Golf 6 Tagfahrlicht
Hallo zusammen!
Ich weiß es gibt schon einige Threads über das ausschalten des TFL beim Golf 6.
Ich habe sie alle durchgelesen, doch niemand scheint ein Problem damit zu haben
sie auszuschalten.
Über diese Anleitung: "Der Lichtschalter darf nicht auf AUTO stehen.
Betätigen Sie den Blinker- und Fernlichthebel zeitgleich nach unten und zu sich (Blinker links & Lichthupe) und halten Sie ihn in dieser Position fest. Blinker nicht einrasten lassen.
Schalten Sie die Zündung für ca. 3 Sekunden ein, bis ein Signalton ertönt, und anschliessend wieder aus.
Die Tagfahrlichtschaltung ist nun deaktiviert", habe ich es nun schon tausend mal versucht doch es will einfach nicht klappen c.O
Kann es sein, das ich einfach zu doof dafür bin oder das es bei meinem Golf 6 Bj 12 nicht funktioniert?
Ich setzte mich rein ins Auto, drücke den linken Blinker nach unten und ziehe ihn gleichzeitig zu mir.
Dann halte ich Ihn in dieser Position fest und aktiviere die Zündung für 3-4 sec.
Der Lichtschalter steht NICHT auf Auto!
Also alles laut Anleitung!
Wieso funktioniert das nicht?
Danke euch schonmal im vorraus!
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Zu Zeiten des Golf 6 gab es keine derartigen Gesetze.
Doch, in der EU bei Neuwagen seit Februar 2011 vorgeschrieben. 😉 Evtl. kam eine solche Änderung dann mit MJ12. Aber wie gesagt, ich kann mich auch irren. 😉
"Nach der Richtlinie 2008/89/EG der Kommission vom 24. September 2008 zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates und zur Anpassung an die UN/ECE-Regelung Nr. 48 müssen ab 7. Februar 2011 alle neuen Fahrzeugtypen und neu in Verkehr kommende Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit vier Rädern und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) (M1) und Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (N1) in der Europäischen Union mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, um eine Betriebserlaubnis oder eine europäische Typgenehmigung (ECE-Homologation) zu bekommen. Ab 7. Februar 2012 gilt die Pflicht zur Ausstattung mit Tagfahrleuchten für alle neuen Fahrzeugmodelle einschließlich Busse und Leichtlastkraftwagen, später geändert mit Beginn ab August 2012.[2]"
28 Antworten
Okay danke erstmal an alle!
Es wäre sehr hilfreich wenn sich hier mal ein User melden könnte,
der diesen Trick bei seinem 6er schon erfolgreich durchgeführt hat.
Dann würde ich nochmal alles bis ins kleinste Detail beschreiben und
vielleicht findest sich da ein Fehler.
Obwohl man da ja eigentlich nicht viel falsch machen kann ^^
Zitat:
Original geschrieben von DDF
Nabend,ich hab es letztes Wochenende auch nach "Michael Neuhaus" gemacht, bei mir hat es beim ersten mal geklappt (VW Golf 6, EZ 05/2011).
Gruss DDF
Auf welcher Position stand dein Lichtschalter wenn ich fragen darf?
Und hast du diesen "Signalton" gehört?
Danke schonmal
Der Schalter stand auf "0", der Signalton ertönte auch.
Hat gleich geklappt.
Gruss DDF
@mk1290
Ok, dann gilt das aber immer ab dem Zeitpunkt der Typgenehmigungen für neue Modelle!
VW hat sich aber die Typgenehmigung für den G7 schon vor 2011 geholt, somit hätte VW den G7 auch ohne Tagfahrlicht/Dauerfahrlicht verkaufen dürfen. Genau dies ist auch der Grund, weshalb VW noch nicht das eigentlich vorgeschriebene aber gefährliche Kältemittel "R1234yf" in seinen Klimaanlagen verwendet.
@alex279
Zitat:
Ich lese in der Vorschrift "...müssen...mit TFL ausgerüstet sein..."
Ist es deswegen Vorschrift dass diese auch betrieben werden müssen?
Das ist ein Unterschied...
Richtig, in DE gibt es keine Vorschrift die besagt, dass ich am Tage ein verbautes TFL auch einschalten muss.
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Dann weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr weiter.
Ich gehe mal davon aus, das es bei mir nicht mehr möglich ist, das TFL durch den Blinker Trick auszuschalten.
Ich bedanke mich aufjedenfall für die schnellen und hilfreichen Antworten!
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
@mk1290Ok, dann gilt das aber immer ab dem Zeitpunkt der Typgenehmigungen für neue Modelle!
