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Gutachter/Anwalt: keinen Kosten für Geschädigten -Vor- oder Nachteil?

Themenstarteram 5. Januar 2023 um 10:56

Ich habe hier mal einen Thread eröffnet, da sich in den Threads permanent Diskussionen zum Topic entwickeln, die letztendlich OT sind und nicht nur den Threadverlauf, sondern auch den Forenfrieden stören.

Hier kann diskutiert werden, ob die im Schadensfall entstehenden Kosten für Anwalt oder Gutachter, die der Geschädigte in der Regel nicht selbst tragen muss, zum Nachteil der Versichertengemeinschaft zu sehen sind.

Allerdings werden hier keine Vorwürfe gegen andere User oder Verdächtigungen mehrfacher Accounts gepostet.

 

Gruß

Zimpalazumpala

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41 Antworten

Soweit Gutachter, Anwälte, Ärzte etc. nicht korrekt informieren, haben sie keinen Vergütungsanspruch. Den Geschädigten zu belügen würde also nichts außer Ärger einbringen.

Würden die Versicherer alle Schäden freiwillig korrekt regulieren, wäre allen geholfen. Die Realität sieht eben anders aus.

Warum empfiehlst du dann nicht auch bei Kaskoschäden einen Anwalt hier im Forum?

und warum verbreitest du die Falschinformation, dass die Versicherung die Kosten für Gutachter und Anwälte immer einkalkulieren würde und bei Nicheinlösung dann der Gewinn steigen würde?

Ich empfehle den Anwalt- und Gutachtergegnern unbedingt mal einen unverschuldeten Unfall, wo der Unfallgegner bei einer sich sturstellenden Versicherung versichert ist.

ich bin mit fast allen meinen Fahrzeugen bei der Huk24. Ich würde im Falle eines von MIR verschuldeten Unfalls sogar den Geschädigten persönlich raten, sich gleich einen Anwalt zu nehmen. Allerdings ist mir das seit 2004 nicht passiert...

Zitat:

@GrillHans14 schrieb am 5. Januar 2023 um 15:21:09 Uhr:

Die Wahrheit ist: Der Kunde denkt sich, dass es ihm nichts kostet, wenn er einen Anwalt und Gutachter beauftragt.

Das wird von den Anwälten und Gutachtern hier ausgenutzt.

Dass er es am Ende des Tages dann in Form der Kfz-Prämie doch selber bezahlt, darüber wird natürlich geschwiegen.

Und wehe, es schreibt das einer hier.

Dann wird der gleich vom Mob angegangen.

Die Wahrheit ist: Es würde den Kunden eine ganze MEnge kosten, wenn er keinen Anwalt und Gutachter beauftragt.

Das ist von den Versicherungen so verursacht.

Und am Ende des Tages zahlt er nur einen ganz kleinen Teil der Gutachterkosten in Form der Prämie.

Denn nicht jeder Versicherte braucht im Laufe des Jahres einen Anwalt oder Gutachter.

Also ist die Rechnung nur "Summe Gutachter-/Anwaltskosten der Versicherungsgemeinschaft"/"Anzahl Mitglieder der Versicherungsgemeinschaft".

Und ob diese Summe nur annähernd an den möglichen Verlust reicht, den man ohne Hilfe des Anwalts, erfahren würde?

Ich glaube kaum.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 5. Januar 2023 um 15:33:16 Uhr:

Und am Ende des Tages zahlt er nur einen ganz kleinen Teil der Gutachterkosten in Form der Prämie.

Denn nicht jeder Versicherte braucht im Laufe des Jahres einen Anwalt oder Gutachter.

Also ist die Rechnung nur "Summe Gutachter-/Anwaltskosten der Versicherungsgemeinschaft"/"Anzahl Mitglieder der Versicherungsgemeinschaft".

Die Rechnung stimmt nicht.

Denn ich zahle auch in Jahren, in denen ich keinen Schaden habe, die Anwalt- und Gutachterkosten der anderen mit.

Soweit ich informiert bin, beschäftigen die Versicherer versierte und hoffentlich anständig entlohnte Mitarbeiter sowie Gutachter und Rechnungsprüfer (Kostenoptimierer), die mit der Schadenabwicklung auf Seiten der Versicherung betraut werden. Mir ist keine Versicherung bekannt, die auf kompetente Hilfe mit dem Ziel der eigenen Schadenniedrighaltung verzichtet.

