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Händler verkauft "unser" Unfallwagen

Themenstarteram 18. Dezember 2007 um 10:02

hallo,

wir haben anfang Oktober unseren T4 an einen Händler verkauft und dafür noch 2000€ bekommen. Wir hatten mit dem Auto im Februar einen erheblichen Frontschaden der von uns aber noch repariert wurde. Das haben wir dem Händler auch mitgeteilt.

Nun haben wir zufällig entdeckt das "unser" Auto für ca. 7500€ verkauft werden soll.

Dieser Händler macht das im Auftrag (von wem weiss ich nicht) steht aber bei mobile so drin.

Ich habe dann mal per Mail nach gefragt ob das Auto einen Unfall hatte und die Antwort war:

Unfall ist uns nicht bekannt was aber nicht bedeutet das ewt.Vorschäden ausgeschlossen werden können.(das Fahrzeug ist immerhin 10 Jahre alt)

Nun weiss ich aber ganz sicher das es "unser" Auto ist und auch das es einen Unfall hatte.

Was habe ich nun für Möglichkeiten? Ich möchte nicht das andere Leute den Wagen kaufen und dabei denken das es keinen Unfall hatte (so wie es uns passiert ist, das Auto hatte nämlich vorher wohl schonmal einen Unfall).

Ausserdem ist, nach meiner Meinung, für ein Unfallwagen der Preis viel zu hoch.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar,

lg knuffiii

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 27. November 2014 um 14:47:50 Uhr:

Was ist ein Cosenk?

Klick

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Äh, hier wird keine Polizei und keine StA jemals ermitteln! Falls Anzeige erstattet wird, wird sofort nach § 170 StPO analog wegen fehlenden Anfangsverdacht das Verfahren durch den StA eingestellt. Wie gesagt, bisher liegt keine strafbare Handlung vor.

hallo

wer haftet denn wenn der wagen im auftrag verkauft wird? der händler oder der verkäufer der vom unfall wusste?

frage, weil ich so ein ähnliches problem habe?

der hädler der mir ein wagen verkauft hat, hat das im auftrag von seinem cousek verkauft. zu hause in den unterlagen habe ich gesehen das der wagen 2009 neun einen vorschaden von 2000 euro hat und im jahr 2010 einen schaden von rund 11 tausend euro hat. dieser schaden wurde aber mit spachtelmasse und eine folie für ca 1800 euro vertuscht, jetzt habe ich den wagen und bin durch die unterlagen drauf gekommen. ein anruf beim vor verkäufer bestätigt das, das er spachteln lies und folieren. habe vor morgen eine anzeige zu machen und zum anwalt zu gehen. wie schätzt ihr die situatin ein. wer muss zahlen?

der händler der im auftrag verkauft hat und vertraglich festgehalten wurde das der wagen nur ein leichten auffahrunfall hatte ( laut gutachter hat der wagen fast überall spachtelmasse und kein lack drauf )

der cousenk der das im auftrag gab ( der wusste das mit dem schaden laut mündlci am telefon )

oder der vor verkäufer der das spachteln lassen hat und foliert und an den jungen ( cosenk vom händler ) verkauft hat?

oder bleibe ich auf die kosten sitzen wie schätzt ihr das ? der wagen hat mich miich ca. 6000 euro gekostet

Wie lange hat den der Cousin den Mercedes gehabt?

War er überhaupt auf ihn angemeldet, und wenn ja wie lange?

Wenn es nur ein kurzer Zeitraum war, dann war es womöglich ein "Scheingeschäft", damit der Händler keine Gewährleistung geben muss.

Am besten lässt Du die beiden Thread´s von einem Mod. zusammenlegen.

Sonst gibt es nur ein durcheinander.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 26. November 2014 um 22:18:23 Uhr:

Wie lange hat den der Cousin den Mercedes gehabt?

War er überhaupt auf ihn angemeldet, und wenn ja wie lange?

Wenn es nur ein kurzer Zeitraum war, dann war es womöglich ein "Scheingeschäft", damit der Händler keine Gewährleistung geben muss.

Am besten lässt Du die beiden Thread´s von einem Mod. zusammenlegen.

Sonst gibt es nur ein durcheinander.

weiss nicht wie das zusammen legen geht :(.

sechs monate war das auf den namen vom cosenk angemeldet.

ü

Was ist ein Cosenk?

Ein Cousin.

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 27. November 2014 um 14:47:50 Uhr:

Was ist ein Cosenk?

Klick

am 27. November 2014 um 14:29

Mal angenommen der TE fährt jetzt zum Händler. Dort sagt dieser dann "Och, hat doch nen Unfallschaden!". Wäre das dann Culpa in Contrahendo und der TE könnte Schadensersatz verlangen?

Wie wäre es mit Nein?

Zitat:

Unfall ist uns nicht bekannt was aber nicht bedeutet das ewt.Vorschäden ausgeschlossen werden können.

Was heisst das denn? Das das Fahrzeug keinen Unfallschaden hat?

 

Was macht man mit Gegenständen ohne klare Vorhistorie?

Verbrennt man sie?

Nein, man verkauft sie unter der Bedingung, dass sie möglicherweise Unfälle haben. Wie beschrieben.

Mal abgesehen davon, dass es fast mehr als sieben Jahr her ist.

mein anwalt ist vorhin beinahe vom stuhl gefallen wo ich ihn die geschichte erzählt habe.

jetzt muss die gegenseite ihre unschuld beweisen. habe da so eine schätzung das die sich unterander noch in die futten kriegen. einer muss zahlen...... spätestens der das spachteln lassen lies. im dokument is es ja festgehalten der vorschaden von 2000 euro der behoben wurde. und ein neuer schaden 2010 der nicht behoben wurde bei mercedes bens ( komplett lackierung mit paar instanzsetzungen ) wurde in einer aderen firma für ca. 2500 behoben.

beklebt mit folie und mit der hoffnung schätze ich mal geht schon jut bis der wagen verschrottet ist denken die vielleicht

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 27. November 2014 um 15:57:46 Uhr:

Mal abgesehen davon, dass es fast mehr als sieben Jahr her ist.

Nö, hakilosch hat das Problem ganz frisch.

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