H-Kennzeichen und dann tiefer legen ??

Hallo !

Suche mir grade einen Manta A oder Kadett C.

Wenn ich den (original) n H-Kennzeichen verpasse.... darf ich den dann tiefer legen und breitreifen rauf machen ????
also würde die sachen alle aufheben , um den originalzustand wieder herstellen zu können....aber darf man ein PKW mit H Kennzeichen überhaupt so umbauen ???

ich mein, das wird wahrscheinlich nicht wirklich jmd interessieren, wenn ich damit 1000 km im Jahr nur sonntags rum fahre.... aber theoretisch wäre das doch illegal...oder ???

Beste Antwort im Thema

Moin,

Lies bitte GENAU was ich sage ! Ich sage überhaupt nicht, dass dein Auto ORIGINAL ist. Du kannst daran alles das dran umbauen, das in irgendeiner Art und Weise zeitgenössisch ist und was du "beweisen" kannst. Und da geht, wenn wir ehrlich sind, bei den meisten Autos, im Speziellen bei US Fahrzeugen und 70/80er Jahre Fahrzeuge eine GANZE MENGE. Häufig werden Dinge die bis 10 Jahre nach Einstellung der Baureihe gemacht werden konnten noch als zeitgenössisch angesehen, ABER hier rennen wir schon durchaus in den Ermessensspielraum des Prüfers rein.

Eine Eintragung in die Papiere sagt aber zuerst einmal nur : Dieser Umbau ist KONFORM mit der STVZO bzw. FZO. Die Aussage, dass dieser Umbau zeitgenössisch und damit "07er" und "H-Kennzeichen" konform ist, wird dadurch ERSTMAL gar nicht ausgesagt. Im Gegenzug schließt eine Eintragung die konformität auch nicht aus.

Das heißt : Ein Umbau der eingetragen ist, KANN zeitgenössisch sein, muss es aber nicht. Obwohl du mit einem 4L 24V Motor in einem Opel GT völlig RECHTENS am Verkehr teilnehmen darfst, wirst du damit trotzdem keinen "H-Segen" erhalten und wenn der PRÜFER bzw. Beamte sich auskennt, auch kein 07er Kennzeichen. Wenn du im Bestandschutz läufst, kann dir das Kennzeichen bei einer nachträglichen Modifikation auch entzogen werden.

Also : Die Aussage ist NICHT, dass ein UMGEBAUTES und TÜV abgesegnetes Auto nicht H oder 07er Fähig ist, sondern das der TÜV Segen nicht automatisch auch "H oder 07" bedeuten muss.

Und das mit der Versicherung ... AUCH genau lesen. Da steht nicht, das JEDE Modifikation gemeldet werden muss, weil sie ein HÖHERES Risiko für die Versicherung darstellt, sondern DAS dies durchaus passieren KANN!

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


also an meinem 07er wagen ist alles eingetragen. wiso sollte es da ne mängelkarte geben? weil nixmehr original ist? ok ich hab meine 07er nummer eben noch vor dem grossen schlag im märz2007 gehabt. aber wie bitte soll das gehen?

alles was vor 03/07 gemacht wurde ist ok und alles was danach alus und fahrwerk bekommen hat ist nicht zulässig?

€dit
zum thema versicherung....nochmals die frage: WAS ist an n bissle alufelgen den "erhöhtes sicherheitsrisiko" meldungspflichtig? dann müssten 70% aller zugelassenen autos oder noch mehr nichtmehr versichert sein. den n bissle alus hat heutzutage jeder neuwagen drauf.

@Sotiris ... Es geht nicht darum, ob das REVERSIBEL ist oder nicht. Im Grunde ist alles, mit mehr oder weniger Aufwand reversibel. Bewertet wird nur und ausschließlich der IST Zustand. Gab es Felgen dieses Stils, dieser Dimension mit dieser Bereifung Anno dazumals auf dem Manta A. Soll heißen ... 15 Zoll ATS Felgen mit 205er Bereifung ... stellen vermutlich kein Problem dar. 19 Zoll Niederquerschnitts-Chrom-BlingBling-Felgen, die es damals für diese Autos nicht gab ... stellen dann ein Problem dar. Die "Dimension" der Tieferlegung ist auch gar nicht das Thema ... man konnte auch 1975 schon 100mm Tieferlegen ... nur müßtest du eben die damaligen Techniken verwenden und zeigen können, das XYZ das damals schon gemacht hat.

