ForumOldtimer
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Oldtimer
  5. H-Kennzeichen

H-Kennzeichen

Themenstarteram 12. März 2007 um 20:13

Hallo

Möchte mir in den nächsten Wochen ein altes Feuerwehrauto kaufen. Mercedes LAF 710, Bj. 1968.

Was muss ich tun, um ein H-Kennzeichen zu bekommen und was kostet das?

Danke für die Antworten.

Gruß Holger

Ähnliche Themen
13 Antworten
am 12. März 2007 um 22:44

WF-0710 H

 

Schön originell...

das dingen ist ja "ü 30", und Original.... müsste klappen, ich denke einfach mal in der Zulassungsstelle fragen, da ja von Stadt zu Stadt, oder in den Kreisen da einiges unterschiedlich gehandhabt wird...

Und auch die versicherungen scheinen sich nicht einig zu sein...

Aber ist da ein rotes 07 er nicht besser, ich denke das du damit ja nicht täglich "rumeiern" möchtest... und mit der 07er ist das ganze nicht ganz so aufwändig...

z.B. kein Tüv-intervall... usw ???

Moin,

sorry, wenn ich da widerspreche, aber von der 07-Nummer würde ich die Finger weg lassen. Zu viele Auflagen und Einschränkungen und die Versicherung dürfte auch meist teurer sein als mit ´nem H-Kennzeichen. Zum TÜV muste nur alle 2 Jahre, das wirste verkraften, denke ich.

Mit ´nem 07er mußte ´n Fahrtenbuch führen und darfst nicht einfach mal so ´ne Dorfrunde drehen.

Gruß, Erik.

Zitat:

Original geschrieben von Projekt X 1/4

Zu viele Auflagen und Einschränkungen und die Versicherung dürfte auch meist teurer sein als mit ´nem H-Kennzeichen. Zum TÜV muste nur alle 2 Jahre, das wirste verkraften, denke ich.

Widerspruch. Zum TüV mußt Du jedes Jahr da das Fahrzeug über 3,5 Tonnen zGG hat.

Mein Mog hat H-Kennzeichen und muss jedes Jahr hin. Dafür kann ich aber auch immer nen Eis essen fahren was ich mit einer roten 07 nicht dürfte.

Sprich mit Deiner Versicherung, was die haben wollen. Gibt auch spezielle Oldiversicherungen.

Ich würd bei deinem TÜV bzw Dekra (im Osten) fragen. Normalerweise musst Du mit dem Fahrzeug dahin und musst eine Gutachten dafür machen lassen dazu gehört auch eine Vollabname. Mit dem Zettel dann zur Zulassungsstelle.

Schau mal beim TÜV-Süd -> http://www.tuev-sued.de/.../oldtimer2#

Moin,

Du fährst mit dem Auto zum TÜV oder zur Dekra (ab 1.4. isses meine Ich sogar egal wo du hin fährst) machst ein Gutachten derzeit nach 21c, später nach 23 ... danach geht es zur Zulassungsstelle ... die Ändern die Papiere, du besorgst das H-Kennzeichen ... fertig.

MFG Kester

Hi,

seit 1.3.2007 ersetzt §23 den 21c STVZO. Das bedeutet übersetzt, daß bundesweit die Prüfingenieure von Überwachungsorganisationen (Dekra, GTÜ, KÜS, die TÜVs im Osten) die H- Kennzeichenuntersuchung machen dürfen.

Das wird aber nicht jeder machen, auch wenn er es dürfte (keine Typkenntnis, kein gutes Verhältnis zum alten Blech, mangelndes Interesse).

Fragen vor Ort beim Prüfer Deiner Wahl kostet nix.

Grüße: Markus (sich über §23 freuend)

am 13. März 2007 um 13:14

Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg

Das wird aber nicht jeder machen, auch wenn er es dürfte (keine Typkenntnis, kein gutes Verhältnis zum alten Blech, mangelndes Interesse).

Fragen vor Ort beim Prüfer Deiner Wahl kostet nix.

