H-Kennzeichen und dann tiefer legen ??

Hallo !

Suche mir grade einen Manta A oder Kadett C.

Wenn ich den (original) n H-Kennzeichen verpasse.... darf ich den dann tiefer legen und breitreifen rauf machen ????
also würde die sachen alle aufheben , um den originalzustand wieder herstellen zu können....aber darf man ein PKW mit H Kennzeichen überhaupt so umbauen ???

ich mein, das wird wahrscheinlich nicht wirklich jmd interessieren, wenn ich damit 1000 km im Jahr nur sonntags rum fahre.... aber theoretisch wäre das doch illegal...oder ???

Beste Antwort im Thema

Moin,

Lies bitte GENAU was ich sage ! Ich sage überhaupt nicht, dass dein Auto ORIGINAL ist. Du kannst daran alles das dran umbauen, das in irgendeiner Art und Weise zeitgenössisch ist und was du "beweisen" kannst. Und da geht, wenn wir ehrlich sind, bei den meisten Autos, im Speziellen bei US Fahrzeugen und 70/80er Jahre Fahrzeuge eine GANZE MENGE. Häufig werden Dinge die bis 10 Jahre nach Einstellung der Baureihe gemacht werden konnten noch als zeitgenössisch angesehen, ABER hier rennen wir schon durchaus in den Ermessensspielraum des Prüfers rein.

Eine Eintragung in die Papiere sagt aber zuerst einmal nur : Dieser Umbau ist KONFORM mit der STVZO bzw. FZO. Die Aussage, dass dieser Umbau zeitgenössisch und damit "07er" und "H-Kennzeichen" konform ist, wird dadurch ERSTMAL gar nicht ausgesagt. Im Gegenzug schließt eine Eintragung die konformität auch nicht aus.

Das heißt : Ein Umbau der eingetragen ist, KANN zeitgenössisch sein, muss es aber nicht. Obwohl du mit einem 4L 24V Motor in einem Opel GT völlig RECHTENS am Verkehr teilnehmen darfst, wirst du damit trotzdem keinen "H-Segen" erhalten und wenn der PRÜFER bzw. Beamte sich auskennt, auch kein 07er Kennzeichen. Wenn du im Bestandschutz läufst, kann dir das Kennzeichen bei einer nachträglichen Modifikation auch entzogen werden.

Also : Die Aussage ist NICHT, dass ein UMGEBAUTES und TÜV abgesegnetes Auto nicht H oder 07er Fähig ist, sondern das der TÜV Segen nicht automatisch auch "H oder 07" bedeuten muss.

Und das mit der Versicherung ... AUCH genau lesen. Da steht nicht, das JEDE Modifikation gemeldet werden muss, weil sie ein HÖHERES Risiko für die Versicherung darstellt, sondern DAS dies durchaus passieren KANN!

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


also an meinem 07er wagen ist alles eingetragen. wiso sollte es da ne mängelkarte geben? weil nixmehr original ist? ok ich hab meine 07er nummer eben noch vor dem grossen schlag im märz2007 gehabt. aber wie bitte soll das gehen?

alles was vor 03/07 gemacht wurde ist ok und alles was danach alus und fahrwerk bekommen hat ist nicht zulässig?

€dit
zum thema versicherung....nochmals die frage: WAS ist an n bissle alufelgen den "erhöhtes sicherheitsrisiko" meldungspflichtig? dann müssten 70% aller zugelassenen autos oder noch mehr nichtmehr versichert sein. den n bissle alus hat heutzutage jeder neuwagen drauf.

@Sotiris ... Es geht nicht darum, ob das REVERSIBEL ist oder nicht. Im Grunde ist alles, mit mehr oder weniger Aufwand reversibel. Bewertet wird nur und ausschließlich der IST Zustand. Gab es Felgen dieses Stils, dieser Dimension mit dieser Bereifung Anno dazumals auf dem Manta A. Soll heißen ... 15 Zoll ATS Felgen mit 205er Bereifung ... stellen vermutlich kein Problem dar. 19 Zoll Niederquerschnitts-Chrom-BlingBling-Felgen, die es damals für diese Autos nicht gab ... stellen dann ein Problem dar. Die "Dimension" der Tieferlegung ist auch gar nicht das Thema ... man konnte auch 1975 schon 100mm Tieferlegen ... nur müßtest du eben die damaligen Techniken verwenden und zeigen können, das XYZ das damals schon gemacht hat.