VW hat sich aber die Typgenehmigung für den G7 schon vor 2011 geholt, somit hätte VW den G7 auch ohne Tagfahrlicht/Dauerfahrlicht verkaufen dürfen. Genau dies ist auch der Grund, weshalb VW noch nicht das eigentlich vorgeschriebene aber gefährliche Kältemittel "R1234yf" in seinen Klimaanlagen verwendet.
Nein, gilt nicht für die Typgenehmigung sondern für Neuwagen bzw. Neuzulassungen. Diese Fahrzeuge müssen mit TFL ausgestattet sein.
Wie gesagt ich habe irgendwo mal aufgeschnappt dass seitdem das TFL nicht mehr so einfach abschaltbar ist. Kann aber auch bspw. im A3 Forum gewesen sein. Da bin ich mir nicht mehr sicher. Kann aber wenn ich die Zeit dazu finde nochmal recherchieren. 😉
Was macht dich da so sicher, womit begründest du deine Aussage?
Sorry, aber ich verstehe den Auszug......
Zitat:
[.....] Nach der Richtlinie 2008/89/EG der Kommission vom 24. September 2008 zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates und zur Anpassung an die UN/ECE-Regelung Nr. 48 müssen ab 7. Februar 2011 alle neuen Fahrzeugtypen und neu in Verkehr kommende Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit vier Rädern und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) (M1) und Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (N1) in der Europäischen Union mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, um eine Betriebserlaubnis oder eine europäische Typgenehmigung (ECE-Homologation) zu bekommen. [.....]
....so, dass
ab 07.02.2011keine Typengenemigung mehr erteilt wird, wenn das Fahrzeug kein TFL hat.
Wie schon gesagt, demnach müsste nicht einmal der G7 ein TFL haben.
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Was macht dich da so sicher, womit begründest du deine Aussage?
Weil ich es irgendwo mal gelesen hatte, aber wo genau das war kann ich dir auch nicht mehr sagen. Wie gesagt, wenn ich die Tage mal die Zeit finde suche ich nach der Quelle, aber im Prinzip spielt das für das Problem des TE ja auch keine Rolle mehr, da sich ja bereits User mit Fahrzeugen aus MJ12 gefunden haben, bei denen es noch deaktivierbar ist.😉
"...müssen ab 7. Februar 2011 alle [...] neu in Verkehr kommende Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung [...]in der Europäischen Union mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, um eine Betriebserlaubnis [...] zu bekommen."
Ist jetzt wohl Auslegungssache der Juristen. Ich denke wir brauchen das hier wohl auch nicht weiter zu diskutieren.😉
Mein Golf VI ist von 05/2010. Am Anfang konnte ich auch noch das Tagfahrlicht ausschalten, aber seit einem Update oder die Nachrüstung des Tempomats geht es bei mir auch nicht mehr.
Hallo,
mein Golf ist von 05/12 und hat das LED-TFL. Das kann man über das Menü ein-u. ausschalten. Von dem her ist es für mich nicht nachvollziehbar wieso das TFL auf einmal nicht mehr zu deaktivieren sein soll 😕.
Ein Freund von mir fährt einen neuen 1er (F20) mit Xenon u. er hat keinen Menüpunkt mehr zum ausschalten des TFL. Bei meinem X1 kann ich das auch noch selber ein- u. ausschalten.
So wie ich das verstehe, ist es zwingend vorgeschrieben, dass TFL verbaut sind u. seit bestimmter Zeit auch, dass das TFL nicht mehr deaktiviert werden kann.
Gruß
Unabhängig von der ganzen bisherigen Diskussion frage ich mich, warum jemand das Tagfahrlicht überhaupt ausschalten will? Im Gegensatz zur Nebelschlussleuchte, die ja eh nur den nachfolgenden Fahrer blendet, finde ich das TFL sinnvoll.
Die Frage stelle ich mir auch. Beim Dauerfahrlicht konnte ich das noch nachvollziehen.
In einem anderen Forum hat jemand mal Autokino genannt - Lüftung geht nur bei Zündung an, wenn die Scheiben beschlagen, dann ist aberstandardmäßig immer das TFL an. Ich habe es bei mir so codiert, dass das TFL bei angezogener Handbremse ausgeht, aber man darf m.E. nicht davon ausgehen, dass jeder VCDS hat oder erstmal etwas codieren lassen möchte.
vg, Johannes
Ich weiß auch nicht was daran schlecht sein soll diese Beleuchtung zu nutzen Bei meinem alten Golf 4 habe ich sogar immer das Abblendlicht an gehabt, weil es weder DFL noch TFL gab.