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Hagelschaden BMW Welt Auslieferung

BMW
Themenstarteram 14. Juni 2019 um 18:39

Laut AZonline, falls jemand ein neues Auto erwartet......:

 

Hagel zerstört Neuwagen: Hunderte BMW-Kunden betroffen

Der Hagelsturm am Pfingstmontag beschädigte nach ersten Angaben 4.000 Fahrzeuge. Kunden der BMW-Welt in München müssen sich auf lange Wartezeiten einstellen.

Freude am Fahren - das haben BMW-Kunden, die auf einen Neuwagen warten, derzeit nicht. Bei dem Hagelsturm am Pfingstmontag sind 4.000 Fahrzeuge beschädigt worden. Das betrifft laut Pressesprecherin Micaela Sandstede hunderte Kunden - allerdings sind nicht alle der 4.000 Autos bereits verkauft. Abschätzen lasse sich das Ausmaß noch nicht. "Experten untersuchen den gesamten Schaden", sagt Sandstede. Die Käufer müssen mit langen Wartezeiten rechnen.

Beschädigte Neuwagen werden nicht an BMW-Kunden ausgeliefert

Die demolierten Autos sind im Fahrzeugaufbereitungszentrum in Garching abgestellt. Es beliefert unter anderen die BMW-Welt am Olympiapark in München. Kunden, die einen Neuwagen gekauft haben, werden laut Sandstede persönlich benachrichtigt

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@m.tobatz schrieb am 27. Juni 2019 um 10:00:26 Uhr:

 

Heißt das jetzt also drauf vertrauen, dass wirklich nichts war und dann akribisch zur Abholung den Lack prüfen? Im besten Fall war ja wirklich nichts, aber diese Vertuschungstaktik ist schon mies. Ein ganz ehrliches "Ihr Fahrzeug ist absolut unbeschädigt" oder "leider mussten wir 10 Dellen ausbessern, sonst nichts" wäre schon eine feine Geste - aber nur direkt von BMW, weil ich vermute, dass nicht mal die Händler alles erfahren, sondern nur von den besonders schweren Fällen.

Ja, das heisst jetzt darauf vertrauen.

EIn Hersteller teilt dir nämlich üblicherweise nicht lückenlos mit, ob dein Auto mal im Regen stand, ob die Sonne zu heiss draufgebrezelt hat oder ob dir mal ein Wachhund an die Alufelge gepisst hat.

Du bekommst wie bestellt ein neues Auto, wenn nicht wird man das dir mitteilen.

Wo siehst Du da eine Vertuschungstaktik?

Du unterstellst jetzt heimlichen Unterschleif ohne jeglichen Hintergrund.

Es gibt Fahrzeuge die betroffen sind, andere sind es nicht.

Bist Du betroffen wirst Du es erfahren. Wenn nicht dann halt nicht.

Irgendein Schreiber hat irgendetwas in der Presse geschrieben. Und weiter?

Ich gehe nicht davon aus dass jeder Hersteller in jedem Sommer jedem Neuwagen ein Schreiben beilegt auf dem steht "Ihr Fahrzeug wurde garantiert unwetterfrei gelagert".

Wer weiß (ich nehme an Du weisst es nicht) wo es geparkt war?

Sei doch froh darüber, dass nichts dran ist.

Das ist die international bestens bekannte "German Angst".

Wo der Franzose sagt: "Puh Glück gehabt, mein Auto wurde nicht beschädigt", sagt der Deutsche "Warum bekommen manche eine Entschädigung und ich kriege keine? Da wird doch betrogen im Hintergrund und die bescheißen mich".

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Zitat:

@dannmalzu schrieb am 26. Juni 2019 um 13:46:49 Uhr:

Zitat:

@Thomas320D schrieb am 26. Juni 2019 um 13:22:26 Uhr:

 

Das sollte Irrelevant sein auch ein Neuwagen der beim Händler steht ist als Fabrikneu (außer den anderen Kriterien) anzusehen. Nach der EZ ist es "nur" noch ein Gebrauchter.

du musst schon mal genauer lesen

Ich meinte mit den anderen Kriterien auch:

Die Fabrikneuheit gehört zu der nach § 434 I BGB geschuldeten Beschaffenheit eines Neuwagens. Ein aus neuen Materialien hergestelltes und – abgesehen von der Überführung – unbenutztes Fahrzeug ist „fabrikneu“, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, es keine durch eine längere Standzeit bedingten Mängel aufweist, zwischen Herstellung und Kaufabschluss nicht mehr als zwölf Monate liegen, und wenn das Fahrzeug nach der Herstellung keine erheblichen Beschädigungen erlitten hat, mögen diese auch vor Auslieferung an den Käufer nachgebessert worden sein.

