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Golf V GT 2,0 TDI Wandeln?
Ich habe mir im Februar einen Golf V GT mit 2,0 TDI 170ps gekauft. Beim :) als ehemaliger Werksangehörigen Wagen. Der Wagen ist Baujahr 10/2006 und hatte 58000 auf der Uhr. Die letzten Wochen bemerkte ich einen Leistungsverlust, heute in der Werkstatt, (nicht die wo das Auto gekauft wurde) Probefahrt gemacht und Meister meint:
PD- Einheiten müssen raus und mit Ultraschall gereinigt werden. Meine Nachfrage auf Kulanz seitens VW wurde verneint, er sei zu alt. Da er mir leider auch noch mitteilte, dass nicht nur 400€ für die Aktion fällig würden, sondern das Problem alle 60000km zu erwarten sei, stelle ich mir die Frage, ob das ein berechtigter Grund zur Wandlung ist.
Ich habe heute direkt bei VW angerufen, zwecks Kulanz, die Dame war wirklich sehr nett und zuvorkommend und bejate vorsichtig meine Grundsätliche Anfrage auf Kulanz zu diesem Problem, leitet den Fall jetzt an die Fachabteilung weiter, sieht also gut aus.
Nichts desto trotz ist das Risiko, jedesmal auf VW zu hoffen und vielleicht doch auf den Kosten sitzen zu bleiben sehr hoch. Wie sehen meine Chancen auf Wandlung aus? Würdet ihr mir dazu raten oder doch eher reinigen lassen und hoffen?
Beste Antwort im Thema
ich denke mal, dass deine chancen zur rückabwicklung eher schlecht aussehen, wenn du von anfang an alles falsch machst.
mach doch erst mal von deinen gewährleistungsansprüchen gebrauch - da brauchst du keine kulanz von vw zu.
ansonsten nutze doch einfach mal die sufu - da steht einiges zu dem thema drin.
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32 Antworten
Wieviele km sind denn seit Kauf vergangen? IMHO fallen bei Rücktritt aka Wandlung Kilometerpauschalen an, die nicht ohne sind im Vergleich zur "Reinigung"...
Im Mom. ca 8000 km
Hallo
Erstmal an alle!
Der Käufer hat einen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer!!!
Aber er muß dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung geben!!
Dieses hat er nicht getan, er ist zu einem anderen Händler gegangen!!! (Fehler)
Somit wird er wohl auf seinen kosten (es sei denn es wird Kulanz übernommen) sitzenbleiben
Gruß
frank - so wie ich das sehe, sind ja noch keine arbeiten durchgeführt worden...
Es wurden KEINE Arbeiten durchgeführt! Lediglich zur Fehlersuche war ich dort. Das ich dafür keine 500km fahre sollte jedem klar sein. Dieser wollte eben auch erst die Freigabe des Händlers für die Reparatur abwarten. Der Vorgang liegt dort beim Geschäftsführer zur Bearbeitung vor.
So habe nun die Aussage vom Verkäufer, dass sie die Reparaturfreigabe nicht geben können. Ich aber selbstverständlich zu ihnen in die Werkstatt zur Schadensaufnahme kommen kann. Das sind einfach 500km :(
Wenn du die Fahrtkosten rechnest (nicht nur Sprit) kannst du es dann auch in der Werkstatt deines Vertrauens machen lassen.
Die muss ich ja nicht bezahlen. Denn auch für diese müsste der Händler aufkommen. Er möchte jetzt einen Kostenvoranschlag um die Kalkulation vor zu nehmen und dann eine Entscheidung zu treffen. Das wird sich dann wohl auf Montag vertagen.
Ich kann mir nicht vorstellen dass dir der Verkäufer für 1.000 km die Fahrkosten von geschätzt 300 Euro erstattet nur um den Schaden zu begutachten.
Zitat:
Original geschrieben von Blacky11111
Ich kann mir nicht vorstellen dass dir der Verkäufer für 1.000 km die Fahrkosten von geschätzt 300 Euro erstattet nur um den Schaden zu begutachten.
Eben, drum wird er wohl keine andre Wahl haben, als die Freigabe zu geben. Denn die Fahrtkosten müssen nach bgb §439 2 auch getragen werden. Ich hatte von Anfang an das Gefühl, der Wagen müsste etwas besser ziehen mit 170 ps. Klar wurde mir das eben nach einer Vergleichsfahrt mit einem 140er und dadurch, dass er jetzt merklich immer lahmer wurde.
Hallo,
unser Golf GT TDI 170PS Bj 12.2006, den wir damals neu in WOB abgeholt hatten, hat auch einen extremen Leistungsverlust!
Die angegebene Höchstgeschwindigkeit von 220km/h erreicht er noch NICHT mal Bergab lt. Tacho!
Ein bekannter von mir hat einen Golf IV 1.9TDI 116 PS, was Leistungsmäßig genau wie unser GT TDI ist! LEIDER
Der Wagen hat aktuell 151 tkm runter - VOLL-VW-SCHECKHEFT.
Immer wieder probleme:
Defekte Injektoren, Motorruckeln, mehrverbrauch , etc.
2.0TDI PD 170PS ist ein schlechter Motor und ist nicht empfehlenswert !!!
mfg
So mein Händler hat nun endlich der Übernahme der Kosten zugestimmt. Er hat mir allerdings auch eine Rückabwicklung in Aussicht gestellt. Die Nutzungspauschale wären in etwa 700€ bei ca. 7.000km gefahrenen KM.
Ich weiß jetzt nicht wirklich, was ich machen soll. Das Auto an sich gefällt mir, nur immer mit dem Gedanken im Nacken, das die Sache immer wieder kommt, mag nicht wirklich Freude bei aufkommen.
Hallo,
die Entscheidung ist ein einfaches Rechenbeispiel. ieivel fährst du und wie oft wirst du also noch die Reinigung evtl. vornehmen lassen müssen.
Für die 700€ bekommst du ja noch mindestens eine weitere Reinigung. Im Endeffekt kannst du also ca 80-120tsd km für den gleichen Preis weit fahren.
Ich würde es weiter fahren, wenn es mir gefällt. Ansonsten finde ich das Angebot des Autohauses auch gut. Wenns denn ein Audi sein soll, dann gib ihn zurück. Faire Sache!
Ähm ja ... schon mal auf die Definition Gewährleistung und Garantie geschaut?
Bei Gewährleistung muss der Käufer beweisen, das der Mangel schon vorlag .... schimpft sich Beweislastumkehr beim übergang von Garantie zur Gewährleistung, falls bei der Gewährleistung anfänglich eine Garantie inbegriffen war.
Lass die Teile reinigen und verkauf das Teil oder fahrs weiter ... vill hast ja Kulanzglück. :)
Zitat:
Original geschrieben von Jetta MK5
Ähm ja ... schon mal auf die Definition Gewährleistung und Garantie geschaut?
Bei Gewährleistung muss der Käufer beweisen, das der Mangel schon vorlag .... schimpft sich Beweislastumkehr beim übergang von Garantie zur Gewährleistung, falls bei der Gewährleistung anfänglich eine Garantie inbegriffen war.
Lass die Teile reinigen und verkauf das Teil oder fahrs weiter ... vill hast ja Kulanzglück. :)
Die Beweislast liegt aber in den ersten 6 Monaten beim Händler. Mir liegt das Angebot zur Rückabwicklung wie gesagt vor. Das macht es aber nicht unbedingt leichter eine Entscheidung zu treffen :confused: