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Haftpflichtschaden / Nachbesichtigung carexpert

Themenstarteram 17. Oktober 2019 um 14:59

Hallo liebe Experten,

was bisher geschah:

Ein Bus streifte vor 6 Wochen meinen parkenden Youngtimer. Seitenteil hinten großflächig eingedrückt und Lackierung massiv beschädigt. Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen, Schuldfrage eindeutig, gegnerische Haftpflicht wird zahlen.

Der Gutachter meines Vertrauens beziffert den Schaden in seinem Gutachten auf netto 3.400 Euro, Wiederbeschaffungswert 6.500 Euro steuerneutral. Das hintere Seitenteil müsste für eine fach- und sachgerechte Instandsetzung getauscht werden.

Meinerseits ist Abrechnung auf Gutachtenbasis geplant sowie zeitwertgerechte Instandsetzung durch den Lackierer meines Vertrauens.

Die Gegnerische Versicherung akzeptiert den im Gutachten genannten Reparaturweg nicht und schickt eigenen "Gutachter" über carexpert. Der Hansel war heute da und hat sich den Schaden besehen. Ich gehe davon aus, dass er einen 27 Jahre alten Youngtimer im echten Zustand 2 zum Totalschaden degradieren wird.

Davon abgesehen, dass ich die Angelegenheit sehr wahrscheinlich zum Anwalt geben werde: Habe ich Anspruch auf Einsicht in das gegnerische Gutachten? Oder kann mein Anwalt die Einsicht einfordern?

Danke für's Lesen und Mitdenken.

Beste Antwort im Thema

sorry, selber Schuld .........:rolleyes:

 

- warum hast du diesen Experten ohne Not an dein Auto gelassen?

- warum war dann nicht wenigstens dein Sachverständiger mit zugegen?

- warum wird erst jetzt ein Anwalt eingeschaltet und nicht von Anfang an?

Na klar kannst du das Gutachten des Experten einsehen, diese wird die Versicherung nämlich zur Grundlage für die Schadenregulierung nehmen.

Das wird garantiert spasig.

Magst du mal ein Foto von der Schadenzone hier einstellen?

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Der beauftragte Gutachter hat die voraussichtlichen Reparaturkosten zu kalkulieren, indem er die notwendigen Arbeitsschritte aufführt und aufschlüsselt. Darüber hinaus muss er seine Kalkulationsgrundlage benennen, also auch die Stundenverrechnungssätze.

Grundsätzlich sollte der Gutachter die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt berücksichtigen, völlig unabhängig vom Alter und der Fahrleistung des Fahrzeugs. Dies hat der Bundesgerichtshof sowohl in seinem Porsche-Urteil als auch in seinem sog. VW-Urteil bekräftigt.

Gibt es auch Ausnahmen?

Ja, es gibt auch Ausnahmen. Wenn der Unfallgeschädigte das Fahrzeug bei einer bestimmten Werkstatt reparieren möchte, dann sollte der Gutachter die Stundenverrechnungssätze der später ausführenden Werkstatt bei seiner Kalkulation berücksichtigen.

DEKRA Stundenverrechnungssätze

Ist es falsch die DEKRA Stundenverrechnungssätze im Unfallgutachten zu verwenden?

Ja, aus zwei Gründen:

Zum einen hat der Bundesgerichtshof in seinem Porsche-Urteil im Jahr 2003 (!) bereits ausdrücklich festgestellt:

„Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten einer Region repräsentiert als statistisch ermittelte Rechengröße nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag.“

Zum anderen geht aus der Kalkulation eben kein konkreter Schaden hervor, allenfalls ein abstrakter Wert.

Infolgedessen ist die Kalkulation mit den abstrakten Mittelwerten einer Region (Postleitzahl) wie es die DEKRA auf ihrer Seite anbietet, keine taugliche Kalkulationsgrundlage für ein Unfallgutachten.

 

 

sorry, selber Schuld .........:rolleyes:

 

- warum hast du diesen Experten ohne Not an dein Auto gelassen?

- warum war dann nicht wenigstens dein Sachverständiger mit zugegen?

- warum wird erst jetzt ein Anwalt eingeschaltet und nicht von Anfang an?

Na klar kannst du das Gutachten des Experten einsehen, diese wird die Versicherung nämlich zur Grundlage für die Schadenregulierung nehmen.

Das wird garantiert spasig.

Magst du mal ein Foto von der Schadenzone hier einstellen?

Themenstarteram 17. Oktober 2019 um 15:23

Ich hatte im Vorfeld mit einem befreundeten Anwalt gesprochen. Er meinte, die Nachbesichtigung zu verweigern, wäre ein schlechter Weg. Meinen Gutachter hatte ich ebenfalls kontaktiert, als die Nachbesichtigung angekündigt wurde. Er meine, das Schadensbild sei so eindeutig, dass seine Anwesenheit nicht erforderlich wäre.

