Gurtpflicht im Detail

Moin,
Ich bin stolzer Besitzer eines Mercedes w123 200d bj 78
Hinten hat das gute Stück keine Gurte, vorne schon.
Dass ich sowohl hinten als auch vorne Personen befördern darf ist mir klar und auch dass Kinder unter 12 Jahren/150cm nur angeschnallt mit Kindersitz befördert werden dürfen. Aber da ich idR eh keine Kinder mitnehme ist das egal. Die Frage ist muss der Beifahrersitz (mit Gurt) immer belegt sein wenn ich nicht alleine unterwegs bin? Oder kann ich theoretisch alle 3 Sitze hinten (keine Gurte) belegen während der Beifahrersitz leer bleibt? Ich frage weil es ja heißt: "montierte Gurte müssen genutzt werden."
Es sind 5 Plätze eingetragen und ich vertrete die Auffassung dass ich selbst entscheiden darf wer wo sitzt (solange es sich nicht um Kinder handelt)
Dass es besser ist angeschnallt zu fahren ist mir bewusst und ich verbitte mir jede Art von Belehrung dazu, mir geht es einzig und allein um die Gesetzeslage.

Beste Antwort im Thema

Moin,

nach meinem Kenntnisstand darfst Du auch auf der Rückbank Personen mitnehmen, wenn der Beifahrersitz leer bleibt.
Ich mache das mit meinem alten FIAT (siehe unten) des Öfteren, bin auch schon in ´ne Kontrolle gekommen, aber gemeckert hat da bisher von der "Rennleitung" noch keiner.

Gruß, Erik.

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Erstaunlich mein über 10 Jahre älterer Oldie hat auf allen 4 Sitzen Beckengurte serienmäßig und 3 Punkt waren vorne Option, das ein Benz zwar in der Taxiversion, das nicht bietet ist erstaunlich da sicheheitstechnisch Mercedes doch immer Vorreiter sein will.

Der Satz: nachgerüstete Sicherheitsgurte in Fahrzeugen die vom Baujahr nicht der Gurtpflicht unterliegen, führen nicht zur Anschnallpflicht"
quält mich ein bischen, den die Sinnhaftiglkeit fehlt zum ersten. Wer baut sich Si.-gurte ein und nutzt die nicht. Zum 2. kann es ja den Fall der Veräußerung des Fahrzeuges geben, und der neue Besitzer meint sich nicht anschnallen zu müssen, s.w.o. "vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen angelegt werden." und dieses Fahrzeug zwar welche hat, aber nicht vorgeschrieben sind.
Dazu meine Meinung: außer wenn sich einer mit Blechrauben an Holmen versucht die Dinger irgendwie festzumachen🙄, werden die vom TÜV eingetragen. Unabhängig von dem Aufwand bei Fahrzeugen ohne geeignete(meist verkleidete) Vorrichtung, sind die in den Papieren dann eingetragen und somit vorgeschrieben (Gegenteil: eingetragene Si.-gurte i.o.g. Fahrzeug vor dem TÜV termin entfernt führen zur nicht bestandener Prüfung, Plakette verweigert) wie einiges in den Papieren ja auch. Jede Änderung, streng genommen auch eine demontierte Anhängerkupplung die eingetragen ist) führt zur Erlöschung der BE.
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Kurzum, ich meine die Anschnallpflicht wird mit dem Einbau und Eintrag in den Papieren der Gurte verpflichtend.
Natürlich wird das Entfernen und das Löschen in den Papieren bei solcher Art Fahrzeugen eigentlich kein Problem darstellen, wenn man partout ohne Gurte fahren will, wie der o.g. imaginäre neue Besitzer. Aber so lange das nicht passiert, muss er die anlegen.
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Wie gesagt, das ist meine Meinung.

Zitat:

Kurzum, ich meine die Anschnallpflicht wird mit dem Einbau und Eintrag in den Papieren der Gurte verpflichtend.
Natürlich wird das Entfernen und das Löschen in den Papieren bei solcher Art Fahrzeugen eigentlich kein Problem darstellen, wenn man partout ohne Gurte fahren will, wie der o.g. imaginäre neue Besitzer. Aber so lange das nicht passiert, muss er die anlegen.
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Wie gesagt, das ist meine Meinung.

Ich hab das heute noch in der entsprechenden schweizer StVo (=Strassenverkehrsordnung) nachgelesen. Hier steht klar, dass vorhandene Gurte angelegt werden müssen. Das hat nichts damit zu tun, ob das Auto mit Gurten ausgerüstet sein muss oder nicht. Sind die Gurte da, müssen sie getragen werden, basta!