Das diese Autos dann keine Neuwagen mehr sind ist klar.

Aber ob Werkshof, Aufbereitungscenter (Garching), auf dem Schiff, oder sonstige Überführung sowie auch beim Händler stehend sollte keine Auswirkung auf Fabrikneu haben.

Zitat:

@Thomas320D schrieb am 26. Juni 2019 um 13:51:57 Uhr:

Ich meinte mit den anderen Kriterien auch:

Die Fabrikneuheit gehört zu der nach § 434 I BGB geschuldeten Beschaffenheit eines Neuwagens.

Meine Frage wäre nun, ob ein zusätzlich gewährter Rabatt die aus dem ursprünglichen Vertrag "geschuldete Beschaffenheit" beeinflussen kann, d.h. stimmt der Käufer u.U. mit der Annahme dieses Rabatts stillschweigend zu, dass er kein fabrikneues Fahrzeug bekommt? Denn auch die Gewährung und Annahme des Rabatts ist letzten Endes ja ein Vertrag (wenngleich ich nicht weiß, wie das im konkreten Fall formell umgesetzt wird).

am 26. Juni 2019 um 13:45

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 26. Juni 2019 um 15:33:59 Uhr:

Zitat:

@Thomas320D schrieb am 26. Juni 2019 um 13:51:57 Uhr:

Ich meinte mit den anderen Kriterien auch:

Die Fabrikneuheit gehört zu der nach § 434 I BGB geschuldeten Beschaffenheit eines Neuwagens.

Meine Frage wäre nun, ob ein zusätzlich gewährter Rabatt die aus dem ursprünglichen Vertrag "geschuldete Beschaffenheit" beeinflussen kann, d.h. stimmt der Käufer u.U. mit der Annahme dieses Rabatts stillschweigend zu, dass er kein fabrikneues Fahrzeug bekommt? Denn auch die Gewährung und Annahme des Rabatts ist letzten Endes ja ein Vertrag (wenngleich ich nicht weiß, wie das im konkreten Fall formell umgesetzt wird).

stillschweigend geht nur unter Geschäftsbeziehungen die länger bestehen und öfters vorkommen.

ZB Lieferant A liefert Kunde B jeden Freitag ne Palette Autoreifen.

Dann kann man die Palette auch ohne Auftrag jeden Freitag bei B hinstellen.

Der Käufer kann hier also nicht stillschweigend etwas akzeptieren ;-) wenn der Händler dies allerdings so beabsichtigt ohne den Käufer vorher aufzuklären wäre das arglistige Täuschung und vorsatz

Zitat:

@klimaxx schrieb am 26. Juni 2019 um 15:45:50 Uhr:

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 26. Juni 2019 um 15:33:59 Uhr:

 

Meine Frage wäre nun, ob ein zusätzlich gewährter Rabatt die aus dem ursprünglichen Vertrag "geschuldete Beschaffenheit" beeinflussen kann, d.h. stimmt der Käufer u.U. mit der Annahme dieses Rabatts stillschweigend zu, dass er kein fabrikneues Fahrzeug bekommt? Denn auch die Gewährung und Annahme des Rabatts ist letzten Endes ja ein Vertrag (wenngleich ich nicht weiß, wie das im konkreten Fall formell umgesetzt wird).

stillschweigend geht nur unter Geschäftsbeziehungen die länger bestehen und öfters vorkommen.

ZB Lieferant A liefert Kunde B jeden Freitag ne Palette Autoreifen.

Dann kann man die Palette auch ohne Auftrag jeden Freitag bei B hinstellen.

Der Käufer kann hier also nicht stillschweigend etwas akzeptieren ;-) wenn der Händler dies allerdings so beabsichtigt ohne den Käufer vorher aufzuklären wäre das arglistige Täuschung und vorsatz

Ersetze den juristischen Begriff "stillschweigend" durch "ohne dass ihm sein Tun vollumfänglich bewusst ist".

