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Golf 6 Alufelgen auf eGolf

VW Golf 7 e (AU/5G)
Themenstarteram 14. Dezember 2019 um 20:25

Hallo,

Vielleicht kann mir ja jemand helfen ich überlege momentan ob ich meine 17“ Sommerräder vom Golf 6 in Zukunft mit Winterreifen bestückt für den eGolf verwenden kann?

Die Felgen haben folgende Größe 7Jx17 ET54 und die Teilenummer 5G0601025F.

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank und schöne Grüße

Stephan

Beste Antwort im Thema
am 14. Dezember 2019 um 21:42

Passen werden sie vermutlich.

Leider gibt es für original Felgen keine Gutachten oder Traglastfreigaben mehr von VW.

Man weiß also leider nicht ob die Traglast der Felgen groß genug ist.

Eine Eintragung somit auch unmöglich.

Du kannst versuchen bei VW eine Freigabe zu bekommen... eine andere Möglichkeit sehe ich nicht ausser die Alus auf eigenes Risiko zu montieren.

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Das hätte niemand bemerkt ;die Reifengröße steht nicht in den coc Papieren? Was steht da beim e Golf dann drin?

In dem COC stehen nicht alle freigegebenen Kombinationen für den e-Golf drinnen. Bisher darf man folgende Radkombinationen ab Werk fahren:

6,5x16 ET46 mit 205/55 R16, 6x16 ET48 mit 205/55 R16 und 7x17 ET49 mit 225/45 R17. Und alle Fremdfabrikate mit ABE.

Spätestens bei einem verschuldeten Unfall mit Personenschäden fällt dem Gutachter auf wenn die Radkombi nicht eingetragen ist und dann wird es blöd.

@ Scorpbay danke

Da ich auch 17 Zoll Felgen aber keine breiten 225er Reifen fahren will werde ich genau das selbe machen.

Jaaaaaaaaaaaaaa.

Nochmal zu Bestätigung. Für meinen youngtimer habe ich Felgen erstanden welche nicht eingetragen waren. Für 140 Euro konnte ich diese eintragen lassen und bin nun „Safe“ unterwegs. Für den Fall der Fälle ein extremes Plus.

Gruß

Hallo zusammen,

 

Habe ein ähnliches Thema: übrige VW Felgen "Goal" vom Golf 5, 7,5*17.

Im Gutachten der Felgen (von 2013!) ist der Golf7 eingetragen, mit Fahrzeugtp AU und der korrekten ABE-Nr., die auch auf dem Fzgbrief meines e-Golf steht.

Auch dieser Hinweis ist im Gutachten:

"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich".

Auch die Traglast passt, es sind Tabellen im Felgengutachten enthalten.

 

Kann ich die Felgen nun mit dem e-Golf fahren?

 

Danke

Christian

Entscheidend ist die Nr. der Betriebserlaubnis, die im Schein/Brief steht. Beim e-Golf 300 z.B. e1*2007/46*0623*..

Diese muss in der ABE zu finden sein. Außerdem musst du natürlich eine der genannten Reifengrößen aus der ABE drauf haben. Und in den Auflagen der ABE darf der e-Golf nicht ausgeschlossen sein.

Grüße

Vielen Dank! So hatte ich es auch vermutet, die ABE-Nr. passt (w.o.), und der e-Golf ist nicht ausgeschlossen (den gab's ja zum Datum des Gutachtens auch noch nicht), aber er hat eben dieselbe ABE-Nr. wie der Verbrenner.

Zitat:

@motorkrifi schrieb am 25. Januar 2023 um 19:40:57 Uhr:

Vielen Dank! So hatte ich es auch vermutet, die ABE-Nr. passt (w.o.), und der e-Golf ist nicht ausgeschlossen (den gab's ja zum Datum des Gutachtens auch noch nicht), aber er hat eben dieselbe ABE-Nr. wie der Verbrenner.

Ich würde noch online beim Hersteller schauen ob es vllt. eine neuere Version der ABE gibt. Nicht dass der e-Golf später noch ausgeschlossen wurde.

Danke. Der Hersteller ist Ronal, verweist auf der Website für OEM-Felgen aber auf den Fahrzeughersteller.

An VW habe ich schon vor ein paar Wochen geschrieben, die Antwort steht noch aus...

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