Hagelschaden
Hallo,
Ich habe mir neues Auto gekauft, 5 Jahre alten Seat, Top Zustand. Das Auto habe ich paar Tage bevor ich bei den Händler abgeholt habe angemeldet. Leider an den Tag wo ich geholt habe, hat es gehagelt. Kann ich die Hagelschaden der Versicherung melden? Zur diese zeitpunkt habe ich nur die ebn Nummer.
Beste Antwort im Thema
Natürlich kannst Du den Schaden melden.
Ist nur die Frage ob die Versicherung Kulanz zeigt.
Wenn Du mit dem alten Fahrzeug dort ebenfalls kaskoversichert warst, hast Du Chancen.
10 Antworten
Dann hoffe mal, daß Du auch Teilkasko mit beantragt hattest.
Denn bei der vorläufigen Deckung mit der EVB Nummer ist nur die Haftpflicht abgedeckt.
Natürlich kannst Du den Schaden melden.
Ist nur die Frage ob die Versicherung Kulanz zeigt.
Wenn Du mit dem alten Fahrzeug dort ebenfalls kaskoversichert warst, hast Du Chancen.
Zitat:
@germania47 schrieb am 19. Sep. 2017 um 13:38:47 Uhr:
Wenn Du mit dem alten Fahrzeug dort ebenfalls kaskoversichert warst, hast Du Chancen.
Oder wenn die Versicherung eine vorläufige Deckungszusage (f. Kasko) am besten schriftlich zur Nummer gegeben hat.
Zitat:
@guruhu schrieb am 19. September 2017 um 16:16:16 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 19. Sep. 2017 um 13:38:47 Uhr:
Wenn Du mit dem alten Fahrzeug dort ebenfalls kaskoversichert warst, hast Du Chancen.Oder wenn die Versicherung eine vorläufige Deckungszusage (f. Kasko) am besten schriftlich zur Nummer gegeben hat.
Wenn das so wäre bräuchte der TE ja nicht zu fragen.
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Zitat:
@germania47 schrieb am 19. Sep. 2017 um 16:22:35 Uhr:
Wenn das so wäre bräuchte der TE ja nicht zu fragen.
Kann man von deiner Antwort ebenfalls sagen. Wenn alles immer so wäre, könnte man 95% aller Foren schließen. Die erfragten Informationen kann man nahezu immer
a) selbst bei sich nachlesen
b) selbst bei seinem Gegenüber (hier Versicherung) oder
c) im Internet recherchieren.
mal ganz anders: wann gabs denn den hagel? vor der abholung vom händler? dann fand die übergabe eventuell ja noch gar nicht statt. dann ist es sache des händlers, auch wenn du das auto vorher schon angemeldet hast. die sache mit der übergabe wurde schon 100mal durchgekaut und ist in dem moment vollzogen, wo du die sache wirklich übergeben bekommen hast. beim auto ist das üblicherweise in dem moment, wo du die schlüssel +papiere bekommen hast und am auto stehts.
wenn du vorher zb bezahlt hast, er dir die papiere zugeschickt hast, du das auto daraufhin angemeldet hast und dann zum händler fuhrst, ist das auto bis zur ankunft beim händler NICHT übergeben und somit problem des händlers.
was bei der insolvenz zum leidwesen der käufer häufig so endet, kann hier ggf. einen vorteil erschließen.
Hast Du ein Angebot von Deinem Versicherer, aufgrund dessen Du die eVB angefordert hast? War da Kasko vereinbart?
Zitat:
@germania47 schrieb am 19. September 2017 um 13:38:47 Uhr:
Natürlich kannst Du den Schaden melden.
Ist nur die Frage ob die Versicherung Kulanz zeigt.Wenn Du mit dem alten Fahrzeug dort ebenfalls kaskoversichert warst, hast Du Chancen.
Ja, mein alte Auto habe ich auch dort versichert gehabt, da habe ich die Schaden gemeldet und es ist schon alles erledigt.
Zitat:
@PayDay schrieb am 19. September 2017 um 18:56:06 Uhr:
mal ganz anders: wann gabs denn den hagel? vor der abholung vom händler? dann fand die übergabe eventuell ja noch gar nicht statt. dann ist es sache des händlers, auch wenn du das auto vorher schon angemeldet hast. die sache mit der übergabe wurde schon 100mal durchgekaut und ist in dem moment vollzogen, wo du die sache wirklich übergeben bekommen hast. beim auto ist das üblicherweise in dem moment, wo du die schlüssel +papiere bekommen hast und am auto stehts.
wenn du vorher zb bezahlt hast, er dir die papiere zugeschickt hast, du das auto daraufhin angemeldet hast und dann zum händler fuhrst, ist das auto bis zur ankunft beim händler NICHT übergeben und somit problem des händlers.
was bei der insolvenz zum leidwesen der käufer häufig so endet, kann hier ggf. einen vorteil erschließen.
Die Schaden entstanden nach dem ich das Auto bei dem Händler abgeholt habe.
Zitat:
@Mimro schrieb am 20. September 2017 um 08:33:03 Uhr:
Hast Du ein Angebot von Deinem Versicherer, aufgrund dessen Du die eVB angefordert hast? War da Kasko vereinbart?
Ich habe zwar von Anfang an gesagt, dass ich das neue Auto Vollkasko versichern möchte, aber ob das aufgenommen würde, weiß ich leider nicht.