Ich gehe davon aus, das ist in Deutschland nicht anders geregelt.

Der Unterschied ist bloss, dass bei uns nichts vom TüV irgendwo eingetragen wird. Es gilt immer die Zulassungbestimmung der Erstzulassung. Das heisst in der Praxis, dass ich nachträglich eingebaute Gurte auch wieder entfernen kann.

Anscheinend unterscheiden sich beide Länder. D= vorgeschriebene Gurte..., Schweiz: vorhandene Gurte ..müssen angelegt werden. 
Das ist schon ein Unterschied und wäre in der Schweiz keiner Diskussion würdig.
Vielleicht müssen in D wieder die Gerichte entscheiden, die das zur Klärung an die BR weitergeben.

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Ich glaube ja, daß Traction Recht hat, zumindest würde das bei einer Polizeikontrolle so ausgelegt werden
"Wenn Sie Gurte drin haben, müssen sie die auch anlegen. - Knöllchen "

Letztlich zählen aber keine Meinungen sondern Gesetze. - Ich bin mir sicher, daß das Ganze letztlich genau
gesetzlich geregelt ist, man müßte das nur mal ganz genau nachrecherchieren

Wenn mir das Thema wichtig wäre, würde ich mal per Mail eine entsprechende Nachfrage an das Bundesverkehrsministerium richten - Deren Antwort würde ich mir ausdrucken, und im Oldie mit mir führen.

Gegebenenfalls kann man dann zu seinen Gunsten den Wisch bei einer Polizeikontrolle zücken ...

Das ist geregelt. Steht alles hier .

Spezielle Dinge für Kinder sind gleich davor festgelegt - Klick mich sanft .

Insgesamt imho eine gute Lektüre - man muss die Details lesen.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Das ist geregelt. Steht alles hier .

Daraus geht doch überhaupt nicht der hier nachgefragte Spezialfall hervor 😕

Welche Punkte sind offen? Die Gurte vorne waren damals vorgeschrieben. Hinten noch nicht.

Vorne erst seit 10/69(?). Und dann war es auch noch keine Gurtpflicht.
Es gab viele Leute die sie abgelehnt haben. Jeder wußte eine Geschichte zur Untermauerung.

Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks


Vorne erst seit 10/69(?). Und dann war es auch noch keine Gurtpflicht.
Es gab viele Leute die sie abgelehnt haben. Jeder wußte eine Geschichte zur Untermauerung.

10/69 kommt in etwa hin. Mein Granada aus 04/72 hat vorn serienmässig Gurte gehabt...allerdings nur 3Punkt Statikgurte. Wenn ich die angelegt und eingestellt hatte kam ich kaum noch ans Radio und schon gar nicht mehr ans Handschuhfach, war irgendwie beängstigend. Hab die dann rausgeworfen und neue Rollgurte eingebaut. Den TÜV hat das nicht interessiert...

Zitat:

Original geschrieben von Frankyboy379


..... kam ich kaum noch ans Radio und schon gar nicht mehr ans Handschuhfach, ...

Kommt mir bekannt vor. Man war reglrecht gefesselt.

Für die Gurtgegner gab es sogar weiße T-shirts mit einem diagonalen breiten schwarzen Strich vorn drauf.
Im Vorbeifahren sah man angeschnallt aus.😁
Seit 1974 waren die Gurte vorn serienmässig Pflicht, Aufhängungspunkte mussten ab Werk seit 1969 drin sein(waren meist verdeckt), und später wurden die Autos bis 1970 auch zur Gurtpflicht per nachträglichen Einbau verpflichtet.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Welche Punkte sind offen?

ALLE Punkte bleiben offen.

Die Urfrage im Thread war : " Dürfen auch hinten Leute sitzen, wo keine Gurte sind, und der Beifahrerplatz leer bleiben wo ein Gurt ist. Müssen also zuerst alle Plätze belegt werden wo ein Gurt ist ?"

Dann driftete der Thread etwas ab, und die Frage kam auf : " Müssen nachgerüstete Gurte auch angelegt werden, obwohl das Nachrüsten keine Pflicht gewesen wäre "

Okay - dann mache ich es mal kurz: Der Beifahrersitz muss nicht belegt werden.

Ich bleibe dabei :

Wenn man es genau wissen will, muß man eine e-Mail-Anfrage an das Bundesverkehrsministerium richten

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