Auch bei deinen Beispielen bzgl. Verbreitern etc.pp. DAS kommt drauf an. In den 70er Jahren und in den 80er Jahren wurden Manta, Capri, 02er BMW und Co. eben entsprechend verbreitert. Das ist nachweisbar zeitgenössisch, als Beleg dienen da unglaubliche Mengen an Fotos von Tourenwagenrennen. Da sagt ein entsprechend informierter TÜV Beamter zwar vielleicht mit dem Kopf schütteln, aber wenig Argumente bzgl. des H-Kennzeichens vorbringen können. Eben WEIL es das ja gegeben hat. Geht selbst beim 107er SLC oder beim 123er Mercedes, damals gab es schon Brabus und AMG 😉

Und so unter uns ... eine so extreme Tieferlegung wie du sie da vorhast ... tut dem Manta nicht gut. Eine 30er oder 40er Tieferlegung wird dem Fahrspass sicher erhöhen, eine 70er oder 80er Tieferlegung wird das Auto einfach nur kaputt machen, da die Karosseriestruktur dadurch einfach todgekloppt wird. Also übertreib es da mal nicht.

Und richtig ... die 07 dient NICHT dem Spazierenfahren. Das H eigentlich auch nicht, aber da ist es immerhin nicht ausdrücklich VERBOTEN, also kann man dir da normalerweise nichts (ausser du stellst dich unglaublich BLÖD an!).

MFG Kester

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Moin,

Die Antwort ist schlicht und einfach NEIN !

Zitat aus der 49. Ausnahmeverordnung :

"Kraftfahrzeuge und Anhänger, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und kein amtliches Kennzeichen, wenn rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden.

Ein Käfer mit einem Subarumotor von 2005 ist KEIN kraftfahrttechnisches Kulturgut, sondern ein modernes Hochleistungsfahrzeug mit alter Karosserie. Und da der Gesetzgeber sich SELBST aussuchen darf, WEN er subventioniert ... fällt dies heraus.

Und ERNEUT ... da du offenbar NICHT des Lesens mächtig zu sein scheinst ... von ORIGINAL redet hier NIEMAND. Niemand VERLANGT, dass ein Auto ORIGINAL ist. Es muss nur seine ZEIT repräsentieren, dann ist es ein KULTURGUT. Ansonsten ist es einfach nur ein ALTES AUTO, in diesem Fall mit MODERNEN Bauteilen, die es zu der Zeit, die es REPRÄSENTIEREN soll nicht gab. Ergo : Ein Spielzeug das seinen Besitzer befriedigt kann normal besteuert werden. Denn der Gesetzgeber möchte mit dieser Subvention FAHRZEUGE erhalten helfen, die MEHR Aussagen sollen, als ich bin der "Geilste", sie sollen ZEIGEN wie Mobilität z.B. um 1960 aussah!

Gruß Kester

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


auch hier lese ich nix von original oder zeitgenösisch oder sonstigem. ich lese nur "ERHALTUNGSWÜRDIG"....

und ein 59er ovali käfer mit 2005er impreza motor ist genaus erhaltenswürdig wie n 85er verrosteter yugo oder ne vergammelte heckflosse.

Hallo Kester!

Ich fürchte, man will Dich hier nicht verstehen.

Eigentlich geht es meines Verständnisses nach in diesem Thread darum, einen getunten Altwagen möglichst billig im Alltag bewegen zu können.

Dass dies nicht die Intention der H-Zulassung ist, dürfte klar sein. Da hilft es auch nichts, über irgendwelche Grenzen von "original" u.s.w. zu diskutieren.

Ein Wohlverhalten der wirklichen Oldtimerfans (und damit sind mit Sicherheit nicht nur die weißhaarigen Mercedes-besseralsneurestauriert-Fahrer gemeint, sondern alle, die Freude an alter Technik haben und diese erhalten und nutzen möchten) ist aktuell wichtiger denn je, um die H-Zulassungsregelung weiterhin erhalten zu können und auch die Einfahrt in Umweltzonen für H-Fahrzeuge als Ausnahmeregelung durchzusetzen.
Wenn lauter aufgemotzte Prolo-Mantas mit H-Kennzeichen durch die Städte jagen, wird das halt nichts. Daher würde ich dem TE empfehlen, sich einfach gleich ein richtiges Auto zu kaufen, das im Originalzustand schon Freude macht. Ich empfehle hier eine Alfa Romeo Giulia 1600 oder eine Lancia Fulvia. Gute Fahrer lassen damit auch heute noch einiges stehen, die Autos sind günstig, sehen super aus und bedürfen keiner nicht-zeitgenössischen Tieferlegung, um vernünftig um die Ecken zu kommen.

Wem es aber nicht um die Oldtimerrei, sondern um billiges Heizen geht, der möge sich doch bitte einen Golf 3 GTI mit G-Kat kaufen, diesen über seine Oma versichern und uns anderen die H-Kennzeichenregel nicht versauen!

Gruß,
M.