Im Endeffekt wird der Kunde irgendwo was unterschreiben müssen, damit der Betrag um den Rabatt reduziert wird (reduziert ja auch die Mehrwertsteuer) und mir ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar, was der Deal hier ist. Mir kommt es seltsam vor, dass der Rabatt je Schadensklasse unterschiedlich sein soll, denn das ergibt bei der Auslieferung neuer Fahrzeuge keinen Sinn.

am 26. Juni 2019 um 17:28

Ich würde mich mal nicht mit den Schadensklassen aufhalten mein Verkäufer hat mit das am Trlefon zwischen Tür und Angel erzählt ich gehe nächste Woche dort hin und er meinte er würde mir den Schrieb zeigen, dass ichs ausführlich hab.

Zitat:

@weberflo schrieb am 24. Juni 2019 um 12:26:33 Uhr:

Zitat:

@Kela3284 schrieb am 19. Juni 2019 um 14:03:29 Uhr:

Ich bin gerade informiert worden, dass mein Fahrzeug am Montag wie geplant im Werk Dingolfing abgeholt werden kann.

Hallo Kollege :) Darf ich fragen, ob die Abholung bei Dir heute geklappt hat? Bin ebenso betroffen (Abholung Freimann), bisher ohne weitere Infos...

Hallo nach München, ich hab mein Fzg am Montag abgeholt. Hatte eine ca 2 Euro-Münzen große Delle neben der Flosse, wurde vor Ort noch repariert. Aber ob das von nem Hagel war lass ich mal so stehen. Laut Aussage der Auslieferung, werden die Listen abgearbeitet und von 17 Fzg'en der Liste ist dann schlussendlich 1 Fzg betroffen

Zitat:

@Kela3284 schrieb am 26. Juni 2019 um 20:01:20 Uhr:

Zitat:

@weberflo schrieb am 24. Juni 2019 um 12:26:33 Uhr:

 

Hallo Kollege :) Darf ich fragen, ob die Abholung bei Dir heute geklappt hat? Bin ebenso betroffen (Abholung Freimann), bisher ohne weitere Infos...

Hallo nach München, ich hab mein Fzg am Montag abgeholt. Hatte eine ca 2 Euro-Münzen große Delle neben der Flosse, wurde vor Ort noch repariert. Aber ob das von nem Hagel war lass ich mal so stehen. Laut Aussage der Auslieferung, werden die Listen abgearbeitet und von 17 Fzg'en der Liste ist dann schlussendlich 1 Fzg betroffen

Hast du es in der BMW-Welt abgeholt oder beim Händler?

Zitat:

@Fastdriver-250 schrieb am 26. Juni 2019 um 20:05:45 Uhr:

Zitat:

@Kela3284 schrieb am 26. Juni 2019 um 20:01:20 Uhr:

 

Hallo nach München, ich hab mein Fzg am Montag abgeholt. Hatte eine ca 2 Euro-Münzen große Delle neben der Flosse, wurde vor Ort noch repariert. Aber ob das von nem Hagel war lass ich mal so stehen. Laut Aussage der Auslieferung, werden die Listen abgearbeitet und von 17 Fzg'en der Liste ist dann schlussendlich 1 Fzg betroffen

Hast du es in der BMW-Welt abgeholt oder beim Händler?

BMW Werk Dingolfing

Mein Abholtermin ist der 01.07. Ich hatte schon große Panik, weil ich zuerst niemanden erreichte, dann sagte aber mein Händler, "ja, wir haben zwei Kunden, die betroffen sind, Ihrer aber nicht". Erstmal Erleichterung. Ob es stimmt, weiß man nicht, kann ja sein, dass trotzdem klammheimlich der Dellen-Doktor dran werkelt - sorry, in solchen Dingen bin ich grundsätzlich pessimistisch.

Daher stellt sich mir die Frage, wie kann es sein, dass da offensichtlich nur so wenig Fahrzeuge beschädigt sind? Am Anfang hieß es 3-4T sind betroffen, wenn von 17 Fahrzeugen aber nur 1 repariert werden muss - stehen da zwischen 50-70 Tausend Autos auf dem Parkplatz!? Wohl kaum. Der Hagel sucht sich ja nicht aus, welches Auto er trifft!?

