Gutachten falsch
Hallo zusammen,
Brauche mal Hilfe.
Ich hatte einen kaskounfall, meine Versicherung hat
Einen Gutachter geschickt welcher alles aufgenommen hat
Gutachten erstellt hat ect. Ich habe dann mit der Versicherung abgerechnet als Totalschaden, habe das geld von der Versicherung
Erhalten und mittlerweile ein anderes Auto bestellt.
Jetzt kommt der Gutachter und sagt er hätte sich beim gutachten
Um 2 Jahre verhauen und das Auto zu jung angesetz - steht tatsächlich
Auch 2 Jahre jünger im Gutachten. Aufgefallen ist es bis heute bisher aber
Niemandem... Darf der Gutachter nun nachträglich das gutachten abändern
Bzw. Kann ich mich dagegen wehren - hab ja mit dem Geld gerechnet und
Schon ein anderes Auto bestellt.. Er sagt er hätte keinen Kfz-Schein gehabt
Und die falschen daten von den Werkstatt-auftragspapieren abgeschrieben..., er muss doch normalerweise die Papiere prüfen???
Danke für Eure Tips!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Als Normalo-Verbraucher ist man sicherlich nicht verpflichtet - und auch nicht in der Lage - das Gutachten auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Man wird wohl als Verbraucher von der Richtigkeit des Gutachtens ausgehen können, wenn man mal von Extremfällen absieht (Wenn z.B. durch Tippfehler statt 1000.00 Euro 100000 Euro stehen sollte oder so...)
Ja klar kann man sich Doof stellen.
Du willst hier aber nicht ernsthaft behaupten, dass jemand die Erstzulassung seines Fahrzeuges nicht kennt und sich bei einem Schaden nicht informiert, welchen Wert sein Fahrzeug hat, allein schon um die Richtigkeit des Gutachten zu prüfen.......🙄
Ob das hier so über die Bühne geht, lassen wir mal dahingestellt. Ist im übrigen rechtliche Würdigung und davon haben hier die wenigsten Ahnung.
20 Antworten
Wir reden hier von 2 Jahren (!) Unterschied beim Fahrzeugwert. Das sind nicht ein paar Hundert Euro, dass sind tausende an Euronen.
Das fällt auch keinem "Autofreak" auf.......😉
Aber die Sache wird wohl noch mehr Probleme aufwerfen, wie hier im Moment so angedacht.
Wenn der Wiederbeschaffungswert nicht stimmt, dann wird wohl auch der Restwert kaum passen. Denn wenn der Aufkäufer
die richtige EZ erfährt, wird er das Auto kaum zum gebotenen RW kaufen.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Wir reden hier von 2 Jahren (!) Unterschied beim Fahrzeugwert. Das sind nicht ein paar Hundert Euro, dass sind tausende an Euronen.
Das hängt vom Alter des Wagens ab. Bei einem 3 Jahre alten Auto, das als Jahreswagen im Gutachten aufgeführt wird, hast du sicher recht... Aber wenn das Auto 10 Jahre aufm Buckel hat, dann ist die Differenz so gering, dass es nicht unbedingt ins Auge fällt. Ich gehe hier eher vom 2. Fall aus, das würd den Fehler verständlicher machen...
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Das fällt auch keinem "Autofreak" auf.......😉
Es ist nichtmal der Versicherung aufgefallen, welche ja die korrekten KFZ Daten im System haben sollte... Von daher wird's die Versicherung schwer haben, zu argumentieren, dass der Fehler dem TE sofort hätte auffallen müssen...
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Das hängt vom Alter des Wagens ab. Bei einem 3 Jahre alten Auto, das als Jahreswagen im Gutachten aufgeführt wird, hast du sicher recht... Aber wenn das Auto 10 Jahre aufm Buckel hat, dann ist die Differenz so gering, dass es nicht unbedingt ins Auge fällt. Ich gehe hier eher vom 2. Fall aus, das würd den Fehler verständlicher machen...
Stimmt natürlich auch wiederum.
Je älter das Auto desto geringer wäre die Differenz. Wäre sicher gut zu Wissen um was für ein Auto es sich hier handelt.
Auch Gutachter sind Menschen und machen mal Fehler, wäre das bei so einem Fall vielleicht ein Fall für die Betriebs-Haftpflicht ?
Es kommt aber wohl immer drauf an wie lange es her ist und was der Entschädigte schon mit dem Geld gemacht hat, wenn er es nicht mal bekommen hat, kann es schnell korregiert werden. Wenns paar Tage her ist und das Geld ausgegeben ist dann wirds wohl komplizierter.
Und hätte es der gute Mann merken müssen, ob er jetzt 3000 oder 3200€ bekommen hat wird ihm wohl egal gewesen sein, bei 25000€ ausgezahlten Euros und erwarteten 15000€ sollte man schon was merken.
Alles Fragen über Fragen die nicht geklärt sind.
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Also es handelt sich um einen Golf plus TDI
Bj 10/2006 49t km welcher er mit 10/2008 angesetzt hat.
Wiederbeschaffung war 14500,- - nach neuem Gutachten
12300,- sind 2200,- weniger welche mir ein volles Loch
In den Geldbeutel reisen - zumal ich den vollen Betrag schon
Von der Versicherung bekommen habe und heute damit meinen
Neuen Wagen bezahlt habe!!
Ja ok, dass sind Zahlen, die dir tatsächlich nicht unbedingt hätten auffallen müssen.
Da wird wohl wirklich die Haftpflicht des SV einspringen müssen.