Auch bei deinen Beispielen bzgl. Verbreitern etc.pp. DAS kommt drauf an. In den 70er Jahren und in den 80er Jahren wurden Manta, Capri, 02er BMW und Co. eben entsprechend verbreitert. Das ist nachweisbar zeitgenössisch, als Beleg dienen da unglaubliche Mengen an Fotos von Tourenwagenrennen. Da sagt ein entsprechend informierter TÜV Beamter zwar vielleicht mit dem Kopf schütteln, aber wenig Argumente bzgl. des H-Kennzeichens vorbringen können. Eben WEIL es das ja gegeben hat. Geht selbst beim 107er SLC oder beim 123er Mercedes, damals gab es schon Brabus und AMG 😉

Und so unter uns ... eine so extreme Tieferlegung wie du sie da vorhast ... tut dem Manta nicht gut. Eine 30er oder 40er Tieferlegung wird dem Fahrspass sicher erhöhen, eine 70er oder 80er Tieferlegung wird das Auto einfach nur kaputt machen, da die Karosseriestruktur dadurch einfach todgekloppt wird. Also übertreib es da mal nicht.

Und richtig ... die 07 dient NICHT dem Spazierenfahren. Das H eigentlich auch nicht, aber da ist es immerhin nicht ausdrücklich VERBOTEN, also kann man dir da normalerweise nichts (ausser du stellst dich unglaublich BLÖD an!).

MFG Kester

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und nochmals:

bei den ALTEN 07er kennzeichen zuminderst spielt es KEINE ROLLE ob der wagen original ist oder auch nicht. wiso auch? war ja kein kriterium.

Moin,

Das ist nicht richtig. Die entsprechende Forderung stand auch damals schon in der Ausnahmeverordnung drin. Nur hat das nachdem das Kennzeichen erstmal dran war ... keiner mehr kontrollieren können.

MFG Kester

Hi,

man kann ein 07er Kennzeichen durchaus auch wieder verlieren. Wegen schrauben des selben an eine verbastelte Warze. Wenn die Polizei bei der ganz normalen Verkehrkontrolle eines Fahrzeuges mit 07er Nummer feststellt, daß das Ding ein einziger Verstoß gegen die Verkehrsicherheit/ die StVZO ist, ist die Nummer weg, wegen erwiesener UNZUVERLÄSSIGKEIT des Halters!
Es spielt durchaus eine Rolle, wie original das Auto ist. (Bezogen auf die Fahrzeugpapiere.) Übertrieben gesagt, null Bodenfreiheit, offene Ansaugtrichter, Brüllrohre ohne Dämpfer, aufgesägter Cabrioumbau, Porsche6- Zylinder im Heck mit Serienbremsen etc. sind sehr geeignet, um seine 07er in die Tonne treten zu dürfen.

***

Zitat: "es obliegt EINZIG UND ALLEIN dem gutachter ob dein auto h kennzeichen tauglich ist oder net."

Nein. Dafür gibt es einen verbindlichen Anforderungskatalog. Wir haben zwar einen Ermessenspielraum, aber der erlaubt keinem Prüfer, einen 4L 24V im besagten Opel GT für H- Kennzeichentauglich zu befinden.

Zitat: "ist das ein motorsport freak dann gibts auch mit ü bügel, breiten felgen, tiefergelegt, doppelvergaser und gfk breitbau n h kennzeichen. da gibts genug beispiele. es muss eben nur der prüfer das vertreten können."

