Gutachten unvollständig Restwertgebote sollen fehlen
Nabend,
es geht um den fall den ich in nen anderen Thema HIER! erörtert habe.
Nun kommt die Versicherung damit, das im Gutachten keine 3 Restwertangebote inklusive Namen drin stehen. Ich hab vorhin mit dem Gutachter gesprochen und er meinte dass das nicht so schlimm ist, er kann die Angebote bei Bedarf alle auch namentlich benennen.
Ich weiß nun nicht was ich machen soll... so viel gezeter wegen so wenig Geld... Aber selbst wenns nur 100 € wären würde ich denen das nicht schenken.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Sick_Buddha
Die Frage ist ob das Gutachten so nun richtig ist, nicht das die Versicherung mir noch damit kommen will dass das Gutachten unbrauchbar ist, nur weil die Restwertangebote nicht drin stehen....
Edit: Der Gutachter hat mir gesagt das er die Gebote nicht reingenommen hatte, da ich das auto nicht verkaufen will.
Mal ganz davon abgesehn das es laut ihm nicht mal ein wirtschaftlicher totalschaden ist....
Ja, dass Gutachten ist derzeit unvollständig und daher für die Regulierung nicht zu verwenden.
Sag deinem Gutachter von Delle einen schönen Gruß.
Er hat keine Ahnung von seinem Beruf und geht am besten wieder in die Werkstatt zum schrauben.
Solche "Experten" wie deiner hier, schädigen den Ruf des gesamten Berufsstand des KFZ- Sachverständigen
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Bei Neufahrzeugen oder einem jungen gebrauchten mit einem Bagatellschaden kann man sich die Restwertermittlung sparen......
Auch hier muss ich etwas ergänzen.
Was machst du denn, wenn eine Abrechnung auf Neuwagenbasis in Betracht kommt?
Ermittlelst dann auch keinen Restwert.
Was ist wenn der Geschädigte das Auto bei seinem Autohaus unrepariert in Zahlung geben will und ein neues Auto kaufen will?
Ermittelst du dann auch keinen Restwert?
Wie soll den das Autohaus mit dem Kunden ein neues Geschäft machen, wenn dein Gutachten unvollständig ist und die Versicherung einen Restwert ermittelt, die das ganze Geschäft platzen lasen kann?
Möchtest du dann dafür gerade stehen?
Abgesehen davon, das du in diesem Autohaus nie wieder einen Auftrag bekommst läufst du Gefahr persönlich in die Haftung genommen zu werden.
Und nun sag bitte nicht, das dir so etwas nicht passieren kann.
Das ist schon ganz anderen Sachverständigen passiert........😉
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Nenne mir bitte einen Fall wo der Restwert keine Rolle bei der Abrechnung spielt?
In jedem Fall, wo die RepKo unter WBW liegen und das Fahrzeug behalten wird, egal ob repariert oder nicht.
MfG
Der Herr VersicherungsVorstand. 😁
Bitte sage mir, bei welcher Versicherung du das bist.
Ich komme sofort zu dir.
Ich habe gerade folgenden Schaden:
WBW: 40.000 Euro
RepKo: 35.000 Euro
Restwert: 20.000 Euro
Ich will nach Gutachten abrechnen
Wenn ich dich richtig verstehe, dann zahlst du mir die 35.000 Euro aus. (Evtl. noch Steuer weg)
Das finde ich Klasse! 😁
@Stalker55
Warum schaffst Du es eigentlich nicht, bei Themen von denen Du offensichtlich absolut keine Ahnung hast,
einfach mal die Finger von der Tastatur zu lassen?
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ich nochmal....😁
das dass hier aber jetzt nicht falsch verstanden wird.
Der Reststwert muss natürlich nicht automatisch eine Totalschadenabrechnung auslösen.
Es gibt ja auch Fälle in welchen der Restwert einfach zu niedrig ist um diese Abrechnung zu ermöglichen. Gerade bei jungen Fahrzeugen mit nicht so hohen Schäden kommt das schon des öfteren vor.
Aber deswegen muss er trotzdem ermittelt und im Gutachten ausgewiesen werden.
Darum geht es hier.
ps:
die Kosenahmen hier bei uns im Forum sind einfach kernig......🙂
Elchsucker, Stalker, Leuchtbirne usw........😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
das dass hier aber jetzt nicht falsch verstanden wird.Der Reststwert muss natürlich nicht automatisch eine Totalschadenabrechnung auslösen.
Eine Totalschadenabrechnung wird durch einen Totalschaden ausgelöst.🙂
Zitat:
Es gibt ja auch Fälle in welchen der Restwert einfach zu niedrig ist um diese Abrechnung zu ermöglichen. Gerade bei jungen Fahrzeugen mit nicht so hohen Schäden kommt das schon des öfteren vor.
Eine Abrechnung auf
Totalschadenbasiserfolgt dann, wenn zwar kein Totalschaden vorliegt,
die Reparaturkosten aber höher sind als der Wiederbeschaffungsaufwand (WBW - RW)
unddas Fahrzeug verkauft wird.
