Golf 6 (u.a. 2.0 TDI) - rechtliche Lage Software-Updates
Hallo.
Um den Thread, der sich mit der technischen Seite der reinen Software-Problematik beschäftigt, nicht zu kontaminieren, eröffne ich hier eine neue Diskussion. Im Gegensatz zu technischen Fragen würde ich hier aber gern erfahren, wie die rechtliche Situation (tatsächlich) ist:
- Hat mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis?
- Hatte es jemals eine BE - trotz oder mit der Schummelsoftware
- Bin ich verpflichtet, das Software-Update machen zu lassen?
- Was passiert, wenn ich den VW-Brief ignoriere oder mich weigere?
- Wer haftet für Schäden, die (eventuell!) als Folgen des Updates auftreten?
- Wer ist in der Beweislast?
- Muss VW die Unschädlichkeit des Updates nachweisen?
- Oder muss ich beweisen, dass ein Fehler aufgrund des Updates aufgetreten ist?
Ich vermute, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und hoffe auf ergiebige Diskussionen, gern immer mit Link zu einer Fundstelle - zum Nachlesen. Danke!
Beste Antwort im Thema
@3VWBesitzer:
Bitte nicht zwischendurch außer Acht lassen, daß in den streitgegenständlichen Verfahren stets Hersteller UND Verkäufer/Händler Beklagte waren bzw. sind. In vielen Fällen nur der Verkäufer/Händler.
Das geschah und geschieht nicht ohne rechtliche Gründe.
Eine detaillierte Analyse des bundesdeutschen Schadensrechts muß vorliegend als grundsätzlich unbehelflich abgelehnt werden.
Darüber gibt es genügend und vor allem sehr umfangreiche und umfassende Fachliteratur.
Die kriminelle Energie der Verantwortlichen des VW-Konzerns beim vorliegenden Betrug am Kunden und den Möglichkeiten, die zivilrechtlichen Folgen zu minimieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt.
Vielleicht gelingt das Verständnis über die externe Quelle besser?
Diese Quelle weist nur einen geringen Teilausschnitt nach.
Der mag reichen.
Der VW-Konzern wollte alle EA 189 Kunden - vorsätzlich - betrügen.
VW will sich von den Rechtsfolgen dieses Betruges - so weit es geht - rechtlich freistellen.
Für den Kunden sind nur zivilrechtliche Ersatzansprüche von Interesse.
Dabei ist es für den Kunden gleichgültig, ob er seine Ansprüche vom Verkäufer/Händler und/oder Hersteller ersetzt bekommt.
Hauptsache, er bekommt sie ersetzt.
Klagegegner sollten daher immer beide sein.
Für den Kunden ist es irrelevant, ob die Verantwortlichen bei VW strafrechtlich verurteilt werden, denn das Strafrecht gibt dem Kunden keinen pekuniären oder sonstigen Ersatz.
VW klärte im Vorfeld ab, wie Ersatzansprüche von Kunden - trotz Pflichtverletzung durch VW - abgewendet werden können.
VW behauptet, mit dem sog. Update sei die Gefahr für Kunden tatsächlich abgewendet, die vorherige Rechtsgutverletzung bestehe nicht mehr, folgerichtig seien Schadensersatzansprüche durch Kunden ausgeschlossen. Folgeschäden könne es nicht geben. Ein merkantiler Minderwert verbleibe nicht, EA 189 KFZ seien als Gebrauchtwagen immer noch so viel oder so wenig Wert, wie vor dem Auffliegen des Betruges.
Die verbalen Auswüchse dieser Abwehr kann die geneigte Leserschaft in diesem Forum in den Beiträgen der konzerneigenen VW-Jubelperser nachlesen. Die bringen nie Neuigkeiten, sondern leiern gebetsmühlenartig herunter, daß kein Schaden entstanden sei, Schäden auch nicht entstehen könnten, usw.
Der Tenor dieser Agitation und Propaganda des VW-Konzerns wird von Müller und Co. ebenso propagiert.
"Das Update sei in Ordnung, Folgeschäden gäbe es keine. Wer das nicht einsehen will, soll klagen."
Zivilprozessual muß jeder Kunde jeden Schaden, den er geltend macht beweisen, weil VW diese Schäden bestreitet.
Nach stattgehabtem Update muß genau dieses Update für aufgetretene Schäden - allein oder zumindest weitestgehend - ursächlich sein.
Kulanterweise (d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) werden dem einen oder anderen Kunden nach dem Update kaputte AGR, kaputte INJ und vor der Zeit überfüllte DPF getauscht.
VW meint, dadurch in der PR zu den "Guten" zu gehören, weil VW etwas für Kunden tut - ohne Rechtspflicht.
Schließlich sind das Verschleißteile, die sowieso defekt werden. Was sind wir lieb und nett.
