Händlerkauf Gewährleistung - bringt nix?

VW Phaeton 3D

Liebes Forum,

vorweg, bitte es nicht zu einer Rechtsberatung oder zur Fehlerberatung ausarten lassen!

Ich hatte meine Diva vor fast 6 Monaten in Ettlingen abgeholt, nach Berlin ein langer Weg.
Damals schon schien die Standheizung unzuverlässig zu sein. inzwischen ist sie verriegelt und auch einige andere kleinere Probleme sind vorhanden (PDF Sensoren vorne über reagieren, Fahrwerk sinkt nach 3 Wochen Stand "kritisch" ab, GPS Antenne hat Risse).
Am letzten Tag der Gewährleistung (Beweisumkehr) ist dann die Servolenkung leer gelaufen.
Abgesehen davon ist der Dicke aber von Innen bei hellem Leder fast wie neu und die Historie ist gut.
Mit 8900€ für den GP2 und 160tkm war er bei der Ausstattung auch nicht am oberen Ende.

Der VK hat auf meine Bemühungen eine für beide Seiten ökonomische Instandsetzung zu finden, nicht reagiert. Erst auf Anwaltsdruck hin zum letzten Fristtag, wurde mir jetzt ein Abholungstermin in Aussicht gestellt (inklusiver Androhung, dass auch die Transportkosten zu übernehmen seien). Natürlich gibt's keinen Mietwagen.

Jetzt gibt es für pessimistische wie mich drei Möglichkeiten:
1. Kaufvertrag Rückgängig machen sofern die Reparatur ohne Mietwagen nicht zumutbar ist. Neuen Phaeton suchen. Vermutlich zwei Monate ohne Auto (brauche es beruflich nicht, ist nur Luxus)
2. Auto in Berlin abholen lassen, den Rücktransport bezahlen (Selbst abholen geht wohl kaum, da gerade ja keine Hotelübernachtungen möglich sind), feststellen dass die Mängel nicht vollständig behoben worden -> einen zweiten Versuch starten. Dann die Möglichkeit 1.
3. Selbst für die Reparaturen zahlen.

Also für mich steht zumindest bis hier hin fest eher von Privat als vom Händler zu kaufen.

51 Antworten

Grüß dich @Revoxi
Ist es die gesetzliche Gewährleistung die der Händler gibt oder hast du eine "zusatzgarantie" abgeschlossen?
Falls du eine "zusatzgarantie" abgeschlossen hast, wirst du ,denk ich , wenn überhaupt nur um die 25% der Reparaturkosten erstattet bekommen da solche Garantien meistens Laufleistungsgebunden sind und du je höher die Laufleistung ist, mehr selbst bezahlen musst.

Ansonsten mal das kleingedruckte im Kaufvertrag durchlesen nicht das der Händler "im Auftrag" verkauft hat und so aus der Sache raus ist.

Ich wünsch dir viel Glück bei der Klärung! 😉

Freunde und Teilnehmer der napoleonischen Kriege -
wohl fast immer eher ärgerlich, die Händler-Gewährleistung in Anspruch nehmen zu müssen, im zweiten Halbjahr ohnehin fast aussichtlos.
"Problem" immer, dass sich der Verkäufer die Nachbesserung/Reparatur selber vorbehält.
Bei räumlicher Entfernung, wie beim TE, ein wirkliches Problem...
Meinerseits habe ich zuletzt, vor dem Kauf schriftlich (!) vereinbart, dass ggf. auch eine Werkstatt vor Ort aufgesucht werden kann, nach Rücksprache mit den Verkäufer.
Der wird "natürlich" eine "Bude" suchen, welche das für einen schmalen Taler "zaubert", wenn er denn jemanden findet.
Zusatzgarantien, "ganz schön", aber auch die werden in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf schauen, ob die gesetzliche Händler-Gewährleistung greift, spielen den Ball zurück.
Ärgerlich ist das insgesamt allemal.

Viel Glück und ich drücke dir die Daumen für ein Happyend.

Jens

Soweit ich mal gelesen habe wird der Händler maximal die Servolenkung und das Luftfahrwerk in Ordnung bringen müssen. Also maßgeblich für den verkehrstauglichen Zustand notwendige Funktionen. Deine Antenne, die Parksensoren oder die Standheizung wirst Du selbst in Ordnung bringen müssen. Das Du das Auto dort selbst hin bringen musst ist doch klar und ein Leihwagen gehört natürlich auch nicht zur Gewährleistung.
Ich selbst hab doppelt so viel in meinen Gebrauchten investiert und als ich dann mal in einer VW Werkstatt war haben die nur den Kopf geschüttelt wie denn ein freier Autohändler überhaupt das Risiko eingehen kann solch ein Auto zu verkaufen wo vielleicht 2-3000 Euro hängen bleiben. Das Risiko wäre viel zu groß für den Händler. Anwälte schreiben viel wenn der Tag lang ist. Ggf würde ich mich mal beim Verbraucherschutz erkundigen was die realen Möglichkeiten betrifft. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wird sicherlich nicht möglich sein.
Ist immer ärgerlich, aber wenn Du beim Kauf vielleicht schon aufgrund des geringen Kaufpreises eine paar Tausender Reserve eingeplant hast, so wie es hier im Forum auch immer empfohlen wird bei derart niedrigen Kaufpreisen, dann ersparst Du Dir eine Menge Nerven und Ärger wegen dem Rechtsstreit. Denn solange nix entschieden ist wird das Auto auch nicht repariert. Ich wünsche Dir das Du eine zufriedenstellende Lösung vereinbaren kannst mit dem Händler.

