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GTI Performance - Motorschaden und keine Garantie :-(
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Und zwar hat unser GTI Performance einen kapitalen Motorschaden erlitten. Da das Fahrzeug erst ca. ein 3/4 Jahr alt ist und erst ca. 4600km herunter hat wurde es auch durch den VW-Partner auf Garantie angenommen und wir haben uns auch weiterhin kein Kopf gemacht.
Nun hat der "Freundliche" uns nach ca. einer Woche angerufen und die erfolgreiche Reparatur (kompletter Austausch Motor) mitgeteilt, allerdings mit der Mitteilung, dass es keine Garantie aufgrund von einer "Motorüberdrehung" ist. Im ausgelesenen Protokoll war nachzuvollziehen, dass der Motor bei über 8800 den Geist aufgegeben hat und als Ursache wurde uns ein Verschalten vom 6. Gang in den 3. Gang bei 151 km/h vorgeworfen.
Vom Hergang her kann der Schaltvorgang sowie die Geschwindigkeit hinkommen, aber wie kommen die über 8800 Umdrehungen zustande? Bei Youtube-Videos habe ich gesehen, dass er bei gesagter Geschwindigkeit im 3. Gang bei maximal ca. 6500 U/min hätte sein dürfen.
Mein Problem ist es jetzt natürlich das irgendwie nachzuweisen bzw. eine Erklärung zu finden, am besten so, dass es wirklich ein Garantiefall wird (was es meiner Meinung nach auch ist).
Die Rechnung beläuft sich auf ungefähr 8000,- €. Zusätzlich bin ich auch richtig über den VW-Partner sauer, da mein ursprünglicher Auftrag auf Garantie lautete und ich erst nach Fertigstellung vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Da wird wohl jemand die Freigabe von VW nicht abgewartet haben...
Morgen habe ich ein weiteres Gespräch beim "Freundlichen" und ich bräuchte jetzt ein paar Tipps bzw. Beweise.
Bitte um HILFE!!!!
MfG
Stefan
Beste Antwort im Thema
So, Ihr habt sicherlich alle drauf gewartet, vorab: Ich habe mich mit dem :) geeinigt und den Schaden bezahlt!
Nun will ich aber erst über den bisherigen, meiner Meinung nach katastrophalen Beitragsverlauf reden. Erst mal vielen Dank für die vielen mentalen Unterstützer auf unserer / meiner Seite, die es nachvollziehen konnten, dass die Aussage des reparierenden :), dass der Schaden keine Garantie ist, ein totaler "Schock" für mich war. Nicht jeder hat mal eben 8000 € rumzuliegen, die man so einfach "wegdrücken" kann. Zumal ich tatsächlich bis zu dieser Aussage und vor allem der Aussage meines Mitarbeiters überhaupt nicht an einen selbst verursachten Motorschaden geglaubt bzw. überhaupt nicht mal über sowas nachgedacht habe. Generell bin ich davon ausgegangen, dass ja mit neuen Fahrzeugen grundsätzlich innerhalb der Gewährleistungs- / Garantiezeiten keine großartigen Kosten auftreten können. Durch Unfall natürlich schon, aber da würde ja tatsächlich die Kasko-Versicherung einspringen, wo man mit der entsprechenden Selbstbeteiligung zu rechnen hat. Ich wurde durch diesen Vorgang eines Besseren belehrt, und ja, ich werde in Zukunft nun auch solche Vorfälle mit einplanen müssen.
Nun zu unseren / meinen Kritikern. Um es nochmal zu verdeutlichen: Ich bin bei Auftragsabgabe definitiv nicht von einem absichtlichen Motorschaden ausgegangen und wollte irgendwelche Garantieleistungen "erschleichen"! Ich musste mich hier auf die Aussage meines Mitarbeiters verlassen, und auch hier bin ich immer noch nicht von seiner kompletten Schuld vollkommen überzeugt. Es fehlt leider der Beweis (Thema Gang auslesbar?), wo ich übrigens seit Beitragsseite 11(!) immer noch auf eine eindeutige Aussage warte. An alle Kommentatoren die mich als Chef oder uns als "IT-Bude" mit irgendwelchen arbeitsrechtlichen, IT-technischen oder sonstigen Sachen kritisieren: Jungs, Ihr seit im falschen Forum! Wenn Ihr Frust ablassen wollt, dann macht das bitte woanders, aber nicht in einem technischen Forum, wo wirklich (auch mentale) Hilfe benötigt wird! Ich lade jeden von Euch mal zu uns ein, so dass Ihr Euch mal ein richtiges Bild von unserer "coolen" Truppe machen könnt. Gratis-Kaffe oder -Bier inklusive... ;-)
Nun zum Eigentlichen. Da ich langsam keinen Bock mehr auf Diskussionen hatte und auch gerade aufgrund der vielen Meinungen von Euch, dass es sich nur um einen Verschalter gehandelt haben kann, habe ich heute nochmal das Gespräch mit dem :) gesucht und mich mit ihm geeinigt. Als Resultat kam heraus, dass der :) uns wegen des "kommunikativen Defizites" zum Thema Kosten / Preis ein Paar Prozentpunkte gegeben hat und es nun eine Schlusssumme von (nur noch) 6884,06 € brutto gab, die ich ihm auch gleich heute vorab überwiesen habe. Das Auto hole ich nun Donnerstag (nach Zahlungseingang) komplett aufbereitet bei ihm ab.