Insofern kann ich nachvollziehen, dass sich ein Anspruchsteller ebenfalls versierter Hilfspersonen bedient, die den Mitarbeitern und Gutachtern der Versicherung auf Augenhöhe entgegentreten können. Dies ebenfalls mit dem Ziel, den Schaden für den Anspruchsteller niedrig zu halten, sei es nun der Verlust eigener Arbeitszeit oder sonstiger erstattungspflichtiger Schäden.

Im Übrigen gibt es im Bereich der Unfallschäden keine "Versichertengemeinschaft". Es gibt jeweils einzelne Versicherer auf der Gegenseite, die sich um ihre Kostenstruktur selbst zu kümmern haben und dies auch nach besten Kräften machen. Teilweise mit unlauteren Methoden.

Wenn man einem Geschädigten abverlangt, sich die Kosten des Unfallgegners teilweise selbst aufzubürden (nichts anderes ist die Schadenabwicklung auf eigene Faust), müsste man sich fragen, warum der gegnersiche Versicherer nicht erst einmal bei sich selbst anfängt mit dem Sparen. Oder warum man als "mildtätiger" Geschädigter überhauot den kompletten Schaden abrechnet und nicht einfach schreibt, dass man "der guten Sache wegen" pauschal auf 20 % der Erstattungssumme verzichtet. Einfach so.

Ob danach die Versicherungsbeiträge sinken oder nicht eher die Dividenden und Vorstandsbezüge steigen?

Zitat:

@GrillHans14 schrieb am 5. Januar 2023 um 15:43:50 Uhr:

Zitat:

@Nickel schrieb am 5. Januar 2023 um 15:39:25 Uhr:

Denn ich zahle auch in Jahren, in denen ich keinen Schaden habe, die Anwalt- und Gutachterkosten der anderen mit.

So ist es richtig!

Die Kfz Prämie wird einfach um den prozentualen Teil höher, der für Anwälte- und Gutachter ausgegeben wird.

Selbst wenn es so wäre - was spricht dagegen?

Die Eigenkosten der Versicherung steigen ja auch deshalb, weil die Versicherung eigene Rechtsabteilungen und eigene Sachverständige unterhalten.

Wenn doch alles ohne Sachverständige und sonstige Dienstleister geht - warum verzichtet so eine Versicherung nicht auf diese unnötigen Kosten?

Warum wohl ...

Zitat:

@WWiesel schrieb am 5. Januar 2023 um 15:43:45 Uhr:

 

Insofern kann ich nachvollziehen, dass sich ein Anspruchsteller ebenfalls versierter Hilfspersonen bedient, die den Mitarbeitern und Gutachtern der Versicherung auf Augenhöhe entgegentreten können. Dies ebenfalls mit dem Ziel, den Schaden für den Anspruchsteller niedrig zu halten, sei es nun der Verlust eigener Arbeitszeit oder sonstiger erstattungspflichtiger Schäden.

Ihr versteht das Problem nicht, dass dabei entsteht.

Keiner nimmt sich einen Anwalt bei einem Kaskoschaden.

Obwohl da die Argumentation die gleiche ist.

- Die Versicherung hat Experten

- Ich muss Zeit investieren

- Die Versicherung kürzt unberechtigt.

- etc...

Der Grund ist logisch.

Bei einem Kaskoschaden kriege ich die Rechnung vom Anwalt oder eigenen Gutachter sofort auf den Tisch und muss die bezahlen. Ich merke also, dass der ganz schön viel Geld kostet.

Bei einem Haftpflichtschaden hingegen verschwinden die Kosten erstmal für mich.

Aber wenn es jeder so macht wie ich und ich durchschnittlich viele Schadensfälle habe, dann zahle ich die Kosten 1:1 selber.

Es tut in dem Moment, wo ich den Auftrag geben nur nicht gleich merkbar weh, da die Kosten in der Kfz Prämie verschwinden.

Zitat:

@Nickel schrieb am 5. Januar 2023 um 15:39:25 Uhr:

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 5. Januar 2023 um 15:33:16 Uhr:

Und am Ende des Tages zahlt er nur einen ganz kleinen Teil der Gutachterkosten in Form der Prämie.

Denn nicht jeder Versicherte braucht im Laufe des Jahres einen Anwalt oder Gutachter.