Das hat nichts mit Motorsportfreak zu tun. Entweder muß der eingetragen Umbau belegbar bereits innerhalb von zehn Jahren nach der Erstzulassung erfolgt sein, dann darf das Auto auch ganz, ganz wunderlich aussehen 🙂 oder es muß sich um eine Verwandlung mit klassischen zeitgenössischen Komponenten handeln. Ein stilecht umgebauter Manta B 1978er ist H- Kennzeichen würdig, wenn alle Anbauteile vom Käfig bis zu den Vergasern auch 1988 schon erhältlich waren. Es ist essentiell, alles an zeitgenössischen Katalogen, Prospekten etc. zu diesen Umbauten mitzubringen, was man hat, denn es wird kein Prüfer jedes Modell und insbesondere das seinerzeitige Zubehör dafür kennen können. Das betrifft insbesondere die optische Verwandlung in ein Sondermodell. Als der betreffende Manta vom Band rollte, wurde ich für meinen Teil gerade eingeschult. Also wenn es einen zartrosametallic Manta B mit grünem Interrieur seinerzeit gab, ist es optimal, das Werbeprospekt dem Prüfer auf den Schreibtisch zu legen.

Zitat: "ist eine sehr schwammige formulierung das ganze. den was ist zeitgenössisch?"

Das wurde zur Genüge beantwortet.

Zitat: "an 1er golf´s und mini coopern wurde schon vor 30 jahren gern gebastelt, tiefergelegt und verbreitert...also ist es da zeitgenösisch und bei einem toyota carina gleichen baujahrs eben nicht?"

Das Modell ist völlig wurscht. Die Carina darf gerne getunt sein. z.B.: Tieferlegung? Kein Problem, man mußte das Fahrwerk nur auch damals schon kaufen können. Und wenn da ein aktuelle H&R drin steckt, sollte man vorher H&R um entsprechende Bestätigungen ersucht haben, daß es seinerzeit genau dieses Fahrwerk auch schon zu kaufen gab.

Es geht nur einfach nicht, mit einem 1976er Golf I zu ATU oder D&W zu fahren, ein paar Lexusstyle- Rückleuchten reinzupacken, schicke neue Alus zu kaufen (neuestes Design! Topmodern!) und ein Gewindefahrwerk von einer Firma dabei zu tun, die es 1986 noch gar nicht gab und dann auf ein H- Kennzeichen zu hoffen, egal wie gut das Auto auch zurecht gemacht sein mag. Kapische?

Grüße: Markus

der zustand des fahrzeuges hat VOR 2007 keinen interesiert!

ich zitiere aus dem kriterien von damals um diese nummer zu bekommen:
- 20 jahre alt
- alltagswagen vorhanden
- punkteauskunft
- pol. führungszeugniss

ich lese da nichts von ORIGINAL?

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Jede Zulassungsstelle und wohl auch die Polizei hat ihre zusätzlichen Dienstanweisungen zum Umgang mit der 07er gehabt, kenne ich zumindest von NRW so. Oft wurden 07er auch ähnlich behandelt wie rote Händlernummern.
Auch seinerzeit hätten bei einer allgemeinen Verkehrkontrolle auch damals nicht eingetragene Umbauten - damit meine ich nicht den H- zustand, sondern Änderungen an sich - auf jeden Fall zu Diskussionen mit der "Rennleitung" geführt.
Zumindest in NRW.

Grüße: Markus

Hallo !
Das wurde sehr wohl überall anders gehandhabt!
Ich fahre seit 6 Jahren 2 völlig umgebaute Polos auf 07er .Diese besitze ich seit 20 Jahren!
Bei der Zuteilung der Nummer waren lediglich ein Punkteauszug und das Führungszeugnis nötig.Außerdem brauchten beide Autos eine gültige HU .Beides war kein Problem da alle Umbauten eingetragen sind.
Man konnte aber auch ohne HU mit einem beim Tüv erhältlichem Fahrsicherheits-atestes die Zulassung bekommen.Dabei war es völlig unwichtig ob Umbauten eingetragen waren oder nicht ,es ging nur um die Fahrsicherheit.Ein Freund hat so seinen nicht eingetragen Polo4 16V Motor im 1er Polo ohne Probleme mit dem Atest völlig legal auf 07er zugelassen bekommen.........
Ach ja ,bevor jetzt irgendjemand was von Bastelkarre spottet.
Alle Autos sind bei mir im absoluten top Zustand ,den 90 % aller H- zugelassenen Autos oft nicht erreichen.Max Fahrleistung pro Jahr 300 km um Standschäden zu vermeiden........