Übrigens werde ich die Kosten komplett selber tragen, u. a. da ich ja dem Mitarbeiter eigentlich auch nichts nachweisen kann. Verbuchen werde ich es als Lehrgeld bzw. wie schon weit in vorherigen Kommentaren erwähnt, als Werbekosten verbuchen. ;-)
So, vertragt Euch wieder alle und hiermit: Beitragsende!
MfG
Stefan Reinhold
GF und Inhaber der COMPULAN GmbH
http://www.facebook.com/COMPULAN.Panketal
PS: Ihr könnt mich ja zur Terminvereinbarung unter der Handynummer von dem Auftragsformular anrufen - zu finden unter den verschiebbaren XXXXXXXXX auf der rechten Seite! :-D
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295 Antworten
Danke für die Blumen. Aber neue Erkenntnisse kann ich nicht liefern. Ich bin kein Experte und ich im Gegensatz zu vielen anderen weiß ich das.
Aber mein (wie ich hoffe) gesunder Menschenverstand sagt mir, dass es völlig egal für den Ausgang des Garantiefalles ist, in welchem Gang und mit wieviel Prozent "Kupplung kommenlassen" das Überdrehen verursacht wurde.
Leider reicht mein Verstand nicht aus, den Sinn hinter diesen ganzen, teilweise recht abenteuerlich klingenden Vermutungen zu verstehen ...
Könnte es nicht auch sein, dass der Fahrer mit Vollgas einen Berg hinuntergefahren ist, der so steil war, dass das Auto immer schneller wurde und der Motor auf diese Weise ohne jeden Schaltvorgang zum Überdrehen gebracht worden ist?
Sch... egal!
Und von uns, die wir allesamt nicht zugegen waren, nicht aufzuklären!
Zitat:
Original geschrieben von Bigmogly
Zumal das Getriebe und sämtliche Bauteile keine weiteren Schaden genommen haben ist dieses dieser Vorgang recht zweifelhaft.
Wo steht bzw. stand das eigentlich?
Hab ich das übersehen?
Wurde das seitens VW bzw. des Freundlichen SO explizit bestätigt?
.......................
Ansonsten entspricht Deine weitere, hier nicht mehr zitierte Aussage ziemlich genau der bekannten Vollkaskomentalität, die man sonst nur aus den schwachsinnigen Produkthaftungsprozessen aus USA kennt (siehe mein Lieblings-Fake "Audi 5000" und "unintended acceleration" auf wikipedia: Hinterher stellt sich das ganze als Fehlbedienung heraus, vorher wurden in den Medien ungeprüft !!! massiv Unwahrheiten verbreitet und der bis dahin gute Ruf von Audi über Jahrzehnte nachhaltig geschädigt! Toyota hat jüngst ja dasselbe Schicksal erlitten, ein Schelm, der böses dabei denkt...:D).
Das Foto sagt eigentlich alles zu diesem Thema der Produkthaftung (merke: Der Anwalt bekommt Prozente vom Schmerzengeld, daher ist das ganze in USA juristisch und wirtschaftlich so populär!):
Zitat:
Original geschrieben von Don_Blech
Könnte es nicht auch sein, dass der Fahrer mit Vollgas einen Berg hinuntergefahren ist, der so steil war, dass das Auto immer schneller wurde und der Motor auf diese Weise ohne jeden Schaltvorgang zum Überdrehen gebracht worden ist?
Sch... egal!
Und von uns, die wir allesamt nicht zugegen waren, nicht aufzuklären!
Nein, das ist auszuschließen... Aber nur weil im Fehlerprotokoll steht, dass 0% Gas gegeben wurde.... :)
Deshalb kann nur der falsche Gang (ganz oder halb) eingelegt worden sein.
