Gutachten unvollständig Restwertgebote sollen fehlen

Nabend,

es geht um den fall den ich in nen anderen Thema HIER! erörtert habe.

Nun kommt die Versicherung damit, das im Gutachten keine 3 Restwertangebote inklusive Namen drin stehen. Ich hab vorhin mit dem Gutachter gesprochen und er meinte dass das nicht so schlimm ist, er kann die Angebote bei Bedarf alle auch namentlich benennen.

Ich weiß nun nicht was ich machen soll... so viel gezeter wegen so wenig Geld... Aber selbst wenns nur 100 € wären würde ich denen das nicht schenken.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sick_Buddha


Die Frage ist ob das Gutachten so nun richtig ist, nicht das die Versicherung mir noch damit kommen will dass das Gutachten unbrauchbar ist, nur weil die Restwertangebote nicht drin stehen....
 
Edit: Der Gutachter hat mir gesagt das er die Gebote nicht reingenommen hatte, da ich das auto nicht verkaufen will.
Mal ganz davon abgesehn das es laut ihm nicht mal ein wirtschaftlicher totalschaden ist....

Ja, dass Gutachten ist derzeit unvollständig und daher für die Regulierung nicht zu verwenden. 

Sag deinem Gutachter von Delle einen schönen Gruß.

Er hat keine Ahnung von seinem Beruf und geht am besten wieder in die Werkstatt zum schrauben.

Solche "Experten" wie deiner hier, schädigen den Ruf des gesamten Berufsstand des KFZ- Sachverständigen

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Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Zeig mir den Fehler in meiner Rechnung. Klugscheißer!

Du hast die Vorgaben gemacht.

Du schreibst RW uninteressant bei RepKo < WBW.

Das ist in meinem Beispiel der Fall.

Wie oft denn noch?

Du schreibst RW uninteressant bei RepKo < WBW.

und Weiternutzung des Fahrzeugs.

Herr, werf Hirn vom Himmel!

Habe nie behauptet, dass ich das Fahrzeug veräußern will. 😁

Mädels, nu kratzt euch doch nicht gleich die Augen aus.

Ich habe mich hier auch schon belehren lassen, dass Die Aussage von Versvor in diesem Fall korrekt ist.

Wenn ich weiteren Nutzungswillen am Fahrzeug habe, also es mindestens ein halbes Jahr weiter nutze,
kann ich in Talkers Fall die Netto-Reparaturkosten abrechnen.

Die Abrechnung nach wirtschaftl. TTS nehmen die Versicheurngen in aller Regel vor, weil Sie damit ja schon mal das Minimum gezahlt haben

- ist genauso wie die Abrechnung der Reparaturkosten nach ortsüblichen Preisen.

In beiden Fällen besteht die Option, eine Nachzahlung zu erwirken.

in Fall A) wenn man das Fahrzeug weiter nutzt

in Fall B) wenn man nachweist, dass man regelmäßig beim Vertragshändler reparieren lässt, kann man diese Stundensätze geltend machen.

Talkers wirtschaftl. TTS ist also nur einer, wenn er nicht die Möglichkeit beim Schopfe packt, ein halbes Jahr nach dem Unfall mal wieder bei der Versicherung auf der Matte zu stehen und denen eine aktuelle Kopie des Fahrzeugscheins (bpsw) macht.

So heute gabs wieder Post, die gegnerische Versicherung hat mir jetzt ein neues Restwertangebot von einen Autohändler ganz in der nähe zugeschickt.
Soweit so gut, das Angeot ist nur noch 630 € statt der ursprünglichen 1200€, die Differenz daraus, nämlich 570€ werden mir aufs Konto nun überwiesen.

Soll ich damit jetzt zufrieden sein, oder versucht die Versicherung die Restlichen 280€ sich zu sparen?
Es wird auch immer noch nach Totalschaden abgerechnet, obwohl ich die netto Reparaturkosten angestrebt hatte... Was is nu Fakt, Totalschaden oder nicht???

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Den Rest kriegst du wenn du das Fahrzeug noch 6 Monate weiter fährst.

Gut dann werd ich mal abwarten, is ja bald soweit^^

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