Heißt das jetzt also drauf vertrauen, dass wirklich nichts war und dann akribisch zur Abholung den Lack prüfen? Im besten Fall war ja wirklich nichts, aber diese Vertuschungstaktik ist schon mies. Ein ganz ehrliches "Ihr Fahrzeug ist absolut unbeschädigt" oder "leider mussten wir 10 Dellen ausbessern, sonst nichts" wäre schon eine feine Geste - aber nur direkt von BMW, weil ich vermute, dass nicht mal die Händler alles erfahren, sondern nur von den besonders schweren Fällen.

Zitat:

@m.tobatz schrieb am 27. Juni 2019 um 10:00:26 Uhr:

 

Heißt das jetzt also drauf vertrauen, dass wirklich nichts war und dann akribisch zur Abholung den Lack prüfen? Im besten Fall war ja wirklich nichts, aber diese Vertuschungstaktik ist schon mies. Ein ganz ehrliches "Ihr Fahrzeug ist absolut unbeschädigt" oder "leider mussten wir 10 Dellen ausbessern, sonst nichts" wäre schon eine feine Geste - aber nur direkt von BMW, weil ich vermute, dass nicht mal die Händler alles erfahren, sondern nur von den besonders schweren Fällen.

Ja, das heisst jetzt darauf vertrauen.

EIn Hersteller teilt dir nämlich üblicherweise nicht lückenlos mit, ob dein Auto mal im Regen stand, ob die Sonne zu heiss draufgebrezelt hat oder ob dir mal ein Wachhund an die Alufelge gepisst hat.

Du bekommst wie bestellt ein neues Auto, wenn nicht wird man das dir mitteilen.

Wo siehst Du da eine Vertuschungstaktik?

Du unterstellst jetzt heimlichen Unterschleif ohne jeglichen Hintergrund.

Es gibt Fahrzeuge die betroffen sind, andere sind es nicht.

Bist Du betroffen wirst Du es erfahren. Wenn nicht dann halt nicht.

Irgendein Schreiber hat irgendetwas in der Presse geschrieben. Und weiter?

Ich gehe nicht davon aus dass jeder Hersteller in jedem Sommer jedem Neuwagen ein Schreiben beilegt auf dem steht "Ihr Fahrzeug wurde garantiert unwetterfrei gelagert".

Wer weiß (ich nehme an Du weisst es nicht) wo es geparkt war?

Sei doch froh darüber, dass nichts dran ist.

Das ist die international bestens bekannte "German Angst".

Wo der Franzose sagt: "Puh Glück gehabt, mein Auto wurde nicht beschädigt", sagt der Deutsche "Warum bekommen manche eine Entschädigung und ich kriege keine? Da wird doch betrogen im Hintergrund und die bescheißen mich".

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 17. Juni 2019 um 06:57:59 Uhr:

Zitat:

@Fastdriver-250 schrieb am 17. Juni 2019 um 06:36:46 Uhr:

 

Bestellbar ist der 1er F20 schon seit ein paar Wochen nicht mehr; die Produktion soll diesen Monat auslaufen.

Da würde ich aber denken, dass die das noch gebacken bekommen, falls nötig.

Mit Sicherheit nicht. Die Produktionsplanung läuft Monate im voraus, die Produktionsslots die jetzt noch anstehen sind längst verplant.

Zitat:

@sPeterle schrieb am 27. Juni 2019 um 11:56:37 Uhr:

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 17. Juni 2019 um 06:57:59 Uhr:

 

Da würde ich aber denken, dass die das noch gebacken bekommen, falls nötig.

Mit Sicherheit nicht. Die Produktionsplanung läuft Monate im voraus, die Produktionsslots die jetzt noch anstehen sind längst verplant.

Da ich selbst bei einem Nutzfahrzeugehersteller tätig bin (allerdings in der IT), kann ich sagen, dass man zumindest hier auf kurzfristige Notwenigkeiten flexibel reagieren kann.

Da wir unseren X3 geleast haben dachte ich bisher, dass mir es eigentlich egal sein kann wie hoch der Schaden am Farzeug ist, solange wir ein optisch und technisch einwandfreies Fahrzeug bekommen.

Schließlich bekommt die BMWAG das Auto ja wieder zurück.