Gruss Stefan

moin
und was lernen wir daraus?
dieser thread beweist nur mal wieder eingänglich warum
die verschärfung des 07 kennzeichen nötig war.
kein wunder das die kriterien verschärft wurden,
denn für solche umbauten wurde das 07ner nicht gemacht.
vielen dank an alle umbaufreaks die dafür gesorgt haben das das 07 faktisch tot ist.
herzlichen glückwunsch😠

mfg

Hallo !
Genau mit dieser Antwort hatte ich gerechnet.
Mit welcher Arroganz kann hier behauptet werden das ich das 07er Kennzeichen zu unrecht fahre.Ich habe zwei 30 Jahre alte Fahrzeuge die in einem top zustand sind und nur weil sie nicht original sind soll mir das Kennzeichen nicht zustehen!Ich habe die Autos nicht nach der Zuteilung umgebaut ,die letzten Eintragungen liegen schon 14 Fahre zurück!Deshalb können das doch auch Liebhaberfahrzeuge sein.
Mal davon abgesehen das meine KM-Fahrleistungen von 300km im Jahr absolut lächerlich sind. Wenn ich da an die ganzen Karren mit 07er Nummer denke die mir Morgens auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Supermarkt oder Baumarkt-Parkplatz begegnen!
Da hat die Änderung doch nichts gebracht.
Aber vieleicht sollte ich mal genau diese Fahrzeuge der zuständigen Zulassungsbehörde melden ............
Gut finde ich, das durch die Verschärfung der Zulassung die Leute ausgebremst werden die wide Umbauten ohne Abnahme so auf die Straße gebracht haben.Das ging teilweise wirklich zu weit....

MFG. ein etwas verärgerter Stefan

Zitat:

Original geschrieben von ninjatune


moin
und was lernen wir daraus?
dieser thread beweist nur mal wieder eingänglich warum
die verschärfung des 07 kennzeichen nötig war.
kein wunder das die kriterien verschärft wurden,
denn für solche umbauten wurde das 07ner nicht gemacht.
vielen dank an alle umbaufreaks die dafür gesorgt haben das das 07 faktisch tot ist.
herzlichen glückwunsch😠

mfg

ROFL!!!

so dann zeigste mir mal bitte WO steht das ein 07er fahrzeug ORIGINAL sein muss! und zwar vor märz07! da bin ich jetzt mal richtig gespannt.

nix für ungut aber genau DIESES dumme gewäsch muss ich mir auf fast jedem old/yountimer treffen anhören! ist ja schön das es noch leute gibt die sich an originalteile beglücken....aber tankst du dann auch noch verbleiten sprit? den bleifrei ist auch nicht original! hast n kat drin? ist auch net original!

tschuldigung aber bei solchen stammtischparolen platzt mir echt der sack!

Moin,

Jetzt mach dir mal Gedanken darum, WER diese Aussage getroffen hat, und wen er da zitiert hat.

Denn ... DER ALLTAGSWAGEN ... wurde ausschließlich von den Versicherern gefordert, aus rechtlichen Gründen war das nicht notwendig. Die Forderung, das das Fahrzeug ERHALTUNGSWÜRDIG sein muss, war auch schon VOR 2007 in der Verordnung enthalten.

Die Frage ist nur ... WIE Grosszügig war der Sachbearbeiter oder der Gutachter! Es gibt Fälle, wo Landkreise SEHR großzügig waren und andere Landkreise, da wurde wegen ZEITGENÖSSISCHER Umbauten rumgemäkelt.