Also ist die Rechnung nur "Summe Gutachter-/Anwaltskosten der Versicherungsgemeinschaft"/"Anzahl Mitglieder der Versicherungsgemeinschaft".

Die Rechnung stimmt nicht.

Denn ich zahle auch in Jahren, in denen ich keinen Schaden habe, die Anwalt- und Gutachterkosten der anderen mit.

Doch, natürlich stimmt die Rechnung. Für jedes Jahr aufs Neue. ( ich habe dir das Wichtige nochmal fett hinterlegt)

Sogar ganz krass: Ich nehme mir NIE einen Anwalt und trotzdem zahle ich die insgesamt angefallenen Anwaltskosten der anderen mit!!

Mir ging es nur darum, aufzuzeigen, dass die in der Prämie enthaltenen Anwaltskosten eben niemals so hoch sein werden, als würde ich diese Kosten SELBER zahlen.

Natürlich kann man nu' argumentieren "Aber wenn niemand (unnötig) einen Anwalt nehmen würde, wären die Prämien noch niedriger" Aber das wäre wohl ähnlich wie "Wenn jeder vorsichtig und aufmerksam fahren würde, wären die Prämien geringer".

Ich könnte auch das Argument nachvollziehen: "Aber wenn die Prämie z.B. durch die Anwaltskosten 10% höher ist, ich selber aber 10 Jahre keinen Anwalt gebraucht habe, zahle ich doch mehr" Wenn es denn 10% wären, was ich nicht glaube. Und bei 5% dauerts schon 20 Jahre.

Und wer von uns fährt schon 20 Jahre völlig unfallfrei? Also auch ohne unverschuldete Unfälle?

Die Aussage von Grillhans, dass man den Anwalt am Ende eben doch in Form der Prämien selber zahlt stimmt also nicht.

Zitat:

@Nickel schrieb am 5. Januar 2023 um 15:55:16 Uhr:

Zitat:

@WWiesel schrieb am 5. Januar 2023 um 15:43:45 Uhr:

 

Insofern kann ich nachvollziehen, dass sich ein Anspruchsteller ebenfalls versierter Hilfspersonen bedient, die den Mitarbeitern und Gutachtern der Versicherung auf Augenhöhe entgegentreten können. Dies ebenfalls mit dem Ziel, den Schaden für den Anspruchsteller niedrig zu halten, sei es nun der Verlust eigener Arbeitszeit oder sonstiger erstattungspflichtiger Schäden.

Ihr versteht das Problem nicht, dass dabei entsteht.

Keiner nimmt sich einen Anwalt bei einem Kaskoschaden.

Obwohl da die Argumentation die gleiche ist.

- Die Versicherung hat Experten

- Ich muss Zeit investieren

- Die Versicherung kürzt unberechtigt.

- etc...

Der Grund ist logisch.

Bei einem Kaskoschaden kriege ich die Rechnung vom Anwalt oder eigenen Gutachter sofort auf den Tisch und muss die bezahlen. Ich merke also, dass der ganz schön viel Geld kostet.

Bei einem Haftpflichtschaden hingegen verschwinden die Kosten erstmal für mich.

Aber wenn es jeder so macht wie ich und ich durchschnittlich viele Schadensfälle habe, dann zahle ich die Kosten 1:1 selber.

Es tut in dem Moment, wo ich den Auftrag geben nur nicht gleich merkbar weh, da die Kosten in der Kfz Prämie verschwinden.

Wer sagt denn, dass sich beim Kaskoschaden niemand kompetente Unterstützung,meinentwegen durch einen Anwalt oder einen Sachverständigen holt?

Man macht das allerdings erst dann, wenn ein streitigs Rechtsverhältnis dadurch entsteht, dass die Schadenregulierung nicht vertragsgerecht erfolgt bzw. dass dies zumindest behauptet wird.

Bei einem Verkehrsunfall liegt der Fall anders. Hier wird erst einmal nach allen Regeln der Rechtskunst "gemauert", gemidnert und verzögert. Würden die gegnerischen Versicherungen dazu übergehen, die Schäden dem Grunde nach wirklich unverzüglich anzuerkennen, bräuchte man sich auch keine weitere Hilfe zu holen.

 

 

 

 

 

Du zahlst überhaupt gar nichts für die Anderen mit.

Weil Dich keiner dazu zwingt, ein Auto zu besitzen.

