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Gruppe-N ESD von MK

Themenstarteram 2. November 2004 um 9:51

hey

ich hab mir gestern einen Gruppe-N ESD von MK bestellt...

habt ihr Erfahrungen mit d. Firma? was haltet ihr v. den Produkten? (Langlebigkeit, Sound, Preisleistungsverhältnis...)

Dass ich da keinen Gruppe N Sound rauskriege ist mir fast klar, mir hat nur imponiert dass das Ding komplett aus Edelstahl ist, ne Komplett-ABE hat und recht günstig schien...

also dann...

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84 Antworten

auch ein eingetragenes Esatzrohr ist nicht strassenkomform. Sprich, wenn du auf schlaue rennleitung triffst, die es merken gibt es Punkte. Unter anderem ne Anzeige wegen "Täuschung" (kenne den genauen Begriff nicht). Wirst du in dem Fall schuldig gesprochen, wie ein Freund von mir, bist du Vorbestraft !!!

Mir wäre das nicht wert.

Themenstarteram 4. November 2004 um 15:47

Zitat:

Original geschrieben von hury

auch ein eingetragenes Esatzrohr ist nicht strassenkomform. Sprich, wenn du auf schlaue rennleitung triffst, die es merken gibt es Punkte. Unter anderem ne Anzeige wegen "Täuschung" (kenne den genauen Begriff nicht). Wirst du in dem Fall schuldig gesprochen, wie ein Freund von mir, bist du Vorbestraft !!!

Mir wäre das nicht wert.

Schwachsinn... wenns in den Papieren steht kann die Rennleitung garnix dagegen einweden... wäre ja noch schöner wenn die sich mehr Sachverstand zusprechen als d. technische Prüfer der´s abgenommen/eingetragen hat

stimmt nicht. Eintragungen, die nicht den Vorstriften entsprechen, sind ungültig.

Siehe hier:

http://www.opel-problemforum.com/showthread.php?t=54229

Themenstarteram 4. November 2004 um 16:12

das bezweifel ich immernoch!

wenn eingetragen dann eingetragen. Was den Vorschriften entspricht entscheidet immernoch d. Tüv und keiner v. diesen Witzfiguren in Grün/weiß.

Falls d. Gesetzgeber der Meinung ist dass was nach Paragraph-Drallala und Dingsgesetz nicht mehr gültig ist kann er mir ja meine Auslagen die ich für den Tüv hatte zurück erstatten.

Die Rennleitung kann das auch nicht entscheiden. Die kann aber dir durchaus eine Mängelkarte, trotz eingetragener Attrappe ausstellen, einfach wenn die finden, dass es zu laut ist bzw dass da was nicht stimmt.

mit der Mängelkarte MUSST du dann zum TÜV und der wird sich dann die Sache genau angucken.

Soll wie gesagt nur n Denkanstoss sein, jeder entscheidet selber was er tut.

Themenstarteram 4. November 2004 um 17:19

ich will ja keine Attrappe sondern ein Ersatzrohr.

mit nem blanken Rohr kannste nix verbergen... das ist halt ein Rohr und baste... ich werde mir auf keinen Fall so´n Teil einbauen und ohne Eintragung rumfahren (dazumal ich noch in d. Probezeit bin)

ich brauch nur jemanden der mir das erstmal einträgt.

Da hat hury schon Recht. Wenn etwas illegal ist, hilft es dir nichts, wenn es eingetragen ist. Die Eintragung ist dann völlig hinfällig. Der einzige Vorteil wäre, dass die meisten Polizisten sich wahrscheinlich nicht auskennen und dich damit wieder ziehen lassen.

Wenn sich allerdings rausstellen sollte, dass du wusstest, dass das Teil illegal ist, dann sieht es ganz böse aus.

Themenstarteram 4. November 2004 um 22:21

Also ich (als "Laie") gehe davon aus dass sich d. TÜV-Mensch, der mir was einträgt damit auskennt was er da einträgt. Somit können mir die Grünen ja nicht den schwarzen Peter zuschieben...

und wenns erstmal eingetragen ist, kann man auch nicht mehr nachvollziehen wer da was eingetragen hat... somit wäre ja der Tüver auch fein raus...

aber das ist ja alles ein "Wenn, dann wäre und könnte..."

eben. Ich gehe wirklich sehr stark davon aus, dass man eine Anlage ohne VSD niemals eingtragen bekommt, lasse mich aber gerne eines besseren belehren ;)

Themenstarteram 4. November 2004 um 22:31

vor nicht so langer Zeit wurde ein Astra mit eingetragenem Ersatzrohr über Autoscout angeboten... inwiefern das jetzt wirklich so ist weiss ich nicht... jedenfalls stand das in d. Beschreibung des Wagens...

Gegen das entsprechende Geld bekommst du alles eingetragen. Legaler wird es dadurch aber nicht.

So sieht das aus!

Egal was dir irgendwer irgendwann mal eigetragen hat, die Cops können, wenn sie denn wollen JEDE Eintragung anzweifeln. Dann kommt dein Auto wieder zu nem Gutachter oder KFZ Sachverständigen oder Prüfer, und zwar einer IHRER wahl. Wenn der dann der Meinung ist, dass irgendwas der bemängelten Sachen nicht gesetzeskonform ist, haste n Problem, bzw. 3Punkte und 50€ Geldstrafe oder im Zweifelsfall keine Plakette mehr am Auto.

Und da kannste dich aufn Kopf stellen wie du willst, die Schuld liegt IMMER bei dir, und wenn der Fahrer und der Halter des Autos unterschiedliche Personen sind, kriegen sie beide eins an Deckel. Weil sowohl Halter als auch Fahrer den gesetzeskonformen Zustand eines Fahrzeugs sicherstellen müssen.

Wenn man den Tüvver ermitteln kann, der das betreffende Teil eingetragen hat, kriegt er wahrscheinlich auch noch Stress, das weiß ich aber nicht genau.

Zitat:

Original geschrieben von fate_md

Wenn man den Tüvver ermitteln kann, der das betreffende Teil eingetragen hat, kriegt er wahrscheinlich auch noch Stress, das weiß ich aber nicht genau.

Das glaube ich kaum. Der wird sich dann rausreden. Er könne ja auch nicht alles kennen und der Halter hätte da so ein Gutachten präsentiert, woran er sich orientiert hätte, wo das Gutachten denn jetzt wäre, und wenn es nicht mehr auffindbar wäre, dann muss derjenige wohl was gefälschtes präsentiert haben.

Es ist so einfach, sich als Prüfer raus zu reden.

Themenstarteram 8. November 2004 um 11:34

hab heute den Auspuff bekommen...

ist einer von NAP... in der ABE steht mein Motor mit drin!

da sind jetzt aber mehrere Aufhängungspunkte dran... ich hab ne Einpunktaufhängung... kann ich die zusätzlichen Bügel am neuen ESD einfach absägen?!? söllte ja eigentlich kein Problem sein - oder?

wenn du nur ne enpunkt hast und der rest nich benötigt wird kannst das machen

aber machs sauber wegen tüv also keine spitzen oder scharfen kanten lassen

könnt ja ma einer unter dein auto rutschen und sich nen auch dran ausstechen

oder so

man weiss ja wie manche tüvler sind

MFG André

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