Ich kenne das Ärgernis.

1. habe ich von meinem Anwalt auch nach der unbeantwortete Fristsetzung zur ersten Mangelabstellung verlauten lassen. Habe dann sogar schon den Phaeton abholbereit abgemeldet stehen gehabt. Nach Fristverstreichung hat der Händler die Reparatur angeboten. Musste ich mir unverständlicherweise annehmen, da rechtlich wohl in Ordnung. Da habe ich auch nur den Kopf geschüttelt.

Das Recht auf Transportkostenerstattung (also die Fahrerei durch mich) und auch ein Ersatzfahrzeug hatte ich laut meinem Anwalt nicht, da der Händler im Antwortschreiben die Reparaturen nicht im Sinne der Gewährleistungspflicht, sondern im Rahmen von Kulanz angeboten hat. Weiteres Kopfschütteln meinerseits.
Ich hätte des Anwalt wechseln sollen. Aber da zum Kaufzeitpunkt keine RS bestand, war mir das Kostenrisiko, auch mit der Option Klage, zu hoch.

Also zähneknirschend mehrfach das Auto über 500km eine Tour hin und her gebracht und für die Zeit der Reparatur meinen Vorgängerwagen oder das Motorrad genutzt, zur Verbringung Mietwagen oder Bahnticket auf eigene Kosten.
Jedes Mal habe ich das Auto in einem verkaufsfertigen Zustand abgegeben und immer verdreckt zurück bekommen.

Ich wünsche dir gute Nerven und Durchhaltevermögen

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Ich habe meine ungenutzt verstreichen lassen - gut, bei meinem waren auch keine (gravierenden) Mängel aufgetreten in dem Zeitraum.

Aber schade das zu hören von den Jungs aus Ettlingen.

Mal davon abgesehen, ist es nicht normal dass nach 3 Wochen (!) Stillstand das System absinkt? Ein 100% dichtes Pneumatiksystem wird man nirgends finden.

Marcus, deine Antwort hat mir schon mal weitergeholfen (guter Schlaf übrigens auch, habe den Beitrag oben Tief in der Nacht geschrieben).

Genau an dem von dir beschriebenen Standpunkt befinde ich mich. Fristsetzung zur Nachbesserung ist eigentlich verstrichen. Angeboten wurde jetzt nur die Abholung (telefonisch!), keine Reparatur.
Der Mietwagen käme rechtlich ins Spiel, wenn feststünde, dass es sich um Mängel handelt (das muss ich dann beweisen, was nahezu unmöglich ist, wenn bereits etwas getan wurde) und die Wartezeit auf Reparatur unzumutbar ohne KFZ ist. In diesem Fall habe ich das Recht den Kaufvertrag Rückgängig zu machen.
Das bedeutet, wenn für den VK die Lage klar ist, wird er von sich aus einen Mietwagen anbieten, um keine Gefahr zu laufen das Auto zurück zu bekommen.

Hast du Marcus, wenigstens ein repariertes KFZ zurück bekommen?

Sorry, jetzt bin ich doch ins Rechtliche abgedriftet. Solange aber keine Diskussionen zu den Konkreten punkten entstehen (nachher lesen die Anwälte mit!) ist das aber sicher in Ordnung.

Eine RSV habe ich, aber die möchte man vielleicht auch für Wichtigeres behalten.

Übringens sind Garantieversicherungen (wenn überhaupt möglich beim Phaeton) nicht unbedingt besser. Sas sind in solchen Fällen nicht selten ein Rechtsschutzersatz für den Händler. Versicherungen mit mehr als 50% Kostenübernahme gibt es bei der Laufleistung auch nicht. Die Zeiten besseren Zeiten in der Versicherung sind bei 95% der gebrauchten Phaeton jetzt vorbei.