Jetzt stand aber im einem Schreiben mit ganz oft "DEKRA", dass "...der Schaden am Fahrzeug durch eine Neupreisreduzierung kompensiert werden kann..."

Soweit schön und gut.

Aber danach: "Eine Neupreisreduzierung erhält aber grundsätzlich der Eigentümer und somit bei geöeasten fahrzeugen die Leasinggesellschaft."

Da fehlt mir doch aber nun der Satz: "Und diese Neupreisreduzierung sinkt die Leasingrate entsprechend ab.."

Oder sehe ich das falsch?

Gruß

Leffe

Zitat:

@Leffe69 schrieb am 27. Juni 2019 um 22:56:39 Uhr:

Da wir unseren X3 geleast haben dachte ich bisher, dass mir es eigentlich egal sein kann wie hoch der Schaden am Farzeug ist, solange wir ein optisch und technisch einwandfreies Fahrzeug bekommen.

Schließlich bekommt die BMWAG das Auto ja wieder zurück.

Jetzt stand aber im einem Schreiben mit ganz oft "DEKRA", dass "...der Schaden am Fahrzeug durch eine Neupreisreduzierung kompensiert werden kann..."

Soweit schön und gut.

Aber danach: "Eine Neupreisreduzierung erhält aber grundsätzlich der Eigentümer und somit bei geöeasten fahrzeugen die Leasinggesellschaft."

Da fehlt mir doch aber nun der Satz: "Und diese Neupreisreduzierung sinkt die Leasingrate entsprechend ab.."

Oder sehe ich das falsch?

Gruß

Leffe

Da wird Dir BMW nicht helfen können, dass liegt immer auf seitens der Leasingfirma. Theoretisch hast Du recht, geringerer Gesamtwert, geringere Leasingrate. Aber ob das die Firmen machen oder nicht, glaub ich, ist nicht wirklich geregelt. Weiß das von diversen Autovermietungen. Da kostet z.B. alles in der Größe von einem Polo gleich also Kleinwagen, Mittelklasse gleich und wird dann hoch gestaffelt. Und egal in welcher Stafflung Du bist und welche Ausstattung Du hast, jede Stafflung hat seinen Festpreis

Zitat:

@Leffe69 schrieb am 27. Juni 2019 um 22:56:39 Uhr:

Da wir unseren X3 geleast haben dachte ich bisher, dass mir es eigentlich egal sein kann wie hoch der Schaden am Farzeug ist, solange wir ein optisch und technisch einwandfreies Fahrzeug bekommen.

Schließlich bekommt die BMWAG das Auto ja wieder zurück.

Jetzt stand aber im einem Schreiben mit ganz oft "DEKRA", dass "...der Schaden am Fahrzeug durch eine Neupreisreduzierung kompensiert werden kann..."

Soweit schön und gut.

Aber danach: "Eine Neupreisreduzierung erhält aber grundsätzlich der Eigentümer und somit bei geöeasten fahrzeugen die Leasinggesellschaft."

Da fehlt mir doch aber nun der Satz: "Und diese Neupreisreduzierung sinkt die Leasingrate entsprechend ab.."

Oder sehe ich das falsch?

Die Leasingrate müsste nicht um den gewährten Rabatt absinken, sondern der Einstandspreis in der Leasingrechnung müsste sich um diesen Betrag verringern und das Leasing dann mit den selben Konditionen nochmal durchgerechnet werden. Allerdings wird das Auto ja durch den Schaden auch einen geringeren Restwert haben, von daher könnte die Leasingbank ev. auch den Restwert entsprechend anpassen, was sich dann wieder negativ auf die gesamten Leasingkonditionen auswirken würde.

Der Knackpunkt meines Erachtes ist: wenn von DEKRA & Co. die Rede ist, wird BMW Dir kein Fahrzeug mit der Eigenschaft „neu“ liefern, d.h. BMW ist nicht in der Lage die aus dem Kaufvertrag resultierende Leistung zu erbringen.

Mit diesem Schreiben versuchen sie nun nichts anderes als Dich dazu zu bewegen den Vertrag über die Lieferung eines neues Fahrzeugs auf die Lieferung eines beschädigten und instandgesetzten Fahrzeugs abzuändern. Dafür ist der Nachlass (wie auch immer der in der Leasingrate ankommt). Ich würde das auch als Leasingkunde nicht machen.

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