Händler möchte defekte Scheibe nicht tauschen

VW Touran 2 (5T)

Hi zusammen,

hoffe, ich bin mit dem Beitrag hier richtig.

Habe vor 2 Monaten einen Touran 5T gekauft. Mir ist vor ein paar Wochen aufgefallen, dass die Windschutzscheibe einen Defekt hat und das Bild beim durchschauen in bestimmten Bereichen verzerrt ist. Die Scheibe wurde offenbar bereits ersetzt, da vorne nur noch das Logo des Herstellers (Pilkington) und nicht das von VW aufgedruckt ist.

Habe das von einem Autoglaser und einem ortsansässigen Autohaus checken lassen (Wagen 300 Kilometer entfernt gekauft) - mir wurde bestätigt, dass das nicht „normal“ ist. Damit habe ich den Händler konfrontiert. Der hat sich rausgeredet, ihm sei der Mangel nicht aufgefallen, er könne nicht in jedes Auto schauen, usw.

Er bietet mir 500€ bei Tausch „auf eigene Kosten“ (neue Scheibe kostet ca. 1.200€) an oder würde die Selbstbeteiligung übernehmen, wenn ich das über Teilkasko machen lasse. Einen Steinschlag im Sichtfeld hat die Scheibe aber nicht.

Müsste der Händler nicht eigentlich den Tausch der Scheibe bezahlen, statt sich zu beteiligen oder zu Versicherungsbetrug aufzurufen?

47 Antworten

Paragraph 439 gilt denke ich nicht für Kraftfahrzeuge.

Doch auch für KFZ gilt der 439

Vielen Dank @mgor

Hiho
bitte auch den Absatz Nr4 beachten
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

d.h. der Verkäufer kann die Rechte des Käufers an Dritte übertragen z.B. Carglas tauscht die Scheibe vor Ort auf Rechnung des Verkäufers , weil z.B die Transportkosten unverhältnis mäßig hoch sind.

Gruß Dirk

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Zitat:

@FranziskaW schrieb am 29. März 2024 um 10:03:31 Uhr:



Zitat:

@HHH1961 schrieb am 28. März 2024 um 20:53:38 Uhr:


Der Händler muss das Fahrzeug auf seine Kosten bei Dir abholen und zurückbringen.

Quelle dafür?

Ich habe das in 2013 selbst praktiziert, nach Kauf eines Fahrzeugs von einem Fähnchenhändler im Alter von 11 Jahren mit 155.000 km auf dem Tacho, nachzulesen hier

https://www.motor-talk.de/.../...-bei-gebrauchtwagen-t4562382.html?...

Die Gewährleistung und die Beweislastumkehr ist seither durch Gesetzesänderung länger.

Zitat:

@garssen schrieb am 29. März 2024 um 10:20:14 Uhr:


Paragraph 439 gilt denke ich nicht für Kraftfahrzeuge.

weil ein Kraftfahrzeug (deiner Meinung nach) keine Sache ist? 😁
oder hast du irgendwo gelesen, dass Kraftfahrzeuge ausgenommen sind?

Es ist in diesem Falle sogar so, dass man dem Händler die Möglichkeit der Nacherfüllung geben muss, was ja auch getan wurde. Aber in diesem Falle steht ja, dass der Händler die mangelhafte Scheibe nicht tauschen möchte.

Daher könnte den Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder auch nachträglich den Kaufpreis mindern.

mgor hat schon Recht, belegt durch meine praktischen Erfahrungen, die im Beitrag davor verlinkt sind.

Ich habe das gerade an unserem Polo, den wir letztes Jahr im Februar bei einem Volkswagenhändler gekauft haben. Im Januar ging plötzlich die Rückfahrkamera nicht mehr. Da lt. VW ein Steuergerät ausgewechselt werden muß (angebliche Kosten 3.500€), wollte der Händler das Fahrzeug zurücknehmen. Da er mir aber kein vergleichbares Fahrzeug anbieten konnte, repariert er es jetzt.

Zitat:

@Le_streets schrieb am 28. März 2024 um 19:03:22 Uhr:


Ist doch egal ob er es prüfen kann oder nicht. Er hat Gewährleistung zu leisten. Wenn es ihm beim Aufkauf nicht aufgefallen ist ist es sein Pech. Ist das so ein schotterplatzhändler oder auch vw?

Ist ein großes VAG-Autohaus.

Zitat:

@AudiJunge schrieb am 28. März 2024 um 20:22:40 Uhr:


Wo ist das Problem ?

Er bietet dir doch den Tausch der Scheibe ohne Kosten für dich an ?

Einzig der "Ausflug" zum Händler wäre wohl etwas aufwändig.

Nein? Er bietet 500€ bei Austausch auf eigene Kosten (Gesamtbetrag etwa 1500€ bei VW) oder die Übernahme
der SB.

Die Tour da runter würde ich meinetwegen noch machen…

Die Frage bleibt m.E. imer noch:
Handelt es sich um einen Mangel, der unter die Gewährleistung fällt?
Das müsste erst einmal "offiziell" fest gestellt werden. VW redet sich ja in ähnlichen Fällen gerne mit "Stand der Serie" o.ä. heraus.

Offenbar hattest du die Unregelmässigkeit in der Scheibe ja offenbar selbst erst bemerkt, als du das Auto bereits benutzt hattest.
Zudem hatte die Scheibe diesen Mangel bereits beim Einbau und es hat direkt nach dem Einbau offenbar niemanden so sehr gestört, dass auf eine Mängelbehebung bestanden wurde.

Zitat:

@FranziskaW schrieb am 29. März 2024 um 14:18:23 Uhr:


Ich habe das gerade an unserem Polo, den wir letztes Jahr im Februar bei einem Volkswagenhändler gekauft haben. Im Januar ging plötzlich die Rückfahrkamera nicht mehr. Da lt. VW ein Steuergerät ausgewechselt werden muß (angebliche Kosten 3.500€), wollte der Händler das Fahrzeug zurücknehmen. Da er mir aber kein vergleichbares Fahrzeug anbieten konnte, repariert er es jetzt.

Es ist aber so, dass der Händler sich hier nicht aussuchen kann, ob er das Fahrzeug (oder was auch immer) repariert oder zurücknimmt, sondern der Käufer entscheidet, ob der Kaufgegenstand repariert wird oder der Händler / Verkäufer eine mängelfreie Sache zu liefern hat.

Das ist die Theorie, es immer durch zu setzen eine andere Sache.

Zitat:

@mgor schrieb am 29. März 2024 um 16:59:34 Uhr:



Zitat:

@FranziskaW schrieb am 29. März 2024 um 14:18:23 Uhr:


Ich habe das gerade an unserem Polo, den wir letztes Jahr im Februar bei einem Volkswagenhändler gekauft haben. Im Januar ging plötzlich die Rückfahrkamera nicht mehr. Da lt. VW ein Steuergerät ausgewechselt werden muß (angebliche Kosten 3.500€), wollte der Händler das Fahrzeug zurücknehmen. Da er mir aber kein vergleichbares Fahrzeug anbieten konnte, repariert er es jetzt.

Es ist aber so, dass der Händler sich hier nicht aussuchen kann, ob er das Fahrzeug (oder was auch immer) repariert oder zurücknimmt, sondern der Käufer entscheidet, ob der Kaufgegenstand repariert wird oder der Händler / Verkäufer eine mängelfreie Sache zu liefern hat.

Ja, das weiß ich. Der Händler hat es halt mal versucht, mir nach Möglichkeit ein weiteres Fahrzeug im Tausch zu verkaufen. Ich habe ihm die Möglichkeit gegeben, ein Tauschfahrzeug anzubieten. Da unser Polo aber sehr gut ausgestattet ist (Highline mit Navi, LED, Rückfahrkamera, Parklenkassi, Berganfahrassi etc. pp.) hat er kein vergleichbares Gebraucht-Fahrzeug anbieten können.
Insofern repariert er jetzt.

Zitat:

@navec schrieb am 29. März 2024 um 16:24:31 Uhr:


Die Frage bleibt m.E. imer noch:
Handelt es sich um einen Mangel, der unter die Gewährleistung fällt?
Das müsste erst einmal "offiziell" fest gestellt werden. VW redet sich ja in ähnlichen Fällen gerne mit "Stand der Serie" o.ä. heraus.

Offenbar hattest du die Unregelmässigkeit in der Scheibe ja offenbar selbst erst bemerkt, als du das Auto bereits benutzt hattest.
Zudem hatte die Scheibe diesen Mangel bereits beim Einbau und es hat direkt nach dem Einbau offenbar niemanden so sehr gestört, dass auf eine Mängelbehebung bestanden wurde.

Naja, aber da der Händler ja jetzt schon 500€ oder die SB bei Tausch anbietet, scheint er es auch als Mangel zu betrachten, oder? Sonst hätte er von vornherein abgelehnt. Ich vermute, dass jetzt erstmal versucht wurde, den Kunden (mich) mit einem „gütigen“ Angebot abzuspeisen, vllt in der Hoffnung, dass ich nicht weiter nachbohre.

Aber ich werde es einfach mal versuchen und die hier genannten § bzw. dem Händler mal einen Auszug aus seinen eigenen AGBs vorlegen.

Und ich muss schon sagen, dass eine Macke in der Windschutzscheibe durchaus auch ein sicherheitsrelevanter Aspekt ist. Ist ja nicht so, dass ich mich wegen einer knarzenden Mittelarmlehne beschwere.

Danke euch jedenfalls für die durchaus ermutigenden Hilfestellungen, werde berichten.

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