Aber ich gebe dir Recht... das ist vollkommen egal !!!! :)
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Ansonsten entspricht Deine weitere, hier nicht mehr zitierte Aussage ziemlich genau der bekannten Vollkaskomentalität, die man sonst nur aus den schwachsinnigen Produkthaftungsprozessen aus USA kennt...
Wo liegt eigentlich das Problem, dass man bei einem Getriebe Vorkehrungen trifft dass man sich nicht verschalten kann. bzw. wenn man sich verschaltet dass kein Schaden entsteht?
Ich seh keines.
In Zeiten in denen man allen technischen Firlefanz in die Fahrzeuge einbaut, sollte man auch hier für Sicherheit sorgen können.
Notfalls auch per Gesetz in Punkto Produkthaftung. Hier besteht m.E. in der EU noch einiges an Nacholbedarf.
Die EU könnte z.B. ein einheitliches Getriebe für alle Fahrzeuge vorschreiben, welches dann alle Vorschriften abdeckt!
Hi,
Getriebe und Kupplung gehören bei einem modernen Fahrzeuge noch zu den wenigen Bauteilen die größtenteils mechanisch sind (bzw. hydraulisch)
Hier eine Sperre einzubauen wäre ein beträchtlicher Aufwand.
Es müßte ja ständig ein abgleich gemacht werden und dann durch eine Sperre verhindert werden das ein Gang eingelegt wird oder die Kupplung schließt.
ich will nicht sagen das sowas unmöglich ist,aber eben sehr aufwändig und womöglich auch defektanfällig.
Außerdem gibt es dann bestimmt wieder welche die Aufschreien weil dann die Möglichkeit entfällt bei einem Aufall der Bremse durch runterschalten das Fahrzeug zu verzögern ;) Das ist zwar wahrscheinlich noch seltener als ein Verschalten aber es ist halt nie möglich es allen recht zu machen.
Wer einen FS hat sollte eigentlich die fähigkeiten haben ein Auto zu bedienen und so eine massive Fehlbedienung darf da eigentlich nicht vorkommen.
Wobei ich gestehen muß als Fahranfänger bin ich auch mal im 3. statt im 5. Gang gelandet. Der Lancia mit Fire Motor hat es aber überlebt ;)
Außerdem es gibt bereits ein System das verhindert das man sich verschaltet,das heißt Automatik oder bei VW eben DSG :D
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von cc307
Wo liegt eigentlich das Problem, dass man bei einem Getriebe Vorkehrungen trifft dass man sich nicht verschalten kann. bzw. wenn man sich verschaltet dass kein Schaden entsteht?
Ich seh keines.
In Zeiten in denen man allen technischen Firlefanz in die Fahrzeuge einbaut, sollte man auch hier für Sicherheit sorgen können.
Notfalls auch per Gesetz in Punkto Produkthaftung. Hier besteht m.E. in der EU noch einiges an Nacholbedarf.
Gibt kein Problem. Es gibt auch schon entsprechende Getriebe. Nennen sich Automatik. Man muss halt entweder bereit sein, den entsprechenden Aufpreis zu zahlen oder man muss halt selber aufpassen, was man tut.
Und mit "Sicherheit" und "Produkthaftung" hat das rein gar nichts zu tun. Ein Handschalter ist sicher. Bei Produkthaftung geht es darum, dass von einem Produkt keine Gefahren ausgehen. Und nicht, dass es "idiotensicher" ist und man das Produkt selbst auch mit einer Fehlbedienung nicht kaputt machen kann.
Zitat:
Original geschrieben von cc307
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Ansonsten entspricht Deine weitere, hier nicht mehr zitierte Aussage ziemlich genau der bekannten Vollkaskomentalität, die man sonst nur aus den schwachsinnigen Produkthaftungsprozessen aus USA kennt...
Wo liegt eigentlich das Problem, dass man bei einem Getriebe Vorkehrungen trifft dass man sich nicht verschalten kann. bzw. wenn man sich verschaltet dass kein Schaden entsteht?
Ich seh keines.
In Zeiten in denen man allen technischen Schnickschnack in die Fahrzeuge einbaut, sollte man auch hier für Sicherheit sorgen können.
Notfalls auch per Gesetz in Punkto Produkthaftung. Hier besteht m.E. in der EU noch einiges an Nacholbedarf.
