Gutachter will Auto nicht zu Hause begutachten wegen Manipulationsgefahr. Darf er das?

Mein Unfall-Pkw wurde von einem von der Polizei bestellten Abschleppdienst auf dessen Gelände gebracht . Es war angekündigt worden, dass der Gutachter mich anruft, bevor er kommt. Machte er aber nicht, sondern stand plötzlich vor meiner Tür, weil er dachte, das Auto sei bei mir zu Hause. Ich gab ihm die Adresse des Abschleppdienstes, wo das Auto steht. Er wollte dorthin fahren, was er aber nicht tat. Stattdessen schickte er mir eine Mail, dass er erst 5 Tage später könne. Weil ich für jeden Tag Standgebühren zahlen muss, wollte ich das Auto nach Hause schleppen lassen und den Gutachter nach Hause bestellen.Das verweigert er, weil ich dort das Auto manipulieren könnte (obwohl er selber gestern bei mir zu Hause das vermeintlich dort stehenden Auto begutachten wollte. Jetzt muss ich das Auto 5 Tage länger stehen lassen mit extra Standkosten. Der Gutachter kommt von "Carexpert Zentrale Mainz". Kennt die jemand von Euch? Seriös?
Danke im Voraus für Eure Antworten
tvierer

40 Antworten

Zitat:

@PeterBH schrieb am 14. Oktober 2022 um 08:54:21 Uhr:


...
Auf der Autobahn eine (mutwillige?) Vollbremsung bis zum Stillstand - da könnte es mit dem Anscheinsbeweis schwer werden.

😁 Den Anscheinsbeweis und seine Voraussetzungen haben so schrecklich viele nicht verstanden... 😁

den Carexpert-Gutachter würde ich schon aufgrund der Unterstellung einer Manipulationsabsicht ablehnen....

wer soetwas annimmt , spielt nicht in Deinem Team - nimm`einen anderen GA - mit Carexpert verlierst Du!

Wenn Du unschuldig bist, muss die generische Versicherung ggf. auch die Abstellkosten übernehmen...

Zitat:

Wenn Du unschuldig bist, muss die generische Versicherung ggf. auch die Abstellkosten übernehmen...

Aber GENAU das ist doch grundsätzlich das Problem bei fast allen Unfällen. Es wird immer Versucht, irgendwie dem anderen eine Mitschuld an zu tackern, damit möglichst viele Personen hochgestuft werden und der "Unschuldige" sich auch nicht zu dolle "bereichert".
Auf der Autobahn bis zum Stillstand abbremsen ist nichts, womit man rechnen muss, wenn es nicht gerade ein Stauende ist. Eine Dashcam vom TE würde hier wahnsinnig viel helfen, da man den Brake-Checker ggf. sogar die gesamte Schuld zuschieben könnte, bräuchte aber einen Beweis (Video, Zeugen sind ggf. schon wieder schwieriger) inkl. Kennzeichen.
Ohne Beweis für den Brake Check ist die Chance schon vorhanden, das man dem TE eine Mitschuld geben könnte, so das sein eigener Gutachter seine Kosten sein werden.
Zeugen vom Ausbremsen wird es wohl keine geben, weil heutzutage Jeder eh einfach weiterfährt?!

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 14. Oktober 2022 um 03:53:38 Uhr:


Haftpflichtschaden und du bist der Geschädigte? Wenn dem so ist wer hat den Gutachter beauftragt? Du als Geschädigter bei einem Haftpflichtschaden hast freie Gutachterwahl und musst den wahrscheinlich von der gegnerischen Versicherung geschickten Car-Experten somit an die Karre nicht ranlassen. Dieser Verein rechnet übrigens alles schön runter zu Gunsten der Versicherung. Hol die Karre nach Hause und kümmer die selbst um einen Gutachter.
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Dankeschön für deine Antwort. Ich bin der Geschädigte.
Den Gutachter hat die Gegner-Versicherung beauftragt. Ich sagte ihm zuerst ab, da ich eigenen Gutachter nehmen wollte, jedoch riet mir mein Anwalt, dass ich auf den Kosten sitzen bleiben würde, falls ich verlieren sollte (falls man mir das mit dem Ausbremser nicht glauben sollte)