Bild: https://photos.app.goo.gl/fDeCpFG41bjh7dvKA

Schlecht zu erkennen, aber das Seitenteil ist quasi über die komplette Länge unterhalb des Fensters eingedrückt.

ok, das Foto ist wirklich nicht der Bringer.....:(

Wenn das ein Foto aus dem Gutachten ist, war das Nachbesichtigungs- Begehren der Versicherung schon gerechtfertigt.

Aber dennoch, eine neue Seitenwand halte ich hier für nicht gerechtfertigt.

Die kann man sicher ordentlich Instandsetzen, so wie du es auch vernünftiger Weise vor hast.

Wäge das hier gut ab.

Wenn das vor Gericht geht, kommt noch ein vom Gericht bestellter SV ins Spiel, dass könnte hier nach hinten losgehen.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 17. Oktober 2019 um 17:34:43 Uhr:

 

Wenn das vor Gericht geht, kommt noch ein vom Gericht bestellter SV ins Spiel, dass könnte hier nach hinten losgehen.

Das geht es ganz sicher.

Bei dem Schadenbild eine neue Seitenwand aufzuschreiben, ist schon sportlich!

Soll ich als Laie nun daraus schließen, daß die Beauftragung des eigenen Gutachters (inkl.Anwalt) nun doch nicht DER Königsweg ist.

Offenbar sind da ja auch ganz schöne Stümper unterwegs!

Wie erkenne ich das im Vorfeld ob ein Gutachter wirklich was taugt?

Er sollte zumindest öffentlich bestellt und vereidigt sein.

Zitat:

@germania47 schrieb am 17. Oktober 2019 um 20:04:36 Uhr:

Er sollte zumindest öffentlich bestellt und vereidigt sein.

Blödsinn!

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 17. Oktober 2019 um 20:08:53 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 17. Oktober 2019 um 20:04:36 Uhr:

Er sollte zumindest öffentlich bestellt und vereidigt sein.

Blödsinn!

warum?

ps: schreib hier klug. Ich mache hier einen Beitrag für die FAQ, da steht dann etwas was über Qualifikation und selbsternannte Qulaifikation von Sachverständigen

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 17. Oktober 2019 um 20:17:44 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 17. Oktober 2019 um 20:17:44 Uhr:

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 17. Oktober 2019 um 20:08:53 Uhr:

 

Blödsinn!

warum?

Was unterscheidet denn einen öffentlich bestellten von einem „normalen SV“?

Dass er forensische Gerichtsgutachten erstellen darf/will.

Die kann ein „normaler“ SV übrigens nach Aufforderung von Gerichten auch, was ab und zu mal vorkommt

Über die Qualifikation sagt das nicht zwingend was aus!

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 17. Oktober 2019 um 20:30:11 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 17. Oktober 2019 um 20:17:44 Uhr:

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 17. Oktober 2019 um 20:30:11 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 17. Oktober 2019 um 20:17:44 Uhr:

warum?

Was unterscheidet denn einen öffentlich bestellten von einem „normalen SV“?

Dass er forensische Gerichtsgutachten erstellen darf/will.

Die kann ein „normaler“ SV übrigens nach Aufforderung von Gerichten auch, was ab und zu mal vorkommt

Über die Qualifikation sagt das nicht wirklich was aus!

siehe bitte oben

@Franklyn67

Die kann ein „normaler“ SV übrigens nach Aufforderung von Gerichten auch, was ab und zu mal vorkommt

Über die Qualifikation sagt das nicht zwingend was aus!

Dann schau mal bitte in die ZPO.

Und ich sage dir hier, dass ein "normaler SV" das eben nicht kann, gern erkläre ich dir auch warum

 

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 17. Oktober 2019 um 20:35:55 Uhr:

@Franklyn67

Die kann ein „normaler“ SV übrigens nach Aufforderung von Gerichten auch, was ab und zu mal vorkommt

Über die Qualifikation sagt das nicht zwingend was aus!

Dann schau mal bitte in die ZPO.

Und ich sage dir hier, dass ein "normaler SV" das eben nicht kann, gern erkläre ich dir auch warum

Erkläre das bitte den Gerichten, von denen ab und an Akten in unsere Post landen mit der Bitte um Erstattung eines Gutachtens, wohl wissend, dass wir nicht vereidigt und öffentlich bestellt sind!

Vermutlich alles Irrläufer ;)

@Frank

Erkläre das bitte den Gerichten, von denen ab und an Akten in unsere Post landen mit der Bitte um Erstattung eines Gutachtens, wohl wissend, dass wir nicht vereidigt und öffentlich bestellt sind!

Vermutlich alles Irrläufer ;)

Jawoll, dazu erkläre ich (dir) hie gern etwas.

Und du liest diebezüglich bitte noch einmal die ZPO, wie schon beschrieben.

Bis dahin viele Grüße von einem Sachverständigen der nicht nur "ab und an" mal von Gerichten Akten bekommt, sondern Wöchentlich und somit bestens im Thema ist.

Und das seit 27 Jahren

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