GRA nachgerüstet, Fehler in der Servotronic (44)

VW Caddy 3 (2K/2C)

Gruß an die Gemeinschaft!

Ich habe die GRA in meinem Caddy Maxi GC, 2.0 TDI, ohne MFA, nachgerüstet (wie schon in einer anderen Diskussion über GRA beschrieben). Dabei habe ich den Fehler gemacht, dass ich den Fehlerspeicher vor dem Einbau der GRA, nocht mit altem LSSG nicht ausgelesen habe. Nach dem Einbau der GRA und erfolgreicher Codierung funktioniert die GRA, aber es gibt zwei persistente Fehler in der Servotronic - siehe Anhang (Bemerkung am Rande: die GRA wurde mit einer legalen Version der VCDS programmiert und die Steuergerätefehler ausgelesen):
Hier einige Eckpunkte:
- Damit die GRA funktioniert wurde das LSSG 1K0 953 549 CD eingebaut.
- Bei meinem Caddy befindet sich der Lenkwinkelsensor (LWS) in der Servotronic und nicht in der Lenksäule!

Die Frage ist, ob das neue LSSG den LWS in der Lenksäule braucht und wenn es dort nicht findet, die geposteten Fehlern auslöst?

Liebe Grüße
BoCaddy

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BoCaddy


... Wer die letzten Beiträge und den Titel von diesem T. gelesen hat, der kann verstehen, warum sich mache Leute gezwungen sehen, die selben Sachen neu zu posten. ...

Das ist falsch herum gedacht!

Nur WEIL es immer wieder unnötige Threads gibt werden diese so zugespammt! 😉😛

Das ist nichts Neues!

Gruß Ulf

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Einen Link zu den Brettern und Nägeln ?
Lieber nicht.
Die Blogautoren haben keine Rechte mehr. 😉😛
Da das hier einer der aktuellen überflüssigen Sinnlos-Threads ist: spammt ruhig hier weiter! 😛

Was ist denn das für ein Ron?
Coole Konfiguration?
Prozente?
Übernehm´ ich, die Bestellung! 😁

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS


... die ich eben beantwortet habe. JoJoMS

Die ich eben zurück beantwortet habe.

kmf

Dito @ kmf

@ bluedaddy - ich denke, dass der potentielle Roncalli-Abgeber dein Angebot liest. Ich kenne die Konfiguration nicht. JoJoMS

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS


Dito @ kmf

@ bluedaddy - ich denke, dass der potentielle Roncalli-Abgeber dein Angebot liest. Ich kenne die Konfiguration nicht. JoJoMS

Aus dem Luftschutzkeller:

Ich weiß, dass ich wieder einen Sturm erzeugen werde! Wer die letzten Beiträge und den Titel von diesem T. gelesen hat, der kann verstehen, warum sich mache Leute gezwungen sehen, die selben Sachen neu zu posten. Da frage ich mich auch, warum solche Blitze und Donner, wenn man das dann tut. Kann man ein T. schließen, bevor er so ausartet?

LG
BC

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Zitat:

Original geschrieben von BoCaddy


...Kann man ein T. schließen, bevor er so ausartet?

Können täte es ein Mod bestimmt, nur leider tut es keiner.

Aber es wird ja schon dran gearbeitet...

Zitat:

Original geschrieben von blue daddy


...Da das hier einer der aktuellen überflüssigen Sinnlos-Threads ist: spammt ruhig hier weiter! 😛...

...das es vielleicht doch noch geschieht😁😁😁.

Zitat:

Original geschrieben von BoCaddy


... Wer die letzten Beiträge und den Titel von diesem T. gelesen hat, der kann verstehen, warum sich mache Leute gezwungen sehen, die selben Sachen neu zu posten. ...

Das ist falsch herum gedacht!

Nur WEIL es immer wieder unnötige Threads gibt werden diese so zugespammt! 😉😛

Das ist nichts Neues!

Gruß Ulf

Ist das Thema denn soweit erschöpfend hier behandelt? Wenn ja, wäre ich sehr dafür, dass jemand den Thread schließt. Bei allem Respekt gegenüber dem TE - ich habe doch erhebliche Probleme mit seiner Ausdrucksweise. Möglicherweise ist diese der Schlüssel für die etwas als ungewöhnlich empfundenen Übertreibungen. Ich fragte hier ja schon mal, was für ein Landsmann der TE ursprünglich ist; am Bildungsstand kann es nicht liegen da er ja auf seine berufliche Qualifikation schon mehrfach hingewiesen hat. Mir geht es ausdrücklich nicht um eine perfekte Ausdrucksweise oder eine korrekte Rechtsschreibung, darauf kommt es meines Erachtens in einem Forum auch gar nicht an. Mitnichten möchte ich mich das monieren. Bei allem Sturm, Blitz und Donner muss man aber noch schlau aus den Sätzen werden. Was den Inhalt und die Entwicklung des Threads angeht hatte ich mich schon mal für eine Verlagerung des "nicht-fachlichen" Teils in die Bloggs ausgesprochen. Leider hat sich die Höflichkeit des TE auch nicht positiv entwickelt. Es gibt ja auch ein treffendes Sprichwort: "Wie man es in den Wald hineinruft, so schallt es heraus."

