H Kennzeichen und Euronorm
Moin 🙂
Eigentlich war mein 300TE ja grade erst beim TÜV und da habe ich mir gedacht, für die Steuerersparnis von 27€ im Jahr lohnt sich dass nicht mit neue Kennzeichen, Gebühren, etc. und hab gesagt H Kennzeichen will ich nicht.
Mit Hinblick auf die aktuelle poltische Lage bezüglich der nächsten Bundestagswahl habe ich mir dass dann doch nochmal anders überlegt und heute eben dass H Gutachten machen lassen, reine Formsache...
Dann habe ich gesehen, dass da die Abgasemissionsschlüsselnummer von 426 auf 0098 umgetragen wird und der Abgasschlüssel von meinem Euro 2 Fahrzeug auf "Oldtimer" geändert wird.
Dann ist ja mein Euro 2 weg ^^
Dann darf ich in Belgien, Frankreich, Italien, Schweiz, nicht mehr in die Umweltzonen.
Ich mein, ob man dass braucht? War ich ja die letzten 2 Jahre überall, aber mit meinem 1977er Diesel Euro nix, aber ich denk mal, schaden kann dass nicht ...
Ich hab mir dann extra eintragen lassen nach §13 Abs 1 FZV:
Feld 14.1;14: ehem.national.Abgasklasse 0426; S-ARM EURO 2, G:92/97***
Nur, dass wenn ihr ins Ausland wollt, ihr dran denkt 🙂
23 Antworten
Hab das auch letztes jahr alles gemacht H Kennzeichen. Hab auch den twin tec kaltlaufregler drin auf Euro 2 . Ist eh ohne Funktion bleibt deshalb auch drin.
Ändern sich die Abgasgrenzwerte, wenn von Euro 2 (nachgerüsteter KLR) auf Euro 1 zurückgerüstet wird?
...mein 92er 300E hat letztes Jahr die AU extrem knapp nicht bestanden und seitdem steht er in der Garage ...
Dieses Jahr würdeich dann doch eine H-Abnahme machen lassen:
Würde er die Euro 1 AU evtl. bestehen, d.h. sind die Grenzwerte etwas höher als bei Euro 2?
Nein,
die Grenzwerte sollten IMHO beides mal die gleichen sein, eben die für geregelten Kat.
Gruß,
Lasse
Rückrüsten kann man doch eh nicht, oder ?
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Wenn man den KLR austragen lässt, ist der doch automatisch wieder in 1, oder?
Das ist nicht erlaubt, das macht dann wohl auch kein TÜV oä. Man kann nicht auf eine schlechtere Schadstoffklasse rückrüsten.
Der KLR hat doch auf die Abgasuntersuchung gar keinen Einfluss.
Der KLR ist dafür zuständig die Abgase während des Warmlaufens des Motors zu reduzieren wenn der Kat noch nicht vollständig arbeitet...und genau das ist auch der Unterschied Euro 1 zu Euro 2
Bei der AU wird mit heißem Kat gemessen. Wenn der Wagen nicht durchkommt, ist der KLR selbst wohl nicht das Problem.
Zitat:
@Frankyboy379 schrieb am 21. Januar 2022 um 13:18:40 Uhr:
Der KLR hat doch auf die Abgasuntersuchung gar keinen Einfluss.
Der KLR ist dafür zuständig die Abgase während des Warmlaufens des Motors zu reduzieren wenn der Kat noch nicht vollständig arbeitet...und genau das ist auch der Unterschied Euro 1 zu Euro 2Bei der AU wird mit heißem Kat gemessen. Wenn der Wagen nicht durchkommt, ist der KLR selbst wohl nicht das Problem.
Danke!
Ich hatte gehofft, dass sich die Werte zwischen Euro1 und 2 unterscheiden 🙁
Zitat:
@MirkoMunich schrieb am 21. Januar 2022 um 08:50:56 Uhr:
Rückrüsten kann man doch eh nicht, oder ?
Doch, das ist möglich. Rückrüstung auf Serienstand. Entweder anhand der Fahrzeug-ABE oder noch besser mit der ABE des Kaltlaufreglers.
@Frankyboy: Den KLR hatte ja auch niemand in Verdacht. Aber er hätte eben lediglich die Rückrüstung auf Euro 1 ermöglicht.
Gruß,
Lasse