
Wenn der Hagelschaden nicht repariert wird und auf Gutachtenbasis abgerechnet wird, ermäßigt sich der Erstattungsbetrag um 19% (MWSt) des gutachtlich festgestellten Schadensbetrags (Reparaturkosten).
Zitat:
@KurtPfau schrieb am 20. September 2023 um 23:18:19 Uhr:
Zitat:
@Frieder01 [url=https://www.motor-talk.de/.../...aden-versicherung-bietet-haelfte-des-
Eine Frage zu Antwort "nein" auf Frage 3: Wozu gibt es dann einen Ombudsmann?
Was erwartetst du dir vom Ombudsmann?
....
Der Ball liegt jetzt wieder bei euch.
Arbeitest du bei einer Versicherung? Wobei dein Tipp "Versicherungsvertrag lesen" gut ist.
Ich kann mir vorstellen, was ungefähr in eurem Vertrag steht, weil es meistens das gleiche ist.
Da steht in etwa, dass der Restwert abgezogen wird, wenn man nicht reparieren lässt.
Falls man aber trotz wirtschaftlichen Totalschaden reparieren will, muss die Reparatur fachgerecht und vollständig sein. Nur dann wird die Reparatur bezahlt.
Aber da den Vertrag jede Versicherung gestalten kann, wie sie will, ist die einzig wirklich sinnvolle Antwort, dass man nachlesen muss, was man vereinbart hat.
Oder auch den Berater fragen, wenn man es nicht weiß.
Wenn man auf einen Berater verzichtet, weil man meint, man kann seine Versicherungen selber handeln, dann sollte man es natürlich selber wissen, was man vereinbart hat ;)
Danke.
Zitat:
@Frieder01 schrieb am 21. September 2023 um 07:19:29 Uhr:
Wobei dein Tipp "Versicherungsvertrag lesen" gut ist.
Wobei ich sagen muss, dass man auf so eine "Idee" auch selbst kommen sollte.
Stimme zu.