Grüße: Markus (sich über §23 freuend)

Ah, und beim Tüv gibts keine die H-Kennzeichen ohne Typkenntnis, ohne gutem Verhältnis zu altem Blech und ohne Interesse abnehmen? :D

Tja,

Du kannst Dir ja aussuchen, ob es gut oder schlecht ist, wenn der Prüfer nicht weiß, daß Dein Auto eigentlich vier statt fünf Gänge haben sollte und daß der Motor eignetlich ins Nachfolgemodell gehört.

Vielleicht sieht es ja auch so aus, daß er bei einem Trabbi oder Goggo oder Austin Princess die selben Maßstäbe an das Restaurierungsergebnis anlegt wie bei nem Horch. ;-)

Die totale Typkenntnis kann man eigentlich nur haben, wenn man mit den betreffenden Fahrzeugen aufgewachsen ist oder seit 80 Jahren in dem Job arbeitet.

Wobei wohl nur letzteres bei einem Brennabor oder Steier o.ä. hilft... :-)

 

Grüße: Markus

am 15. März 2007 um 9:07

Zitat:

Vielleicht sieht es ja auch so aus, daß er bei einem Trabbi oder Goggo oder Austin Princess die selben Maßstäbe an das Restaurierungsergebnis anlegt wie bei nem Horch. ;-)

Was willst du damit sagen?

Hi,

nun, ich persönlich gehe davon aus, daß kaum jemand eine Concours de Elegance- Lackierung für 8000 Schleifen auf ein Auto packen wird, was dann vielleicht die Hälfte davon wert ist.

Ich meine damit, daß ich an ein Brot- und Butterauto sicherlich nicht die selben Ansprüche hinsichtlich der Qualität der Restaurierungsarbeiten bzw. des Gesamtzustandes stellen kann, wie bei einem Auto für eine viertel Million.

Ich lese übrigens gerade in einem Newsletter, daß sich in bezug auf die Anforderungskriterien an Oldtimer mit dem neuen § gegenüber vorher nichts ändern wird. (Keine Verschärfung!)

Grüße: Markus

am 16. März 2007 um 9:20

Das stimmt, das liegt aber oft daran dass die Leute die so Autos restaurieren die 8k€ nicht mal eben überhaben.

Im Gegensatz zu denen, die für 200.000€ n Auto restaurieren lassen, was dann 250.000€ wert ist, investieren die Brot & Butterautofahrer 15.000€ in n Auto was 5.000€ wert ist und machen noch die ganze Arbeit drumherum selbst...

Gemeinsam haben aber beide Autofraktionen, dass die originale oft grausam lackiert ausm Werk rollten :D

 

Bei den Vorkriegsoldtimern weis eh kaum ein Prüfer, ob das original ist oder ob das dran gehört.

Welcher Tüvler weis denn, ob die Rückleuchten an nem Horch nun wirklich vom Horch und nicht vieleicht doch vom Maibach sind?

Und wenn ich Rückleuchten von nem Käfer an nen Rekord schraube, dann gibts Haue :D

Mfg, Mark

am 16. März 2007 um 10:39

Hallo !

Das beste wäre,wenn Modellspezifische Fachkräfte mit der jeweiligen Qualifikation des Modells,das H-Kennzeichen vergeben würden.Bei der Vielzahl der Fahrzeuge geht das irgendwann mal ins Auge.Hat der Prüfer eben mal einen W116 ,er abgehandelt,kann er keinen Granada mit der unzähligen Möglichkeit mit Sonderzubehör optimal im Rahmen des Machbaren prüfen.Das ist ein unmöglicher Fall.

Gruß Wolfgang

Moin,

Dafür gibt es DATENBANKEN *Fg* Es gibt unzählige Gutachten und Betriebsgenehmigungen. Die sind allesamt in Flensburg mit Ausgabedatum archiviert. Wenn sich wer hinsetzen täte und selbige in eine Datenbank zusammenfassen täte, wäre das ganze gar kein Problem.

MFG Kester

am 16. März 2007 um 15:19

Hallo Kester !

Da setzt sich keiner hin und quält die Datenbanken.Die Beurteilung des Sachverständigen setzt einen Bemessungsspielraum voraus.Der eine erkennt was an,der andere lehnt es ab. So einfach wird das.

Gruß Wolfgang

Deine Antwort
Ähnliche Themen