Hallo Kester und matzehinrichs,
ich hab´s aufgegeben dagegen anzuschreiben: wir haben hier doch schon Leute erlebt, die beim Thema H-Kennzeichen Pflege des Kulturgutes mit "möglichst täglich und viel damit herumfahren" übersetzt haben.
Einige hier können sich überhaupt nicht vorstellen, dass bestimmte juristische Begriffe eben eine definierte Bedeutung haben und meinen dann, IHRE Definition sei "doch genauso richtig".
Ich sehe auch die Gefahr, dass demnächst dann - analog zu der vorgenommenen Verschärfung der 07-er Regelung - auch die H-Regeln nochmal verschärft werden - dann wird natürlich das Geschreie groß sein; dass genau die o.a. Haltung MITverantwortlich dafür ist wird natürlich dann auch wieder bestritten werden.

hallo!
möchste mich als treat-esteller nochma zu wort melden...

ist jetzt doch ein Manta B geworden, alles original bis jetzt !

ich möchte das auto gern auf 7 oder 8x13 ATS Classic incl. Fahrwerk umbauen und dann auf H-Kennzeichen anmelden, falls das möglich ist!
wenn nicht, lass ich das mit dem fahrwerk sein und nehme nur die felgne (oder auch andere) dies damals schon gab.

ich möchste damit auch keinesweg im alltag damit rumfahren, wie mein vorredner sagte, also ich will nur an sonntagen bei schönen weitter fahren, und möchte auf gar keinen fall hier irgendwie als jmd bezeichnet werdn, der versucht einen alltagswagen als Historischen zu benutzen um so steuern zu sparen.

mir gehts doch nur darum, die optik zu verschönen und mantas wurden ja auch schon früher tiefer, breiter härter gebaut und was ich vorhabe ist also nix neues, da ja fast jeder manta früher getunt wurde !

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Hallo Sotri....hallo Threadersteller😉 !
1) Erstmal Glückwunsch dazu dass Du Dir einen Oldie gekauft hast!
2) Ich hoffe Du hast Dich jetzt nicht durch mein letztes posting angesprochen gefühlt: das galt eher einigen der zwischendurch erfolgten posts!
3) Deine Idee ist völlig richtig: so einen Wagen nimmt man "für die schönen Stunden", für den Alltag hat man was anderes!
4) Bzgl. H: Dann müsste Deiner schon einer von den frühen sein: der B wurde ja AFAIR von Mitte der 70-er bis Ende der 80-er gebaut: ein 79-er z.B. könnte dann nächstes Jahr das H-Kennzeichen erhalten.
4) Über das Thema was für H geht und was nicht hat Kester ja schon ne ganze Menge geschrieben: grundsätzlich ist es immer sinnvoll VOR den mods mal mit den Herren vom TÜV zu quatschen - das erspart einem viel Ärger bei der Abnahme. Und wenn man GARNICHT zusammen kommt - vielleicht ist der Zuständige in der Nachbarstadt zugänglicher..
5) Es ist DEIN Wagen, mach es so wie DU ihn haben willst; ICH fände es schöner ihn "unbehandelt" zu lassen: such mal nicht umgebaute Manta, die sind inzwischen IMHO viel rarer als die tiefer-breiter-härter-Teile, aber nochmals: DIR muss er gefallen!
6) Viel Spaß mit dem Teil ( mein Cousin hatte damals den GT/E und war damit der schnellste in seinem Heimatort - so ändern sich die Zeiten!) !

ok... 😉

also dass er 30 jahre alt sein muss, is ja klar... nur der vorbesitzer sucht grade noch den fahrzeugbrief, aber er ist maximal 1980 , könnte aber auch 78 oder 79 sein...muss halt n neuen brief anfordern und mit der anmeldung nach n bisschen warten evtl.

bei ebay gibts z.b. KAW fahrwerke (auch andere...) 40, 60, 80 oder 100 mm...
wie sind denn die erfahrungen, ob man ein fahrwerk, was es damals evtl noch nicht gab , dass man sowas eingetragen bekommen?
oder weiß jemand, welche fahrwerke damals schon produziert wurden...?

werde morgen eh mal mit nem tüv - ingenieurr drüber sprechen 😉

Ich vermute mal stark 100mm dürfte in die Kategorie "unfahrbar" gehören....
Ich MEINE Opel habe damals viel mit Bilstein zusammengearbeitet; mail die ( oder natürlich auch KW ) einfach mal an und frag nach - evtl. auch mal Irmscher oder Steinmetz fragen was die denn damals so verbaut haben: mit den Unterlagen hast Du dann auch eher Chancen beim TÜV!
Bei "neuen" Systemen, womöglich von Firmen die´s damals noch gar nicht gab sieht´s (zu Recht) schlecht aus.