Zitat:

@Nickel schrieb am 5. Januar 2023 um 15:39:25 Uhr:

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 5. Januar 2023 um 15:33:16 Uhr:

Und am Ende des Tages zahlt er nur einen ganz kleinen Teil der Gutachterkosten in Form der Prämie.

Denn nicht jeder Versicherte braucht im Laufe des Jahres einen Anwalt oder Gutachter.

Also ist die Rechnung nur "Summe Gutachter-/Anwaltskosten der Versicherungsgemeinschaft"/"Anzahl Mitglieder der Versicherungsgemeinschaft".

Die Rechnung stimmt nicht.

Denn ich zahle auch in Jahren, in denen ich keinen Schaden habe, die Anwalt- und Gutachterkosten der anderen mit.

Themenstarteram 5. Januar 2023 um 16:13

Zitat:

@Nickel schrieb am 5. Januar 2023 um 15:39:25 Uhr:

Denn ich zahle auch in Jahren, in denen ich keinen Schaden habe, die Anwalt- und Gutachterkosten der anderen mit.

Du zahlst auch die Rechnung mit, weil du in einer Region wohnst, in der die Fahrer beschlossen haben vermehrt gegen anderer Leute Autos oder Bäume zu fahren, obwohl du selbst keinen Schaden verursachst

Das merkt man aber erst, sobald die Beiträge steigen, obwohl die Prozente in der SF Klasse gesunken sind.

Du wirst auch nicht mit geringem Beitrag zu Beginn deiner jungfräulichen Karriere eingestuft und erst im Schadensfall raufgestuft, sondern es geht genau anders rum.

Also solltest du die Versicherung zu ihrem Vorgehen anschreiben, nicht aber mit dem Finger auf den VN zeigen, der die ihm zustehenden Leistungen nutzt.

"gratis Beratung durch z. B. den Anwalt eines Automobilklubs"

Es gibt keine gratis Beratung durch den Anwalt eines Automobilklubs. Auch dieser Anwalt will bezahlt werden, hier dann vom Automobilklub, der diese Kosten auf seine Mitglieder umlegt. Diese höheren Mitgliedsbeiträge wären also akzeptabel, wenn die gegn. Versicherung die Kosten trägt hingegen nicht?

Sorry, aber dass hier regelmäßig geraten wird, einen Anwalt und einen eigenen Gutachter einzuschalten, liegt allein am Verhalten der Versicherungen im Schadensfall. Muss denn tatsächlich deren Kürzungsverhalten als Gott gegeben hingenommen und idealerweise noch im Vorfeld provoziert werden, weil man als Geschädigter selbst, quasi als Bittsteller, um Regulierung bittet?

Wenn dadurch die Kosten der Versichertengemeinschaft steigt, dann ist das halt so. Ist bei allen anderen Versichertengemeinschaften nicht anders. Warum zahle ich als Nichtraucher, Antialkoholiker und Nicht-Drogen-Konsument die Krankheitskosten der Raucher, Alkoholtrinker und Junkies mit?

Was hier doch bei manchen für eine verdrehte Realität herrscht???

Abgesehen davon dass es verpflichtend ist, schliesse ich doch eine kfz-Versicherung ab damit der Geschädigte seinen entstandenen Schaden ersetzt bekommt (gemäß der gesetzl. Regelung) und ich nicht selbst auf den finanziellen Folgen eines versicherten Ereignisses sitzen bleibe - genau dafür bezahle ich doch einen Beitrag in einer bestimmten Höhe.

Wenn jetzt eine Versicherung einem Geschädigten einen Teil des ihm zustehenden Schadenersatzes verwehrt, hat die Versicherung eigentlich sogar zwei Parteien beschissen - den Geschädigten, aber auch den Versicherungsnehmer, der zwar den vollen Beitrag bezahlt hat, aber dessen Versicherung sich quer stellt vollständig zu regulieren.

Es wird immer wieder (mal unterschwellig, mal offen) so dargestellt als würden sich Geschädigte Anwälte und Gutachter zu Hilfe nehmen um Leistungen/Entschädigungen zu fordern die ihnen überhaupt nicht zustehen.

Nein, es ist genau umgekehrt - man muss sich heute vertreten lassen um zustehende Leistungen seriös ermitteln zu lassen und um diese nicht gekürzt zu bekommen.

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