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Golf V GT - wirtschaftlicher Totalschaden trotzdem reparieren?

Themenstarteram 5. Januar 2016 um 9:58

Hallo zusammen,

ich hatte einen selbstverschuldeten Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden.

Kann ich den Wagen trotzdem reparieren lassen und erhalte hierfür von der Versicherung die tatsächlichen Reparaturkosten erstatten bis maximal zum WBW, also 5.900 EUR (Auszug aus den Versicherungsbedingungen am Ende)???

Da die Reparaturkosten nur minimal über dem WBW liegen bin ich mir sicher allein durch günstigere Stundensätze in einer anderen Werkstatt die Reparaturkosten unterhalb den WBW zu bekommen.

Hier die Daten zu Auto und Versicherung:

Vollkaskoversicherung Golf V GT (170 PS), Bj. 2006

Reparaturkosten:

5.200 EUR ohne MwSt.

6.200 EUR mit MwSt.

WBW:

5.900 EUR mit MwSt.

Restwert:

2.350 EUR ohne MwSt.

2.800 EUR mit MwSt.

Danke für die Hilfe,

eurostar89

A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?

A.2.6.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den

Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des

Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung

reparieren, gilt A.2.7.1.

A.2.7.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen

Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:

a Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die

hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts

nach A.2.6.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen oder

ein von uns beauftragter Sachverständiger die vollständige und fachgerechte

Reparatur bestätigt. Fehlt dieser Nachweis oder diese Bestätigung,

zahlen wir entsprechend A.2.7.1 b.

b Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert,

zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur

bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts

(siehe A.2.6.6 und A.2.6.7).

Beste Antwort im Thema

Es ist doch ganz einfach: Wird vollständig und fachgerecht repariert, werden die Reparaturkosten bis max. 5.900,- € bezahlt, d. h. ist die Reparatur billiger, wird sie komplett bezahlt, ist sie teurer, zahlt der TE die Differenz.

Wird nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, gibt es 3.400,- €.

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Zitat:

@A43 schrieb am 5. Januar 2016 um 16:02:02 Uhr:

Oben steht doch, die Reparatur kostet 6200,- € inkl. Märchensteuer. Warum sollte sie plötzlich kleiner als 5900,-€ sein?

Oder bezieht sich das nur auf die Nettorechnung?

Eingangspost lesen:

Zitat:

bin ich mir sicher allein durch günstigere Stundensätze in einer anderen Werkstatt die Reparaturkosten unterhalb den WBW zu bekommen.

Wenn die(se) Werkstatt dank niedrigerer Stundensätze trotz vollständiger und fachgerechter Reparatur unter dem WBW bleibt (und exakt das schreibt der TO), bleibt er auf keinen Kosten sitzen.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 5. Januar 2016 um 21:33:35 Uhr:

Zitat:

@A43 schrieb am 5. Januar 2016 um 16:02:02 Uhr:

Oben steht doch, die Reparatur kostet 6200,- € inkl. Märchensteuer. Warum sollte sie plötzlich kleiner als 5900,-€ sein?

Oder bezieht sich das nur auf die Nettorechnung?

Eingangspost lesen:

Zitat:

@lemonshark schrieb am 5. Januar 2016 um 21:33:35 Uhr:

Zitat:

bin ich mir sicher allein durch günstigere Stundensätze in einer anderen Werkstatt die Reparaturkosten unterhalb den WBW zu bekommen.

Wenn die(se) Werkstatt dank niedrigerer Stundensätze trotz vollständiger und fachgerechter Reparatur unter dem WBW bleibt (und exakt das schreibt der TO), bleibt er auf keinen Kosten sitzen.

Wurde doch schon hier beschrieben.:):confused:

Themenstarteram 5. Januar 2016 um 22:18

Danke für die bisherigen Antworten, meine urspürungliche Frage ist damit auch ausreichend geklärt :)

Mir stellt sich nun noch die Frage inwieweit hier die Versicherung informiert werden muss, bzw. wer die Werkstatt beauftragt? Wie sieht es mit Werkstattbindung, wenn vertraglich vereinbart, aus?

Danke!

Zitat:

@eurostar89 schrieb am 5. Januar 2016 um 23:18:20 Uhr:

Wie sieht es mit Werkstattbindung, wenn vertraglich vereinbart, aus?

Das steht in Deinen Versicherungsunterlagen, wie viel Prozent dann von dem Gesamtbetrag in Abzug gebracht wird wenn Du in eine andere Werkstatt gehst als von der Versicherung vorgegeben.

Meist so um die 15-20%.

am 6. Januar 2016 um 8:13

Mit Werkstattbindung?

Dann wirds lustig. :D

Einfach lesen, was du selber mit deiner Versicherung vereinbart hast und dich daran halten.

am 6. Januar 2016 um 10:01

Werkstattbindung?

Wer macht denn so einen Scheiß!

Zitat:

@olmo12 schrieb am 6. Januar 2016 um 11:01:01 Uhr:

Werkstattbindung?

Wer macht denn so einen Scheiß!

Erwartest er eine ernsthafte Antwort auf diesen "Kommentar"?

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