Ich war gestern beim Anwalt persönlich und sagte ihm, dass ich am liebsten sofort das Auto nach Hause schleppen wollte und ich meinte, der Gutachter könne doch genauso zu mir nach Hause kommen.(zu mir kamen in den letzten Jahren 3 Gutachter nach Hause und es gab keine Probleme damit). Der Anwalt war regelrecht ungehalten und meinte, ich solle unbeidingt das Auto beim Abschleppdienst stehen lassen, bis der Gutachter da kommt. Notgedrungen willigte ich ein und jetzt heißt es Warten bis nächste Woche.

Ich rate Dir dringend zu einem Anwalt mit Fachgebiet Verkehrsrecht zu wechseln.
Das muss in der heutigen Zeit nicht in der Nähe sein, das kann man alles online oder per Telefon regeln.
Der jetzige Anwalt handelt keinesfalls in Deinem Interesse, vermutlich aus Unwissen und nicht aus Absicht.

Verstehe ich nicht so recht. Wenn Du in den letzten Jahren schon mehrmals solch gute Erfahrungen mit dem Schleppen nach Hause gemacht hast, warum tust Du es diesmal nicht? Deinem Gutachter wird es auch egal sein, wo das Fahrzeug steht.

Zitat:

Ich war gestern beim Anwalt persönlich und sagte ihm, dass ich am liebsten sofort das Auto nach Hause schleppen wollte und ich meinte, der Gutachter könne doch genauso zu mir nach Hause kommen.(zu mir kamen in den letzten Jahren 3 Gutachter nach Hause und es gab keine Probleme damit). Der Anwalt war regelrecht ungehalten und meinte, ich solle unbeidingt das Auto beim Abschleppdienst stehen lassen, bis der Gutachter da kommt. Notgedrungen willigte ich ein und jetzt heißt es Warten bis nächste Woche.

Wonach hast du deinen Anwalt ausgesucht? Auf jeden Fall nicht "google -> Anwalt für Verkehrsrecht in *insert deine Stadt* " , denn dann würde nicht so ein Quatsch bei rumkommen. Er hat natürlich recht, das du auf deinen Gutachterkosten hängen bleibst, solltest du eine Mitschuld bekommen und es ist auch richtig, das er es erwähnt. Der Rest ist allerdings Quark.

Er hat doch schon genug Erfahrung mit Gutachtern, warum stellt er hier so Fragen? Auf der Autobahn ausgebremst bis zum Stillstand????????
Ein Fakethread und manche antworten und schreiben was. Komische Internetwelt

Es sei denn der eigene Anwalt halt selber Zweifel an der Geschichte und der Unschuld des TE dass er die zusätzlichen Kosten gering halten will. Abschleppen nach Hause ist wohl kaum billiger als ein paar Tage Standgebühren. Wenn es ein klarer Totalschaden wird kann das Auto vom Aufkäufer auch da abgeholt werden, wenn repariert wird macht man nur den Transport zum geplanten Reparaturbetrieb und nicht erst nach Hause, dann wieder zur Werkstatt, ...

Je nach Schaden ist es sinnig den Besichtigungsort bei einer Werkstatt zu lassen. Alleine um zum Beispiel eine Hebebühne zur Verfügung zu haben.

Irgendwie komsich die Geschichte ...

Zitat:

@lore8 schrieb am 19. Oktober 2022 um 17:02:57 Uhr:


Er hat doch schon genug Erfahrung mit Gutachtern, warum stellt er hier so Fragen? Auf der Autobahn ausgebremst bis zum Stillstand????????
Ein Fakethread und manche antworten und schreiben was. Komische Internetwelt

Das ist kein Fake. Das Auto fuhr auf der mittleren Spur und wechselte auf die Überholspur, fuhr kurz vor mir und bremste ohne jeglichen Grund bis zum Stillstand. Ich konnte mein Auto gerade noch zum Stehen bekommen. Der Ausbremser raste davon und mein Hintermann bzw Frau fuhr mir hinten rein. Meine Verkehrsrechtssversicherung sagte mir, auf derselben Strecke hätte es ind den letzten Monaten sehr ähnliche Fälle gegeben, in betrügerischer Absicht Unfälle zu provozieren.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 15. Oktober 2022 um 08:37:20 Uhr:


Verstehe ich nicht so recht. Wenn Du in den letzten Jahren schon mehrmals solch gute Erfahrungen mit dem Schleppen nach Hause gemacht hast, warum tust Du es diesmal nicht? Deinem Gutachter wird es auch egal sein, wo das Fahrzeug steht.

Der Gutachter wollte das Auto nur auf dem Abstellplatz begutachten wegen Manipulationsgefahr bei mir zu Hause.. Es wurde dann auch letzten Endes dort begutachtet und danach konnte ich das Auto zu mir nach Hause schleppen lassen.Hat dann doch noch alles gut geklappt.
Danke für deinen Beitrag.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 19. Oktober 2022 um 18:54:49 Uhr:


Es sei denn der eigene Anwalt halt selber Zweifel an der Geschichte und der Unschuld des TE dass er die zusätzlichen Kosten gering halten will. Abschleppen nach Hause ist wohl kaum billiger als ein paar Tage Standgebühren. Wenn es ein klarer Totalschaden wird kann das Auto vom Aufkäufer auch da abgeholt werden, wenn repariert wird macht man nur den Transport zum geplanten Reparaturbetrieb und nicht erst nach Hause, dann wieder zur Werkstatt, ...

Je nach Schaden ist es sinnig den Besichtigungsort bei einer Werkstatt zu lassen. Alleine um zum Beispiel eine Hebebühne zur Verfügung zu haben.

Irgendwie komsich die Geschichte ...

Die Geschichte mit dem Ausbremser könnte angezweifelt werden. Deshalb ist der Anwalt vielleicht vorsichtig.. Inzwischen war der Gutachter da und hat einen Totalschaden festgestellt. Danach ließ ich mein Auto von ARAG nach Hause schleppen. (für mich kostenlos, da ich dort Schutzbrief habe). Vom Gutachter würden mir 3400€ Wiederbschaffungswert und 650€ für das Wrack zugesprochen. Das klingt fair.und dafür bekomme ich ein gleichwertiges Auto.

Danke für deinen Beitrag

Vom Wiederbeschaffungswert werden die 650€ abgezogen. Du bekommst also insgesamt 3400€ und nicht WBW und Restwert. Das ganze natürlich nur bei 100% Schuld der Auffahrenden. Da du ja aber selbst als den eigentlichen Verursacher das Auto vor dir ausmachst, warum sollte der Hinterherfahrende dann die volle Schuld tragen.

Das sind übrigens so die Gründe warum auch meine alten Autos immer noch eine Vollkasko haben.... Mal eben so wg einer Teilschuld 1500€ verlieren

Grüße
Steini

Zitat:

Das ist kein Fake. Das Auto fuhr auf der mittleren Spur und wechselte auf die Überholspur, fuhr kurz vor mir und bremste ohne jeglichen Grund bis zum Stillstand. Ich konnte mein Auto gerade noch zum Stehen bekommen. Der Ausbremser raste davon und mein Hintermann bzw Frau fuhr mir hinten rein. Meine Verkehrsrechtssversicherung sagte mir, auf derselben Strecke hätte es ind den letzten Monaten sehr ähnliche Fälle gegeben, in betrügerischer Absicht Unfälle zu provozieren.

Für mich eine recht abenteuerliche Geschichte, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit etwas vorausgegangen ist- sofern sie sich auch so zugetragen hat. Den Sinn der betrügerischen Absicht habe ich dabei nicht verstanden, zumal sich niemand freiwillig in lebensgefährliche Situationen begibt und dann flüchtet, ohne den beabsichtigten Vorteil zu ziehen. Dass sich ein Anwalt da recht bedeckt hält, kann ich gut verstehen.

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