Und ... es sagt hier NIEMAND (!!!) das das Auto ORIGINAL sein muss. Sondern das UMBAUTEN auch bei Erstzulassungen bereits MÖGLICH GEWESEN sein müssen.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


der zustand des fahrzeuges hat VOR 2007 keinen interesiert!

ich zitiere aus dem kriterien von damals um diese nummer zu bekommen:
- 20 jahre alt
- alltagswagen vorhanden
- punkteauskunft
- pol. führungszeugniss

ich lese da nichts von ORIGINAL?

Wer sagt denn, das UMGEBAUTE Autos unrecht sein ?! Niemand. Es wird laufend gesagt : sie müssen ZEITGENÖSSISCH sein. Ein 02er BMW der Morgen auf originale Alpinateile umgebaut wird, wird den Segen für die 07 oder das H bekommen. Weil du diese Umbauten ja schon 1973 hättest durchführen können.

Zitat:

Original geschrieben von yellowbug


Hallo !
Genau mit dieser Antwort hatte ich gerechnet.
Mit welcher Arroganz kann hier behauptet werden das ich das 07er Kennzeichen zu unrecht fahre.Ich habe zwei 30 Jahre alte Fahrzeuge die in einem top zustand sind und nur weil sie nicht original sind soll mir das Kennzeichen nicht zustehen!Ich habe die Autos nicht nach der Zuteilung umgebaut ,die letzten Eintragungen liegen schon 14 Fahre zurück!Deshalb können das doch auch Liebhaberfahrzeuge sein.
Mal davon abgesehen das meine KM-Fahrleistungen von 300km im Jahr absolut lächerlich sind. Wenn ich da an die ganzen Karren mit 07er Nummer denke die mir Morgens auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Supermarkt oder Baumarkt-Parkplatz begegnen!
Da hat die Änderung doch nichts gebracht.
Aber vieleicht sollte ich mal genau diese Fahrzeuge der zuständigen Zulassungsbehörde melden ............
Gut finde ich, das durch die Verschärfung der Zulassung die Leute ausgebremst werden die wide Umbauten ohne Abnahme so auf die Straße gebracht haben.Das ging teilweise wirklich zu weit....

MFG. ein etwas verärgerter Stefan

Nocheinmal ... ein Auto muss NICHT ORIGINAL sein, sondern ZEITGENÖSSISCH !!! Lieb bitte das was geschrieben wird richtig. Oben stand schon : Ü-Rollkäfig etc.pp. KEIN Thema, wenn du das schon 1975 hättest machen können.

Auf den PASSUS Original willst NUR DU hinnaus. Niemand sonst redet von Original! Die Zauberworte lauten : Zeitgenössisch und Erhaltungswürdig!

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


ROFL!!!

so dann zeigste mir mal bitte WO steht das ein 07er fahrzeug ORIGINAL sein muss! und zwar vor märz07! da bin ich jetzt mal richtig gespannt.

nix für ungut aber genau DIESES dumme gewäsch muss ich mir auf fast jedem old/yountimer treffen anhören! ist ja schön das es noch leute gibt die sich an originalteile beglücken....aber tankst du dann auch noch verbleiten sprit? den bleifrei ist auch nicht original! hast n kat drin? ist auch net original!

tschuldigung aber bei solchen stammtischparolen platzt mir echt der sack!

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


nix für ungut aber genau DIESES dumme gewäsch muss ich mir auf fast jedem old/yountimer treffen anhören! ist ja schön das es noch leute gibt die sich an originalteile beglücken....aber tankst du dann auch noch verbleiten sprit? den bleifrei ist auch nicht original! hast n kat drin? ist auch net original!

tschuldigung aber bei solchen stammtischparolen platzt mir echt der sack!

Wenn du "dieses dumme Gewäsch" auf fast jedem Treffen zu hören bekommst, solltest du vielleicht mal überlegen, ob du die richtigen Treffen anfährst.

Solche Kommentare kriege ich nur höchst selten zu hören, obwohl mein "Dicker" deutlich sichtbare Veränderungen aufweist, ohne die er schon seit Jahren nicht mehr existieren würde. Der Umbau sorgt für eine weitere sinnvolle Nutzung und damit für den Fortbestand.