Gibt es doch alles: DSG oder Automatik kaufen und dessen Steuerung federt DAU's komplett ab. Aber das kostet halt, und ziemlich teuer wäre auch die entsprechende Überwachung für ein Schaltgetriebe. Zudem geht dann erst die Produkthaftung richtig los, weil Fehlfunktionen dann zu Haftungen führen können.
Vielleicht ist beim DSG "bei voller Fahrt auf P schalten" auch möglich , aber sonstiges nicht. Ansonsten: Aufpassen beim Autofahren, für die die unbedingt in Benzin oder Diesel rühren wollen.
Uups, mein Vorredner war schneller.
Zitat:
Original geschrieben von gti_3006
Die EU könnte z.B. ein einheitliches Getriebe für alle Fahrzeuge vorschreiben, welches dann alle Vorschriften abdeckt!
Stimmt!
Es muss aber in jedem Fall gelb sein und eine bestimmte Krümmung aufweisen,
um mal eine alte Legende ins Spiel zu bringen!
Ich bin vor allem dafür, dass die EU neben dem Einheitsgetriebe auch endlich das "idiotensichere" Einheitsauto inkl. elektronischer Totalüberwachung einführt, da können dann auch Fehlbedienungen, z.B. Schaltfehler, durch elektronischen Ferneingriff verhindert werden.
Bei Müdigkeit des Fahrers kann dieser es noch nicht mal mehr öffnen!
Per im Navi eingespeicherten Zielort kann das Auto dann auch ohne den Fahrer voll autark das Reiseziel erreichen!
Wie allg. bekannt ist, schafft ein "Mehr" an Überwachung auch ein "Mehr" an Sicherheit! :D
Das Schaltgetriebe funktioniert seit es das Auto gibt, es werden wohl weniger als 1% aller Motorschäden auf das Schaltgetriebe zurück zu führen sein. Der hier geschilderte Fall ist eine Ausnahme, da braucht man keine Gesetze oder sonst was ändern.
Zitat:
Original geschrieben von Preile
Das Schaltgetriebe funktioniert seit es das Auto gibt, es werden wohl weniger als 1% aller Motorschäden auf das Schaltgetriebe zurück zu führen sein. Der hier geschilderte Fall ist eine Ausnahme, da braucht man keine Gesetze oder sonst was ändern.
Woher willst du wissen, dass es eine Ausnahme ist?
Mir sind früher einige Motoren untergekommen, die durch verschalten ruiniert wurden.
Obwohl ich auch nicht nachvollziehen kann wie man sich so verschaltet wie im Falle des TE, bin ich trotzdem der Meinung, auch beim Schaltgetriebe sollte ein Schutz vor Fehlbedienung her.
Zitat:
Original geschrieben von Preile
Das Schaltgetriebe funktioniert seit es das Auto gibt, es werden wohl weniger als 1% aller Motorschäden auf das Schaltgetriebe zurück zu führen sein. Der hier geschilderte Fall ist eine Ausnahme, da braucht man keine Gesetze oder sonst was ändern.
Hallo,
so sehe ich das auch.
Außerdem gegen Dummheit und Unvermögen hilft auch kein Gesetz.
Einfach richtig fahren lernen dann klappt das schalten auch ohne Überdrehzahl.
Genau.
Der cc307 wäre bei den Amis besser aufgehoben.
Bei jedem Schass und sei es durch den User auch noch selbstverschuldet herbeigeführt, halt einen Anwalt - der was kann halt - kontaktieren und die Schuld abwälzen.
Eher ist - ohne dem Verursacher zu nahe zu treten - keiner ist fehlerlos - zu hinterfragen ob jeder oder jede aufgrund seiner Fähigkeiten auch im Stande ist ein Fahrzeug korrekt zu führen und zu lenken.
Da gehört nun auch mal schalten dazu und kein Anwalt.:mad:
Zitat:
Original geschrieben von G6V2012-austria
Bei jedem Schass und sei es durch den User auch noch selbstverschuldet herbeigeführt, halt einen Anwalt - der was kann halt - kontaktieren und die Schuld abwälzen.
Es geht nicht darum die Schuld abzuwälzen, sondern darum dass man nachprüft ob die Angaben der Werkstatt so auch stimmen.
Zitat:
Original geschrieben von cc307
. . . . . .
Obwohl ich auch nicht nachvollziehen kann wie man sich so verschaltet wie im Falle des TE, bin ich trotzdem der Meinung, auch beim Schaltgetriebe sollte ein Schutz vor Fehlbedienung her.
Bist du bereit auch dafür 2000.- zu bezahlen?
Wenn ja, dann kauf dir ein DSG und du kannst schalten wie du willst.