Von VW geplante Obsoleszenz und deren zeitliche Verkürzung durch das Update wurde nur ganz am Anfang auf's rechtliche Tablett gebracht und ist inzwischen überhaupt kein Thema mehr.
Die vorbezeichnete Beweisführung ist für einen Kunden alleine wirtschaftlich kaum zu stemmen.
Das war VW vorher bekannt, das hatte VW eingeplant.
Der einzelne Kunde kann vom Verkäufer/Händler und VW wirtschaftlich totprozessiert werden.
VW verhindert durch sog. Kulanz in Einzelfällen, daß streitbaren Kunden mit entsprechend wirtschaftlichem Hintergrund doch der - allgemeingültige - Beweis gelingen könnte, daß das VW-Update ursächlich für Schäden ist.
Als "Rat der Götter" der Nachkriegszeit handelnd, wurden die von VW in die Politik "eingeschleusten Schläfer" des VW-Konzerns aktiviert.
Diese wehrten eine bereits ausformulierte Verabschiedung der gesetzlichen Einführung einer Sammelklage aller Kunden gegen VW (oder andere Täter) ab, mit der wirtschaftliche Parität im Kampf der Parteien (= umfassender Verbraucherschutz) hätte hergestellt werden können.
Automobilclus, die sich als unabhängig darstellten und Parität zugunsten ihrer Mitglieder hätten herstellen können, erwiesen sich als ganz und gar nicht unabhängig von den Konzernen der KFZ-Industrie.
Daß etliche Rechtschutzversicherer Deckungszusagen in der Sache verweigern, gibt nichts zu Lasten der Kunden her, weil es - seit jeher - Versicherer dieser Art gibt, die es als ihre vornehmste Aufgabe ansehen, alle - auch noch so berechtigten - Ansprüche auf Deckungszusage ihrer Versicherungsnehmer abzubügeln.
Macht euch den Spaß und recherchiert via Internet am Beispiel einer ablehnenden RSV, zu wem welche - scheinbar eigenständig auftretende - Rechtschutzversicherung (RSV) hinter den Kulissen tatsächlich gehört.
Die Verweigerer sind Kinder derselben Mutter. Die Mutter bestimmt die Vorgehensweise.
Den Faden wieder aufnehmend: Trotzdem folgten bisher viele Gerichte erster Instanz nicht den o.g. Darstellungen von VW und dessen Jubelpersern. Diese Urteilsbegründungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage, ob Verkäufer/Händler außen vor bleiben, sehr instruktiv und müssen hier im Forum nicht wiederholt bis zum Erbrechen zitiert werden.
Daß daraus keine Grundsatzentscheidungen höherer bis höchstrichterlicher Instanz werden, läßt sich verhindern, indem ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird, der einem Totalanerkenntnis aller Ansprüche - inkl. Anwalts- und Gerichtskosten - entspricht, die dieser eine Kunde (gegen Verkäufer/Händler und/oder VW) geltend gemacht hat (Erlittene Nachteile des Verkäufers/Händlers gleicht der VW-Konzern intern aus).
Kunde bekommt alles, was er geltend gemacht hat, sein Rechtschutzbedürfnis ist weg.
VW verhindert, daß ein rechtssicherer "Flächenbrand" entsteht, der von allen Kunden angefacht werden kann.
Manchmal wird auf das Totalanerkenntnis noch "was draufgelegt".
Hauptsache, die Angelegenheit geht nicht gerichtlich in maßgebliche Instanzen.
Damit dieses Vorgehen möglichst wenig Nachahmer findet, wird Stillschweigen darüber, bei empfindlicher Strafe, vereinbart. Das ist alles der ganz grob skizzierte "Plan A" des VW-Konzerns.
Bloß verhindern, daß das alle betroffenen Kunden bekommen.
So schlaglichtartig die gewählte Form der Darstellung ist, weil das Thema vor dem umfassenden Hintergrund nicht anders dargestellt werden kann, so deutlich sollte die Dimension geworden sein, mit der der VW-Konzern zu Lasten seiner Kunden agierte und agiert - im Rahmen einer bundesdeutschen Rechtsordnung, verabschiedet von einer bundesdeutschen Politik, die genau das zu Lasten der Verbraucher ermöglicht.
Daher Tenor aus dem VW-Konzern für deutsche Kunden:
Wir sind der VW-Konzern.
Wir dürfen Pflichten verletzen.
Wir dürfen betrügen.
Wir haben die Ermächtigungsgesetze der bundesdeutschen Rechtsordnung dafür (mit gestaltet).
Fliegen wir auf, gleichen wir nach unserem Gusto wirtschaftlich billig aus.
Wir behaupten, das sei rechtlich so in Ordnung.
Sollten Schadensersatzansprüche entstanden sein, sind diese jedenfalls erloschen.