Zur Erinnerung : ich hatte mich denjenigen hier nicht angeschlossen, die sich über das Abwürgen des Motors etwas amüsiert hatten. Ich hatte aber recht deutlich geschrieben, dass der weitere Betrieb eines Fahrzeuges mit einem Defekt an der Lenkung unverantwortlich ist. An diesem Standpunkt hat sich bis dato bei mir immer noch nichts geändert. So ein Fahrzeug gehört in die Werkstatt und darf erst wieder gefahren werden, wenn der Defekt behoben ist. Gleichgültig ob es "nur" an der Software gelegen hat oder ein Bauteil defekt ist. Der TE hat ja nun wiederholt z.T. auch recht sprachgewaltig zum Ausdruck gebracht, dass er den Zustand seines Fahrzeuges damals als sehr gefährlich eingestuft hat und auch heute noch dazu steht. Ich kann nur nicht verstehen, warum man ein Fahrzeug mit einem Schaden an der Lenkung - gleich welcher Ursache - noch weiterfährt und sogar gezielt Testfahrten mit Fehlerprovokation unternimmt. Mein fester Standpunkt ist, dass solch ein Fahreug in die Werkstatt gehört! Zumal ja auch noch eine Werksgarantie - ergo ein Anspruch auf kostenlose Reparatur besteht. Es ist sicher nachvollziehbar und verständlich, dass man als TE "gesagt" bekommt, dass das Fahren eines Fahrzeuges mit defekter Lenkung unverantwortlich ist. Es ist aber doch mal nötig sowas zu schreiben. Ob die Lenkung beim Ausfall beherrschbar war oder nicht, das kann bezogen auf den konkreten Vorfall nur vom TE (evtl. auch von seiner Gattin als Beifahrerin) bewertet werden. Keiner von uns war ja dabei. Seinem Erlebnis zur Folge war die Lenkung dann nicht mehr beherrschbar - das glaube ich ihm auch. Ob das bei anderen Caddyfahrern dann auch der Fall ist, kann ebenfalls niemand behaupten. Ein warnender Hinweis ist allerdings berechtigt.

Als ich das damals schrieb antwortete der TE, dass dann alle anderen Caddyfahrer in deren Fahrzeugen eine EMS verbaut ist, ebenso verantwortungslos handeln würden, wenn sie trotz seiner Warnung weiterfahren. Darauf kommt es aber nicht an. Es ging hier um die individuelle Bewertung und das Erleben seiner Gefahrensituation und nicht darauf, ob andere ebenfalls verantwortungslos handeln wenn sie mit einem Caddy mit EMS weiterfahren. Man kann eigenes Handeln nie damit rechtfertigen, dass es andere ja auch tun. Zu Recht war auch die Frage aufgeworfen worden, ob es sich um einen Defekt am Fahrzeug des TE handelt oder ob gegebenenfalls alle Caddys mit EMS betroffen sind. Die spätere "Empflindlichkeit" rührt eben daher, dass ich ihm konkret verantwortungsloses Verhalten vorgeworfen habe, weil er seinen Caddy mit dem Lenkungsschaden weiterhin fährt. Auch wenn es unbequem ist : so ein Fahrzeug muss man stehen lassen und umgehend zur Reparatur in die Werkstatt bringen. Kann das Problem dort nicht gelöst werden, steht man vor der unangenehmen Situation, dass man einen defekten Wagen hat, den man nicht fahren kann. Ich bin selber von so einer Situation betroffen und mein Caddy fehlt mir täglich - nur ist er nach etlichen Reparaturversuchen immer noch nicht verkehrssicher. Da muss auch ich in den sauren Apfel beißen und den Wagen stehen lassen. Ich bin dann auch den sehr steinigen Weg einer Klage gegangen. Das ist wirklich sehr sehr unangenehm, aber immer noch besser, als wenn es am Ende doch noch einen Verkehrsunfall mit Personenschaden gibt. Selbstverständlich hört oder liest es niemand gern, dass "man" verantwortungslos handelt - das ist menschlich nachvollziehbar. Soweit "meine Meinung" - die ist sicher nicht allgemeingültig aber ich darf sie durchaus äußern. Bestenfalls hätte der TE daraufhin sein Fahrzeug stehen gelassen und in die Werkstatt gebracht bis der Fehler behoben war.

Gab es damals nach dem Vorfall eigentlich irgendeinen Eintrag im Fehlerspeicher zur Ursache des Motorausfalls oder bezüglich der elektrohydraulischen Lenkung ?