Es gibt eben einen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. So wie ich das sehe ist das hier evtl. ein Gewährleistungsfall. Es könnte aber auch sein das es sich um Verschleißhandelt. Grundsätzlich besteht die gesetzliche Gewährleistung für Fehler die NACHWEISLICH bei Übergabe vorhanden waren. innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf muss der Händler beweisen das die Mängel nicht vorhanden waren, nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen DAS sie vorhanden waren. Luftfahrwerk ist auch länger als 3 Monate dicht aber es könnte sich um normalen Verschleiß handeln. Öl Verlust ist schwerer. Hier muss man erst al feststellen wo es herkommt und dann anschließend warum es leckt. PDC Sensoren überkritisch kann auch nur ne Verschmutzung sein. Normalerwiese fallen die bei Defekt aus. GPS Antenne mit Rissen desgleichen. Warum ist das gerissen? Wann ist das gerissen? Ist das eine Beschädigung oder eine Gebrauchsspur?

@Revoxi

Ja die Reparaturen wurden immer wieder nur teilweise ausgeführt.
Wenn es um meinen Standpunkt auf Recht zur Mangelabstellung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ging war mein Anwalt leider auf der Seite des Verkäufers, warum auch immer.

Das Auto war ganze 3 mal beim VK. (einfache Tour 500km). Nichtnutzung dabei gute 4 Monate. Und erledigt ist immer noch nicht alles.
Ich bin zwar jemand, der bissig ist, wenn es um Durchsetzung der eigenen Rechte geht. Aber wenn es um die letzte Position geht (Austausch von 3 der 4 Türgriffe zwecks defektem Keyless Entry), sehe ich der Zukunft ernüchtert entgegen. Man bemerke, Kauf war 07/19

Hallo Revoxi,

warum wurde Dir angedroht die Transportkosten übernehmen zu müssen?

Entgegen beesybaer ist es nämlich "doch klar" dass Du die Transportkosten nicht übernehmen musst. Vielmehr muss der Händler Dir sämtliche Kosten erstatten die im Rahmen der Mängelhaftung auftreten.

Das die Beweislastumkehr nun abgelaufen ist spielt im Übrigen auch keine Rolle, der Mangel muss lediglich in den ersten sechs Monaten auftreten, die weitere Abwicklung bzgl. Nachbesserung etc. kann aber durchaus über die sechs Monate hinaus gehen.

Lieben Gruß
jimmyclark

Ich hatte bei VW Hülpert gekauft und es wurde doch einiges auf Garantie gemacht, was aber schon bei der Übergabe defekt war. Immerhin!
Zusätzlich zur Händlergarantie und Gewährleistung läuft zeitgleich die 1-jährige VW-Garantie.

Aber mit den ganzen Garantien ist man auf VW-Werkstätten angewiesen. Als die Garantien rum waren, war ich nicht so arg beunruhigt. Ok, ich muss jetzt bezahlen, aber ich habe die freie Wahl, zu Zottel zu gehen. Das ist auch was Wert. Denn bei mancher VW Werkstatt hatte ich das Gefühl, dass dies eine Bedrohung für meine Phaeton sein könnte.

Hallo Jimmyclark,

deine Ausführung ist so richtig, das Problem ist aber, dass grundsätzlich strittig ist, ob es sich um einen Mangel oder um Verschließ handelt. Hier liegt die Beweispflicht meines Wissens nach beim Käufer.

Genau dieses Thema "Mangel oder Verschließ" hat eine weite Grauzohne. Ein paar Beispiele gibt es hier:
https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/mangel-verschleiss-liste.pdf
So war z.B. ein Lenkgetriebe wohl mal ein Verschleißteil vor dem BGH (21.04.1982 - VIII ZR 26/81) .
Es ließen sich durchaus also Fälle Konstruieren, bei denen man später auf den Abholkosten sitzen bleibt.

Ich denke ich entscheide mich für 3. und hoffe darauf, dass die Fristen unzumutbar überschritten werden.

3. würde ich noch nicht machen. Lass die Klageeinreichung androhen. Da du aufs Auto nicht angewiesen bist, lass es doch drauf ankommen.
Ich weiß es ist sehr ärgerlich. Aber ich würde es an deiner Stelle drauf ankommen lassen. Gönn dir ruhig den Einsatz der RS.

Keine Beratung, nur persönliche Meinung aufgrund eigener Erlebnisse 😉

@Revoxi

Ob es sich um einen Mangel oder üblichen Verschleiß handelt wird im Zweifel vor Gericht entschieden, notfalls mit einem Gutachter.

Im Übrigen - und das deckt sich mit meiner Vermutung - hat gemäß deiner Liste vom ADAC das LG Hof 13.8.03, 32 O 713/02 - entschieden, dass es sich bei einer defekten Standheizung um einen Mangel handelt. (Seite 14, Dritter Punkt)

Ja einige Punkte bei mir sind weniger strittig. Die Lenkung ist allerdings der Punkt, durch die ein Abschleppen notwendig wird, nicht die Standheizung.

An Ostern wollte ich schon nochmal die Stadt ohne mit der Familie verlassen (man kann ja im Moment nirgendwo Einkehren, da ist das Auto schon wichtig). Ich brauche den Dicken aber nicht täglich.

Je mehr Zeit verstreicht, desto mehr bin ich berechtigt die Reparaturen selbst auszuführen.

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