Folgeschäden können gar nicht entstehen.
Hochgeschätzte Kunden, bitte betreibt den Aufwand und beweist das Gegenteil.
Wir haben uns schriftlich entschuldigt.
Damit ist alles Vertrauen hergestellt.
Thema ist für uns beendet.
Kauft gefälligst Karren aus dem VW-Konzern.
Klassische Vorgehensweise von Soziopathen.
Soziopathen sind in Konzernen gesuchte MitarbeiterInnen für Führungspositionen.
BWL ist mit Abstand der Lieblingsstudiengang bei Soziopathen.
Zugegeben, dicht gefolgt von den Rechtswissenschaften.
Vielleicht veräußert Piech seine Anteile am VW-Konzern an "die Chinesen"?
Vordergründig vermeiden Asiaten Gesichtsverluste, wie sie VW - en passant - fertiggebracht hat.
Bliebe abzuwarten, ob sich hernach genügend Anteile in chinesicher Hand vereinen, damit sich die Chinesen gegen den "Rat der Götter" durchsetzen könnten - wenn sie das - für Nicht-Chinesen - überhaupt wollten.
781 Antworten
Zitat:
Und selbst wenn du ein Fahrzeug aus einem anderen Konzern kaufst, mit dem Verkauf verliert man seine Rechtsansprüche gegenüber VW.
Das ist nicht richtig, der Rechtsanspruch bleibt laut den Anwälten von myright bestehen.
Einfach dort anmelden und dann erst Auto verkaufen ;-)
Mhmmm. Myright hat allerdings, so mein Eindruck, oft eine ganz eigene Rechtsauffassung. Stichwort Sammelklage zum Beispiel. Nicht wenige bezweifeln das diese überhaupt zugelassen wird.
Meine Informationen bezüglich dem Verkauf sind da andere, aber ich bin kein Jurist. Ich kann das nicht wirklich beurteilen.
Diese Klage wird umgangssprachlich "Sammelklage" genannt, ist in der Tat aber keine Sammelklage, sondern sowas wie Musterklage.
Spreewolf,
bevor die Amis hier soetwas aufziehen, was ja erstmal aus deren Vorkasse finanziert werden muss und nun 25 tausend Fälle vertreten, erkundigen sie sicher, wie groß die Aussichten sind, dass deren Investment wieder herein geholt werden kann. Das macht man nicht mal so ins blaue hinein, wenn man vom Fach ist.
Die Muster (oder Sammel)Klage wird evtl. zu einem Vergleich führen. Einen Totalverlust wirds eher nicht geben.
VW vergleicht sich ja mit allen, die vor Gericht gewinnen.
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Vor allen Dingen hat myright das Risiko versicherungstechnisch abgesichert.
Ist übliche Vorgehensweise.
Creasot's Darstellung ist zutreffend. Ein "bißchen" mehr als eine Musterklage müssen sie schon erledigen.
Das mächtige Verbraucherschutzinstrument, - die Einführung einer Sammelklage in das bundesdeutsche Prozeßrecht, - haben der VW-Konzern iVm seinem politisch installierten Vasallen erfolgreich verhindert.
Diese in D neue Klageart war bereits ausformuliert.
Braunschweiger Staatsanwaltschaft bildet Fachjuristen für Dieseltechnik aus:
http://www.focus.de/.../...n-bald-selbst-motoren-bauen_id_7125963.html
Bedauerlicherweise eher publikumswirksames Getöse.
Die Staatsanwaltschaft ist weisungsabhängig und soll eigene Sach- und Fachkunde einsetzen.
Natürlich nur ein Schelm, wer dabei denkt, dass öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige möglichst eingespart werden sollen, weil diese - mangels Weisungsabhängigkeit - ein "unkalkulierbares" Risiko darstellen könnten.
Immer ebenso vor Richtern/innen in Acht nehmen, die sich eigener Sach- und Fachkunde berühmen und deswegen den Parteianträgen auf Gutachtenserstellung im o.g. Sinne nicht entsprechen wollen.
Vorliegend bestand und besteht ein übergeordneter, negativer Konsens zu Lasten der betrogenen Kunden mit EA 189.
Das schließt viel Getöse um Verantwortliche beim VW-Konzern mit ein, denen sonach allenfalls etwas passiert, das sich aus deren wohlgefüllter Kaffeekasse bezahlen läßt - wenn überhaupt.
Ist wie eine choreographierte Theateraufführung, bei der das - zahlende - Publikum denkt, das sei echt.