Was meinen zweiten Kritikpunkt hnsichtlich eigener Eingriffe am Fahrzeug, z.B. mit VCDS oder Aufrüstung einer GRA angeht, so werfe jeder mal einen Blick in die Bedingungen für die Neuwagengarantie im Serviceheft. Durch solche Eingriffe erlischt die Werksgarantie. Verantworten muss das jeder für sich selbst - wenn es später aber mal seitens VW zur Vorhaltung dieses Punktes kommt weil ein anderer dicker Schaden eintritt, dann würde sich sicher so manch einer wünschen, er hätte die gewünschte Ergänzung der Serienausstattung einer Vertragswerkstatt überlassen, denn dann erlischt eben nicht die Garantie. Mitunter ist das der Grund, warum Reparaturen in Vertragswerkstätten von VW oder VWN recht teuer sind. Ich hatte genau dieses zweifelhafte Vergnügen im Rahmen meiner Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages - allein schon wegen dem Einbau des Rollstuhlkrans durch einen nicht markengebundenen Umrüstbetrieb. Das soll auch keine Belehrung sein, sondern lediglich die Weitergabe meiner persönlichen Erfahrung. Bei meinem nächsten Fahrzeug wird die Umrüstung garantiert nur noch durch einen von VW zertifizierten Umrüstbetrieb vorgenommen und dann auch VWN zur Abnahme der Umrüstung vorgelegt. Das Serviceheft sieht extra eine Seite für so eine Abnahme vor.

Vielleicht macht es Sinn, wenn der TE nun in Kenntnis der Ursache des Lenkungsschadens noch einmal warnend direkt an Volkswagen schreibt. Dabei ist sein persönliches Erlebnis bei der damaligen gefährlichen Fahrsituation sicher nicht unwichtig.

Mit freundlichen Grüßen
JoJoMS

Das mit der Garantie kann so nicht ganz sein JoJo. Mir habe die beim Freundlichen erst das Bordnetzsteuergerät auf Garantie getauscht. Der weis aber ganz genau, dass die GRA nachgerüstet ist. (Und nen neuer Tacho und MFL usw.) Mir hat man gesagt, dass die Garantie nur bei Fällen nicht greift, wo der Defekt klar von einem nachgerüsteten Teil verursacht wurde.
Bei allem Anderen was du schreibst stimme ich dir zu.

Gruß Matze

Hi Matze,

ich gebe dir ja recht solange alles einvernehmlich mit der Werkstatt läuft. Kommt es allerdings dazu, dass sich irgendeiner bei VWN oder bei der Anschlussversicherung quer stellt, dann zahlt erstmal keiner - sondern Du. Anschließend kannst Du das Geld einklagen, hast aber die Beweislast und dann zitiert man dir die Klausel aus der Neuwagengarantie (z.B.) - danach verlierst du dann oder du findest einen überzeugenden Sachverständigen.

Persönlich würde ich es auch so sehen, dass ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen einer Bastelei und einem Schaden am Caddy gegeben sein muss. Meistens sind die Werkstätten ja auch auf Seiten des Kunden - gerade wenn es um die Abwicklung von Garantieleistungen geht. Das liegt ja in deren Interesse. Da wird der Autohausmitarbeiter in der Regel kaum schreiben : "Ätsch - VWN - ich weis was : Der Kunden hat kräftig am Auto gebastelt! Deshalb seid lieb zum Freundlichen 😁.

Diese Sache mit dem Kausalzusammenhang kann aber auch gerade im CanBus probelmatisch werden - läuft erstmal eine fehlerhafte Information von einem Steuergerät im CanBus herum, dann kann dieser Fehler weitere Fehler auslösen. Allerdings sind das dann wohl eher Softwarefehler oder -steuerungen mit wenig Auswirkungen auf die Hardware. Aber z.B. ein Zusmmenhang zwischen einem verstellten Motorsteuergerät und dem Dieselpartikelfilter oder dem Kat könnte man sich schon vorstellen.

Also Matze : In der täglichen Praxis würde ich das wie Du beurteilen wollen - ärgerlich wird es aber dann, wenn die Gerichte bemüht werden. Glaubs mir - das kostet echt Nerven und nen Haufen Kohle. Ist es erstmal soweit gekommen, dann wirst du dir denken : menno - hätte ich mal besser nicht gebastelt. Abgesehen davon macht Basteln am Auto ja auch Spass und viele Dinge sind völlig unproblematisch. Ob die Nachrüstung einer GRA so unproblematisch ist - da habe ich Zweifel ! Solange es nicht zur Klage kommt, kommt es wahrscheinlich auch nicht zum Streit darüber.

Man sollte ja auch berücksichtigen, dass viel mit der Kulanz zusammenhängt. Selbst an einer Inanspruchnahme der Anschlussversicherung ist VWN mit einer 70%igen Materialkulanz beteiligt. (Bedingungen aus 2008). Das wußte ich auch nicht. Lehnt VWN die Kulanz ab, dann zahlt auch die Anschlussversicherung nicht - das hab ich schon alles bis ins Detail mit der Anschlußversicherung "durch". Kannste mir glauben :-)

LG JoJoMS

*grins* Matze - ich bin auch schon völlig zufrieden damit, wenn Du mir mit allem anderen zustimmst. Immer 100% Recht haben wäre ja nun auch zuviel verlangt.*

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