Ich möchte noch eines zu bedenken geben:

Egal wie gut erhalten der Wagen ist - seine Struktur hat bereits aufgrund der Alterung gelitten. Wird jetzt beim Tieferlegen übertrieben, so das zu wenig Federweg übrig bleibt, wird dir in relativ kurzer Zeit der Wagen unterm Hintern zerbröseln. Je tiefer du ihn legst, um so mehr hast du eine Dauerbaustelle.
Mit tieferlegen allein ist es leider nicht getan. Du musst schon die Struktur von Fahrwerk und besonders Aufbau stabilisieren, sonst kannst du bei jeder groben Unebenheit der Strasse hören, wie sich dein Auto verzieht. Mit ein Grund, weshalb ich von bereits verbastelten Fahrzeugen, egal wie alt, die Finger lassen würde.

Erinnert mich an mein erstes ADAC-Sicherheitstraining irgendwann Anfang der 80-er (mein GOTT ist das lange her😰):
mit dabei ein Ford Taunus mit VIEL tiefer-breiter-härter: bei der zweiten Vollbremsung stand der vorne SEHR X-beinig da - nicht auszudenken wenn das auf der Straße passiert wäre.

Aber so ist es eben - macht man das Auto zu hart, leidet die Struktur 😉

ja...aber im moment hätte ich es halt gern n bisschen tiefer und 7x13 oder 8x13 felgen oder sowas drauf....

wenn ichs dann wieder original haben möchte, kann ich ja felgen und fahrwerk wieder original machen 😉 hebe ja alles auf!

hab auch nicht vor was zu verändern, was ich nicht mehr (oder schwer) zum originalzustand machen kann 😉

@ SotiriosKyrgiakos

Ich will dir deinen Wunsch nicht madig machen. Wenn du es so haben willst - ok!
Nur wenn du beim tieferlegen übertreibst brauchst du die Teile nicht aufzubewahren, denn sie werden später nicht mehr passen. Der derzeitige Wagen meines Sohnes wird den nächsten TÜV auch nur mit kaum noch vertretbaren Aufwand schaffen, weil er unter dem kaum noch vorhandenen Federweg zu sehr gelitten hat.

Moin,

Am einfachsten wird es sein, wenn du dich mal mit Mantzel, Steinmetz oder Irmscher auseinandersetzt. DIE haben damals schon Fahrwerke für den Manta angeboten. Gab es von denen Federn für eine 30mm Tieferlegung ... dann wird das auch bei einem anderen Federlieferant wenig Diskussionen geben. Schließlich ist die Technologie ja identisch.

Gegen eine Modifikation mit AUGENMASS und Verstand spricht auch nichts. Kannst du machen. Aber glaub' mir mal 😉 Wenn du nicht RICHTIG Geld ins Fahrwerk stecken willst ... solltest du bei 30 mm schicht machen. Sieht gut aus und fährt sich meistens auch gut. Alles was darüber hinnaus geht ... bedarf starker weiterer Modifikationen (Domstrebe, ggf. Verlegung von Aufhängungspunkten etc.pp.)

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von SotiriosKyrgiakos


ok... 😉

also dass er 30 jahre alt sein muss, is ja klar... nur der vorbesitzer sucht grade noch den fahrzeugbrief, aber er ist maximal 1980 , könnte aber auch 78 oder 79 sein...muss halt n neuen brief anfordern und mit der anmeldung nach n bisschen warten evtl.

bei ebay gibts z.b. KAW fahrwerke (auch andere...) 40, 60, 80 oder 100 mm...
wie sind denn die erfahrungen, ob man ein fahrwerk, was es damals evtl noch nicht gab , dass man sowas eingetragen bekommen?
oder weiß jemand, welche fahrwerke damals schon produziert wurden...?

werde morgen eh mal mit nem tüv - ingenieurr drüber sprechen 😉

was mich bisserl irritiert ist, warum hier eigentlich über H nachgedacht wird, warum das Fahrzeug nicht einfach "normal" als saision anmelden? Hubraum 2l? bei 25,60 und nur 6-8 Monaten zulassung sind 300€ steuer?

zum Fahrwerk, 7 und 8x13 geht mE i.o. allerdings wirds mit den reifen ein problem
1. reifenquerschnitt, früher wurden hauptsächlich Balloonies gefahren (Große querschnitte)
2. reifengröße darf für H max. eine (zwei?) nummer größer sein

vornewirst dafür komplett gekürzte federbeine brauchen. und wie hier schon erwähnt wurde wird dir bei zu extremen fahrwerk die Karosserie durchgeknetet.
von der Flucht der Kardanwelle garned geredet 🙂

btw. anhand der VIN kann man das Modelljahr herausfinden 😉

mein tip normal zulassen 30-40mm Fahrwerk und nette 15" (195/50?)

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