Passt auch hierher:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 13. Mai 2017 um 23:02:28 Uhr:
Vielen Dank! Aber wieso 5% Aufschlag? Wofür? Mich wundert auch immer wieder, wieso Kläger eine Nutzungsentschädigung für gefahrene km zahlen müssen, obwohl es sich um einen Verbrauchsgüter handelt, wo es keine Nutzungsentschädigung geben soll? Wenn so ein Verfahren sagen wir 2 Jahre bis zum OLG dauert und der Kläger sehr viele km mit dem streitgegenständlichen Fahrzeug fährt, bleibt am Ende wegen der hohen Nutzungsentschädigung kaum noch etwas übrig. Dadurch werden betrogene Verbraucher in ihrer Ausübung ihrer Rechtsverfolgung deutlich eingeschränkt. Oder übersehe ich etwas?
Der Aufschlag ist doch gut für den Kläger! Aufschlag, nicht Abschlag!
Richtig ist, daß der Abzug der 14000 Euro für die Nutzung schmerzhaft für den Kläger ist.
Allerdings: 100TKM und 5 Jahre sind nicht wenig. Sie bekommt also von den 37 noch 23.
Das hätte die Klägerin auf dem freien Markt nie mehr bekommen.
Ich hoffe, der BGH statuiert ein Exempel und verdonnert VW zur vollen Kaufpreiserstattung.
Das wäre noch deutlich weniger wie in den USA, aber es wäre gerecht.
Danke, dass Du mich in diesem Thread zitiert hast.😉
Ich finde den Aufschlag von 5% ja auch schön, aber weshalb wurde der gewährt? Mich interessiert der juristische Hintergrund.
Die Dieselfraktion hat sich ihr eigenes Grab geschaufelt. So kommts, wenn man meint, die Abgaswerte im realen Fahrbetrieb um das bis zu 16 fache überschreiten zu dürfen. Nun stehen die Kisten davor, in den Innenstädten verboten zu werden. Natürlich alles erst nach der Bundestagswahl.
http://www.t-online.de/.../...iesel-fahrer-sollten-auto-verkaufen.html
Hotze, wenn dieser VW-Konzern nicht gottgleich gemeint hätte, als einziger Autobauer die einzig illegale Variante der Softwaresteuerung dieser Problematik anwenden zu müssen, herrschte immer noch Ruhe im Diesel-Land.
Die Harnstoffzufuhr läßt sich leicht nachrüsten.
Die KFZ-Halter müssen halt immer in den Tank pinkeln ...
Zitat:
@P990i schrieb am 15. Mai 2017 um 17:59:34 Uhr:
Hotze, wenn dieser VW-Konzern nicht gottgleich gemeint hätte, als einziger Autobauer die einzig illegale Variante der Softwaresteuerung dieser Problematik anwenden zu müssen, herrschte immer noch Ruhe im Diesel-Land.Die Harnstoffzufuhr läßt sich leicht nachrüsten.
Die KFZ-Halter müssen halt immer in den Tank pinkeln ...
Das mache ich gern, wenn sich dadurch das Problem lösen lässt.
P990i, VW hat das Image des Diesels ruiniert und gaanz plötzlich war der vorherige "Manager des Jahres" zur Persona non grata mutiert (Winterkorn). In Gänze war es jedoch unvermeidlich, dass solche Diskrepanzen auch im realen Fahrbetrieb gemessen werden konnten und sich damit der (politisch abgesegnete) Schwindel als solcher entpuppte. Nun hilfts nichts mehr, ich gehe fest davon aus, dass der Diesel das Prädikat "Umweltverschmutzer" bekommt und die Preise auf breiter Front solange fallen, bis wieder ein Gleichgewicht zwischen großem Angebot und kleiner Nachfrage besteht. Diese Autos sind für alll jene nicht mehr kaufbar, die ein Auto unbegrenzt nutzen wollen und Planungssicherheit erwarten. Also für die breite Masse der Berufspendler und Stadtbewohner.
Wo da überhaupt noch Nachfrage herkommen soll, ist mir ein Rätsel.
Ja wer jetzt einen neuen Diesel kauft, dem ist tatsächlich nicht mehr zu helfen. Wir haben nunmehr 3 Diesel, weil ich aufgrund der serienmäßigen Rußfilter auf die Versprechung reingefallen bin, er wäre "clean". Schließlich habe ich vorher auf der Autobahn die Rußschwaden der Vorausfahrenden bestaunen können.
Wir haben nunmehr eine Dieselflotte mit 140tkm, 110tkm und 50tkm. Ich hoffe wir als Landeier können die drei Autos noch nutzen, bis sie fertig sind. Da ich immer bis zum Ende fahre, kann mir der eintretende Wertverlust egal sein. Sollten wir vorher entschädigungslos enteignet werden, werde ich mich politisch drastisch umorientieren.
Zitat:
@dreivwbesitzer schrieb am 17. Mai 2017 um 09:11:13 Uhr:
... werde ich mich politisch drastisch umorientieren.
Wohin? Also: wer macht es politisch anders/besser?