Viele interessieren sich gar nicht für das Fahrzeug, andere sind froh, überhaupt einen zu sehen, anzufassen, mal einzusteigen (ich bin da nicht zimperlich - dafür war er ja ursprünglich mal da), sich beim Starten einmal richtig durchschütteln zu lassen um dann dem Hämmern der Maschine zu lauschen - da war doch noch was - ach ja - Onkel Helmut hat so einen vor 35 Jahren jeden Tag gefahren, wenn er die Kunden belieferte.

Deshalb sind Treffen a la "Träume aus Chrom und Lack" für mich tabu. Isch haben keinen Chrom. 😁 Und der Lack ist eher ein Alptraum.
Ist halt ne alte ehemalige Speditionsziege für den Güternahverkehr.
Dafür beherrscht er etwas, was nur ganz wenige Teilnehmer solcher Treffen hinkriegen (mein persönlicher und ganz subjektiver Eindruck). Ich kann mit Standgas im 2. Gang ohne Bocken oder Stottern durch die Menschenmenge rollen, ohne sie zu vergasen, oder nach dem Treffen eine Öllache zu hinterlassen.

@rotherbach
und wo steht das umbauten zeitgenösisch sein müssen? WO bitte? btw das der umbau auch bei der erstzulassung möglich gewesen wäre? den § würde ich sehr gerne sehen 😉

btw wurde der alltagswagen von der zulassungsstelle gefordert. da ansonsten nicht nachgewiesen werden kann das man den 07er wagen nicht im alltag bewegt.

€dit
zum thema "deshalb wurde das 07er umgeändert"....da sollte man sich net die "umbauer" schnappen die eh nur einen bruchteil der zulassungen ausmachen...sondern eher die komiker die jeden sonntag mit ihrem 911er oder pagode daimler meinen einen schönen ausflug zu machen bei schönem wetter. wen ich mich hier an die steige im ort setze an einem schönen sonntag dann fahren da min 100autos mit 07er durch den ort....und zu nem treffen fahren die bestimmt net (den die hauptstrasse führ hier nur zu mehreren ausflugslokalen. DA würde ich mich beschweren!!!

Moin,

Deine Frage wurde hier MEHRFACH beantwortet. Aktuell steht es im (nach FZO) zu erfüllenden Anforderungskatalog drin. Vorher stand es in der Forderung "fahrzeugtechnisch, kulturell und historisch erhaltungswürdig" in der mittlerweile ausserkraft getretenen 49. Ausnahmeverordnung zur STVZO drin. Und ein Auto das einen 2005er Motor drin hat, ist FAHRZEUGTECHNISCH nicht erhaltenswert, da es diesen Motor ja NEU zu kaufen gibt.

Und auch bei deinem letzten Beispiel gilt : Nur weil X gegen irgendwas verstösst und Glück hat, rät' man niemandem dazu, das gleiche zu machen. Denn RECHT ist es noch lange nicht! Und die meisten Menschen mit 07er Kennzeichen, die ich kenne ... halten sich sehr genau an die damit verbundenen Regularien.

Gruß Kester

auch hier lese ich nix von original oder zeitgenösisch oder sonstigem. ich lese nur "ERHALTUNGSWÜRDIG"....

und ein 59er ovali käfer mit 2005er impreza motor ist genaus erhaltenswürdig wie n 85er verrosteter yugo oder ne vergammelte heckflosse.

Da schüttelt sich (und nicht nur den Kopf🙂 ) doch jeder TÜV-Mensch angesichts von Rost und Gammel - - was sollte daran wohl erhaltenswert sein? Und physikalische Vergewaltigungen à la überstarke Subaru-Boxer im Ovali-Käfer werden mit Sicherheit abgelehnt; seinerzeit gab's ja schon bei den Judson-Kompressoren Schwierigkeiten, das höchste der Gefühle waren Okrasa-Anlagen...

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