Zitat:
Aber deswegen muss er trotzdem ermittelt und im Gutachten ausgewiesen werden.
Das ist 100%ig richtig.🙂
MfG
Ich habe meinen Gutachter mitgeteilt das er mir die Angebote einfach zukommen lassen soll und werde diese dann der Versicherung rüberschicken.
Dann sollte das doch kein Problem sein die fiktive abrechnung komplett zu begleichen...
Außer die pochen weiterhin auf ihren Restwert, dann muss das wohl ein fall für den anwalt werden...
Schlimm genug das Unfallgegner bei der gleichen Versicherung ist wie ich und die mich so ärgern jetzt....
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
In jedem Fall, wo die RepKo unter WBW liegen und das Fahrzeug behalten wird, egal ob repariert oder nicht.Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Nenne mir bitte einen Fall wo der Restwert keine Rolle bei der Abrechnung spielt?MfG
Freundchen!
Du laberst Bullshit!
"In jedem Fall wo die RepKo unter dem WBW liegen und das Fahrzeug behalten wird, egal ob repariert oder nicht"
Ja was jetzt? Wieso kommt du jetzt mit einer Totalschadenabrechnung? Dachte der RW spielt keine Rolle?
Das ist deine Aussage!
Mein Beispiel passt da genau rein! 😁
Pelle, äh Delle 😁 hat Recht.
Der RW muss natürlich nicht immer eine Bedeutung haben. Aber er muss oft ermittelt werden, um feststellen zu können ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Freundchen!Du laberst Bullshit!
Mäßige gefälligst Deine Ausdrucksweise.
Ich bin weder Dein Freund und erst recht nicht Dein Freundchen!
Ich kann nichts dafür, dass Du zwar lesen kannst, aber extreme Schwierigkeiten bis hin zum Unvermögen hast, das Gelesene zu begreifen und zu verstehen. Dies beweist Du leider hier ein ums andere Mal.
Ich schlage nur die gleich Tonart wie du an, du Klugscheißer!
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
In jedem Fall, wo die RepKo unter WBW liegen und das Fahrzeug behalten wird, egal ob repariert oder nicht.Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Nenne mir bitte einen Fall wo der Restwert keine Rolle bei der Abrechnung spielt?MfG
In meinem Beispiel liegen die RepKo unter dem WBW.
Warum willst du jetzt auf Totalschadenbasis abrechnen, wenn laut deiner hier geschriebenen Aussage der RW keine Rolle spielt?
Erklär mir das doch bitte mal, du Klugscheißer!
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Ich kann nichts dafür, dass Du zwar lesen kannst, aber extreme Schwierigkeiten bis hin zum Unvermögen hast, das Gelesene zu begreifen und zu verstehen.
Ist das eigentlich ein Textbaustein bei Dir?
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Erklär mir das doch bitte mal, du Klugscheißer!
O.K., aber nur, weil ich ein klein wenig Mitleid mit Deiner Begriffsstutzigkeit habe.
Vielleicht klappt es ja besser, wenn Du g a n z l a n g s a m liest.
Wir reden von fiktiver Abrechnung.
1. Totalschaden: Liegt dann vor, wenn RK > WBW
Abrechnung: WBW - RW
2. kein Totalschaden: RK < WBW
Möglichkeit 1: Fahrzeug wird weiter genutzt.
Abrechnung: RK - MwSt Restwert irrelevant.
Möglichkeit 2: Fahrzeug wird veräußert und RK > WBA
Abrechnung auf Totalschadenbasis: WBW - RW
Ist doch wirklich nicht so schwierig.😛
MfG
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
O.K., aber nur, weil ich ein klein wenig Mitleid mit Deiner Begriffsstutzigkeit habe.
Vielleicht klappt es ja besser, wenn Du g a n z l a n g s a m liest.Wir reden von fiktiver Abrechnung.
1. Totalschaden: Liegt dann vor, wenn RK > WBW
Abrechnung: WBW - RW2. kein Totalschaden: RK (35.000,- €) < WBW (40.000,- €)
Trifft also zu da RK < WBW in meinem Beispiel
Fall 1: Fahrzeug wird weiter genutzt.
Abrechnung: RK - MwSt = Auszahlung 29.411
Restwert irrelevant. -> In meinem Beispiel zwar 20.000 €. Aber bei deiner Versicherung irrelevant. 😁Fall 2: Fahrzeug wird veräußert und RK > WBA
Abrechnung auf Totalschadenbasis: WBW - RWIst doch wirklich nicht so schwierig.😛
MfG
Ihr seit echt eine geile Versicherung.
Den Begriff "wirtschaftlicher Totalschaden" gibts bei euch wohl nicht 😁
köstlich 😁
Hoffnungslos! 😕 🙁 😕
Zeig mir den Fehler in meiner Rechnung. Klugscheißer!
Du hast die Vorgaben gemacht.
Du schreibst RW uninteressant bei RepKo < WBW.
Das ist in meinem Beispiel der Fall.